Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2018121509145428042" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung - DE-Eschborn
Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Dokument Nr...: 552927-2018 (ID: 2018121509145428042)
Veröffentlicht: 15.12.2018
*
  DE-Eschborn: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
   2018/S 242/2018 552927
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK  Die Gesundheitskasse in Hessen
   Kölner Str. 8
   Eschborn
   65760
   Deutschland
   E-Mail: [1]Praevention_Pflege@he.aok.de
   NUTS-Code: DE7
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [2]https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praeven
   tion/index.html
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praeven
   tion/index.html
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer nicht
   exklusiven Vereinbarung z. Zwecke der Förderung v.
   Präventionsleistungen i.S. des §5 SGB XI im Rahmen eines sogen.
   Open-House-Modells.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Grundlage des Qualifizierungsmoduls Stuhlgymnastik sind:
    Kennenlernen und Anleiten von Übungen ohne Geräte,
    Kennenlernen und Anleiten von Übungen mit Geräten (Bälle, Fallschirm,
   Reissäckchen, Seil, Handtücher),
    Kennenlernen und Anleiten von Übungen zur Verbesserung der
   Atemfunktion,
    Kennenlernen und Anleiten von Übungen zur Körperwahrnehmung,
    Spielerische Bewegungsformen.
   (1)Ziele:
    Selbständiges Erarbeiten von Übungseinheiten in Kleingruppen,
    Aufbau von Bewegungsstunden im Sitzen,
    Förderung der Beweglichkeit,
    Verbesserung des Stoffwechsels,
    Steigerung des Selbstwertgefühls (Ich kann noch etwas!).
   (2)Methoden:
    Präsentation (theoretische Grundlagen),
    Vorstellen von Alltagsmaterialien,
    Praktischen Übungen,
    Erarbeitung von eigenen Übungsideen in Kleingruppen,
    Hinweise zum Alltagstransfer (z. B. Gruppendynamik, Motivation,
   Umgang mit Handicaps),
    Einsatz von Musik
   [4]https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praeven
   tion/index_21402.html#stuhlgymna
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines
   einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag
   angeboten.
   Die Pflegekassen der AOK in Hessen u. der BAHN-BKK beabsichtigen im
   Rahmen eines sog. Open-HouseVerfahrens mit geeigneten Unternehmen zum
   Zwecke der Förderung von Präventionsmaßnahmen im Sinne der Vorschrift
   des § 5 SGB XI nicht  exklusive Vereinbarungen zu schließen. Die
   Unternehmen führen:
    Qualifizierungsmaßnahmen zu dem Thema Stuhlgymnastik in den teil-
   u. vollstationären Pflegeeinrichtungen durch,
    Teilen ein sog. Handout u. eine Teilnehmerbescheinigung an die
   Teilnehmer aus,
    führen nach d. Durchführung die Qualitätssicherung anhand eines
   Feedbackbogens durch,
    die Gesamtauswertung der Feedbackbögen wird der Pflegekasse der AOK
   in Hessen übermittelt.
   Es ist zu beachten, dass sich die Ausgaben der Pflegekassen für die
   Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Zwecke der Förderung von
   Präventionsmaßnahmen nach § 5 Abs. 2 SGB XI insgesamt im Jahr 2016 für
   jeden ihrer Versicherten auf einen Betrag von 0,30 EUR belaufen. Die
   Ausgaben sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen
   Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten
   Buches anzupassen. Die Bezugsgröße wird vom Schätzerkreis festgelegt
   und vom Bundesministerium für Gesundheit einmal jährlich im Monat
   September/Oktober bekanntgegeben. Mithin ist die Höhe der Ausgaben
   (finanzielle Mittel, die in diesem Zusammenhang zum Zwecke einer
   Förderung von Präventionsmaßnahmen verwendet werden dürfen) gemäß
   Regelung des § 5 Absatz 2 SGB XI gesetzlich beschränkt. Die Pflegekasse
   der AOK in Hessen ist im Namen der Pflegekassen gehalten, die für die
   Leistungen zur Prävention nach § 5 Abs. 2 SGB XI gesetzlich festgelegte
   Höhe der finanziellen Ausgaben zu überwachen und ausschließlich für die
   Förderung der gesetzlich in § 5 SGB XI festgelegten Aufgaben zu
   verwenden. Hierfür hat die Pflegekasse der AOK in Hessen ein
   Controlling-Mechanismus in Ihrem Hause eingerichtet.
