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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Zweibrücken
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dokument Nr...: 552891-2018 (ID: 2018121509153428095)
Veröffentlicht: 15.12.2018
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  DE-Zweibrücken: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2018/S 242/2018 552891
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
   Landauer Str. 18-20
   Zweibrücken
   66482
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Verbandsgemeindeverwaltung Abt. III/ Bauabteilung
   Telefon: +49 6332 / 8062-308
   E-Mail: [1]w.lauer@vgzwland.de
   Fax: +49 6332 / 8062-999
   NUTS-Code: DEB3A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.vgzwland.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E72439817
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E72439817
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Umbau und Modernisierung der Grundschule sowie der dazugehörigen
   Turnhalle in 66503 Dellfeld
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausgeschrieben werden die Leistungen Objektplanung Gebäude und
   Fachplanung Tragwerksplanung gemäß HOAI-Leistungsbild. Am bestehenden
   1-zügigen Schulgebäude sowie an der zugehörigen Turnhalle sind Umbau-/
   Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Für einen Teil der Maßnahmen
   sind statische Berechnungen erforderlich. Die Objektplanung Gebäude
   muss in vielen Bereichen auf statische Gegebenheiten der Bestandsbauten
   reagieren, z. B. beim Einbau einer neuen Flurwand, deren genauer Lage,
   Materialauswahl und Lasteintragung sowie bei nachträglichen
   Durchbrüchen, ggf. für einen Aufzug. Der Auftraggeber hat die
   notwendigen Maßnahmen durch eine Voruntersuchung feststellen und
   kostenmäßig erfassen lassen. Ergebnis der Voruntersuchung war u. a.
   auch, dass ein Umbau mit Modernisierung die wirtschaftlichere Lösung
   versus einem Neubau ist. Die Voruntersuchung stellt die Basis für den
   zu vergebenen Auftrag dar; siehe unter dem unter Abschnitt I Ziff. I.3)
   angegebenen Link.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71200000
   71200000
   71300000
   71327000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DEB
   NUTS-Code: DEB3
   NUTS-Code: DEB3K
   Hauptort der Ausführung:
   66503 Dellfeld
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber formuliert für die Umsetzung des Planungsauftrags
   Projektziele, die vom Auftragnehmer zu beachten sind. Die Zielsetzungen
   resultieren aus der Voruntersuchung.
   Die Maßnahmen betreffen Instandsetzungen, z. B. Abdichtung der
   Kelleraußenwände. Außerdem überwiegend Modernisierungen bei Böden-,
   Wänden-, Deckenbelägen sowie bei den Fassaden, um den Standard der
   aktuellen Energieeffizienzvorschriften zu erreichen. Umbauten sind
   erforderlich, um die baulichen Flucht- und Rettungswege der
   Landesbauordnung und des Brandschutzes zu erfüllen und auch um
   Barrierefreiheit oder optimierte Raumzuschnitte gemäß
   Schulbaurichtlinie herzustellen.
   Der Auftraggeber geht von 2 Objekten aus: dem Schulgebäude und der
   Turnhalle. Erst nach Abschluss der notwendigen baulichen Maßnahmen am
   Schulgebäude soll die Turnhalle umgebaut bzw. modernisiert werden.
   Während der Baumaßnahme an dem Schulgebäude wird der Unterricht in auf
   dem Schulgelände aufzustellende Container ausgelagert, die Turnhalle
   wird zur Interimsnutzung für die Verwaltung eingerichtet. Die
   Auslagerung in Container und die Einrichtung der Interimsnutzung in der
   Turnhalle sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern werden
   auftraggeberseitig ausgeführt.
   Kostenrahmen: Der vom Auftraggeber festgelegte Kostenrahmen beträgt für
   die Bauwerkskosten (KG 300+400) insgesamt rd. 2 725 000 EUR brutto,
   davon entfallen rd. 2 100 000 EUR brutto auf das Schulgebäude und rd.
   625 000 EUR auf die Turnhalle. Ferner betragen die geschätzten Kosten
   der Außenanlagen rd. 135 000 EUR. Es werden auch Teile der Ausstattung
   (KG 600) in Abstimmung mit dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zu planen
   sein.
