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Ausschreibung: Aktivkohle - DE-Mülheim an der Ruhr
Aktivkohle
Neue Aktivkohle
Regenerierte Aktivkohle
Dokument Nr...: 73110-2019 (ID: 2019021409563434244)
Veröffentlicht: 14.02.2019
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  DE-Mülheim an der Ruhr: Aktivkohle
   2019/S 32/2019 73110
   Auftragsbekanntmachung  Versorgungssektoren
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/17/EG
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH
   Am Schloß Broich 1-3
   Kontaktstelle(n): RWW Einkauf
   Zu Händen von: Natalia Bouazza
   45479 Mülheim an der Ruhr
   Deutschland
   Telefon: +49 2084433-298
   E-Mail: [1]natalia.bouazza@rww.de
   Fax: +49 2084433-377
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des Auftraggebers: [2]www.rww.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]https://www.rww.de/unternehmen/lieferantenportal/
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
   Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Haupttätigkeit(en)
   Wasser
   I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
   Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
   Aktivkohle für die Trinkwasseraufbereitung Regeneration und Neukohle
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Mülheim an der Ruhr
   Essen
   NUTS-Code DEA13,DEA16
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Kundenspezifische Reaktivierung von Aktivkohlen und Lieferung von neuer
   Aktivkohle gem. Leistungsbeschreibung des Auftraggebers
   Für die Trinkwasseraufbereitung der Ruhrwasserwerke der RWW
   Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH, im nachfolgenden AG
   genannt.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   24954000 - KA09 - KA10 - KA11, 24954100 - KA09 - KA10 - KA11, 24954200
   - KA09 - KA10 - KA11
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
   II.1.8)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Reaktivierung gem. Leistungsbeschreibung des Auftraggebers incl.
   Logistikdienstleistungen für den An- und Abttransport aus und in die
   Filter des Auftraggebers.
   Gesamtvolumen ca. 1 300 m^3/anno.
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 300 000,00 EUR
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Die Abrechnung erfolgt gegen Nachweis der jeweils erbrachten Leistungen
   zu den Einheitspreisen des abzuschliessenden Vertrages. Die näheren
   Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines
   vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I
   Bewerbergemeinschaftserklärung zu verwenden, das bei der unter Ziff.
   I.1. benannten Kontaktstelle erhältlich ist, siehe auch Ziff.VI.3).
   Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen
   Bewerber-/Bietergemeinschaften ist unzulässig.
   Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bewerber/Bieter oder als
   Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft wie auch als
   Nachunternehmer eines anderen Bewerbers/Bieters oder einer anderen
   Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der
   Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht spätestens
   mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis
   von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen
   Bewerbers/Bieters bzw. der anderen
   Bewerber-/Bietergemeinschaft erhält.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärungen gem. Vergabeunterlagen.
   Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und
   bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
   Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie
   zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
   Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
   Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber
   behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen
   Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen
   und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Die unter ZifferIII.2.2) geforderten
   Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer
   Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied
   vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für
   sie zuständigen
   Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
   Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Eine Vorlage der
   Nachweise in Kopie ist ausreichend.
   Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dem Bieter der nach
   Abschluss der Verhandlungen den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zu
   verlangen, die Belegen, dass die eingereichten Eigenerklärungen und
   Kopien von Nachweisen wahrheitsgemäß erfolgt sind.
   3) Nachweis, dass der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
   Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 EUR Mio./Schadensfall für Personen-,
   Sach- und Umweltschäden Sowie in Höhe von 5 Mio. EUR/ Schadensfall für
   Vermögensschäden hat bzw. Erklärung, dass er eine solche
   Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall unverzüglich abschließen
   wird. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn der Nachweis bzw. das
   Formular von dieser als solche
   Erbracht bzw. ausgefüllt und unterschrieben wird.
   Hierzu ist das Formular III Berufshaftpflichtversicherung zu
   verwenden, das den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
   Mindestanforderung: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss
   nachweisen, mit vergleichbaren Aufträgen in jedem Geschäftsjahr
   mindestens den geschätzten Gesamtauftragswert in den letzten 3
   abgelaufenen Geschäftsjahren erzielt zu haben.
   Alternativ gilt der Nachweis als erbracht, wenn der Bewerber/die
   Bewerbergemeinschaft mit vergleich-baren Aufträgen einen Umsatzwert von
   mind. 3,5 Mio. EUR innerhalb des genannten Zeitraums in Summe mit
   vergleichbaren Aufträgen erzielt haben.
   Für beide Punkte ist das Formular IV Umsatzangaben Regeneration zu
   verwenden und vollständig auszufüllen, das der Unterlage zum
   Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1) Vollumfängliche Erfüllung der in den
   Vertragsbedingungen genannten technischen Bestimmungen des
   Auftraggebers;
   2) Die angebotenen Produkte müssen die Abforderungen der
   Spezifikationen des Auftraggebers vollumfänglich erfüllen;
   3) Die eingereichten Produktmuster bestätigen die Angaben der
   Spezifikation (Formular VIII);
   4) Der AN muss im Teilnahmewettbewerb den Nachweis erbringen dass die
   im Auftragsfall zum Einsatz kommenden Regenerationskapazitäten die
   technischen und zeitlichen Anforderungen des AG erfüllen sowie im
   ausreichenden Maße zur Verfügung stehen. Dazu sind ist das Formular VII
   Standort Regeneration einzureichen;
   5) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch Benennung von
   Referenzen. Dazu ist das Formular II einzureichen;
   6) Nachweis der Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der technischen
   Vorgaben des AG zur Regeneration Beschreibung des technischen Ablaufs
   und Einreichung von aussagekräftigen Unterlagen zur Beschreibung des
   Prozesses im Auftragsfall;
   7) Übersicht der vorliegenden Zertifizierungen der Standtorte und oder
   der Organisationen bzw. Erklärungen des AG zur Sicherstellung der
   Mindestanforderungen zum Umwelt- und Arbeitsschutzes.
   (Erklärungen des Auftragnehmers und auszufüllender Fragebogen des
   Auftraggebers (auf der Vergabeplattform des AG hinterlegt).
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
   bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen (außer DBS)
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 4.3.2019 - 12:00
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   7.3.2019 - 10:00
   IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.6)Bindefrist des Angebots
   IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 1.8.2020
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   40474 Düsseldorf
   Deutschland
   E-Mail: [4]vergabekammer@brd.nrw.de
   Telefon: +49 2114753637
   Internet-Adresse: [5]http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
   Fax: +49 2114753335
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
   Antrag ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig,
   soweit 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz I gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 160 Abs. 3 Nr.
   1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des
   Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr
   als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag
   unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss
   erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 134 GWB
   (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 134 Abs. 2 GWB per Fax
   oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen
   ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden
   kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12.2.2019
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   2. http://www.rww.de/
   3. https://www.rww.de/unternehmen/lieferantenportal/
   4. mailto:vergabekammer@brd.nrw.de?subject=TED
   5. http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/
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