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Ausschreibung: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) - DE-Esslingen am Neckar
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Dokument Nr...: 133415-2019 (ID: 2019032210354096586)
Veröffentlicht: 22.03.2019
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  DE-Esslingen am Neckar: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
   2019/S 58/2019 133415
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landratsamt Esslingen  SG115 Information u. Kommunikation
   Pulverwiesen 11
   Esslingen am Neckar
   73728
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landratsamt Esslingen SG 115 Information u.
   Kommunikation  Vergabestelle
   E-Mail: [1]edv-beschaffung@lra-es.de
   NUTS-Code: DE113
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.landkreis-esslingen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E28391464
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Finanzierungsleasing von IT-Systemen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30210000 - PA02
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel dieser Vergabe ist die Ermittlung eines Leasinggebers für die
   Beschaffung von IT-Systemen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 3 300 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE113
   Hauptort der Ausführung:
   Landratsamt Esslingen
   Pulverwiesen 11
   73728 Esslingen am Neckar
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Esslingen ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine
   funktionierende Infrastruktur für Informations- und
   Kommunikationstechnik angewiesen und aktualisiert hierzu seine
   IT-Ausstattung kontinuierlich.
   Innerhalb der nächsten 48 Monate stehen Beschaffungen an, in Form von 
   Arbeitsplatz-PC, Laptops, Monitoren:
    Druckern, Scannern,
    Server- und Storagesystemen.
   Das Landratsamt Esslingen schreibt hierzu die Finanzierung von
   IT-Systemen im Wege des Leasings für die Verwaltung des Landkreises
   Esslingen aus.
   Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
   (Leasinggeber), mit der die Bedingungen für die Einzelaufträge zur
   Bereitstellung von IT-Systemen im Rahmen von Leasingverträgen
   (Mietscheinen) festgelegt werden.
   Die Beschaffung der Hardware/Software ist nicht Bestandteil dieser
   Ausschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Monatlicher Leasingfaktor, bei einer
   Rahmenvertragslaufzeit von 48 Monaten. / Gewichtung: 80 %
   Kostenkriterium - Name: Monatlicher Nachleasingfaktor, nach Ablauf der
   Rahmenvertragslaufzeit von 48 Monaten, für eine Nachleasingdauer von 6,
   9, 12 Monaten. / Gewichtung: je 5 %
   Kostenkriterium - Name: Rückkaufwertfaktor, nach Ablauf der
   Rahmenvertragslaufzeit von 48 Monaten. / Gewichtung: 5 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 3 300 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 30/06/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Angaben zum Bewerber;
   2) Benennung des zuständigen Ansprechpartners mit
   Qualifikation/Referenzen;
   3) Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des
   Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist
   (Handelsregisterauszug);
   4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB
   genannten Tatbestände;
   5) Ein Bieter, der seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, hat
   gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich
   eine Prüfung mittels Kreditauskunft vor. Die Vergabestelle behält sich
   vor, fehlende Nachweise, Zertifikate und Erklärungen nachzufordern.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen im Leistungsverzeichnis,
   Ziffer 2.1 bis Ziffer 2.3.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen im Leistungsverzeichnis,
   Ziffer 2.1 bis Ziffer 2.3.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/05/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/07/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/05/2019
   Ortszeit: 14:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Würtemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlacher Allee 100
   Karlruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 7219260
   E-Mail: [4]poststelle@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
   ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist
   schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
   Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
   solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
   Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
   unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
   § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage, bzw. bei Versendung der
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage,
   vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung
   unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/03/2019
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   3. https://www.subreport.de/E28391464
   4. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
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