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Ausschreibung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 75637-2019 (ID: 2019021510010036777)
Veröffentlicht: 15.02.2019
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  DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   2019/S 33/2019 75637
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DB Netz AG (Bukr 16)
   Theodor-Heuss-Allee 7
   Frankfurt am Main
   60486
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kreuzmann, Gabriele
   Telefon: +49 3029756705
   E-Mail: [1]charlotte.ritter@deutschebahn.com
   Fax: +49 3029755740
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sicherungsleistungen für ESTW S7 Ost
   Referenznummer der Bekanntmachung: 17GS.29682
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79710000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sicherungsleistungen für ESTW S7 Ost
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79710000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE30
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Neubau ESTW-A Biesdorfer Kreuz (BBKS), S7 Ost  Sicherungsleistungen
    Sicherungsaufsicht,
    Sicherungsposten,
    Feste Absperrung,
    Schutzhaltesignal (Sh2),
    Bahnerdungsberechtigter,
    Helfer im Bahnbetrieb.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/02/2018
   Ende: 30/03/2020
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 038-083903
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 17GS29682
   Bezeichnung des Auftrags:
   Sicherungsleistungen für ESTW S7 Ost
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   19/01/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
   mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
   werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
   vergeben.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
   Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
   rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
   Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge zu beantworten.
   Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/02/2019
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   79710000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79710000
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE30
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Neubau ESTW-A Biesdorfer Kreuz (BBKS), S7 Ost  Sicherungsleistungen
    Sicherungsaufsicht,
    Sicherungsposten,
    Feste Absperrung,
    Schutzhaltesignal (Sh2),
    Bahnerdungsberechtigter,
    Helfer im Bahnbetrieb.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/02/2018
   Ende: 30/03/2020
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
   ATWS
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   ATWS
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Gemäß Anordnung der BzS muss bei Vermessungleistungen bzw. Begehungen
   mittels Automatischem Warnsystem gesichert werden. In einem Bauvorhaben
   sollte aus Sicherheitsgründen nur ein Sicherungsunternehmen tätig sein
   und der Einsatz des ATWS kann nur kurzfristig geplant werden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
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References
   1. mailto:charlotte.ritter@deutschebahn.com?subject=TED
   2. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:083903-2018:TEXT:DE:HTML
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