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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Bergheim
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 552798-2018 (ID: 2018121509131727969)
Veröffentlicht: 15.12.2018
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DE-Bergheim: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2018/S 242/2018 552798
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Willy-Brandt-Platz 1
Bergheim
50126
Deutschland
Kontaktstelle(n): 30/1 Zentrale Vergabestelle, Frau Heike Reichstein
Telefon: +49 2271-8313011
E-Mail: [1]zvs@rhein-erft-kreis.de
Fax: +49 2271-8323010
NUTS-Code: DEA27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.rhein-erft-kreis.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgungsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-095-70D
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Entsorgung verschiedener im
Entsorgungsgebiet anfallender und dem Rhein-Erft-Kreis überlassener
Abfallfraktionen sowie der Betrieb eines Kleinanlieferplatzes inklusive
Übergabestelle gemäß ElektroG ab dem 1.1.2021. Die Leistung umfasst die
Übernahme der Abfälle an einem Übernahmeort und die anschließende
Behandlung der Abfälle, die Verwertung der Fraktionen und Stoffe, die
Vermarktung der erzeugten Stoffe und Energie sowie die Beseitigung der
nicht verwertbaren restlichen Abfälle, inkl. der Störstoffe und der
nicht verwertbaren Rückstände. Die Leistung schließt auch den Betrieb
eines Kleinanlieferplatzes/Wertstoffhofes mit ein, auf dem die Abfälle
angenommen, die elektrischen und elektronischen Altgeräte zur Abholung
bereitgestellt und die übrigen Abfälle einer Entsorgung zugeführt
werden. Die Sammlung der Abfälle im Entsorgungsgebiet ist nicht
Gegenstand des Vergabeverfahrens.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Entsorgung von Rest-, Sperr-, Infrastruktur- und
Gewerbeabfall
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Entsorgung der im
Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen
Rest-, Sperr-, Infrastruktur- und Gewerbeabfälle mit einer Menge von
jährlich zwischen 88.500 Mg und 114.500 Mg. Der Auftragnehmer (AN) hat
die Übernahme der Abfälle an einem Übernahmeort in einem vom
Auftraggeber festgelegten Gebiet und die anschließende Behandlung der
Abfälle, die Verwertung der Fraktionen und Stoffe sowie die Beseitigung
der nicht verwertbaren Restabfälle als Leistung zu erbringen. Der AN
hat am Übernahmeort eine Behandlungsanlage ODER eine Umladestation zu
errichten, zu betreiben und zu bewirtschaften. Der Standort, an dem die
Behandlung und Entsorgung der Abfälle stattfinden soll, wird im Rahmen
des Ausschreibungsverfahrens vom Auftraggeber nicht vorgegeben. Die
stoffliche Verwertung ist, soweit technisch möglich und wirtschaftlich
zumutbar, der anderweitigen Verwertung vorzuziehen. Die Übernahme,
Behandlung und Entsorgung der Abfälle durch den AN kann jeweils in
bestehenden oder neu zu errichtenden Anlagen entsprechend den
Bedingungen der Ausschreibung erfolgen. Der AN hat Reserve- bzw.
Ersatzkapazitäten vorzuhalten und nachzuweisen sowie für den Fall der
nicht fristgemäßen Fertigstellung der Anlagen nachweisbar Vorkehrungen
für die Übernahme, Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle
in anderen Anlagen zu treffen. Leistungszeitraum ist der 1.1.2021 bis
31.12.2035.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Bioabfall
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im
Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen
Bioabfälle mit einer Menge von jährlich zwischen 52 000 Mg und 67 000
Mg. Der Auftragnehmer (AN) hat die Übernahme der Abfälle an einem
Übernahmeort in einem vom Auftraggeber festgelegten Gebiet und die
anschließende Verwertung der Abfälle, die Beseitigung der nicht
verwertbaren Abfälle und die Vermarktung der erzeugten Stoffe (Kompost,
Biogas etc.) als Leistung zu erbringen. Der AN hat am Übernahmeort eine
Verwertungsanlage ODER eine Umladestation zu errichten, zu betreiben
und zu bewirtschaften. Der Standort, an dem die Verwertung der Abfälle
stattfinden soll, wird im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens nicht
vorgegeben. Die Übernahme und Verwertung der Abfälle durch den AN kann
jeweils in bestehenden oder neu zu errichtenden Anlagen entsprechend
den Bedingungen der Ausschreibung erfolgen. Die Bioabfälle sind mit
einer Menge von mindestens 20 000 Mg pro Jahr vor einer anderweitigen
stofflichen Verwertung einer Vergärung zuzuführen (Kaskadennutzung).