   Die finanzielle Förderung endet auf schriftliche Mitteilung durch die
   Pflegekasse der AOK in Hessen mit sofortiger Wirkung, wenn im Rahmen
   des durchzuführenden Controllings festgestellt wird, dass die zur
   Verfügung stehenden und gesetzlich beschränkten finanziellen Mittel
   überschritten werden könnten oder verbraucht wurden. Um
   sicherzustellen, dass es zu keiner Überschreitung kommt, sehen
   vertraglichen Regelungen im Rahmen der Leistungserbringung folgenden
   Ablauf vor: Die Pflegeeinrichtungen, die an der Qualifizierungsmaßnahme
   teilnehmen möchten, teilen zunächst ihr Interesse den Pflegekassen mit.
   Erst nach Erhalt einer positiven Rückmeldung gegenüber einer
   Pflegeeinrichtung durch die Pflegekassen ist eine Teilnahme einer
   Pflegeeinrichtung an der vertragsgegenständlichen
   Qualifizierungsmaßnahme möglich. Das jeweilige Unternehmen wird durch
   die Pflegekasse sodann mittels einer schriftlichen Mitteilung
   entsprechend benachrichtigt, dass er die Qualifizierungsmaßnahme
   nunmehr durchführen darf. Die Pflegeeinrichtungen wählen ein
   Unternehmen aus einem sogenannten Anbieterverzeichnis aus, der die
   zugrundeliegende Qualifizierungsmaßnahme für die Pflegeeinrichtung
   durchführt. Die Pflegekasse hat hierauf keinerlei Einfluss. Das
   Anbieterverzeichnis wird den Pflegeeinrichtungen durch die Pflegekasse
   der AOK in Hessen zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen sind damit
   einverstanden, dass ihre Daten in das vorgenannte Verzeichnis
   aufgenommen und den Pflegeinrichtungen in Hessen nach Abschluss des
   Vertrages zur Verfügung gestellt werden. Der Anbieter selbst hat keinen
   Anspruch auf Berücksichtigung bei der Durchführung der
   Qualifizierungsmaßnahme. Folglich kann es dazu kommen, dass der
   Anbieter zwar über den zugrundeliegenden Vertrag verfügt, im Laufe der
   Vertragslaufzeit jedoch nicht ein einiges Mal zum Zuge kommt; mithin in
   diesem Fall auch keinen Vergütungsanspruch hat.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 31/01/2019
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit;
   2) Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) vom Tag
   der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb
   Deutschlands haben ein Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares
   Register von Stellen des Herkunftslandes und eine beglaubigte deutsche
   Übersetzung einzureichen;
   3. Interessensbekundung zum Abschluss eines Vertrages.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Versicherungspolice einer Betriebshaftpflicht-/ Haftpflichtversicherung
   für Sach-, Vermögens- und Personenschäden in branchenüblicher Höhe in
   Kopie.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Abschlusszeugnis als Nachweis der Qualifizierung des einzusetzenden
   Dozenten/- der einzusetzenden Dozentin in Kopie. Die eingesetzte
   Dozentin / der eingesetzte Dozent müssen zur Erbringung des
   zugrundeliegenden Auftrages Modul Stuhlgymnastik über folgende
   Qualifikation verfügen:
   1) Grundqualifikation bei Stuhlgymnastik: Sonder- und
   Heilpädagoge/in, Staatl. geprüfte Sport- und Gymnastiklehrer/in,
   Sportwissenschaftler/in, Sporttherapeut/in, Physiotherapeut/in,
   Pädagoge/in, Bewegungs- und Tanzpädagoge/in;
   2) Zusatzqualifikation bei Stuhlgymnastik: Rückenschullehrer/in,
   Osteoporosekursleiter/in, med. Trainingstherapeut/in, Motopäde/in,
   Pilates-Trainer/in, Aerobic-Trainer/in, Übungsleiter/in Sport in der
   Prävention oder vergleichbare Zusatzqualifikationen.
