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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Kirchheim bei München
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 130109-2019 (ID: 2019032011081093073)
Veröffentlicht: 20.03.2019
*
DE-Kirchheim bei München: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 56/2019 130109
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gemeinde Kirchheim bei München
Münchner Straße 6
Kirchheim bei München
85551
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Kirchheim
Telefon: +49 8990909-3000
E-Mail: [1]Johannes.Pinzel@kirchheim-heimstetten.de
Fax: +49 8990909-3001
NUTS-Code: DE21H
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.kirchheim-heimstetten.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.keller-damm-kollegen.com/projekte/lgs2024
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Keller Damm Kollegen GmbH Landschaftsarchitekten Stadtplaner
Lothstraße 19
München
80797
Deutschland
Kontaktstelle(n): Diana Huss
Telefon: +49 892488383-29
E-Mail: [4]lgs2024@keller-damm-kollegen.de
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.keller-damm-kollegen.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Keller Damm Kollegen GmbH Landschaftsarchitekten Stadtplaner
Lothstraße 19
München
80797
Deutschland
E-Mail: [6]lgs2024@keller-damm-kollegen.de
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.keller-damm-kollegen.com
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Offener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für
die Landesgartenschau 2024
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000
71221000
71240000
71320000
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der offene, einstufige freiraumplanerische Ideen- und
Realisierungswettbewerb wird zur Gestaltung des Ortsparks sowie dessen
Nutzung als Veranstaltungsgelände der Landesgartenschau Kirchheim
ausgelobt. Das Wettbewerbsgebiet umfasst im Realisierungsteil eine
Fläche von ca. 16 ha.
Die Grundlagen für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für
die Landesgartenschau wurden bereits durch den Ortsentwicklungsplan
Kirchheim 2030 geschaffen. Dieser hat nicht nur die planerischen
Weichen gestellt, sondern wird auch die baurechtlichen Voraussetzungen
schaffen. Im Jahr 2018 hat der Gemeinderat Kirchheim b. München
beschlossen, sich für die Bayerische Landesgartenschau 2024 zu
bewerben. Mit dem Motto Zusammen.Wachsen erhielt die Gemeinde den
Zuschlag. Das übergeordnete Ziel des Wettbewerbs ist es, Lösungen zu
finden, die nicht nur eine vielfältige und belebte Landesgartenschau
2024 ermöglichen, sondern den Ortspark als die verbindende Mitte
Kirchheims etablieren.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in
den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässig sind. Fachliche Anforderungen einer
natürlichen Person sind erfüllt, wenn sie gemäß ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt befugt sind.
Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften sind zusätzlich natürliche Personen
teilnahmeberechtigt, die die Berufsbezeichnung Architekt tragen dürfen.
Federführend sind die Landschaftsarchitekten. Sie sind als
bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Im Falle einer nicht vorhandenen Regelung bezüglich der
Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat, erfüllt die fachlichen
Anforderungen als Landschaftsarchitekt oder Architekt, wer ein Diplom,
ein Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis
vorzuweisen hat, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU
entspricht.
Alle oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung
müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Die fachlichen Anforderungen an juristische Personen sind erfüllt, wenn
deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen
ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die
Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt
ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an
die natürlichen Personen gestellt werden.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder
juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft
führen zum Ausschluss aller Beteiligung. Teilnahmehindernisse sind in §
4 Abs. 2 RPW und in § 79 Abs. 2 VgV beschrieben.
Im anschließenden Verhandlungsverfahren, also nach Abschluss des
Wettbewerbsverfahrens, müssen folgende Nachweise der
Teilnahmeberechtigung und Eignung erbracht werden:
Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach § 42 Abs. 1 VgV,
Nachweis der Eintragung in einer Architektenkammer als
Landschaftsarchitekt/-in,
Büro mit entsprechender Mitarbeiteranzahl (mind. 7 technische
Mitarbeiter inkl. Inhaber im Landschaftsarchitekturbüro),
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über
mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für
Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit
Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel
zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die
Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3- fache der
Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über
die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Liegt diese
nicht vor, ist eine entsprechende Deckungszusage im Auftragsfalle
nachzuweisen,
je ein vergleichbares, realisiertes Referenzprojekt in der
Honorarzone IV Landschaftsarchitektur
Die Ausloberin macht deutlich, dass sich auch kleinere
Büroorganisationen oder Berufsanfänger am Verfahren beteiligen können
müssen; daher handelt es sich beim Referenzprojekt nicht um
Mindestanforderungen, sondern lediglich um ein Wertungskriterien. Eine
Nicht-Erfüllung führt nicht zum Ausschluss, sondern nur zu einer
geringeren Punktebewertung. Um dem entgegenzuwirken kann eine
Bewerbergemeinschaft gebildet oder sich der sog. Eignungsleihe (vgl.
§ 47 VgV) bedient werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Übergreifende Leitidee,
freiraumplanerische und architektonische Funktionalität und Qualität,
Integration in den bestehenden Stadt- und Landschaftsraum,
Nachhaltigkeit,
Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellungs- sowie der
Unterhaltungskosten.