   Vorgesehener Terminlicher Ablauf: Erst nach Abschluss der notwendigen
   baulichen Maßnahmen am Schulgebäude soll die Turnhalle umgebaut bzw.
   modernisiert werden. Als zeitlichen Ablauf für Planung und Ausführung
   gibt der Auftraggeber vor, dass die Genehmigungsplanung (Abschluss LPH
   4) für beide Gebäude bis zum 30.6.2019 vorliegen soll. Für das
   Schulgebäude ist der Baubeginn (vorbehaltlich Baugenehmigung und
   förderrechtlicher Zusagen) spätestens bis Oktober 2019 vorgesehen,
   Bezugsfertigstellungstermin bis 30.6.2021. Für die Turnhalle ist der
   Baubeginn für das 3. Quartal 2021 vorgesehen,
   Bezugsfertigstellungstermin bis 30.6.2022.
   Auftragsgegenstand: Der Auftraggeber beabsichtigt je Objekt
   (Schulgebäude und Turnhalle) die folgenden Leistungen zu beauftragen:
   Grundleistungen Objektplanung Gebäude gemäß § 33 HOAI in Verbindung mit
   Anlage 10.1, Leistungsphasen (LPH) 1-9 und Grundleistungen Fachplanung
   Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1, LPH
   1-6, sowie die Besonderen Leistungen (BL) zu LPH 8: Ingenieurtechnische
   Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den
   geprüften statischen Unterlagen.
   Ferner werden mit der Objektplanung Gebäude einhergehende Anpassungen
   der Außenanlagen zu den Bauwerken, die HOAI-technisch als
   Grundleistungen Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI in Verbindung
   mit Anlage 11.1, LPH 1-9 zu erfassen sind, beauftragt.
   Die vorgenannten Leistungen werden dann beauftragt, wenn die
   erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere
   Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine
   bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs-
   und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation (Details hierzu, siehe
   unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
   Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 20
   Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise (Details hierzu, siehe
   unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
   Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Kosten- und Terminkontrolle (Details hierzu,
   siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
   Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 30
   Preis - Gewichtung: 25 (Honorarangebot)
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 39
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Im Falle einer Bauzeitenverlängerung
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die
   zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt
   III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
   Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung
   ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten
   Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber
   mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber
   mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der
   beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die
   gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die
   darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei.
   Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der
   Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält
   Rang 4.
   Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am
   Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3
   Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch
   Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der
   Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des
   Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl.
   § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und
   findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Projekt wird durch Landesmittel gefördert.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und
   Vollständigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag durch die Bewerber die
   folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
   1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des
   Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer
   Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder
   vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei
   Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften,
   Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht, z. B. in
   Form eines Auszuges aus dem Gesellerschaftervertrag;
   2) Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in
   einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der
   Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als
   bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der
   konkreten Person) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die
   Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben,
   dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie
   muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine
   Vertretung ist nicht ausreichend;
   3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen
   Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73
   Abs. 3 VgV;
   4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe
   nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
   5) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung
   Architekt gemäß § 75 Abs. 1 VgV und Beratender Ingenieur oder
   Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG
   vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
   Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden
   und in der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen;
   6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,
   Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind
   gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu
   übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und
   deren Qualifikation gemäß Ziff. 5. nachweisen;
   7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische
   berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
   Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für
   den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die
   Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung
   bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die
   entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann
   beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
   erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür
   geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine
   Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter
   den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und
   Nachweise vorzulegen;
   8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne
   Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 6. geforderten Angaben und
   Nachweise vorzulegen;
   9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8.
   bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden
   Unterlagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht
   innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist
   vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56
   VgV;
   10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache
   vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Objektplanung
   Gebäude aus den letzten 3 Jahren (2015, 2016 und 2017).
