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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Biberach
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 73075-2019 (ID: 2019021409544334162)
Veröffentlicht: 14.02.2019
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  DE-Biberach: Personensonderbeförderung (Straße)
   2019/S 32/2019 73075
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
   Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
   zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
   jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
   aufweist.
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Landratsamt Biberach
   Rollinstraße 9
   Biberach
   88400
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landratsamt Biberach, Verkehrsamt
   Telefon: +49 7351526382
   E-Mail: [1]peter.hirsch@biberach.de
   Fax: +49 7351525382
   NUTS-Code: DE146
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.biberach.de
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Die Gruppe von Behörden, bestehend aus den Landkreisen Biberach und
   Alb-Donau-Kreis beabsichtigt, ein Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3
   VO 1370/2007 für ÖPNV-Verkehrsleistungen durchzuführen.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60130000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE146
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach im Zuge der bestehenden Linie
   318
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen auf der Straße in den
   Landkreisen Alb-Donau-Kreis und Biberach, auf der Linie 318 von
   Biberach nach Ehingen und zurück für die Laufzeit ab 1.5.2021 bis zum
   31.3.2027 (Synchronisationszeitpunkt). Die Linie 318 ist Teil des
   Liniennetzes im Verkehrsverbund Donau-Iller.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 01/05/2021
   Laufzeit in Monaten: 71
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
    bei der Linie 318 handelt es sich um eine Hauptverbindung in
   Aufgabenträgerschaft der Landkreise Biberach und Alb-Donau-Kreis,
   vertreten durch den Landkreis Biberach. Der Linienverkehr ist explizit
   unter Berücksichtigung der Angebots- und Mindestbedienungsstandards
   sowie den weiteren Vorgaben der Nahverkehrspläne der Landkreise
   Biberach und Alb-Donau-Kreis durchzuführen,
    im Schülerverkehr sind an Schultagen die auf der Linie liegenden
   Schulen bzw. mit dieser Linie zu erreichende Schulen grundsätzlich als
   Mindestbedienungsstandard mit 2 Vormittagsfahrten zum
   Unterrichtsbeginn, 2 Rückfahrten vom Vormittagsunterricht, einer Fahrt
   zum Nachmittagsunterricht sowie 2 Rückfahrten vom Nachmittagsunterricht
   unter Berücksichtigung von Betreuungsangeboten anzudienen,
    Bus-Bus-Umstiege auf die Linien 317 und 223 in Weisel sind soweit
   möglich abzustimmen,
    flexible Bedienformen wie Rufbusse können in Schwachlastzeiten und
   Tagesrandzeiten oder auf sehr nachfrageschwachen Relationen angeboten
   werden. Dabei sind die in den Nahverkehrsplänen genannten
   Qualitätsmerkmale zu erfüllen. Flexible Bedienangebote werden bei der
   Bewertung von Verkehrsangeboten im Vergleich mit einem festen
   Fahrplanangebot mit einer Abrufquote (Faktor) von 0,3 bewertet,
    Anschlüsse und Umsteigebeziehungen Bus zu Bus oder Bus zur Bahn und
   umgekehrt sind mit einer angemessenen Umsteigezeit zu erreichen,
    die Qualitätsanforderungen unter Beachtung der vollständigen
   Barrierefreiheit im ÖPNV gemäß den Anforderungen in den
   Nahverkehrsplänen sind zu erfüllen,
    die Linie 318 ist Bestandteil des Verkehrsnetzes des Verkehrsverbunds
   Donau-Iller (DING), die Regelungen des DING-Verbunds sind anzuwenden.
   Dieses sind insbesondere das Einnahmenaufteilungsverfahren,
   Bestimmungen zum Gemeinschaftstarif, die Gemeinsame Richtlinie der
   Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und des Stadtkreises Ulm
   über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den
   Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) als Höchsttarif,
    die Sicherstellung eines Datenaustausches (Schnittstelle) für
   Tarifdaten und Erlösdaten gemäß Vorgaben des DING-Verkehrsverbunds
   (Anforderungen können direkt beim DING-Verbund nachgefragt werden:
   ([3]www.ding.eu, E-Mail: [4]info@ding.eu Telefon: 0731/96252-0)
   inklusive der Übermittlung der RBL/ITCS-Daten an den
   DING-Verkehrsverbund (Datendrehscheibe) für Haltestellenauskünfte und
   anzeigen in Echtzeit,
    Ausstattung der Haltestellen mit notwendigen Verkehrszeichen und
   Fahrplänen,
    das Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Schrift und Wort
   mächtig sein,
    die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg sind anzuwenden,
    der Nahverkehrsplan und zusätzliche Angaben zur Vorabbekanntmachung
   können unter [5]www.biberach.de/verkehrsamt bzw. der Nahverkehrsplan
   des Alb-Donau-Kreises unter
   [6]https://www.alb-donau-kreis.de/oeffentlicher_nahverkehr.php
   heruntergeladen werden
    ein Teil der Verkehrsleistungen ist heute in der Linie 13 der
   Stadtwerke Biberach veröffentlicht,
   Mit der Bekanntmachung wird die Frist nach § 12 Abs. 6 PBefG ausgelöst.
   Genehmigungsbehörde für die Linienverkehrsgenehmigung ist das
   Regierungspräsidium Tübingen, Referat 46, Konrad-Adenauer-Straße 20,
   72072 Tübingen.
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/02/2019
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References
   1. mailto:peter.hirsch@biberach.de?subject=TED
   2. http://www.biberach.de/
   3. http://www.ding.eu/
   4. mailto:info@ding.eu?subject=TED
   5. http://www.biberach.de/verkehrsamt
   6. https://www.alb-donau-kreis.de/oeffentlicher_nahverkehr.php
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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