Die Reihenfolge der Kriterien hat keinen Einfluss auf die Bedeutung für
die Lösung der Wettbewerbsaufgabe und wird gleichrangig bewertet.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2019
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennung stehen 225 000,00 EUR netto zur Verfügung.
Es ist folgende Verteilung vorgesehen:
1) Preis 90 000,00 EUR;
2) Preis 56 250,00 EUR;
3) Preis 33 750,00 EUR.
Anerkennungen 45 000,00 EUR
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter:
Barbara Weihs, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin
Robin Winogrond, Landschaftsarchitektin und Urban Design SIA
Martin Rist, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner
Timo Herrmann, Landschaftsarchitekt
Roberto Kaiser, Landschaftsarchitekt
Peter Brückner, Architekt und Stadtplaner
Helmut Cybulska, Architekt und Stadtplaner
Tobias Kramer, Landschaftsarchitekt (Stv., ständig anwesend)
Florian Otto, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner (Stv., ständig
anwesend)
Felix Metzler, Landschaftsarchitekt (Stv.)
Sachpresirichter:
Maximilian Böltl, Erster Bürgermeister
Dr. Johann Hausladen, Gemeinderat
Wolfgang Heinz-Fischer, Gemeinderat
Stephan Keck, Gemeinderat
Gerd Kleiber, Dritter Bürgermeister
Gerhard Zäh, Präsident des Verbands Garten-, Landschafts- und
Sportplatzbau Bayern e.V.
Roland Albert, Vorsitzender der Bayerischen Landesgartenschau GmbH
(Stv., ständig anwesend)
Marianne Hausladen, Zweite Bürgermeisterin (Stv.)
Sachverständige:
Wolfram Güthler, Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz, München
Martina Görner, Projektleitung Kirchheim 2030
Angela Hartinger-Hirn, Abteilungsleitung Planungs- und Bauwesen
Maximilian Heyland, künftiger Mitgeschäftsführer Kirchheim 2024 GmbH
Günter Knüppel, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Johannes Pinzel, künftiger Mitgeschäftsführer Kirchheim 2024 GmbH
Martin Richter-Liebald, Geschäftsführer Landesgartenschau GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Auftragsvergabe der Wettbewerbsaufgaben erfolgt in einem
VgV-Verfahren. Die Ausloberin/die Auftraggeberin wird unter Würdigung
der Empfehlung des Preisgerichts an einen oder mehrere der Preisträger
Planungsleistungen übertragen. Dies sind für die Objektplanung
Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2 und die Objektplanung
Verkehrsanlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 4 jeweils mindestens die
Leistungsphasen 1-5. Die Auftraggeberin behält sich vor, den
Auftragnehmer mit weiteren Leistungen der Leistungsphasen 6-9 zu
beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitere
Beauftragung besteht jedoch nicht. Sofern der Entwurf Gebäudeplanungen
vorsieht und der Preisträger die Eignung nachweisen kann, umfasst dies
auch die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1.
Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu
Auftragsverhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis bildet mit 50
von 100 Punkten die Grundlage der Bewertung. Entsprechend der VgV
werden hierzu Auftragsverhandlungen mit allen Preisträgern
durchgeführt. Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die
die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von
Wertungskriterien erfüllen. Der Nachweis über die Eignungskriterien
(ggf. unter Einbeziehung der sogenannten Eignungsleihe, siehe § 47 VgV)
muss erst zu den VgV-Verhandlungen gebracht werden. Die konkreten
Vergabeunterlagen und Zuschlagskriterien werden den Preisträgern mit
der Einladung zur Auftragsverhandlung bekannt gegeben.
Es werden gesonderte Verträge über die Leistungen der Objektplanung
Freianlagen mit Verkehrsanlagen einerseits und gegebenfalls über die
Leistungen der Objektplanung Gebäude andererseits geschlossen. Handelt
es sich bei dem Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekt und
Landschaftsarchitekt, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am
Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der jeweilige Vertrag wird aber nur
mit dem für die jeweilige Planungsdisziplin zuständigen Mitglied
geschlossen (keine Arbeitsgemeinschaft/gesamtschuldnerische Haftung).
Die Auslobung durch die Gemeinde Kirchheim bei München erfolgt
stellvertretend für den Auftraggeber Kirchheim 2024 gGmbh (i.G.). Im
Vertrag wird die Möglichkeit vorgesehen, dass der Vertrag zu einem
späteren Zeitpunkt von einer anderen Rechtsperson als Auftraggeber
übernommen werden kann.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-on.bayern.de
Internet-Adresse:
[9]www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekam
mer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Südbayern
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-on.bayern.de
Internet-Adresse:
[11]www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabeka
mmer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2019
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3. https://www.keller-damm-kollegen.com/projekte/lgs2024
4. mailto:lgs2024@keller-damm-kollegen.de?subject=TED
5. http://www.keller-damm-kollegen.com/
6. mailto:lgs2024@keller-damm-kollegen.de?subject=TED
7. http://www.keller-damm-kollegen.com/
8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-on.bayern.de?subject=TED
9. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-on.bayern.de?subject=TED
11. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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