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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Bergheim
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 552798-2018 (ID: 2018121509131727969)
Veröffentlicht: 15.12.2018
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  DE-Bergheim: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   2018/S 242/2018 552798
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
   Willy-Brandt-Platz 1
   Bergheim
   50126
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): 30/1 Zentrale Vergabestelle, Frau Heike Reichstein
   Telefon: +49 2271-8313011
   E-Mail: [1]zvs@rhein-erft-kreis.de
   Fax: +49 2271-8323010
   NUTS-Code: DEA27
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.rhein-erft-kreis.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entsorgungsleistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-095-70D
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90510000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Entsorgung verschiedener im
   Entsorgungsgebiet anfallender und dem Rhein-Erft-Kreis überlassener
   Abfallfraktionen sowie der Betrieb eines Kleinanlieferplatzes inklusive
   Übergabestelle gemäß ElektroG ab dem 1.1.2021. Die Leistung umfasst die
   Übernahme der Abfälle an einem Übernahmeort und die anschließende
   Behandlung der Abfälle, die Verwertung der Fraktionen und Stoffe, die
   Vermarktung der erzeugten Stoffe und Energie sowie die Beseitigung der
   nicht verwertbaren restlichen Abfälle, inkl. der Störstoffe und der
   nicht verwertbaren Rückstände. Die Leistung schließt auch den Betrieb
   eines Kleinanlieferplatzes/Wertstoffhofes mit ein, auf dem die Abfälle
   angenommen, die elektrischen und elektronischen Altgeräte zur Abholung
   bereitgestellt und die übrigen Abfälle einer Entsorgung zugeführt
   werden. Die Sammlung der Abfälle im Entsorgungsgebiet ist nicht
   Gegenstand des Vergabeverfahrens.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme und Entsorgung von Rest-, Sperr-, Infrastruktur- und
   Gewerbeabfall
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90510000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA27
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Entsorgung der im
   Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen
   Rest-, Sperr-, Infrastruktur- und Gewerbeabfälle mit einer Menge von
   jährlich zwischen 88.500 Mg und 114.500 Mg. Der Auftragnehmer (AN) hat
   die Übernahme der Abfälle an einem Übernahmeort in einem vom
   Auftraggeber festgelegten Gebiet und die anschließende Behandlung der
   Abfälle, die Verwertung der Fraktionen und Stoffe sowie die Beseitigung
   der nicht verwertbaren Restabfälle als Leistung zu erbringen. Der AN
   hat am Übernahmeort eine Behandlungsanlage ODER eine Umladestation zu
   errichten, zu betreiben und zu bewirtschaften. Der Standort, an dem die
   Behandlung und Entsorgung der Abfälle stattfinden soll, wird im Rahmen
   des Ausschreibungsverfahrens vom Auftraggeber nicht vorgegeben. Die
   stoffliche Verwertung ist, soweit technisch möglich und wirtschaftlich
   zumutbar, der anderweitigen Verwertung vorzuziehen. Die Übernahme,
   Behandlung und Entsorgung der Abfälle durch den AN kann jeweils in
   bestehenden oder neu zu errichtenden Anlagen entsprechend den
   Bedingungen der Ausschreibung erfolgen. Der AN hat Reserve- bzw.
   Ersatzkapazitäten vorzuhalten und nachzuweisen sowie für den Fall der
   nicht fristgemäßen Fertigstellung der Anlagen nachweisbar Vorkehrungen
   für die Übernahme, Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle
   in anderen Anlagen zu treffen. Leistungszeitraum ist der 1.1.2021 bis
   31.12.2035.
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme und Verwertung von Bioabfall
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90510000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA27
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im
   Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen
   Bioabfälle mit einer Menge von jährlich zwischen 52 000 Mg und 67 000
   Mg. Der Auftragnehmer (AN) hat die Übernahme der Abfälle an einem
   Übernahmeort in einem vom Auftraggeber festgelegten Gebiet und die
   anschließende Verwertung der Abfälle, die Beseitigung der nicht
   verwertbaren Abfälle und die Vermarktung der erzeugten Stoffe (Kompost,
   Biogas etc.) als Leistung zu erbringen. Der AN hat am Übernahmeort eine
   Verwertungsanlage ODER eine Umladestation zu errichten, zu betreiben
   und zu bewirtschaften. Der Standort, an dem die Verwertung der Abfälle
   stattfinden soll, wird im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens nicht
   vorgegeben. Die Übernahme und Verwertung der Abfälle durch den AN kann
   jeweils in bestehenden oder neu zu errichtenden Anlagen entsprechend
   den Bedingungen der Ausschreibung erfolgen. Die Bioabfälle sind mit
   einer Menge von mindestens 20 000 Mg pro Jahr vor einer anderweitigen
   stofflichen Verwertung einer Vergärung zuzuführen (Kaskadennutzung).
