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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Zweibrücken
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dokument Nr...: 552891-2018 (ID: 2018121509153428095)
Veröffentlicht: 15.12.2018
*
DE-Zweibrücken: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 242/2018 552891
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Landauer Str. 18-20
Zweibrücken
66482
Deutschland
Kontaktstelle(n): Verbandsgemeindeverwaltung Abt. III/ Bauabteilung
Telefon: +49 6332 / 8062-308
E-Mail: [1]w.lauer@vgzwland.de
Fax: +49 6332 / 8062-999
NUTS-Code: DEB3A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.vgzwland.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E72439817
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E72439817
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umbau und Modernisierung der Grundschule sowie der dazugehörigen
Turnhalle in 66503 Dellfeld
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die Leistungen Objektplanung Gebäude und
Fachplanung Tragwerksplanung gemäß HOAI-Leistungsbild. Am bestehenden
1-zügigen Schulgebäude sowie an der zugehörigen Turnhalle sind Umbau-/
Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Für einen Teil der Maßnahmen
sind statische Berechnungen erforderlich. Die Objektplanung Gebäude
muss in vielen Bereichen auf statische Gegebenheiten der Bestandsbauten
reagieren, z. B. beim Einbau einer neuen Flurwand, deren genauer Lage,
Materialauswahl und Lasteintragung sowie bei nachträglichen
Durchbrüchen, ggf. für einen Aufzug. Der Auftraggeber hat die
notwendigen Maßnahmen durch eine Voruntersuchung feststellen und
kostenmäßig erfassen lassen. Ergebnis der Voruntersuchung war u. a.
auch, dass ein Umbau mit Modernisierung die wirtschaftlichere Lösung
versus einem Neubau ist. Die Voruntersuchung stellt die Basis für den
zu vergebenen Auftrag dar; siehe unter dem unter Abschnitt I Ziff. I.3)
angegebenen Link.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000
71200000
71300000
71327000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
NUTS-Code: DEB
NUTS-Code: DEB3
NUTS-Code: DEB3K
Hauptort der Ausführung:
66503 Dellfeld
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber formuliert für die Umsetzung des Planungsauftrags
Projektziele, die vom Auftragnehmer zu beachten sind. Die Zielsetzungen
resultieren aus der Voruntersuchung.
Die Maßnahmen betreffen Instandsetzungen, z. B. Abdichtung der
Kelleraußenwände. Außerdem überwiegend Modernisierungen bei Böden-,
Wänden-, Deckenbelägen sowie bei den Fassaden, um den Standard der
aktuellen Energieeffizienzvorschriften zu erreichen. Umbauten sind
erforderlich, um die baulichen Flucht- und Rettungswege der
Landesbauordnung und des Brandschutzes zu erfüllen und auch um
Barrierefreiheit oder optimierte Raumzuschnitte gemäß
Schulbaurichtlinie herzustellen.
Der Auftraggeber geht von 2 Objekten aus: dem Schulgebäude und der
Turnhalle. Erst nach Abschluss der notwendigen baulichen Maßnahmen am
Schulgebäude soll die Turnhalle umgebaut bzw. modernisiert werden.
Während der Baumaßnahme an dem Schulgebäude wird der Unterricht in auf
dem Schulgelände aufzustellende Container ausgelagert, die Turnhalle
wird zur Interimsnutzung für die Verwaltung eingerichtet. Die
Auslagerung in Container und die Einrichtung der Interimsnutzung in der
Turnhalle sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern werden
auftraggeberseitig ausgeführt.
Kostenrahmen: Der vom Auftraggeber festgelegte Kostenrahmen beträgt für
die Bauwerkskosten (KG 300+400) insgesamt rd. 2 725 000 EUR brutto,
davon entfallen rd. 2 100 000 EUR brutto auf das Schulgebäude und rd.
625 000 EUR auf die Turnhalle. Ferner betragen die geschätzten Kosten
der Außenanlagen rd. 135 000 EUR. Es werden auch Teile der Ausstattung
(KG 600) in Abstimmung mit dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zu planen
sein.
