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Ausschreibung: Diverse Bauwerke - DE-Stuttgart
Diverse Bauwerke
Dokument Nr...: 75411-2019 (ID: 2019021509550736530)
Veröffentlicht: 15.02.2019
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DE-Stuttgart: Diverse Bauwerke
2019/S 33/2019 75411
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Deutsche Bahn AG
DE11
Räpplenstraße 17
Stuttgart
70191
Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
E-Mail: [1]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
NUTS-Code: DE11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils:
[3]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PFA 1.6a; Los 2 B, Interregiokurve, Ingenieurbauwerke, AVL-12
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 119-271605
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44112000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PFA 1.6a; Los 2 b, Interregiokurve, Ingenieurbauwerke
Los-Nr.: 2B
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
S21, PFA 1.6a; Los 2 b, Interregiokurve, Ingenieurbauwerke
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 12/10/2017
Ende: 25/05/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EUProjektes Nr. 17 im Programm derTranseuropäischenNetze
(TEN) ParisStraßburg Stuttgart Wien Bratislava, hier: Abschnitt
Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2019/S 011-022423
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 18FEI33267
Los-Nr.: Los 2b
Bezeichnung des Auftrags:
S21, PFA 1.6a; Los 2 b Interregiokurve, Ingenieurbauwerke
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
15/10/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [5]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [7]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [8]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [10]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/02/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
44112000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die ca. 22 000 t Baumaterial für das Überwerfungsbauwerk werden
aufgrund geänderter Bauumstände nicht mehr per LKW, sondern mit dem
Schienenverkehr auf die Baustelle angeliefert.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/02/2019
Ende: 31/12/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Alternative Logistik Baumaterial Überwerfungsbauwerk Entwässerung
Baustraße
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Bei den o.g. Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen,
welche nötig sind, um den termingerechte Antransport des Baumaterials
für das Überwerfungsbauwerk sicher zu stellen. Eine Vergabe an einen
weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer
Zusammenhang mit der vom AN-Bau zu erbringenden Leistung besteht. Eine
wirtschaftliche Ausführung der o.g. Leistungen kommt demnach nur durch
den AN-Bau in Betracht. Die Leistungserbringung durch einen
weiteren/anderen AN ist unwirtschaftlich und wäre folglich mit nicht zu
vermeidenden Zusatzkosten und erhebliche Beeinträchtigungen des
Baubetriebes im gegenständlichen Bereich verbunden.
VII.2.3)Preiserhöhung
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References
1. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/
3. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:022423-2019:TEXT:DE:HTML
5. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.de/
7. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
8. http://www.bundeskartellamt.de/
9. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
10. http://www.bundeskartellamt.de/
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