Der AN hat Reserve- bzw. Ersatzkapazitäten vorzuhalten und nachzuweisen
sowie für den Fall der nicht fristgemäßen Fertigstellung der Anlage
nachweisbar Vorkehrungen für die Übernahme und Verwertung der Abfälle
in anderen Anlagen zu treffen. Leistungszeitraum ist der 1.1.2021 bis
31.12.2030.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Grünabfall
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im
Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen
Grünabfälle mit einer Menge von jährlich zwischen 7 000 Mg und 12 000
Mg. Der Auftragnehmer (AN) hat die Übernahme der Abfälle an einem
Übernahmeort in einem vom Auftraggeber festgelegten Gebiet und die
anschließende Verwertung der Abfälle, die Beseitigung der nicht
verwertbaren Abfälle und die Vermarktung der erzeugten Stoffe (Kompost,
Biogas etc.) als Leistung zu erbringen. Der AN hat am Übernahmeort eine
Verwertungsanlage oder eine Umladestation zu errichten, zu betreiben
und zu bewirtschaften. Der Standort, an dem die Verwertung der Abfälle
stattfinden soll, wird im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens nicht
vorgegeben. Die Übernahme und Verwertung der Abfälle durch den AN kann
jeweils in bestehenden oder neu zu errichtenden Anlagen entsprechend
den Bedingungen der Ausschreibung erfolgen. Die Sortierung der
Grünabfälle und die energetische Verwertung von geeigneten Teilströmen
(insbesondere der holzigen Bestandteile) wird als vorteilhaft
angesehen. Der AN hat Reserve-bzw. Ersatzkapazitäten vorzuhalten und
nachzuweisen sowie für den Fall der nicht fristgemäßen Fertigstellung
der Anlage nachweisbar Vorkehrungen für die Übernahme und Verwertung
der Abfälle in anderen Anlagen zutreffen. Leistungszeitraum ist der
1.1.2021 bis 31.12.2030.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme, Bereitstellung und Entsorgung von Kleinanlieferungen
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb eines
Kleinanlieferplatzes/Wertstoffhofes durch den Auftragnehmer (AN) in
einem vom Auftraggeber festgelegten Gebiet. Dort hat die Übernahme und
Bereitstellung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem
Rhein-Erft-Kreis überlassenen Kleinanlieferungen mit einer Menge von
jährlich etwa 4 100 Mg zu erfolgen. Kleinanlieferungen sind
Abfallanlieferungen, Schadstoffanlieferungen und Anlieferungen von
elektrischen und elektronischen Altgeräten, die in kleineren Mengen von
Haushalten und Gewerbetreibenden selbst angeliefert werden. Darüber
hinaus werden an diesem Platz die durch die kreisangehörigen Kommunen
eingesammelten elektrischen und elektronischen Altgeräte angeliefert
und durch die Anlieferer in die durch die Hersteller bzw. deren
Bevollmächtigte bereitgestellten Container verladen. Der AN hat die
Übernahme der Abfälle an einem Übernahmeort und die anschließende
Bereitstellung der elektrischen und elektronischen Altgeräte zur
Abholung im Sinne von § 14 ElektroG sowie die Entsorgung der übrigen
Abfälle als Leistung zu erbringen. Für die Entsorgung wird kein
Standort vorgegeben. Die Übernahme und Bereitstellung bzw. Entsorgung
der Abfälle durch den AN kann jeweils in bestehenden oder neu zu
errichtenden Anlagen entsprechend den Bedingungen der Ausschreibung
erfolgen. Der AN hat Reserve- bzw. Ersatzkapazitäten vorzuhalten und
nachzuweisen sowie für den Fall der nicht fristgemäßen Fertigstellung
der Anlagen nachweisbar Vorkehrungen für die Übernahme und
Bereitstellung bzw. Entsorgung der Abfälle in anderen Anlagen zu
treffen. Leistungszeitraum ist der 1.1.2021 bis 31.12.2030.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung:
26/03/2019
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es ist vorgesehen, die Auftragsbekanntmachung voraussichtlich im März
2019 zu versenden. Der Abschluss des Offenen Verfahrens durch
Zuschlagserteilung soll noch in 2019 erfolgen, damit die potentiellen
Auftragnehmer in jedem Fall einen ausreichenden Vorlauf vor
Leistungsbeginn haben und möglichst großer Wettbewerb hergestellt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUYXLY
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2018
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2. http://www.rhein-erft-kreis.de/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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