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Ausschreibung: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien - DE-Frankfurt am Main
Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Dokument Nr...: 75397-2019 (ID: 2019021509553236544)
Veröffentlicht: 15.02.2019
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  DE-Frankfurt am Main: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
   2019/S 33/2019 75397
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DB Netz AG (Bukr 16)
   Theodor-Heuss-Allee 7
   Frankfurt am Main
   60486
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Heil, Alexandra
   Telefon: +49 6926545454
   E-Mail: [1]kathrin.elsner@deutschebahn.com
   Fax: +49 6926543457
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   POS Nord ZEB 17-18
   Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27586
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45234100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   POS Nord ZEB 17-18
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45234100
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB3
   Hauptort der Ausführung:
   Einsiedlerhof (Kaiserslautern)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Gleis- und Weichenerneuerung sowie Schallschutzmaßnahmen
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 18
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 180-369377
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 92254563
   Bezeichnung des Auftrags:
   POS Nord ZEB 17-18
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   11/08/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Arge POS Nord, ABS 23, ZEB 17 + 18, c/o. Strabag AG, Bereich
   Rhein-Main-Neckar
   Robert-Bosch-Straße 20-22
   Darmstadt
   64293
   Deutschland
   NUTS-Code: DE71
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/02/2019
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45234100
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45234100
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB3
   Hauptort der Ausführung:
   Einsiedlerhof (Kaiserslautern)
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gleis- und Weichenerneuerung sowie Schallschutzmaßnahmen
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 18
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung 8 Jahre übersteigt: 
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   ARGE POS Nord, ABS 23, ZEB 17+18, c/o. Strabag AG, Bereich
   Rhein-Main-Neckar Darmstadt
   Darmstadt
   64293
   Deutschland
   NUTS-Code: DE711
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   LÄ MKA-020  Im Bereich der Strecke 3280 des Einsiedlerhofes km 37,028
    37,225 ist ein Stopfgang durchzuführen, zur Herstellung einer Rampe.
   Es soll im Zuge der Stopfarbeiten das Gleis angehoben werden.
   Oberbaumaterialien werden durch den AG gestellt müssen jedoch mit einer
   Frist von 58 KT vor Baubeginn angezeigt werden.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die gesonderte Vergabe der Leistungen an einen Dritten hätte zur
   Gefährdung von betrieblichen Zwangspunkten geführt. Bei nicht
   Einhaltung des Zwangspunktes wären erhebliche Folgekosten entstanden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
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   2. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:369377-2017:TEXT:DE:HTML
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