Vorgesehener Terminlicher Ablauf: Erst nach Abschluss der notwendigen
baulichen Maßnahmen am Schulgebäude soll die Turnhalle umgebaut bzw.
modernisiert werden. Als zeitlichen Ablauf für Planung und Ausführung
gibt der Auftraggeber vor, dass die Genehmigungsplanung (Abschluss LPH
4) für beide Gebäude bis zum 30.6.2019 vorliegen soll. Für das
Schulgebäude ist der Baubeginn (vorbehaltlich Baugenehmigung und
förderrechtlicher Zusagen) spätestens bis Oktober 2019 vorgesehen,
Bezugsfertigstellungstermin bis 30.6.2021. Für die Turnhalle ist der
Baubeginn für das 3. Quartal 2021 vorgesehen,
Bezugsfertigstellungstermin bis 30.6.2022.
Auftragsgegenstand: Der Auftraggeber beabsichtigt je Objekt
(Schulgebäude und Turnhalle) die folgenden Leistungen zu beauftragen:
Grundleistungen Objektplanung Gebäude gemäß § 33 HOAI in Verbindung mit
Anlage 10.1, Leistungsphasen (LPH) 1-9 und Grundleistungen Fachplanung
Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1, LPH
1-6, sowie die Besonderen Leistungen (BL) zu LPH 8: Ingenieurtechnische
Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den
geprüften statischen Unterlagen.
Ferner werden mit der Objektplanung Gebäude einhergehende Anpassungen
der Außenanlagen zu den Bauwerken, die HOAI-technisch als
Grundleistungen Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI in Verbindung
mit Anlage 11.1, LPH 1-9 zu erfassen sind, beauftragt.
Die vorgenannten Leistungen werden dann beauftragt, wenn die
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere
Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine
bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs-
und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation (Details hierzu, siehe
unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise (Details hierzu, siehe
unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Kosten- und Terminkontrolle (Details hierzu,
siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei
Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 25 (Honorarangebot)
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 39
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Falle einer Bauzeitenverlängerung
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die
zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt
III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung
ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten
Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber
mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber
mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der
beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die
gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die
darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei.
Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der
Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält
Rang 4.
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am
Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3
Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch
Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der
Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des
Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl.
§ 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und
findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Projekt wird durch Landesmittel gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und
Vollständigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag durch die Bewerber die
folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des
Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer
Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder
vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei
Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht, z. B. in
Form eines Auszuges aus dem Gesellerschaftervertrag;
2) Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in
einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der
Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der
konkreten Person) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die
Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben,
dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie
muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine
Vertretung ist nicht ausreichend;
3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen
Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73
Abs. 3 VgV;
4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe
nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
5) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung
Architekt gemäß § 75 Abs. 1 VgV und Beratender Ingenieur oder
Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG
vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden
und in der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen;
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind
gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu
übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und
deren Qualifikation gemäß Ziff. 5. nachweisen;
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung
bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann
beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür
geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter
den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und
Nachweise vorzulegen;
8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne
Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 6. geforderten Angaben und
Nachweise vorzulegen;
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8.
bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden
Unterlagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht
innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist
vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56
VgV;
10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache
vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Objektplanung
Gebäude aus den letzten 3 Jahren (2015, 2016 und 2017).
