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Ausschreibung: Fernwärme - DE-Hamburg
Fernwärme
Dokument Nr...: 73065-2019 (ID: 2019021409543634156)
Veröffentlicht: 14.02.2019
*
DE-Hamburg: Fernwärme
2019/S 32/2019 73065
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die IBA Hamburg
GmbH
Am Zollhafen 12
Hamburg
20539
Deutschland
Kontaktstelle(n): MegaWATT Ingenieurgesellschaft für Wärme- und
Energietechnik mbH
E-Mail: [1]vergabe@megawatt.de
NUTS-Code: DE60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.iba-hamburg.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://access.megawatt.de/t/nb4eul7d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via:
[4]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/307D643A-B
D3D-43BA-9028-F23539CD2B2A
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische Entwicklungsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Projektentwicklung für Quartiere und Stadtteile
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konzession zur Wärmeversorgung der Quartiere Wilhelmsburger
Rathausviertel, Elbinselquartier und Spreehafenviertel
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09323000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe einer Konzession zur Wärmeversorgung von Neubauten in den
Quartieren Wilhelmsburger Rathausviertel, Elbinselquartier und
Spreehafenviertel in Hamburg-Wilhelmsburg aus nach bestimmten
technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien zu
errichtenden und zu betreibenden Energieerzeugungs- und
Wärmeverteilungsanlagen. Wahlfreiheit bei unterschiedlichen technischen
Alternativen zur Erzeugung entsprechend vorgegebener
technisch-wirtschaftlicher Randbedingungen (variantenoffenes
Verfahren).
Weitere Informationen über die Konzession, die Teilnahmebedingungen und
den Verfahrensablauf sind dieser Bekanntmachung sowie ergänzend der
Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen
[[5]https://access.megawatt.de/t/nb4eul7d] zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60
Hauptort der Ausführung:
Hamburg-Wilhelmsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Wärmeversorgung von Neubauten in den Projektgebieten Wilhelmsburger
Rathausviertel, Elbinselquartier und Spreehafenviertel in
Hamburg-Wilhelmsburg aus nach bestimmten technischen, wirtschaftlichen
und ökologischen Kriterien zu errichtenden und zu betreibenden
Energieerzeugungs- und Wärmeverteilungsanlagen.
Derzeit wird für die auf städtischen Flächen neu entstehenden und zu
versorgenden Gebäude ein Wärmebedarf von insgesamt rund 30 000 MWhth
mit einer thermischen Leistung von 16 000 kWth prognostiziert,
basierend auf einer erwarteten Gebietsentwicklung von ca. 489 000 m^2
BGF Wohnen (ca. 4 900 Wohneinheiten bei 100 m^2 BGF/Wohneinheit), ca.
89 000 m^2 BGF Gewerbe und ca. 33 000 m^2 Soziales auf einer
Gesamtfläche von rund 611 000 m^2 (BGF) über die 3 Quartiere. Von
diesen Flächen- und Bedarfswerten ist im Rahmen der Konzessionsvergabe
auszugehen.
Der Wärmebedarf der privaten Bestandsgebäude (Mischnutzung und Gewerbe)
einschließlich der perspektivischen Entwicklungspotenziale auf Basis
des neuen Planungsrechtes beträgt nach derzeitiger Prognose rund 15 500
MWhth mit einer thermischen Leistung von rund 7 750 kWth auf einer
Fläche von ca. 84 000 m^2 BGF Wohnen und 71 000 m^2 BGF Gewerbe. Diese
Flächen werden nicht im städtischen Auftrag realisiert, der Einfluss
der städtebaulichen- sowie architektonischen Ausprägung ergibt sich aus
den Festsetzungen im Bebauungsplan. Die Entwicklung dieser Baufelder
wird deutlich langsamer ablaufen. Eine Wärmeversorgung im Rahmen der
Konzession ist nur für ggf. entstehenden Neubauten sicherzustellen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 45 700 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Anzahl der teilnehmenden Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) ist
in der ersten Verfahrensstufe nicht begrenzt. Der Auftraggeber wählt
aus den geeigneten Bewerbungen 6 aus, die er zur Abgabe eines
Erstangebotes auffordert. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf
Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen
und Unterlagen zu den Ziffern III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit) und III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit). Soweit
die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten
