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Ausschreibung: Elektrotechnische Ausstattung - DE-Mannheim
Elektrotechnische Ausstattung
Elektrotechnikinstallation
Kabelverteilschrank
Installation von Elektroanlagen
Bahnsteigbeleuchtung
Dokument Nr...: 130690-2019 (ID: 2019032110132693772)
Veröffentlicht: 21.03.2019
*
DE-Mannheim: Elektrotechnische Ausstattung
2019/S 57/2019 130690
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
DE 213122348
Möhlstraße 27
Mannheim
68165
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
Telefon: +49 621465-1754
E-Mail: [1]vergabe@rnv-online.de
Fax: +49 621465-3214
NUTS-Code: DE126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.rnv-online.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-1697b7e8db0-45434baa30b4110c
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.auftragsboerse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Sektorenauftraggeber
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Technische Ausrüstung HST Luisenstraße
Referenznummer der Bekanntmachung: 037-19-EK6
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31730000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Technische Ausrüstung
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45315100
31213300
45311000
31527270
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE128
Hauptort der Ausführung:
Weinheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Haltestelle Luisenstraße (Weinheim Hauptbahnhof) soll für die
Ansprüche eines zeitgemäßen und attraktiven ÖPNV-Angebotes ausgebaut
und die Verknüpfung zwischen Stadtbahn und S-Bahn verbessert werden.
Ebenfalls soll ein barrierefreier Zugang zur Steigerung der Mobilität
der Fahrgäste zu den Bahnsteigen hergestellt werden.
Ausgeschrieben werden hier nachfolgende Leistungen zur Erstellung,
Fertigung, Lieferung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme der
Haltestellentechnik und Beleuchtungsanlage, Bahnerdungsanlage mit
Gleisanschluss-Erdungskabel zwischen Bahnerde und den offenen
bahngeerdeten Haltestelleneinrichtungen (DFl, FGU, FAA) samt
Schutzeinrichtung und Potentialausgleichsschienen. Die Ausführung
Erfolgt nach rnv Standard.
Die Leerrohr -und Schachtanlagen werden im Zuge des Gleis- und
Straßenbaus bauabschnittsweise errichtet, so dass nur in Abhängigkeit
von diesen Vorleistungen die Montage, der Kabelzug und deren
Anschlussarbeiten erfolgen können.
Die DFI-Masten, Ausleger, Verkleidungen und die Anzeigeeinheiten werden
durch die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beigestellt und sind durch den AN
Technische Ausrüstung Haltestellen vom Lagerplatz im Verkehrsbetrieb
der rnv abzuholen, zu montieren und auf den jeweiligen Haltestellen
aufzustellen. Die Fundamente
Einschließlich der Ankereisen sind auf den Bahnsteigen der Haltestellen
bauseits schon vorhanden.
Es werden 3 Technikschränke benötigt. Die Ausführung der
Technikschränke für Niederspannungsversorgung, Erdung und
Stromkreisverteilung erfolgt nach den Vorgaben des AG unter
Berücksichtigung des RNV Standards und dem gültigen Regelwerk.
Am Haltepunkt werden Dynamische Fahrgastinformationsanzeiger montiert.
Die Ausführung der Montage erfolgt nach RNV Standard.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 22/05/2019
Ende: 02/08/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben
Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und
Mindestlohngesetz abzugeben.
Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000
EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall.
Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die
die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames
Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a
STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil
innerhalb der letzten 2 Jahre zu den in § 6e EU Abs. 1 bis 3 VOB/A
genannten Vergehen;
Eintragung in das Berufsregister;
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung;
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV
179) vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die
engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise
anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in
Berufsregister); Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, ggf.
Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung nach §
48b EStG (Steuern,Abgaben und Sozialabgaben);
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
(Berufsgenossenschaft).
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise
sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische
Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber
behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor
Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der
Übersetzung zu verlangen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV
179) vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die
engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung den folgenden Nachweis zum
Umsatz anzufordern: Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen.
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise
sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische
Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber
behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor
Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der
Übersetzung zu verlangen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestumsatz: 500 000 EUR Jahresumsatz
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen/Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3
Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV
179) vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die
engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung der Referenzen den folgenden
Nachweis anzufordern: schriftliche Bestätigung des damaligen
Auftraggebers, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise
sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer
Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische
Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber
behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor
Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der
Übersetzung zu verlangen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gilt deutsches Recht.
Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein
Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger
Polier oder Schachtmeister anwesend sein.
Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in
deutscher Sprache zu erfolgen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/04/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/05/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/04/2019
Ortszeit: 10:00
Ort:
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Möhlstraße 27 (Pers. Abgabe: Dynamostr.15)
68165 Mannheim Deutschland
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3
Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich
elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und ihren
Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre
Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §
160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/03/2019
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3. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1697b7e8db0-45434baa30
b4110c
4. http://www.auftragsboerse.de/
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