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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Buttstädt
Kommunikationsnetz
Fernmeldenetz
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Internetdienste
Diensteanbieter
Dokument Nr...: 553663-2018 (ID: 2018121509323129063)
Veröffentlicht: 15.12.2018
*
  DE-Buttstädt: Kommunikationsnetz
   2018/S 242/2018 553663
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt
   Großemsener Weg 5
   Buttstädt
   99628
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Wirtschaftsrat Recht, z.H. Frau Rechtsanwältin Nele
   Schön, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
   Telefon: +49 4037669-210
   E-Mail: [1]n.schoen@wr-recht.de
   Fax: +49 4037669-222
   NUTS-Code: DEG0D
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.vg-buttstaedt.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Verwaltungsgemeinschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Pacht und Betrieb eines durch den Auftraggeber zu errichtenden
   flächendeckenden NGA-Netzes (FTTB) im Gebiet der
   Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32412000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Pacht und Betrieb eines durch den Auftraggeber zu errichtenden
   flächendeckenden NGA-Netzes (FTTB) inklusive der Bereitstellung eines
   Dienste-Angebotes für den Endkunden
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 4 959 360.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32412100
   64210000
   72400000
   72410000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0C
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt plant die flächendeckende
   Errichtung eines Next Generation Access (NGA)-Netzes in ihren
   unterversorgten Gebieten (weiße Flecken).
   Es ist vorgesehen, ein weiträumiges FTTB-Netz zur Versorgung der circa
   3.176 unterversorgten Haushalte mittels Neubau und unter Umständen
   Nutzung vorhandener und angemieteter Infrastrukturen zu errichten. Die
   Netzkonzeption als auch der Materialeinsatz wird gemäß den Richtlinien
   und Vorgaben der Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
   der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 erfolgen.
   Dieses passive Leerrohr- und Glasfasernetz, soll an einen Betreiber
   verpachtet werden.
   Mit dieser Ausschreibung wird der entsprechende Pächter für das zu
   errichtende passive Leerrohr- und Glasfasernetz gesucht.
   Die Planung und der Bau des passiven Leerrohr- und Glasfasernetzes
   obliegen der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt und werden auch von
   diesem mit einer gesonderten Ausschreibung beauftragt, jedoch eng mit
   dem späteren Pächter abgestimmt.
   Der Pächter verpflichtet sich zur Nutzung des Netzes. Dazu gehört die
   Einbringung der aktiven Technik in die passive Infrastruktur. Auch der
   Betrieb des Netzes erfolgt durch den Pächter oder einen von ihm zu
   benennenden Dritten. Der Pächter verpflichtet sich zur Zahlung einer
   Pacht für die Nutzung der passiven Netzinfrastruktur an den
   Auftraggeber. Zu den Aufgaben des Pächters gehört ferner die
   Bereitstellung eines Diensteangebotes (Internet, Telefon und TV) für
   die Endkunden. Dabei soll sich der Pächter (Netzbetreiber)verpflichten,
   alle Bedarfsstellen in dem Gebiet mit einem Breitband-Internetanschluss
   von mindestens 50 Mbit/s im Download zu versorgen, wobei die
   Endkundenanschlüsse auch auf deutlich höhere Bandbreiten erweiterbar
   sein müssen. Für Gewerbekunden soll auch eine symmetrische Anbindung
   möglich sein.
   Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der
   Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche
   Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C
   25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik
   Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next
   Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
   Die Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt beabsichtigt die hiernach
   gegebenen Möglichkeiten zur Förderung zu nutzen.
   Insbesondere kommen dabei folgende Förderprogramme in Betracht:
    Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Bewilligungsstelle:
   Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
   Weitere Details werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der
   Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen des
   Verhandlungsverfahrens mitgeteilt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe des angebotenen Pachtzinses in Relation zu der für
       die Versorgung des Gebietes erforderlichen Kosten des passiven
       NGA-Netzes (200 Punkte)
     * Kriterium: Vorstellung eines überzeugenden regionalen
       Marketingkonzepts (30 Punkte)
     * Kriterium: Servicestandort in dem Projektgebiet (10 Punkte)
     * Kriterium: Endkundenpreise inklusiv Bereitstellungskosten:
       Privatkunden (70 Punkte)
     * Kriterium: Endkundenpreise inklusiv Bereitstellungskosten:
       Geschäftskunden (inkl. sonstiger institutioneller
       Anschlussteilnehmer) (60 Punkte)
     * Kriterium: Organisation des Kundenservice, Technische
       Kundenbetreuung: Vor Ort Service (10 Punkte)
     * Kriterium: Organisation des Kundenservice, Technische
       Kundenbetreuung: Entstörungszeiten (10 Punkte)
     * Kriterium: Organisation des Kundenservice, Technische
       Kundenbetreuung:Unterstützung der Kunden beim Anschluss (z. B.
       Installation von WLAN-Router) (10 Punkte)
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 240
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Vergabe der Konzession steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung
   der vorbenannten Bundesfördermittel.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 217-452269
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Pacht und Betrieb eines durch den Auftraggeber zu errichtenden
   flächendeckenden NGA-Netzes (FTTB) im Gebiet der
   Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   03/08/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
   Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
   Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen
   EU-Mitgliedstaaten: 0
   Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus
   Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
   Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Vodafone Kabel Deutschland GmbH
   Südwestpark 15
   Nürnberg
   90449
   Deutschland
   E-Mail: [4]breitbandoffensive.de@vodafone.com
   NUTS-Code: DE254
   Internet-Adresse: [5]www.vodafone.de
   Der Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 4 959 360.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger
   öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). In dem
   Teilnahmewettbewerb wählt die Vergabestelle diejenigen Unternehmen
   aus,die fristgemäß einen Teilnahmeantrag gestellt haben und für die
   Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung in persönlicher und
   sachlicher Hinsicht (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit)
   geeignet sind. In diesem Zusammenhang sind die gemäß Ziffer III.1)
   geforderten Unterlagen zwingend mit dem Teilnahmeantrag schriftlich
   beizubringen. Ausschließlich die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
   ausgewählten Unternehmen erhalten die Vergabeunterlagen und werden zur
   Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Teilnahmeanträge sind bei der
   genannten Kontaktstelle (Wirtschaftsrat Recht) einzureichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
   Jorge-Semprún-Platz 4
   Weimar
   99423
   Deutschland
   Telefon: +49 361573321254
   E-Mail: [6]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
   Fax: +49 361573321059
   Internet-Adresse: [7]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
   Jorge-Semprún-Platz 4
   Weimar
   99423
   Deutschland
   Telefon: +49 361573321254
   E-Mail: [8]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
   Fax: +49 361573321059
   Internet-Adresse: [9]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/12/2018
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References
   1. mailto:n.schoen@wr-recht.de?subject=TED
   2. http://www.vg-buttstaedt.de/
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:452269-2017:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:breitbandoffensive.de@vodafone.com?subject=TED
   5. http://www.vodafone.de/
   6. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
   7. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
   8. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
   9. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
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