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Ausschreibung: Aktivkohle - DE-Mülheim an der Ruhr
Aktivkohle
Neue Aktivkohle
Regenerierte Aktivkohle
Dokument Nr...: 73110-2019 (ID: 2019021409563434244)
Veröffentlicht: 14.02.2019
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DE-Mülheim an der Ruhr: Aktivkohle
2019/S 32/2019 73110
Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren
Lieferauftrag
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH
Am Schloß Broich 1-3
Kontaktstelle(n): RWW Einkauf
Zu Händen von: Natalia Bouazza
45479 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49 2084433-298
E-Mail: [1]natalia.bouazza@rww.de
Fax: +49 2084433-377
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: [2]www.rww.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]https://www.rww.de/unternehmen/lieferantenportal/
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Haupttätigkeit(en)
Wasser
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Aktivkohle für die Trinkwasseraufbereitung Regeneration und Neukohle
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Mülheim an der Ruhr
Essen
NUTS-Code DEA13,DEA16
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Kundenspezifische Reaktivierung von Aktivkohlen und Lieferung von neuer
Aktivkohle gem. Leistungsbeschreibung des Auftraggebers
Für die Trinkwasseraufbereitung der Ruhrwasserwerke der RWW
Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH, im nachfolgenden AG
genannt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
24954000 - KA09 - KA10 - KA11, 24954100 - KA09 - KA10 - KA11, 24954200
- KA09 - KA10 - KA11
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Reaktivierung gem. Leistungsbeschreibung des Auftraggebers incl.
Logistikdienstleistungen für den An- und Abttransport aus und in die
Filter des Auftraggebers.
Gesamtvolumen ca. 1 300 m^3/anno.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 300 000,00 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Abrechnung erfolgt gegen Nachweis der jeweils erbrachten Leistungen
zu den Einheitspreisen des abzuschliessenden Vertrages. Die näheren
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines
vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I
Bewerbergemeinschaftserklärung zu verwenden, das bei der unter Ziff.
I.1. benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff.VI.3).
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen
Bewerber-/Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bewerber/Bieter oder als
Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft wie auch als
Nachunternehmer eines anderen Bewerbers/Bieters oder einer anderen
Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der
Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht spätestens
mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis
von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen
Bewerbers/Bieters bzw. der anderen
Bewerber-/Bietergemeinschaft erhält.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärungen gem. Vergabeunterlagen.
Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und
bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie
zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber
behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen
Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen
und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Die unter ZifferIII.2.2) geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer
Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied
vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für
sie zuständigen
Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Eine Vorlage der
Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dem Bieter der nach
Abschluss der Verhandlungen den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zu
verlangen, die Belegen, dass die eingereichten Eigenerklärungen und
Kopien von Nachweisen wahrheitsgemäß erfolgt sind.
3) Nachweis, dass der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 EUR Mio./Schadensfall für Personen-,
Sach- und Umweltschäden Sowie in Höhe von 5 Mio. EUR/ Schadensfall für
Vermögensschäden hat bzw. Erklärung, dass er eine solche
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall unverzüglich abschließen
wird. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn der Nachweis bzw. das
Formular von dieser als solche
Erbracht bzw. ausgefüllt und unterschrieben wird.
Hierzu ist das Formular III Berufshaftpflichtversicherung zu
verwenden, das den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
Mindestanforderung: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss
nachweisen, mit vergleichbaren Aufträgen in jedem Geschäftsjahr
mindestens den geschätzten Gesamtauftragswert in den letzten 3
abgelaufenen Geschäftsjahren erzielt zu haben.
Alternativ gilt der Nachweis als erbracht, wenn der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft mit vergleich-baren Aufträgen einen Umsatzwert von
mind. 3,5 Mio. EUR innerhalb des genannten Zeitraums in Summe mit
vergleichbaren Aufträgen erzielt haben.
Für beide Punkte ist das Formular IV Umsatzangaben Regeneration zu
verwenden und vollständig auszufüllen, das der Unterlage zum
Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1) Vollumfängliche Erfüllung der in den
Vertragsbedingungen genannten technischen Bestimmungen des
Auftraggebers;
2) Die angebotenen Produkte müssen die Abforderungen der
Spezifikationen des Auftraggebers vollumfänglich erfüllen;
3) Die eingereichten Produktmuster bestätigen die Angaben der
Spezifikation (Formular VIII);
4) Der AN muss im Teilnahmewettbewerb den Nachweis erbringen dass die
im Auftragsfall zum Einsatz kommenden Regenerationskapazitäten die
technischen und zeitlichen Anforderungen des AG erfüllen sowie im
ausreichenden Maße zur Verfügung stehen. Dazu sind ist das Formular VII
Standort Regeneration einzureichen;
5) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch Benennung von
Referenzen. Dazu ist das Formular II einzureichen;
6) Nachweis der Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der technischen
Vorgaben des AG zur Regeneration Beschreibung des technischen Ablaufs
und Einreichung von aussagekräftigen Unterlagen zur Beschreibung des
Prozesses im Auftragsfall;
7) Übersicht der vorliegenden Zertifizierungen der Standtorte und oder
der Organisationen bzw. Erklärungen des AG zur Sicherstellung der
Mindestanforderungen zum Umwelt- und Arbeitsschutzes.
(Erklärungen des Auftragnehmers und auszufüllender Fragebogen des
Auftraggebers (auf der Vergabeplattform des AG hinterlegt).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen (außer DBS)
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 4.3.2019 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
7.3.2019 - 10:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 1.8.2020
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: [4]vergabekammer@brd.nrw.de
Telefon: +49 2114753637
Internet-Adresse: [5]http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Fax: +49 2114753335
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig,
soweit 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz I gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des
Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr
als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag
unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss
erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 134 GWB
(10 Tage nach Absendung der Information gem. § 134 Abs. 2 GWB per Fax
oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen
ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden
kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12.2.2019
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2. http://www.rww.de/
3. https://www.rww.de/unternehmen/lieferantenportal/
4. mailto:vergabekammer@brd.nrw.de?subject=TED
5. http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/
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