   Es können maximal 6 Punkte (Wichtung 5 = max. 30 Punkte) erreicht
   werden. Punkteverteilung:
   Umsatz  350 000 EUR netto: 6,0 Punkte
   Umsatz < 350 000 EUR netto: 4,5 Punkte
   Umsatz < 250 000 EUR netto: 3,0 Punkte
   Umsatz < 150 000 EUR netto: 1,5 Punkte
   Umsatz < 80 000 EUR netto: 0 Punkte
   2) Hinweise:
   2.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften gilt, dass für
   die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben
   verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden
   die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert;
   2.2) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben bis zum Schlusstermin gemäß
   Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht
   möglich ist, werden diese fehlenden Angaben nicht nachgefordert. In dem
   Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben fehlen, führt dies
   jedoch nicht zum Ausschluss, sondern dazu, dass bei dem betroffenen
   Kriterium 0 Punkte vergeben werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von
   Eigenerklärungen und Nachweisen vorzulegen (hier in Kurzfassung):
   1) Zahl der Architekten, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner,
   Mitarbeiter) im Bereich der Objektplanung Gebäude im Bewerberbüro tätig
   sind. Maximal können 6 Punkte (Wichtung 10 = max. 60 Punkte) erreicht
   werden. Dafür sind  3 Architekten erforderlich, bei einer geringeren
   Zahl wird die maximale Punktezahl abgestuft. Es sind Namen und
   Qualifikationen der Führungskräfte anzugeben sowie zum Nachweis der
   Angaben je Führungskraft ein Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang
   Architektur oder ein Nachweis vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5;
   2) Darstellung von 3 ausgewählten Referenzprojekten, deren
   Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen
   vergleichbar sind und für die der Bewerber die Objektplanung Gebäude
   geleistet hat. Maximal können insgesamt 18 Punkte (Wichtung 15 =
   insgesamt max. 270 Punkte) erreicht werden. Zur Sicherstellung der
   Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im
   Zeitraum ab 1.1.2010 liegt und die bis dato abgeschlossen ist. Zur
   Bewertung der Vergleichbarkeit werden Projektmerkmale herangezogen, nur
   zutreffende Projektmerkmale werden mit je 1 Punkt gewertet:
   a) Der Auftraggeber des Projekts ist ein öffentlicher Auftraggeber;
   b) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen min. 1,0 Mio. EUR brutto;
   c) Der erbrachte Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen (LPH) 2
   bis 8, Grundleistungen der Objektplanung Gebäude nach § 33 HOAI i. V.
   m. Anlage 10.1;
   d) Es handelt sich um einen Umbau und um Modernisierungsmaßnahmen;
   e) Es handelt sich um eine allgemeinbildende Schule (Grundschule,
   Real-, Gesamtschule, Gymnasium oder ein vergleichbares Schulprojekt);
   f) Es handelt sich um eine Turn-/ Sporthalle.
   3) Technische Leitung. Benennung von (3.1) Projektleiter und (3.2)
   Objekt-/Bauüberwacher, je zuständig für die Objektplanung bei Gebäuden.
   Personalunion ist möglich. Maximal können je Person 6 Punkte (Wichtung
   10 = je max. 60 Punkte) erreicht werden. Benennung von (3.3)
   Projektingenieur, zuständig für die Fachplanung Tragwerk. Maximal
   können 6 Punkte (Wichtung 20 = insgesamt max. 120 Punkte) erreicht
   werden.
   Für die v. g. Personen sind Nachweise vorzulegen und Referenzprojekte
   anzugeben.
   Zu 3.1 und 3.2 jeweils: Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang
   Architektur oder Nachweis über Berechtigung zur Führung der
   Berufsbezeichnung Architekt, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5. Ferner:
   Angabe von personenbezogenen Referenzprojekten in Tabellenform, für die
   die Projektleitung bzw. die Objekt-/Bauüberwachung der Objektplanung
   Gebäude ausgeübt wurde.
   Zu 3.3: Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang Bauingenieurwesen
   (oder vergleichbar) oder der Nachweis über die Berechtigungen zur
   Führung der Berufsbezeichnung (Beratender) Ingenieur, vgl. Abschnitt
   III.1.1) Ziff. 5. Berechtigung zur der Erstellung des
   Standsicherheitsnachweises, z. B. durch Nachweis der Eintragung in die
   Liste der Tragwerksplaner der jeweiligen Ingenieurkammer. Ferner:
   Angabe von personenbezogenen Referenzprojekten in Tabellenform, für die
   die Projektleitung bei der Fachplanung Tragwerksplanung bei Gebäuden
   ausgeübt wurde.
