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Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Eberswalde
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 552883-2018 (ID: 2018121509151128064)
Veröffentlicht: 15.12.2018
*
  DE-Eberswalde: Recycling von Siedlungsabfällen
   2018/S 242/2018 552883
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH
   Ostender Höhen 70
   Eberswalde
   16225
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Vach
   E-Mail: [1]vach@bdg-barnim.de
   Fax: +49 3334-5262069
   NUTS-Code: DE405
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.kw-bdg-barnim.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YL7
   DESR/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YL7
   DESR
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Eigengesellschaft Landkreis Barnim
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Öffentliche Abfallentsorgung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Barnim
   Referenznummer der Bekanntmachung: BDG/210/2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90514000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags
   und Transports sowie Verwertung der im Landkreis Barnim dem
   öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Bioabfälle aus
   der Biotonne nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE405
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonne, ca. 13 500
   Mg/a bis 25 900 Mg/a
   Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden
   Übernahmestelle (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen.
   Die Übernahmestelle darf nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung
   nicht mehr als 30,0 km vom Referenzpunkt Betriebshof der BDG,
   Marie-Curie-Str. 9, 16321 Bernau entfernt liegen. Die Durchführung der
   Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 30/06/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit 2 Mal um jeweils ein
   Jahr, d. h. bis zum 30.6.2023 bzw. bis zum 30.6.2024, zu verlängern.
   Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer
   bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit 2 Mal um ein Jahr, d. h.
   bis zum 30.6.2023 bzw. bis zum 30.6.2024, zu verlängern. Eine
   entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis
   spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie
   nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG)
   sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
    Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
    Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
   erfüllt hat,
    Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine
   unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen
   hat,
    Angaben zur Rechtsform des Bieters,
    aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum
   Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt
   nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
   Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
   die meisten Arbeitnehmer versichert sind  nicht älter als 6 Monate),
    aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der
   Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
   Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3
   geforderten Unterlagen:
    Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die
   Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht
   uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im
   Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen
   einzureichen,
    Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von
   Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich
   vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche,
   schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern
   einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene
   Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der
   Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
   nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für
   Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise
   und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
    Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
   Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und
   Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.
   V. und/ oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
   (AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der
   Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters in das PQ-VOL, das
   ULV und das AVPQ akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter
   III.1.3) genannten Mindeststandards,
    Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
   vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des
   Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte
   Übersetzung beifügen,
    der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung die Nachreichung von
   Originalen zu fordern,
    Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem
   Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu
   zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG,
   MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied
   der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle
   geforderten Nachweise vorliegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz
   bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme,
   jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
    Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von
   § 18 VOL/B,
    Nachweis einer bestehenden Betriebs- und
   Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
    Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die
   Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem
   Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre
   für die Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Biotonnensammlung,
   mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum
   der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen:
   Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang
   (Verwertungsmenge pro Jahr),
    Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis
   der gleichwertigen Qualifikation nach Maßgabe der Vergabeunterlagen für
   die Leistung der Verwertung von Bioabfällen (AVV 20 01 08, AVV 20 02
   01, AVV 20 03 01  getrennt erfasste Bioabfälle  oder AVV 20 03 99 
   getrennt erfasste Bioabfälle),
    Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
   insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und
   Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen,
   und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum
   Leistungsbeginn,
    Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der
   Qualität der Leistungserbringung,
    Sofern der Bieter oder die Bietergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber
   der im Entsorgungskonzept benannten Entsorgungsanlage(n) ist:
   Nachweis des Zugriffs auf die im Entsorgungskonzept benannte(n)
   Anlage(n) zur Entsorgung der Abfälle für den gesamten angebotenen
   Leistungszeitraum, z.B. durch Vorlage des Entsorgungsvertrages mit den
   benannten Anlagen oder Vorlage einer verbindlichen
   Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Verwertung der Abfälle
   aus dieser Ausschreibung.
    Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der
   letzten 3 Jahre).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.
   Die Referenzaufträge müssen in Summe eine Verwertungsmenge von
   mindestens 5 000 Mg/a aufweisen.
   Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie die Anforderung hinsichtlich
   der entsorgten Abfallmenge erfüllt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
   Vergabegesetz (BbgVergG)
   Es gilt eine Preisobergrenze (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt) für die
   prognostizierten spezifischen Gesamtkosten nach Maßgabe der
   Vergabeunterlagen. Diese beträgt 57,66 EUR/Mg.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 04/03/2019
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 04/03/2019
   Ortszeit: 13:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3
   vorzulegen:
    Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
   Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG),
    Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der
   Vergabeunterlagen:
    Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung mit:
   a) Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Logistikkonzeptes
   für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Konzepten ist jede
   vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu
   beschreiben;
   b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o. ä.) des Standortes der
   vorgesehenen Übernahmestelle mit Kennzeichnung des Standortes der Waage
   und, sofern abweichend, des Standortes des Übergabepunktes.
    Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen
   Verwertungsanlagen,
    Anlagenkennblatt der vorgesehenen Verwertungsanlage/ Umschlaganlage,
    Sofern der Bieter eine neue Umladestation einrichten möchte, die noch
   nicht genehmigt ist, ist glaubhaft zu machen, dass diese die
   Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen und zu Leistungsbeginn
   zur Verfügung stehen wird.
    auf Verlangen vorzulegen:
    Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme
   und Verwertung der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der
   Anlagenbetreiber sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und
   Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
    ggf. Vereinbarung zwischen
   Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und
   (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von
   Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
   (BbgVergG),
    Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
   Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über den
   Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zu stellen. Die Antworten der
   Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern  soweit
   zweckdienlich  in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt,
   die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen
   werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter
   dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
   bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
   Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
   abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
   werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
   Bekanntmachungs-ID: CXP9YL7DESR
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie Land Brandenburg (MWE)
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 331-866-1617
   Fax: +49 331-866-1652
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an
   unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2
   GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege
   versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt
   am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
   § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   []
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
   gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem AG gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt
   werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
   Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
   nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den
   Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
   seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige
   Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht
   hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen
   (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
   Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
   Bieter an die Vergabekammer wenden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/12/2018
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   1. mailto:vach@bdg-barnim.de?subject=TED
   2. https://www.kw-bdg-barnim.de/
   3. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YL7DESR/documents
   4. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YL7DESR
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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