   Hinweis:
   2-jährige praktische Lehrtätigkeit und Tätigkeit mit älteren und
   hochaltrigen Menschen. Der Anbieter verpflichtet sich auf Verlangen der
   Pflegekassen innerhalb von 2 Wochen einen entsprechenden Nachweis zu
   übersenden. Die Leistungserbringung hat durch deutschsprachige
   Mitarbeiter/innen zu erfolgen (Deutsch, sicher in Wort und Schrift).
   Der Anbieter setzt zur Erfüllung seiner Leistungspflichten nur
   Mitarbeiter/innen ein, die für die Erbringung der geschuldeten
   Leistungen qualifiziert sind und über ausreichende praktische Erfahrung
   verfügen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/05/2019
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 01/07/2019
   Ortszeit: 08:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU
   bzw. des Vergaberechts.
   Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
   Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines
   entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren (vgl.
   Ziffer IV.1.1), sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars
   und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
   nicht verbunden;
   2) Die unter II.2.5) angegebene Zuschlagskriterien sind als fiktive
   Angaben zu verstehen. Sie dienen fiktiv dazu ein Pflichtfeld der
   Bekanntmachung auszufüllen. Zuschlagskriterien gibt es in diesem
   Verfahren nicht. Ebenso ist das Datum unter Ziffer IV.2.7) nur als ein
   fiktives Datum zu verstehen. Das dient fiktiv dazu ein Pflichtfeld der
   Bekanntmachung auszufüllen und hat ansonsten keinerlei Bedeutung.
   Schließlich ist das Datum unter Ziffer II.2. 7) zwar für die Laufzeit
   einer Vereinbarung zutreffend, für den Beitritt selbst gelten
   allerdings die in Ziffer 3. (vgl. unten) genannten Angaben; eine andere
   Darstellung ist unter Ziffer I.2.7) auf Grund der vorgegebenen
   Kriterien dieser Bekanntmachung nicht möglich;
   3) Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1. genannten
   Kontaktadresse den Vertrag inkl. der Teilnahmeunterlagen anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen
   vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Vorlage der unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3 genannten
   Nachweise/ Unterzeichnung geforderter Erklärungen und der Vereinbarung
   selbst dokumentiert, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität
   ist nicht gegeben.
   Der frühestmögliche Vertragsbeginn bzw. der Beitritt ist der 1.1.2019.
   Der Vertrag endet am 31.12.2019. Die Unternehmen können diesem Vertrag
   bis zum 1.7.2019 zu den gleichen Bedingungen beitreten, sofern Sie die
   Vertragsunterlagen inkl. der dazugehörigen Anlagen spätestens am
   30.4.2018 bei den unter I.1. genannten Kontaktadresse angefordert haben
   und diese vollständig spätestens am 30.5.2018 bei der unter I.1.
   genannten Kontaktstelle unterzeichnet eingereicht haben. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   vergabekammer des bundes beim bundeskartellamt
   Villemonbeler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs.C-410/14 sowie EuGH vom
   1.3.2018, Rs.C-9/17 stellt der Abschluss der zugrundeliegenden Verträge
   keine Vergabe öffentliche Aufträge im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie
   bzw. das die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB); Teil 4, nicht anwendbar sind.
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich daher nicht um
   die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie
   2014/24/EU bzw. des Vergaberechts.
   Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für
   anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hingewiesen. Eine weitergehende
   Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen
   Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen gelten nach Vorschriften des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/12/2018
   [BUTTON] ×
Direktlinks
   HTML ____________________
   PDF ____________________
   PDFS ____________________
   XML ____________________
   [BUTTON] Schließen
References
   1. mailto:Praevention_Pflege@he.aok.de?subject=TED
   2. https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praevention/index.html
   3. https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praevention/index.html
   4. https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praevention/index_21402.html#stuhlgymna
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau