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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Stuttgart
Arzneimittel
Dokument Nr...: 133265-2019 (ID: 2019032210322996440)
Veröffentlicht: 22.03.2019
*
  DE-Stuttgart: Arzneimittel
   2019/S 58/2019 133265
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Baden-Württemberg
   Presselstraße 19
   Stuttgart
   70191
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): AOK Baden-Württemberg
   E-Mail: [1]NGM@bw.aok.de
   NUTS-Code: DE11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.aok.de/baden-wuerttemberg
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]http://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu
   Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase alfa für den Zeitraum vom
   01.05.2019 bis 30.04.2020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten
   pharmazeutischen Unternehmern (pU) nicht exklusive Rabattverträge gem.
   § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dornase
   alfa abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die
   Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser
   Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines
   einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pU der
   Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pU können bei
   der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Angebotsunterlagen und den
   Rabattvertrag anfordern (s. Ziff. VI.3)). Die einheitlichen
   Teilnahmevoraussetzungen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen. Die
   Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.5.2019 und beträgt max. 12
   Monate. Sie endet in jedem Fall am 30.4.2020. Die Angebotsunterlagen
   müssen bis zum 1.4.2019, bei Vertragsbeginn nach dem 1.5.2019
   spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE1
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen
   Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts.
   Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten
   Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen
   dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den
   Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit
   der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen
   Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen
   zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu
   entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1)
   genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2019
   Ende: 30/04/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Frühester
   Vertragsbeginn ist der 01.05.2019. Zu den Fristen, innerhalb derer die
   Angebotsunterlagen jeweils einzureichen sind, Ziff. IV 2.7
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin
   nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder
   Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen
   Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die
   angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Die weiteren
   Anforderungen ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bedingungen ergeben sich aus Ziff. II.1.4) und III.1.1) sowie aus
   den Auftragsunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 99
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/04/2019
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 01/04/2019
   Ortszeit: 23:59
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Angebotsunterlagen müssen bei angestrebtem Vertragsbeginn zum
   1.5.2019 bis zum 1.4.2019, bei späterem angestrebten Vertragsbeginn
   (nach dem 1.5.2019) spätestens 5 Wochen vor Vertragsbeginn vollständig
   vorliegen und werden unmittelbar nach ihrem Eingang innerhalb der
   Geschäftszeiten der Auftraggeberin geöffnet.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen müssen die interessierten
   pharmazeutischen Unternehmer zur Anforderung der Teilnahmebedingungen
   und Angebotsunterlagen mindestens eine E-Mail-Adresse erfolgreich bei
   der Auftraggeberin verifizieren. Dazu muss die Adresse des Unternehmens
   und dessen Ansprechpartner, wenigstens eine E-Mail-Adresse sowie
   wenigstens eine Telefonnummer des(r) Ansprechpartner(s), über welche(n)
   die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt
   werden soll, benannt werden. Die weitere Kommunikation wird im
   Anschluss an die Verifizierung verschlüsselt durchgeführt. Die AOK wird
   die benannte(n) E-Mail-Adresse(n) des(r) Ansprechpartner(s) für die
   weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden
   Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
   1) Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU
   von der AOK entsprechend der Bestimmungen unter Abschnitt A.III.1.2 der
   Teilnahmebedingungen zum Verfahren eine Testnachricht mit einer
   Entschlüsselungsanleitung für die weiteren verschlüsselten Nachrichten
   an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
   2) Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der
   interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu
   bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist von derselben E-Mail-Adresse
   abzusenden, von der die Testnachricht empfangen wurde;
   3) Sobald der AOK die Empfangsbestätigung der Testnachricht vorliegt,
   ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen
   und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung
   mindestens einer seiner E-Mail-Adressen die Auftragsunterlagen per
   verschlüsselter E-Mail von der AOK übersandt. Dem pU wird parallel
   hierzu telefonisch ein Passwort mitgeteilt, welches ihm die
   Entschlüsselung der von der AOK übersandten E-Mail ermöglicht. Für die
   unternehmensinterne Weitergabe des Entschlüsselungspasswortes ist der
   pharmazeutische Unternehmer selbst verantwortlich. Für das
   Entschlüsseln der E-Mail samt Auftragsunterlagen benötigt der pU einen
   Adobe Reader. Der Erhalt der Auftragsunterlagen ist der AOK
   anschließend unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer
   Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im
   Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
   Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
   Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
   vertraglichen Bestimmungen  gemessen an den unionsrechtlichen
   Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
    nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
   Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
   Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen
   darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im
   Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer
   Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl.
   hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen
   Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht
   wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§
   160 ff. GWB eröffnet.
   Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/03/2019
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   3. http://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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