Punkte für die Auswahl maßgebend. Der Auftraggeber wird die
fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten
Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Er behält sich Nachforderungen vor. Der Auftraggeber behält sich vor,
entsprechend der sich aus der Eignungswertung abgeleiteten Rangfolge
weitere Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufzufordern.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien zur Befähigung
der Berufsausübung (alle benannten Anlagen abrufbar unter
[[6]https://access.megawatt.de/t/nb4eul7d]):
a) Bewerbungsbogen mit Angaben zum Unternehmen (Anlage A-1);
b) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A-2);
c) Erklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123 124 GWB (gemäß Anlage A-3
und Anlage A-4);
d) Vertraulichkeitserklärung (Anlage A-5);
e) Nachweis der Eignung durch andere Unternehmen Eignungsleihe
(Anlage A-7);
f) Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen bzgl. Kapazitäten
(Anlage A-8);
g) Erklärung zu Eintragungen im Hamburger Register zum Schutz desfairen
Wettbewerbs (Anlage A-9);
h) Erklärung zu Einträgen im Gewerbezentralregister (Anlage A-10);
i) Eine allgemeine Unternehmensdarstellung, die das jeweilige
Unternehmen insgesamt und im Hinblick auf die für das Projekt
relevanten Tätigkeitsbereiche vorstellt (max. 3 DIN A4-Seiten);
j) Ein Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Nachweis), nicht
älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Eigenerklärung zum Umsatz (Anlage A-1), bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre sowohl insgesamt als auch bezogen auf
Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind).
Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und von
verleihenden Unternehmen sind kumuliert anzugeben und werden kumuliert
berücksichtigt;
b) Erklärung über eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung
unter Angabe des Versicherungsumfangs (Sach-, Personen- und
Vermögensschäden) (Anlage A-11).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Buchstabe a) Umsatzerlöse im Durchschnitt der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen mindestens 10 Mio. EUR pro
Geschäftsjahr;
Bei Buchstabe a) Die Umsatzerlöse für vergleichbare Leistungen
(Wärmeversorgung im Quartier) im Durchschnitt der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen mindestens 5 Mio. EUR pro
Geschäftsjahr.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Angabe zur Anzahl der technischen Fachkräfte im Unternehmen, die im
Bereich der Wärmeversorgung (Planung, Bau und Betrieb) und dem
vorliegenden Projekt vergleichbarer Leistungen tätig sind, bezogen auf
Vollzeitstellen (Anlage A-1). Technische Fachkräfte sind beispielsweise
Ingenieure, Wirtschaftsingenieure, technisches Fachpersonal und
verwandte Berufe sowie technisches und entsprechend eingesetztes
kaufmännisches Fachpersonal in der Projektentwicklung und im
Projektmanagement. Nicht eingeschlossen sind beispielsweise Fachkräfte,
die nicht für vergleichbare Leistungen eingesetzt werden;
b) Erklärungen zu vergleichbaren Referenzprojekten die durch den
Bewerber, ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein verleihendes
Unternehmen durchgeführt wurden oder werden (Anlage A-6). Ein
Referenzobjekt wird nur gewertet, wenn
1) Das Projekt innerhalb der letzten 8 Jahre (ab Bekanntmachung)
hinsichtlich Kosten, Termine und Qualität erfolgreich abgeschlossen
wurde und in Betrieb gegangen ist;
2) Keine negativen Auskünfte durch den anzugebenden Ansprechpartner
vorliegen. Eine entsprechende Bestätigung ist nachzureichen;
3) Das Projekt die Wärmeversorgung eines Neubau- oder
Entwicklungsgebiets zum Gegenstand hatte;
4) Es müssen 3 der folgenden Kriterien erfüllt sein:
a) Anzahl der Hausanschlüsse >=20;
b) versorgte Grundstücksfläche >=20.000 qm;
c) Versorgte BGF von >= 20 000 qm;
d) Trassenlänge >= 500 m;
e) installierte Erzeugungsleistung thermisch (Wärme) >2 MWth.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Buchstabe b) Mindestens 2 Referenzen beziehen sich auf den Bau und
Betrieb von Wärmeversorgungssystemen mit einer Erzeugungsleistung von
je mindestens 2 MWth.
Bei Buchstabe b) Mindestens eine Referenz bezieht sich auf den Betrieb
von Wärmeversorgungsystemen mit einem Anteilerneuerbarer Energien von
mehr als 20 % an der Wärmeversorgung.
