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Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Eberswalde
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 552883-2018 (ID: 2018121509151128064)
Veröffentlicht: 15.12.2018
*
DE-Eberswalde: Recycling von Siedlungsabfällen
2018/S 242/2018 552883
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH
Ostender Höhen 70
Eberswalde
16225
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Vach
E-Mail: [1]vach@bdg-barnim.de
Fax: +49 3334-5262069
NUTS-Code: DE405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.kw-bdg-barnim.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YL7
DESR/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YL7
DESR
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigengesellschaft Landkreis Barnim
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Öffentliche Abfallentsorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim
Referenznummer der Bekanntmachung: BDG/210/2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags
und Transports sowie Verwertung der im Landkreis Barnim dem
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Bioabfälle aus
der Biotonne nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE405
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonne, ca. 13 500
Mg/a bis 25 900 Mg/a
Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden
Übernahmestelle (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen.
Die Übernahmestelle darf nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung
nicht mehr als 30,0 km vom Referenzpunkt Betriebshof der BDG,
Marie-Curie-Str. 9, 16321 Bernau entfernt liegen. Die Durchführung der
Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2019
Ende: 30/06/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit 2 Mal um jeweils ein
Jahr, d. h. bis zum 30.6.2023 bzw. bis zum 30.6.2024, zu verlängern.
Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer
bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit 2 Mal um ein Jahr, d. h.
bis zum 30.6.2023 bzw. bis zum 30.6.2024, zu verlängern. Eine
entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis
spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie
nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG)
sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
erfüllt hat,
Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine
unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen
hat,
Angaben zur Rechtsform des Bieters,
aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum
Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt
nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
die meisten Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als 6 Monate),
aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3
geforderten Unterlagen:
Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die
Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht
uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im
Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen
einzureichen,
Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von
Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich
vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche,
schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern
einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene
Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der
Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für
Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise
und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.
V. und/ oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
(AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der
Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters in das PQ-VOL, das
ULV und das AVPQ akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter
III.1.3) genannten Mindeststandards,
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des
Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte
Übersetzung beifügen,
der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung die Nachreichung von
Originalen zu fordern,
Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem
Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu
zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG,
MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle
geforderten Nachweise vorliegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz
bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme,
jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von
§ 18 VOL/B,
Nachweis einer bestehenden Betriebs- und
Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem
Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre
für die Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Biotonnensammlung,
mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum
der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen:
Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang
(Verwertungsmenge pro Jahr),
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis
der gleichwertigen Qualifikation nach Maßgabe der Vergabeunterlagen für
die Leistung der Verwertung von Bioabfällen (AVV 20 01 08, AVV 20 02
01, AVV 20 03 01 getrennt erfasste Bioabfälle oder AVV 20 03 99
getrennt erfasste Bioabfälle),
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und
Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen,
und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum
Leistungsbeginn,
Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der
Qualität der Leistungserbringung,
Sofern der Bieter oder die Bietergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber
der im Entsorgungskonzept benannten Entsorgungsanlage(n) ist:
Nachweis des Zugriffs auf die im Entsorgungskonzept benannte(n)
Anlage(n) zur Entsorgung der Abfälle für den gesamten angebotenen
Leistungszeitraum, z.B. durch Vorlage des Entsorgungsvertrages mit den
benannten Anlagen oder Vorlage einer verbindlichen
Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Verwertung der Abfälle
aus dieser Ausschreibung.
Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der
letzten 3 Jahre).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.
Die Referenzaufträge müssen in Summe eine Verwertungsmenge von
mindestens 5 000 Mg/a aufweisen.
Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie die Anforderung hinsichtlich
der entsorgten Abfallmenge erfüllt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (BbgVergG)
Es gilt eine Preisobergrenze (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt) für die
prognostizierten spezifischen Gesamtkosten nach Maßgabe der
Vergabeunterlagen. Diese beträgt 57,66 EUR/Mg.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/03/2019
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/03/2019
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3
vorzulegen:
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG),
Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen:
Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung mit:
a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes
für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Konzepten ist jede
vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu
beschreiben;
b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o. ä.) des Standortes der
vorgesehenen Übernahmestelle mit Kennzeichnung des Standortes der Waage
und, sofern abweichend, des Standortes des Übergabepunktes.
Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen
Verwertungsanlagen,
Anlagenkennblatt der vorgesehenen Verwertungsanlage/ Umschlaganlage,
Sofern der Bieter eine neue Umladestation einrichten möchte, die noch
nicht genehmigt ist, ist glaubhaft zu machen, dass diese die
Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen und zu Leistungsbeginn
zur Verfügung stehen wird.
auf Verlangen vorzulegen:
Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme
und Verwertung der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der
Anlagenbetreiber sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und
Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
ggf. Vereinbarung zwischen
Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und
(ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von
Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
(BbgVergG),
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den
Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zu stellen. Die Antworten der
Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern soweit
zweckdienlich in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt,
die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen
werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der
Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter
dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL7DESR
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie Land Brandenburg (MWE)
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 331-866-1617
Fax: +49 331-866-1652
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an
unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2
GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege
versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
[]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt
werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den
Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige
Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht
hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen
(Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Bieter an die Vergabekammer wenden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/12/2018
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1. mailto:vach@bdg-barnim.de?subject=TED
2. https://www.kw-bdg-barnim.de/
3. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YL7DESR/documents
4. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YL7DESR
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