Es können maximal 6 Punkte (Wichtung 5 = max. 30 Punkte) erreicht
werden. Punkteverteilung:
Umsatz 350 000 EUR netto: 6,0 Punkte
Umsatz < 350 000 EUR netto: 4,5 Punkte
Umsatz < 250 000 EUR netto: 3,0 Punkte
Umsatz < 150 000 EUR netto: 1,5 Punkte
Umsatz < 80 000 EUR netto: 0 Punkte
2) Hinweise:
2.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften gilt, dass für
die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben
verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden
die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert;
2.2) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben bis zum Schlusstermin gemäß
Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht
möglich ist, werden diese fehlenden Angaben nicht nachgefordert. In dem
Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben fehlen, führt dies
jedoch nicht zum Ausschluss, sondern dazu, dass bei dem betroffenen
Kriterium 0 Punkte vergeben werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von
Eigenerklärungen und Nachweisen vorzulegen (hier in Kurzfassung):
1) Zahl der Architekten, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner,
Mitarbeiter) im Bereich der Objektplanung Gebäude im Bewerberbüro tätig
sind. Maximal können 6 Punkte (Wichtung 10 = max. 60 Punkte) erreicht
werden. Dafür sind 3 Architekten erforderlich, bei einer geringeren
Zahl wird die maximale Punktezahl abgestuft. Es sind Namen und
Qualifikationen der Führungskräfte anzugeben sowie zum Nachweis der
Angaben je Führungskraft ein Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang
Architektur oder ein Nachweis vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5;
2) Darstellung von 3 ausgewählten Referenzprojekten, deren
Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen
vergleichbar sind und für die der Bewerber die Objektplanung Gebäude
geleistet hat. Maximal können insgesamt 18 Punkte (Wichtung 15 =
insgesamt max. 270 Punkte) erreicht werden. Zur Sicherstellung der
Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im
Zeitraum ab 1.1.2010 liegt und die bis dato abgeschlossen ist. Zur
Bewertung der Vergleichbarkeit werden Projektmerkmale herangezogen, nur
zutreffende Projektmerkmale werden mit je 1 Punkt gewertet:
a) Der Auftraggeber des Projekts ist ein öffentlicher Auftraggeber;
b) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen min. 1,0 Mio. EUR brutto;
c) Der erbrachte Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen (LPH) 2
bis 8, Grundleistungen der Objektplanung Gebäude nach § 33 HOAI i. V.
m. Anlage 10.1;
d) Es handelt sich um einen Umbau und um Modernisierungsmaßnahmen;
e) Es handelt sich um eine allgemeinbildende Schule (Grundschule,
Real-, Gesamtschule, Gymnasium oder ein vergleichbares Schulprojekt);
f) Es handelt sich um eine Turn-/ Sporthalle.
3) Technische Leitung. Benennung von (3.1) Projektleiter und (3.2)
Objekt-/Bauüberwacher, je zuständig für die Objektplanung bei Gebäuden.
Personalunion ist möglich. Maximal können je Person 6 Punkte (Wichtung
10 = je max. 60 Punkte) erreicht werden. Benennung von (3.3)
Projektingenieur, zuständig für die Fachplanung Tragwerk. Maximal
können 6 Punkte (Wichtung 20 = insgesamt max. 120 Punkte) erreicht
werden.
Für die v. g. Personen sind Nachweise vorzulegen und Referenzprojekte
anzugeben.
Zu 3.1 und 3.2 jeweils: Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang
Architektur oder Nachweis über Berechtigung zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5. Ferner:
Angabe von personenbezogenen Referenzprojekten in Tabellenform, für die
die Projektleitung bzw. die Objekt-/Bauüberwachung der Objektplanung
Gebäude ausgeübt wurde.
Zu 3.3: Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang Bauingenieurwesen
(oder vergleichbar) oder der Nachweis über die Berechtigungen zur
Führung der Berufsbezeichnung (Beratender) Ingenieur, vgl. Abschnitt
III.1.1) Ziff. 5. Berechtigung zur der Erstellung des
Standsicherheitsnachweises, z. B. durch Nachweis der Eintragung in die
Liste der Tragwerksplaner der jeweiligen Ingenieurkammer. Ferner:
Angabe von personenbezogenen Referenzprojekten in Tabellenform, für die
die Projektleitung bei der Fachplanung Tragwerksplanung bei Gebäuden
ausgeübt wurde.
