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Ausschreibung: Diverse Bauwerke - DE-Stuttgart
Diverse Bauwerke
Dokument Nr...: 75411-2019 (ID: 2019021509550736530)
Veröffentlicht: 15.02.2019
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  DE-Stuttgart: Diverse Bauwerke
   2019/S 33/2019 75411
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Deutsche Bahn AG
   DE11
   Räpplenstraße 17
   Stuttgart
   70191
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG  Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
   E-Mail: [1]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
   Fax: +49 69-265-21939
   NUTS-Code: DE11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.deutschebahn.com
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   S21, PFA 1.6a; Los 2 B, Interregiokurve, Ingenieurbauwerke, AVL-12
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 119-271605
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   44112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   S21, PFA 1.6a; Los 2 b, Interregiokurve, Ingenieurbauwerke
   Los-Nr.: 2B
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11
   Hauptort der Ausführung:
   Stuttgart
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   S21, PFA 1.6a; Los 2 b, Interregiokurve, Ingenieurbauwerke
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 12/10/2017
   Ende: 25/05/2020
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Teil des EUProjektes Nr. 17 im Programm derTranseuropäischenNetze
   (TEN) ParisStraßburg Stuttgart Wien Bratislava, hier: Abschnitt
   Stuttgart-Wendlingen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2019/S 011-022423
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 18FEI33267
   Los-Nr.: Los 2b
   Bezeichnung des Auftrags:
   S21, PFA 1.6a; Los 2 b Interregiokurve, Ingenieurbauwerke
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   15/10/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   52123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [5]info@bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   52123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [7]info@bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [8]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
   Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach
   Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs.
   2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
   dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
   Kalendertagen nach Kenntnis bzw.  soweit die Vergabeverstöße aus der
   Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum
   Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
   1 Nr. 1  3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten
   Fristen verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   52123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [10]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/02/2019
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   44112000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11
   Hauptort der Ausführung:
   Stuttgart
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die ca. 22 000 t Baumaterial für das Überwerfungsbauwerk werden
   aufgrund geänderter Bauumstände nicht mehr per LKW, sondern mit dem
   Schienenverkehr auf die Baustelle angeliefert.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/02/2019
   Ende: 31/12/2019
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Alternative Logistik Baumaterial Überwerfungsbauwerk Entwässerung
   Baustraße
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Bei den o.g. Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen,
   welche nötig sind, um den termingerechte Antransport des Baumaterials
   für das Überwerfungsbauwerk sicher zu stellen. Eine Vergabe an einen
   weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer
   Zusammenhang mit der vom AN-Bau zu erbringenden Leistung besteht. Eine
   wirtschaftliche Ausführung der o.g. Leistungen kommt demnach nur durch
   den AN-Bau in Betracht. Die Leistungserbringung durch einen
   weiteren/anderen AN ist unwirtschaftlich und wäre folglich mit nicht zu
   vermeidenden Zusatzkosten und erhebliche Beeinträchtigungen des
   Baubetriebes im gegenständlichen Bereich verbunden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
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   2. http://www.deutschebahn.com/
   3. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:022423-2019:TEXT:DE:HTML
   5. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
   6. http://www.bundeskartellamt.de/
   7. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
   8. http://www.bundeskartellamt.de/
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