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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Kirchheim bei München
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 130109-2019 (ID: 2019032011081093073)
Veröffentlicht: 20.03.2019
*
  DE-Kirchheim bei München: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2019/S 56/2019 130109
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gemeinde Kirchheim bei München
   Münchner Straße 6
   Kirchheim bei München
   85551
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Gemeinde Kirchheim
   Telefon: +49 8990909-3000
   E-Mail: [1]Johannes.Pinzel@kirchheim-heimstetten.de
   Fax: +49 8990909-3001
   NUTS-Code: DE21H
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.kirchheim-heimstetten.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.keller-damm-kollegen.com/projekte/lgs2024
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Keller Damm Kollegen GmbH Landschaftsarchitekten Stadtplaner
   Lothstraße 19
   München
   80797
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Diana Huss
   Telefon: +49 892488383-29
   E-Mail: [4]lgs2024@keller-damm-kollegen.de
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.keller-damm-kollegen.com
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Keller Damm Kollegen GmbH Landschaftsarchitekten Stadtplaner
   Lothstraße 19
   München
   80797
   Deutschland
   E-Mail: [6]lgs2024@keller-damm-kollegen.de
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.keller-damm-kollegen.com
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Offener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für
   die Landesgartenschau 2024
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71222000
   71221000
   71240000
   71320000
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der offene, einstufige freiraumplanerische Ideen- und
   Realisierungswettbewerb wird zur Gestaltung des Ortsparks sowie dessen
   Nutzung als Veranstaltungsgelände der Landesgartenschau Kirchheim
   ausgelobt. Das Wettbewerbsgebiet umfasst im Realisierungsteil eine
   Fläche von ca. 16 ha.
   Die Grundlagen für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für
   die Landesgartenschau wurden bereits durch den Ortsentwicklungsplan
   Kirchheim 2030 geschaffen. Dieser hat nicht nur die planerischen
   Weichen gestellt, sondern wird auch die baurechtlichen Voraussetzungen
   schaffen. Im Jahr 2018 hat der Gemeinderat Kirchheim b. München
   beschlossen, sich für die Bayerische Landesgartenschau 2024 zu
   bewerben. Mit dem Motto Zusammen.Wachsen erhielt die Gemeinde den
   Zuschlag. Das übergeordnete Ziel des Wettbewerbs ist es, Lösungen zu
   finden, die nicht nur eine vielfältige und belebte Landesgartenschau
   2024 ermöglichen, sondern den Ortspark als die verbindende Mitte
   Kirchheims etablieren.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in
   den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässig sind. Fachliche Anforderungen einer
   natürlichen Person sind erfüllt, wenn sie gemäß ihres Heimatstaates zur
   Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt befugt sind.
   Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften sind zusätzlich natürliche Personen
   teilnahmeberechtigt, die die Berufsbezeichnung Architekt tragen dürfen.
   Federführend sind die Landschaftsarchitekten. Sie sind als
   bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
   Im Falle einer nicht vorhandenen Regelung bezüglich der
   Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat, erfüllt die fachlichen
   Anforderungen als Landschaftsarchitekt oder Architekt, wer ein Diplom,
   ein Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis
   vorzuweisen hat, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU
   entspricht.
   Alle oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung
   müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
   Die fachlichen Anforderungen an juristische Personen sind erfüllt, wenn
   deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen
   ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die
   Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt
   ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an
   die natürlichen Personen gestellt werden.
   Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder
   juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft
   führen zum Ausschluss aller Beteiligung. Teilnahmehindernisse sind in §
   4 Abs. 2 RPW und in § 79 Abs. 2 VgV beschrieben.
   Im anschließenden Verhandlungsverfahren, also nach Abschluss des
   Wettbewerbsverfahrens, müssen folgende Nachweise der
   Teilnahmeberechtigung und Eignung erbracht werden:
    Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   nach § 42 Abs. 1 VgV,
    Nachweis der Eintragung in einer Architektenkammer als
   Landschaftsarchitekt/-in,
    Büro mit entsprechender Mitarbeiteranzahl (mind. 7 technische
   Mitarbeiter inkl. Inhaber im Landschaftsarchitekturbüro),
    Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über
   mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für
   Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem
   Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit
   Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
   Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
   erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel
   zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die
   Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3- fache der
   Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über
   die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Liegt diese
   nicht vor, ist eine entsprechende Deckungszusage im Auftragsfalle
   nachzuweisen,
    je ein vergleichbares, realisiertes Referenzprojekt in der
   Honorarzone IV Landschaftsarchitektur
   Die Ausloberin macht deutlich, dass sich auch kleinere
   Büroorganisationen oder Berufsanfänger am Verfahren beteiligen können
   müssen; daher handelt es sich beim Referenzprojekt nicht um
   Mindestanforderungen, sondern lediglich um ein Wertungskriterien. Eine
   Nicht-Erfüllung führt nicht zum Ausschluss, sondern nur zu einer
   geringeren Punktebewertung. Um dem entgegenzuwirken kann eine
   Bewerbergemeinschaft gebildet oder sich der sog. Eignungsleihe (vgl.
   § 47 VgV) bedient werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Offen
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
    Übergreifende Leitidee,
    freiraumplanerische und architektonische Funktionalität und Qualität,
    Integration in den bestehenden Stadt- und Landschaftsraum,
    Nachhaltigkeit,
    Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellungs- sowie der
   Unterhaltungskosten.
