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Ausschreibung: Netzwerkinfrastruktur - DE-Saarburg
Netzwerkinfrastruktur
Funknetz
Netzwerke
Netzausrüstung
Dokument Nr...: 127862-2019 (ID: 2019031909590290725)
Veröffentlicht: 19.03.2019
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DE-Saarburg: Netzwerkinfrastruktur
2019/S 55/2019 127862
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH
Graf-Siegfried-Straße 115
Saarburg
54439
Deutschland
Kontaktstelle(n): Markus Adams
Telefon: +49 6581-822115
E-Mail: [1]m.adams@kreiskrankenhaus-saarburg.de
Fax: +49 6581-821700
NUTS-Code: DEB25
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.kreiskrankenhaus-saarburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
IT-Ausschreibung
Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-EU 1/2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32424000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32418000
32400000
32420000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25
Hauptort der Ausführung:
Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH
Graf-Siegfried-Straße 115
54439 Saarburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH beabsichtigt ihre
Netzwerkinfrastruktur wie folgt zu modernisieren:
1) Der AN bietet die Bereitstellung von EDV-Hard- und
Softwarekomponenten an. Der AG ist ein Kreiskrankenhaus, welches für
den Klinikbetrieb vom AN bereitgestellte Hard- und Software
(Netzinfrastruktureinschließlich WLAN) gegen Zahlung eines monatlichen
Bereitstellungsentgeltes einsetzen wird;
2) Dazu gehört insbesondere der Austausch der vorhandenen Switche gegen
neue, sowie die Anschaffung, Installation und Konfiguration von neuen
Access Points im Hauptgebäude des Krankenhauses. Hierbei ist eine
Modernisierung des Serverraums sowie der Verkabelung der Etagen über
die Patientenzimmer erforderlich. Die Umrüstung der Netzinfrastruktur
soll den laufenden Krankenhausbetrieb so wenig und so kurz wie möglich
beeinträchtigen;
3) Weiteres Vertragsziel ist es, eine zentrale und redundante
Netzwerkinfrastruktur aufzubauen, um den Ärzten und sonstigen
Mitarbeitern des AG ein WLAN-Netz bereitzustellen und eine mobile
Visite zu ermöglichen;
4) Die Bereitstellung muss unter strikter Beachtung der geltenden
Brandschutzanforderungen und der Vorgaben zur Informationssicherheit
nach dem Stand der Technik erfolgen. Die Standards des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gelten bei letzterem als
Mindestanforderungen;
5) Die vorhandene Netzwerkinfrastruktur ist aufgrund aktueller
Entwicklungen stark ausfallgefährdet. Die vertraglich vereinbarte
Umrüstungsfrist ist daher strikt einzuhalten.
Die Bereitstellung der Hard- und Software durch den AN umfasst die
Ausführungsplanung, die Beschaffung der Hard- und Software,
einschließlich Transport, deren vollständige Installation und
betriebsbereite Konfiguration, einschließlich der Anbindung an die
vorhandene Cisco Control Panel sowie alle notwendigen Updates für die
betriebsnotwendige Software. Der AN überlässt dem AG ausschließlich
neue, den Originalherstellerangaben und für den deutschen Markt
hergestellte entsprechende Hardware, einschließlich der für den Betrieb
der Hardware notwendigen Originalsoftware der Fa. Cisco, für die Dauer
des Bereitstellungsvertrages.
Die Hardware wird jeweils, einschließlich der vom Hersteller
mitzuliefernden Kurzbedienungsanleitung in Papierform in Deutsch
bereitgestellt.
Während der Vertragslaufzeit übernimmt der AN zur Aufrechterhaltung der
Betriebsbereitschaft und Sicherheit der bereitgestellten Hard- und
Software nach dem Stand der Technik folgende Aufgaben:
a) Asset Management;
b) Elektronikversicherung;
c) Sach- und Haftpflichtversicherung;
d) Instandhaltung der Hardware nach DIN 31051;
e) Updates für die Software.
Der AG hat die Option, die Hardware nebst zugehörigen Produktlizenzen
zum Ende der Bereitstellungszeit zu kaufen. Hierzu gibt der Bieter/die
Bietergemeinschaft den optionalen Kaufpreis nach Ende der 60 Monate
Bereitstellungszeit an.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 115-262328
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: VgV-EU 1/2018
Bezeichnung des Auftrags:
IT-Ausschreibung
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
04/06/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Bechtle GmbH & Co. KG
Saarbrücken
Deutschland
NUTS-Code: DEC01
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 548 097.74 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131-162234
E-Mail: [4]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131-162113
Internet-Adresse: [5]https://mwvlw.rlp.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Leinenbach Wirtschaftskanzlei
Hegelstraße 30
Magdeburg
39104
Deutschland
Telefon: +49 391-544866
E-Mail: [6]mail@leinenbach.pro
Fax: +49 391-5448688
Internet-Adresse: [7]www.leinenbach.pro
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
32424000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32418000
32400000
32420000
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25
Hauptort der Ausführung:
Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH
Graf-Siegfried-Straße 115
54439 Saarburg
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ergänzung des Bereitstellungsvertrages: Einbindung weiterer
Räumlichkeiten in die Netzinfrastruktur
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 548 097.74 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Bechtle GmbH & Co. KG
Saarbrücken
Deutschland
NUTS-Code: DEC01
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Ergänzung des IT-Bereitstellungsvertrages gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
GWB: Einbindung weiterer Räumlichkeiten in die Netzinfrastruktur
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Im Ursprungsvertrag wurde ein ganzheitliches Gesamtkonzept für die neue
Infrastruktur für die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH
geschaffen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen
und technischen Gründen mit erheblichen Schwierigkeiten für das
Kreiskrankenhaus verbunden. Die Auftragsänderung erfolgt daher im
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb. Die Auftragsänderung
wird hiermit gem. § 132 Abs. 5 GWB und vorsorglich auch gem. § 135 Abs.
2 und 3 GWB bekanntgemacht.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 548 097.74 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 821 734.24 EUR
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1. mailto:m.adams@kreiskrankenhaus-saarburg.de?subject=TED
2. http://www.kreiskrankenhaus-saarburg.de/
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:262328-2018:TEXT:DE:HTML
4. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
5. https://mwvlw.rlp.de/
6. mailto:mail@leinenbach.pro?subject=TED
7. http://www.leinenbach.pro/
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