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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Buttstädt
Kommunikationsnetz
Fernmeldenetz
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Internetdienste
Diensteanbieter
Dokument Nr...: 553663-2018 (ID: 2018121509323129063)
Veröffentlicht: 15.12.2018
*
DE-Buttstädt: Kommunikationsnetz
2018/S 242/2018 553663
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt
Großemsener Weg 5
Buttstädt
99628
Deutschland
Kontaktstelle(n): Wirtschaftsrat Recht, z.H. Frau Rechtsanwältin Nele
Schön, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
Telefon: +49 4037669-210
E-Mail: [1]n.schoen@wr-recht.de
Fax: +49 4037669-222
NUTS-Code: DEG0D
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.vg-buttstaedt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Verwaltungsgemeinschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Pacht und Betrieb eines durch den Auftraggeber zu errichtenden
flächendeckenden NGA-Netzes (FTTB) im Gebiet der
Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32412000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Pacht und Betrieb eines durch den Auftraggeber zu errichtenden
flächendeckenden NGA-Netzes (FTTB) inklusive der Bereitstellung eines
Dienste-Angebotes für den Endkunden
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 4 959 360.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412100
64210000
72400000
72410000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt plant die flächendeckende
Errichtung eines Next Generation Access (NGA)-Netzes in ihren
unterversorgten Gebieten (weiße Flecken).
Es ist vorgesehen, ein weiträumiges FTTB-Netz zur Versorgung der circa
3.176 unterversorgten Haushalte mittels Neubau und unter Umständen
Nutzung vorhandener und angemieteter Infrastrukturen zu errichten. Die
Netzkonzeption als auch der Materialeinsatz wird gemäß den Richtlinien
und Vorgaben der Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 erfolgen.
Dieses passive Leerrohr- und Glasfasernetz, soll an einen Betreiber
verpachtet werden.
Mit dieser Ausschreibung wird der entsprechende Pächter für das zu
errichtende passive Leerrohr- und Glasfasernetz gesucht.
Die Planung und der Bau des passiven Leerrohr- und Glasfasernetzes
obliegen der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt und werden auch von
diesem mit einer gesonderten Ausschreibung beauftragt, jedoch eng mit
dem späteren Pächter abgestimmt.
Der Pächter verpflichtet sich zur Nutzung des Netzes. Dazu gehört die
Einbringung der aktiven Technik in die passive Infrastruktur. Auch der
Betrieb des Netzes erfolgt durch den Pächter oder einen von ihm zu
benennenden Dritten. Der Pächter verpflichtet sich zur Zahlung einer
Pacht für die Nutzung der passiven Netzinfrastruktur an den
Auftraggeber. Zu den Aufgaben des Pächters gehört ferner die
Bereitstellung eines Diensteangebotes (Internet, Telefon und TV) für
die Endkunden. Dabei soll sich der Pächter (Netzbetreiber)verpflichten,
alle Bedarfsstellen in dem Gebiet mit einem Breitband-Internetanschluss
von mindestens 50 Mbit/s im Download zu versorgen, wobei die
Endkundenanschlüsse auch auf deutlich höhere Bandbreiten erweiterbar
sein müssen. Für Gewerbekunden soll auch eine symmetrische Anbindung
möglich sein.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der
Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche
Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C
25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik
Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next
Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Die Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt beabsichtigt die hiernach
gegebenen Möglichkeiten zur Förderung zu nutzen.
Insbesondere kommen dabei folgende Förderprogramme in Betracht:
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Bewilligungsstelle:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Weitere Details werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen des
Verhandlungsverfahrens mitgeteilt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe des angebotenen Pachtzinses in Relation zu der für
die Versorgung des Gebietes erforderlichen Kosten des passiven
NGA-Netzes (200 Punkte)
* Kriterium: Vorstellung eines überzeugenden regionalen
Marketingkonzepts (30 Punkte)
* Kriterium: Servicestandort in dem Projektgebiet (10 Punkte)
* Kriterium: Endkundenpreise inklusiv Bereitstellungskosten:
Privatkunden (70 Punkte)
* Kriterium: Endkundenpreise inklusiv Bereitstellungskosten:
Geschäftskunden (inkl. sonstiger institutioneller
Anschlussteilnehmer) (60 Punkte)
* Kriterium: Organisation des Kundenservice, Technische
Kundenbetreuung: Vor Ort Service (10 Punkte)
* Kriterium: Organisation des Kundenservice, Technische
Kundenbetreuung: Entstörungszeiten (10 Punkte)
* Kriterium: Organisation des Kundenservice, Technische
Kundenbetreuung:Unterstützung der Kunden beim Anschluss (z. B.
Installation von WLAN-Router) (10 Punkte)
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 240
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Vergabe der Konzession steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung
der vorbenannten Bundesfördermittel.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 217-452269
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Pacht und Betrieb eines durch den Auftraggeber zu errichtenden
flächendeckenden NGA-Netzes (FTTB) im Gebiet der
Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
03/08/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen
EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus
Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Südwestpark 15
Nürnberg
90449
Deutschland
E-Mail: [4]breitbandoffensive.de@vodafone.com
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse: [5]www.vodafone.de
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 4 959 360.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger
öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). In dem
Teilnahmewettbewerb wählt die Vergabestelle diejenigen Unternehmen
aus,die fristgemäß einen Teilnahmeantrag gestellt haben und für die
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung in persönlicher und
sachlicher Hinsicht (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit)
geeignet sind. In diesem Zusammenhang sind die gemäß Ziffer III.1)
geforderten Unterlagen zwingend mit dem Teilnahmeantrag schriftlich
beizubringen. Ausschließlich die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
ausgewählten Unternehmen erhalten die Vergabeunterlagen und werden zur
Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Teilnahmeanträge sind bei der
genannten Kontaktstelle (Wirtschaftsrat Recht) einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
Weimar
99423
Deutschland
Telefon: +49 361573321254
E-Mail: [6]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse: [7]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
Weimar
99423
Deutschland
Telefon: +49 361573321254
E-Mail: [8]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse: [9]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2018
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1. mailto:n.schoen@wr-recht.de?subject=TED
2. http://www.vg-buttstaedt.de/
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:452269-2017:TEXT:DE:HTML
4. mailto:breitbandoffensive.de@vodafone.com?subject=TED
5. http://www.vodafone.de/
6. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
7. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
8. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
9. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
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