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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Zirndorf
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 129603-2019 (ID: 2019032010570392615)
Veröffentlicht: 20.03.2019
*
DE-Zirndorf: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2019/S 56/2019 129603
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Freistaat Bayern, hier vertreten durch das Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
Zirndorf
90513
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Elena Petridis
E-Mail: [1]umwelt@lra-fue.bayern.de
NUTS-Code: DE258
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.landkreis-fuerth.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_De
tails&TenderOID=54321-Tender-16980ecae42-7235bac7dd920d09
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Rödl & Partner GbR
Äußere Sulzbacher Straße 100
Nürnberg
90491
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Dr. Julia Müller
E-Mail: [4]julia.mueller@roedl.com
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.roedl.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_De
tails&TenderOID=54321-Tender-16980ecae42-7235bac7dd920d09
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzvornahme Abfallentsorgung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Auf dem Grundstück mit der Anschrift Defersdorfer Weg 2-4 in 90574
Roßtal werden verschiedene Abfälle in offener Form (Schüttungen,
Haufwerke) und in Containern gelagert. Die Abfälle stammen vorwiegend
aus dem Abbruch von Gebäuden. Der Auftraggeber ist im Wege der
Ersatzvornahme tätig. Der mit Abfällen versehene südliche Geländeteil
ist derzeit unter Verschluss und durch einen versiegelten Bauzaun
gesichert. Gegenstand der Beauftragung ist die Entfernung der auf dem
Grundstück in Roßtal befindlichen Abfälle, deren Sortierung sowie die
ordnungsgemäße Entsorgung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE258
Hauptort der Ausführung:
Roßtal
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vgl. oben Abschnitt II.1.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/07/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung durch Angabe
a) eines Jahresumsatzes von mindestens 525 000 EUR, jeweils bezogen auf
die letzten 3 Geschäftsjahre, sowie
b) eines Jahresumsatzes von mindestens 350 000 EUR im Bereich des
Tätigkeitsbereichs des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der
Ausschluss.
2) Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der
Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung der
Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung durch Angabe
a) eines Jahresumsatzes von mindestens 525 000 EUR, jeweils bezogen auf
die letzten 3 Geschäftsjahre, sowie
b) eines Jahresumsatzes von mindestens 350 000 EUR im Bereich des
Tätigkeitsbereichs des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der
Ausschluss,
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung
eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht
oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt
der Ausschluss.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3) Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer Referenz,
gegliedert nach
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen;
b) Leistungserbringer;
c) Leistungszeitraum ab dem 16.4.2016;
d) Brutto-Auftragswert und
e) referenzierter Leistungsumfang.
Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
4) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen während der
Auftragsausführung ein Qualitätssicherungssystem mindestens gemäß DIN
EN ISO 9001:2015 anwendet. Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige
Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Bei
Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
5) Eigenerklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung,
welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die
Ausführung des Auftrags verfügt.
6) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und
zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt
sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer Referenz,
gegliedert nach
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen;
b) Leistungserbringer;
c) Leistungszeitraum ab dem 16.4.2016;
d) Brutto-Auftragswert und
e) referenzierter Leistungsumfang.
ei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss,
Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen während der
Auftragsausführung ein Qualitätssicherungssystem mindestens gemäß DIN
EN ISO 9001:2015 anwendet. Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige
Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Bei
Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Bieter hat alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen bei
der Auftragsausführung einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und
Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die
arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu
gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, §
7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die
betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2019
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/04/2019
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Bieter muss sein Angebot unter zwingender Nutzung des den
Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeformulars Eignungskriterien und
Ausschlussgründe beim Auftraggeber einreichen. Als vorläufigen Beleg
der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung.
Sämtliche im Teilnahmeformular geforderten Eigenerklärungen müssen
grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den
Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum
Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Aufforderung des
Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden
Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular, für eine oder mehrere der
dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese
nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der
Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis
zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt
nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern,
sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im
Teilnahmeformular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur
angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der
Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter auf, an den er
den Auftrag vergeben will, die nach Abschnitt III, IV und V geforderten
Erklärungen beizubringen.
Eine Bietergemeinschaft, muss mit ihrem Angebot eine Erklärung zur
Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten
III und IV im Teilnahmeformular sind für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu
vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
Beabsichtigt der (Einzel-)Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der
Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich
selbständiger Unternehmen zu bedienen (Unterauftragnehmer), muss
er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe
vergeben werden sollen, bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die
erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der (Einzel-)Bieter/die
Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers diese
Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen
dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III und IV im Teilnahmeformular
sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die
vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen
Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular insoweit zu
vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Bei Vorliegen
zwingender Ausschlussgründe kann der Auftraggeber die Ersetzung des
Unterauftragnehmers verlangen. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür
eine Frist setzen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der
Auftraggeber nicht verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt
wird.
Zur Eignungsleihe vgl. Abschnitt I. Ziff. 5 im Teilnahmeformular.
Zur Selbstreinigung vgl. Abschnitt I. Ziff. 6 im Teilnahmeformular.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen
Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen.
Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2019
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