   Der AN hat Reserve- bzw. Ersatzkapazitäten vorzuhalten und nachzuweisen
   sowie für den Fall der nicht fristgemäßen Fertigstellung der Anlage
   nachweisbar Vorkehrungen für die Übernahme und Verwertung der Abfälle
   in anderen Anlagen zu treffen. Leistungszeitraum ist der 1.1.2021 bis
   31.12.2030.
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme und Verwertung von Grünabfall
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90510000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA27
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im
   Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen
   Grünabfälle mit einer Menge von jährlich zwischen 7 000 Mg und 12 000
   Mg. Der Auftragnehmer (AN) hat die Übernahme der Abfälle an einem
   Übernahmeort in einem vom Auftraggeber festgelegten Gebiet und die
   anschließende Verwertung der Abfälle, die Beseitigung der nicht
   verwertbaren Abfälle und die Vermarktung der erzeugten Stoffe (Kompost,
   Biogas etc.) als Leistung zu erbringen. Der AN hat am Übernahmeort eine
   Verwertungsanlage oder eine Umladestation zu errichten, zu betreiben
   und zu bewirtschaften. Der Standort, an dem die Verwertung der Abfälle
   stattfinden soll, wird im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens nicht
   vorgegeben. Die Übernahme und Verwertung der Abfälle durch den AN kann
   jeweils in bestehenden oder neu zu errichtenden Anlagen entsprechend
   den Bedingungen der Ausschreibung erfolgen. Die Sortierung der
   Grünabfälle und die energetische Verwertung von geeigneten Teilströmen
   (insbesondere der holzigen Bestandteile) wird als vorteilhaft
   angesehen. Der AN hat Reserve-bzw. Ersatzkapazitäten vorzuhalten und
   nachzuweisen sowie für den Fall der nicht fristgemäßen Fertigstellung
   der Anlage nachweisbar Vorkehrungen für die Übernahme und Verwertung
   der Abfälle in anderen Anlagen zutreffen. Leistungszeitraum ist der
   1.1.2021 bis 31.12.2030.
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme, Bereitstellung und Entsorgung von Kleinanlieferungen
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90510000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA27
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb eines
   Kleinanlieferplatzes/Wertstoffhofes durch den Auftragnehmer (AN) in
   einem vom Auftraggeber festgelegten Gebiet. Dort hat die Übernahme und
   Bereitstellung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem
   Rhein-Erft-Kreis überlassenen Kleinanlieferungen mit einer Menge von
   jährlich etwa 4 100 Mg zu erfolgen. Kleinanlieferungen sind
   Abfallanlieferungen, Schadstoffanlieferungen und Anlieferungen von
   elektrischen und elektronischen Altgeräten, die in kleineren Mengen von
   Haushalten und Gewerbetreibenden selbst angeliefert werden. Darüber
   hinaus werden an diesem Platz die durch die kreisangehörigen Kommunen
   eingesammelten elektrischen und elektronischen Altgeräte angeliefert
   und durch die Anlieferer in die durch die Hersteller bzw. deren
   Bevollmächtigte bereitgestellten Container verladen. Der AN hat die
   Übernahme der Abfälle an einem Übernahmeort und die anschließende
   Bereitstellung der elektrischen und elektronischen Altgeräte zur
   Abholung im Sinne von § 14 ElektroG sowie die Entsorgung der übrigen
   Abfälle als Leistung zu erbringen. Für die Entsorgung wird kein
   Standort vorgegeben. Die Übernahme und Bereitstellung bzw. Entsorgung
   der Abfälle durch den AN kann jeweils in bestehenden oder neu zu
   errichtenden Anlagen entsprechend den Bedingungen der Ausschreibung
   erfolgen. Der AN hat Reserve- bzw. Ersatzkapazitäten vorzuhalten und
   nachzuweisen sowie für den Fall der nicht fristgemäßen Fertigstellung
   der Anlagen nachweisbar Vorkehrungen für die Übernahme und
   Bereitstellung bzw. Entsorgung der Abfälle in anderen Anlagen zu
   treffen. Leistungszeitraum ist der 1.1.2021 bis 31.12.2030.
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung:
   26/03/2019
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es ist vorgesehen, die Auftragsbekanntmachung voraussichtlich im März
   2019 zu versenden. Der Abschluss des Offenen Verfahrens durch
   Zuschlagserteilung soll noch in 2019 erfolgen, damit die potentiellen
   Auftragnehmer in jedem Fall einen ausreichenden Vorlauf vor
   Leistungsbeginn haben und möglichst großer Wettbewerb hergestellt wird.
   Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUYXLY
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/12/2018
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