Liegen mehr als 6 geeignete Bewerbungen vor, werden diese nach den
folgenden Kriterien für die Eignungswertung mit Punkten bewertet:
1) Technisches Fachpersonal max. 6 Punkte
1.1) bis 4 Mitarbeiter = 0 Punkte;
1.2) ab 5 bis 9 Mitarbeiter = 1 Punkt;
1.3) ab 10/15/20/15 Mitarbeiter je 1 Punkt;
1.4) ab 30 Mitarbeiter = 6 Punkte.
2) Referenzprojekte nach installierter Anschlussleistung je Referenz
max. 7 Punkte, max. 2 Referenzen
2.1) ab >3 MWth bis <5 MWth =2 Punkte;
2.2) ab >5 MWth bis <7MWth = 4 Punkte;
2.3) ab >7 MWth = 6 Punkte;
2.4) Referenz umfasst Bau und Betrieb = + 1 Punkt.
3) Referenzprojekte nach Anteil erneuerbarer Energien je Referenz
max. 5 Punkte, max. 2 Referenzen
3.1) >30 % EE = 1 Punkt;
3.2) >40 % EE = 2 Punkte;
3.3) >50 % EE = 3 Punkte;
3.4) Installierte Wärmeleistung >5MWth = +1 Punkt;
3.5) Referenz umfasst Bau und Betrieb = +1 Punkt.
4) Referenzprojekte nach Primärenergiefaktor (PEF) je Referenz max. 5
Punkte, max. 2 Referenzen
4.1) PEF <0,6 = 1 Punkt;
4.2) PEF <0,5 = 2 Punkte;
4.3) PEF <0,4 = 3 Punkte;
4.4) Installierte Wärmeleistung >5MWth = +1 Punkt;
4.5) Referenz umfasst Bau und Betrieb = +1 Punkt.
Insgesamt können 40 Wertungspunkte erreicht werden. Die
Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber werden entsprechend der
erreichten Punktzahl in eine Rangfolge gebracht. Die 6 geeigneten
Bewerbermit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines
Erstangebots aufgefordert. Kann aufgrund von Gleichstand anhand der
Gesamtpunktzahl keine Entscheidung getroffen werden, behält sich die
Vergabestelle vor, alle Bewerber mit Punktegleichstand und damit mehr
als 6 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Andernfalls
entscheidet für die betroffenen Bewerber mit Punktegleichstand, die zur
Vervollständigung einer Gesamtzahl von 6 geeigneten Bewerbern benötigt
werden, das Los.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Es gilt der abzuschließende Rahmenvertrag zur Wärmeversorgung
(Konzessionsvertrag). Parallel ist ein Sondernutzungsvertrag zur
Wegenutzung mit der Freien und Hansestadt Hamburg abzuschließen.
Der Konzessionsvertrag wird gemäß §§ 2 Abs.10, 10 Abs.2 S.1 HmbTG
frühestens einen Monat nach Veröffentlichung im Hamburgischen
Informationsregister der Freien und Hansestadt Hamburg wirksam. Der
öffentliche Auftraggeber kann während dieser Zeit jederzeit vom
Konzessionsvertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Rechtsfolgen
zurücktreten.
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 20/03/2019
Ortszeit: 16:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Teilnahmewettbewerb dient der Feststellung der Eignung und der
Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden.
Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs. Alle Informationen zum Verfahren sind in der
Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen (Unterlagen unter
[[7]https://access.megawatt.de/t/nb4eul7d], unter Abschnitt I.3
abrufbar).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 40428231491
E-Mail: [8]vergabekammer@fbhamburg.de
Fax: +49 40428232020
Internet-Adresse:
[9]https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein
Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet
werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist
das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren
erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen.Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sein.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
IBA Hamburg GmbH Geschäftsführerin Karen Pein
Am Zollhafen 12
Hamburg
20539
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/02/2019
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1. mailto:vergabe@megawatt.de?subject=TED
2. http://www.iba-hamburg.de/
3. https://access.megawatt.de/t/nb4eul7d
4. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/307D643A-BD3D-43BA-9028-F23539CD2B2A
5. https://access.megawatt.de/t/nb4eul7d
6. https://access.megawatt.de/t/nb4eul7d
7. https://access.megawatt.de/t/nb4eul7d
8. mailto:vergabekammer@fbhamburg.de?subject=TED
9. https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
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