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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Biberach
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 73075-2019 (ID: 2019021409544334162)
Veröffentlicht: 14.02.2019
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DE-Biberach: Personensonderbeförderung (Straße)
2019/S 32/2019 73075
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
aufweist.
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Landratsamt Biberach
Rollinstraße 9
Biberach
88400
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Biberach, Verkehrsamt
Telefon: +49 7351526382
E-Mail: [1]peter.hirsch@biberach.de
Fax: +49 7351525382
NUTS-Code: DE146
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.biberach.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Die Gruppe von Behörden, bestehend aus den Landkreisen Biberach und
Alb-Donau-Kreis beabsichtigt, ein Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3
VO 1370/2007 für ÖPNV-Verkehrsleistungen durchzuführen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146
Hauptort der Ausführung:
Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach im Zuge der bestehenden Linie
318
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen auf der Straße in den
Landkreisen Alb-Donau-Kreis und Biberach, auf der Linie 318 von
Biberach nach Ehingen und zurück für die Laufzeit ab 1.5.2021 bis zum
31.3.2027 (Synchronisationszeitpunkt). Die Linie 318 ist Teil des
Liniennetzes im Verkehrsverbund Donau-Iller.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/05/2021
Laufzeit in Monaten: 71
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
bei der Linie 318 handelt es sich um eine Hauptverbindung in
Aufgabenträgerschaft der Landkreise Biberach und Alb-Donau-Kreis,
vertreten durch den Landkreis Biberach. Der Linienverkehr ist explizit
unter Berücksichtigung der Angebots- und Mindestbedienungsstandards
sowie den weiteren Vorgaben der Nahverkehrspläne der Landkreise
Biberach und Alb-Donau-Kreis durchzuführen,
im Schülerverkehr sind an Schultagen die auf der Linie liegenden
Schulen bzw. mit dieser Linie zu erreichende Schulen grundsätzlich als
Mindestbedienungsstandard mit 2 Vormittagsfahrten zum
Unterrichtsbeginn, 2 Rückfahrten vom Vormittagsunterricht, einer Fahrt
zum Nachmittagsunterricht sowie 2 Rückfahrten vom Nachmittagsunterricht
unter Berücksichtigung von Betreuungsangeboten anzudienen,
Bus-Bus-Umstiege auf die Linien 317 und 223 in Weisel sind soweit
möglich abzustimmen,
flexible Bedienformen wie Rufbusse können in Schwachlastzeiten und
Tagesrandzeiten oder auf sehr nachfrageschwachen Relationen angeboten
werden. Dabei sind die in den Nahverkehrsplänen genannten
Qualitätsmerkmale zu erfüllen. Flexible Bedienangebote werden bei der
Bewertung von Verkehrsangeboten im Vergleich mit einem festen
Fahrplanangebot mit einer Abrufquote (Faktor) von 0,3 bewertet,
Anschlüsse und Umsteigebeziehungen Bus zu Bus oder Bus zur Bahn und
umgekehrt sind mit einer angemessenen Umsteigezeit zu erreichen,
die Qualitätsanforderungen unter Beachtung der vollständigen
Barrierefreiheit im ÖPNV gemäß den Anforderungen in den
Nahverkehrsplänen sind zu erfüllen,
die Linie 318 ist Bestandteil des Verkehrsnetzes des Verkehrsverbunds
Donau-Iller (DING), die Regelungen des DING-Verbunds sind anzuwenden.
Dieses sind insbesondere das Einnahmenaufteilungsverfahren,
Bestimmungen zum Gemeinschaftstarif, die Gemeinsame Richtlinie der
Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und des Stadtkreises Ulm
über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den
Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) als Höchsttarif,
die Sicherstellung eines Datenaustausches (Schnittstelle) für
Tarifdaten und Erlösdaten gemäß Vorgaben des DING-Verkehrsverbunds
(Anforderungen können direkt beim DING-Verbund nachgefragt werden:
([3]www.ding.eu, E-Mail: [4]info@ding.eu Telefon: 0731/96252-0)
inklusive der Übermittlung der RBL/ITCS-Daten an den
DING-Verkehrsverbund (Datendrehscheibe) für Haltestellenauskünfte und
anzeigen in Echtzeit,
Ausstattung der Haltestellen mit notwendigen Verkehrszeichen und
Fahrplänen,
das Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Schrift und Wort
mächtig sein,
die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg sind anzuwenden,
der Nahverkehrsplan und zusätzliche Angaben zur Vorabbekanntmachung
können unter [5]www.biberach.de/verkehrsamt bzw. der Nahverkehrsplan
des Alb-Donau-Kreises unter
[6]https://www.alb-donau-kreis.de/oeffentlicher_nahverkehr.php
heruntergeladen werden
ein Teil der Verkehrsleistungen ist heute in der Linie 13 der
Stadtwerke Biberach veröffentlicht,
Mit der Bekanntmachung wird die Frist nach § 12 Abs. 6 PBefG ausgelöst.
Genehmigungsbehörde für die Linienverkehrsgenehmigung ist das
Regierungspräsidium Tübingen, Referat 46, Konrad-Adenauer-Straße 20,
72072 Tübingen.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/02/2019
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References
1. mailto:peter.hirsch@biberach.de?subject=TED
2. http://www.biberach.de/
3. http://www.ding.eu/
4. mailto:info@ding.eu?subject=TED
5. http://www.biberach.de/verkehrsamt
6. https://www.alb-donau-kreis.de/oeffentlicher_nahverkehr.php
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