   Die Reihenfolge der Kriterien hat keinen Einfluss auf die Bedeutung für
   die Lösung der Wettbewerbsaufgabe und wird gleichrangig bewertet.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/06/2019
   Ortszeit: 16:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Für Preise und Anerkennung stehen 225 000,00 EUR netto zur Verfügung.
   Es ist folgende Verteilung vorgesehen:
   1) Preis 90 000,00 EUR;
   2) Preis 56 250,00 EUR;
   3) Preis 33 750,00 EUR.
   Anerkennungen 45 000,00 EUR
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Fachpreisrichter:
    Barbara Weihs, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin
    Robin Winogrond, Landschaftsarchitektin und Urban Design SIA
    Martin Rist, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner
    Timo Herrmann, Landschaftsarchitekt
    Roberto Kaiser, Landschaftsarchitekt
    Peter Brückner, Architekt und Stadtplaner
    Helmut Cybulska, Architekt und Stadtplaner
    Tobias Kramer, Landschaftsarchitekt (Stv., ständig anwesend)
    Florian Otto, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner (Stv., ständig
   anwesend)
    Felix Metzler, Landschaftsarchitekt (Stv.)
   Sachpresirichter:
    Maximilian Böltl, Erster Bürgermeister
    Dr. Johann Hausladen, Gemeinderat
    Wolfgang Heinz-Fischer, Gemeinderat
    Stephan Keck, Gemeinderat
    Gerd Kleiber, Dritter Bürgermeister
    Gerhard Zäh, Präsident des Verbands Garten-, Landschafts- und
   Sportplatzbau Bayern e.V.
    Roland Albert, Vorsitzender der Bayerischen Landesgartenschau GmbH
   (Stv., ständig anwesend)
    Marianne Hausladen, Zweite Bürgermeisterin (Stv.)
   Sachverständige:
    Wolfram Güthler, Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und
   Verbraucherschutz, München
    Martina Görner, Projektleitung Kirchheim 2030
    Angela Hartinger-Hirn, Abteilungsleitung Planungs- und Bauwesen
    Maximilian Heyland, künftiger Mitgeschäftsführer Kirchheim 2024 GmbH
    Günter Knüppel, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,
   Landwirtschaft und Forsten
    Johannes Pinzel, künftiger Mitgeschäftsführer Kirchheim 2024 GmbH
    Martin Richter-Liebald, Geschäftsführer Landesgartenschau GmbH
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Auftragsvergabe der Wettbewerbsaufgaben erfolgt in einem
   VgV-Verfahren. Die Ausloberin/die Auftraggeberin wird unter Würdigung
   der Empfehlung des Preisgerichts an einen oder mehrere der Preisträger
   Planungsleistungen übertragen. Dies sind für die Objektplanung
   Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2 und die Objektplanung
   Verkehrsanlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 4 jeweils mindestens die
   Leistungsphasen 1-5. Die Auftraggeberin behält sich vor, den
   Auftragnehmer mit weiteren Leistungen der Leistungsphasen 6-9 zu
   beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitere
   Beauftragung besteht jedoch nicht. Sofern der Entwurf Gebäudeplanungen
   vorsieht und der Preisträger die Eignung nachweisen kann, umfasst dies
   auch die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1.
   Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu
   Auftragsverhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis bildet mit 50
   von 100 Punkten die Grundlage der Bewertung. Entsprechend der VgV
   werden hierzu Auftragsverhandlungen mit allen Preisträgern
   durchgeführt. Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die
   die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von
   Wertungskriterien erfüllen. Der Nachweis über die Eignungskriterien
   (ggf. unter Einbeziehung der sogenannten Eignungsleihe, siehe § 47 VgV)
   muss erst zu den VgV-Verhandlungen gebracht werden. Die konkreten
   Vergabeunterlagen und Zuschlagskriterien werden den Preisträgern mit
   der Einladung zur Auftragsverhandlung bekannt gegeben.
   Es werden gesonderte Verträge über die Leistungen der Objektplanung
   Freianlagen mit Verkehrsanlagen einerseits und gegebenfalls über die
   Leistungen der Objektplanung Gebäude andererseits geschlossen. Handelt
   es sich bei dem Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekt und
   Landschaftsarchitekt, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am
   Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der jeweilige Vertrag wird aber nur
   mit dem für die jeweilige Planungsdisziplin zuständigen Mitglied
   geschlossen (keine Arbeitsgemeinschaft/gesamtschuldnerische Haftung).
   Die Auslobung durch die Gemeinde Kirchheim bei München erfolgt
   stellvertretend für den Auftraggeber Kirchheim 2024 gGmbh (i.G.). Im
   Vertrag wird die Möglichkeit vorgesehen, dass der Vertrag zu einem
   späteren Zeitpunkt von einer anderen Rechtsperson als Auftraggeber
   übernommen werden kann.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-on.bayern.de
   Internet-Adresse:
   [9]www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekam
   mer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Südbayern
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-on.bayern.de
   Internet-Adresse:
   [11]www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabeka
   mmer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2019
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   2. http://www.kirchheim-heimstetten.de/
   3. https://www.keller-damm-kollegen.com/projekte/lgs2024
   4. mailto:lgs2024@keller-damm-kollegen.de?subject=TED
   5. http://www.keller-damm-kollegen.com/
   6. mailto:lgs2024@keller-damm-kollegen.de?subject=TED
   7. http://www.keller-damm-kollegen.com/
   8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-on.bayern.de?subject=TED
   9. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-on.bayern.de?subject=TED
  11. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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