   Aus den Angaben zu den Referenzprojekten muss sich die Projekterfahrung
   der jeweiligen Person im Zeitraum mindestens seit 2012 ergeben. Eine
   Stellvertreterfunktion genügt nicht. Die Referenzprojekte müssen eine
   Projektgröße von  1,0 Mio. EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300+400)
   vorweisen. Wenn die v. g. Anforderungen zutreffen und die Nachweise
   vorliegen, werden je Referenzprojekt 0,5 Punkte erteilt. Wenn es sich
   bei den Referenzprojeten um eine allgemeinbildende Schule (Grundschule,
   Real-, Gesamtschule, Gymnasium oder ein vergleichbares Schulprojekt)
   handelt werden je Referenzprojekt 1 Punkt erteilt.
   Langfassung mit Details zur Bewertung bzw. Bepunktung der vorgen.
   Eignungs- u. Auswahlkriterien, s. u. dem in Abschnitt I. 3.) Link, hier
   in Datei Anlage zur EU-Bek."
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und
   der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den
   Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung
   der Berufsbezeichnung Architekt gemäß § 75 Abs. 1 VgV und Beratender
   Ingenieur oder Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und
   über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise
   verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5.). Die oben formulierte
   Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der
   verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen
   gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften
   muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten
   Teilnahmeanforderungen erfüllen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter  im Falle der
   Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der
   Arbeits-/ Bietergemeinschaft  eine Haftpflichtversicherung mit den
   Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 1 500 000 EUR und für
   Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR vorzulegen. Im Falle einer
   Beauftragung haftet die Arbeits-/ Bietergemeinschaft
   gesamtschuldnerisch;
   2) Im Falle der Beauftragung an eine Arbeits-/Bietergemeinschaft haften
   alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner;
   3) Die Vergütung der zu beauftragenden Leistung erfolgt gemäß
   Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI);
   4) Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher
   Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung
   von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
   (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1
   des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/01/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Angaben zu laufenden Bewerber-/Bieterinformationen während des
   Teilnahmewettbewerbs:
   1.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens
   als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der
   EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem
   in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung
   erforderlich.
   1.2) Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den
   Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt
   I.3.) angegebenen Link entgegen genommen. Rückfragen sollen möglichst
   bis zum 9.1.2019 gestellt werden.
   Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet
   den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung
   von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen
   informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung
   keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt
   I.3) angegebenen Link informiert halten.
   1.3) Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeanträge) sind ausschließlich
   elektronisch unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen.
   Hierzu ist ebenfalls eine Registrierung erforderlich. Die
   Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in
   deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen
   werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll
   die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per
   Telefon, Fax, E-Mail und in Papierform sind nicht zulässig.
   2) Angaben zu der Bieterkommunikation während dem Zuschlagsverfahren:
   Für die individuelle Bieterkommunikation, wie z. B. für die Einladungen
   zum Verhandlungsgespräch und für die Versendung der
   Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und gemäß § 62 VgV, verwendet der
   Auslober die vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse. Im Falle der
   Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz
   der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber
   angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
   3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens:
   Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb
   aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern
   im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (vgl. § 17 VgV).
   Die aufgrund der Eignungskriterien gemäß Abschnitt III.1.1), 1.2) und
   1.3) ausgewählten Bieter werden zu einer Präsentation zu den
   Zuschlagskriterien beim Auftraggeber eingeladen, ferner zur Abgabe
   eines  zunächst unverbindlichen  Honorarangebotes. Die Bieter
   erhalten ferner Gelegenheit, den vom Auftraggeber vorgelegten
   Vertragsentwurf in Form von Anmerkungen und Änderungswünschen zu
   kommentieren. Ein Anspruch der Bieter auf Änderung des Vertragsentwurfs
   besteht nicht.
   Die Präsentation gegenüber dem Auftraggeber und das
   Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich im Februar 2019 in
   Zweibrücken statt. Im Nachgang zu den Verhandlungsgesprächen werden die
   verbliebenen Bieter aufgefordert, auf Basis des finalen
   Vertragsentwurfs ein verbindliches Honorarangebot abzugeben, das
   abschließend bewertet wird. Die Angaben in der Präsentation werden
   nicht erneut bewertet.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftsstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131-162234
   E-Mail: [5]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Fax: +49 6131-162113
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein (§ 160 GWB);
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am
   öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
   Landauer Straße 18-20
   Zweibrücken
   66482
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/12/2018
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References
   1. mailto:w.lauer@vgzwland.de?subject=TED
   2. http://www.vgzwland.de/
   3. https://www.subreport.de/E72439817
   4. https://www.subreport.de/E72439817
   5. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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