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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Biberach an der Riß
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 73076-2019 (ID: 2019021409553334202)
Veröffentlicht: 14.02.2019
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DE-Biberach an der Riß: Personensonderbeförderung (Straße)
2019/S 32/2019 73076
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
aufweist.
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Landratsamt Biberach
Rollinstraße 9
Biberach an der Riß
88400
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Biberach, Verkehrsamt
Telefon: +49 7351526382
E-Mail: [1]peter.hirsch@biberach.de
Fax: +49 7351525382
NUTS-Code: DE146
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.biberach.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Der Landkreis Biberach beabsichtigt ein wettbewerbliches
Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 für
ÖPNV-Verkehrsleistungen durchzuführen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Biberach im Zuge der bestehenden Linie 217 a
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen auf der Straße im
Landkreis Biberach, auf der Linie 217a von Bad Schussenried nach
Hochdorf-Unteressendorf und zurück für die Laufzeit ab 1.6.2020 bis zum
31.3.2027 (Synchronisationszeitpunkt). Die Linie 217a ist Teil des
Liniennetzes im Verkehrsverbund Donau-Iller.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/06/2020
Laufzeit in Monaten: 82
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Bei der Linie 217a handelt es sich um eine Nebenverbindung in
Aufgabenträgerschaft des Landkreises Biberach. Der Linienverkehr ist
unter Berücksichtigung der Angebots- und Mindestbedienungsstandards
sowie der Vorgaben des Nahverkehrsplanes des Landkreises Biberach
durchzuführen,
Im Schülerverkehr sind an Schultagen die auf der Linie liegenden
Schulen bzw. mit dieser Linie zu erreichende Schulen grundsätzlich als
Mindestbedienungsstandard mit 2 Vormittagsfahrten zum
Unterrichtsbeginn, 2 Rückfahrten vom Vormittagsunterricht, einer Fahrt
zum Nachmittagsunterricht sowie 2 Rückfahrten vom Nachmittagsunterricht
unter Berücksichtigung von Betreuungsangeboten anzudienen,
flexible Bedienformen wie Rufbusse können in Schwachlastzeiten und
Tagesrandzeiten oder auf sehr nachfrageschwachen Relationen angeboten
werden. Dabei sind die im Nahverkehrsplan genannten Qualitätsmerkmale
zu erfüllen. Flexible Bedienangebote werden bei der Bewertung von
Verkehrsangeboten im Vergleich mit einem festen Fahrplanangebot mit
einer Abrufquote (Faktor) von 0,3 bewertet,
Anschlüsse und Umsteigebeziehungen Bus zu Bus oder Bus zur Bahn und
umgekehrt sind mit einer angemessenen Umsteigezeit zu erreichen,
die Qualitätsanforderungen unter Beachtung der vollständigen
Barrierefreiheit im ÖPNV gemäß den Anforderungen im Nahverkehrsplan
sind zu erfüllen,
die Linie 217a ist Bestandteil des Verkehrsnetzes des
Verkehrsverbunds Donau-Iller (DING), die Regelungen des DING-Verbunds
sind anzuwenden. Dieses sind insbesondere das
Einnahmenaufteilungsverfahren, Bestimmungen zum Gemeinschaftstarif, die
Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm
und des Stadtkreises Ulm über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs
für den Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) als Höchsttarif,
die Sicherstellung eines Datenaustausches (Schnittstelle) für
Tarifdaten und Erlösdaten gemäß Vorgaben des DING-Verkehrsverbunds
(Anforderungen können direkt beim DING-Verbund nachgefragt werden:
([3]www.ding.eu, E-Mail: [4]info@ding.eu Telefon: 0731/96252-0)
inklusive der Übermittlung der RBL/ITCS-Daten an den
DING-Verkehrsverbund (Datendrehscheibe) für Haltestellenauskünfte und
anzeigen in Echtzeit,
Ausstattung der Haltestellen mit notwendigen Verkehrszeichen und
Fahrplänen,
das Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Schrift und Wort
mächtig sein,
die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg sind anzuwenden,
der Nahverkehrsplan und eventuelle zusätzliche Angaben zur
Vorabbekanntmachung können unter [5]www.biberach.de/verkehrsamt unter
ÖPNV und Schülerbeförderung heruntergeladen werden.
Mit der Bekanntmachung wird die Frist nach § 12 Abs. 6 PBefG ausgelöst.
Genehmigungsbehörde für die Linienverkehrsgenehmigung ist das
Regierungspräsidium Tübingen, Referat 46, Konrad-Adenauer-Straße 20,
72072 Tübingen.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/02/2019
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References
1. mailto:peter.hirsch@biberach.de?subject=TED
2. http://www.biberach.de/
3. http://www.ding.eu/
4. mailto:info@ding.eu?subject=TED
5. http://www.biberach.de/verkehrsamt
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