Aus den Angaben zu den Referenzprojekten muss sich die Projekterfahrung
der jeweiligen Person im Zeitraum mindestens seit 2012 ergeben. Eine
Stellvertreterfunktion genügt nicht. Die Referenzprojekte müssen eine
Projektgröße von 1,0 Mio. EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300+400)
vorweisen. Wenn die v. g. Anforderungen zutreffen und die Nachweise
vorliegen, werden je Referenzprojekt 0,5 Punkte erteilt. Wenn es sich
bei den Referenzprojeten um eine allgemeinbildende Schule (Grundschule,
Real-, Gesamtschule, Gymnasium oder ein vergleichbares Schulprojekt)
handelt werden je Referenzprojekt 1 Punkt erteilt.
Langfassung mit Details zur Bewertung bzw. Bepunktung der vorgen.
Eignungs- u. Auswahlkriterien, s. u. dem in Abschnitt I. 3.) Link, hier
in Datei Anlage zur EU-Bek."
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und
der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den
Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung
der Berufsbezeichnung Architekt gemäß § 75 Abs. 1 VgV und Beratender
Ingenieur oder Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und
über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise
verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5.). Die oben formulierte
Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der
verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen
gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften
muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten
Teilnahmeanforderungen erfüllen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter im Falle der
Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der
Arbeits-/ Bietergemeinschaft eine Haftpflichtversicherung mit den
Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 1 500 000 EUR und für
Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR vorzulegen. Im Falle einer
Beauftragung haftet die Arbeits-/ Bietergemeinschaft
gesamtschuldnerisch;
2) Im Falle der Beauftragung an eine Arbeits-/Bietergemeinschaft haften
alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner;
3) Die Vergütung der zu beauftragenden Leistung erfolgt gemäß
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI);
4) Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher
Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung
von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/01/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Angaben zu laufenden Bewerber-/Bieterinformationen während des
Teilnahmewettbewerbs:
1.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens
als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der
EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem
in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung
erforderlich.
1.2) Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den
Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt
I.3.) angegebenen Link entgegen genommen. Rückfragen sollen möglichst
bis zum 9.1.2019 gestellt werden.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet
den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung
von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen
informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung
keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt
I.3) angegebenen Link informiert halten.
1.3) Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeanträge) sind ausschließlich
elektronisch unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen.
Hierzu ist ebenfalls eine Registrierung erforderlich. Die
Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in
deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen
werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll
die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per
Telefon, Fax, E-Mail und in Papierform sind nicht zulässig.
2) Angaben zu der Bieterkommunikation während dem Zuschlagsverfahren:
Für die individuelle Bieterkommunikation, wie z. B. für die Einladungen
zum Verhandlungsgespräch und für die Versendung der
Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und gemäß § 62 VgV, verwendet der
Auslober die vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse. Im Falle der
Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz
der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber
angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens:
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb
aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern
im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (vgl. § 17 VgV).
Die aufgrund der Eignungskriterien gemäß Abschnitt III.1.1), 1.2) und
1.3) ausgewählten Bieter werden zu einer Präsentation zu den
Zuschlagskriterien beim Auftraggeber eingeladen, ferner zur Abgabe
eines zunächst unverbindlichen Honorarangebotes. Die Bieter
erhalten ferner Gelegenheit, den vom Auftraggeber vorgelegten
Vertragsentwurf in Form von Anmerkungen und Änderungswünschen zu
kommentieren. Ein Anspruch der Bieter auf Änderung des Vertragsentwurfs
besteht nicht.
Die Präsentation gegenüber dem Auftraggeber und das
Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich im Februar 2019 in
Zweibrücken statt. Im Nachgang zu den Verhandlungsgesprächen werden die
verbliebenen Bieter aufgefordert, auf Basis des finalen
Vertragsentwurfs ein verbindliches Honorarangebot abzugeben, das
abschließend bewertet wird. Die Angaben in der Präsentation werden
nicht erneut bewertet.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131-162234
E-Mail: [5]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131-162113
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein (§ 160 GWB);
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am
öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Landauer Straße 18-20
Zweibrücken
66482
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/12/2018
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References
1. mailto:w.lauer@vgzwland.de?subject=TED
2. http://www.vgzwland.de/
3. https://www.subreport.de/E72439817
4. https://www.subreport.de/E72439817
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