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Ausschreibung: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) - DE-Esslingen am Neckar
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Dokument Nr...: 133415-2019 (ID: 2019032210354096586)
Veröffentlicht: 22.03.2019
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DE-Esslingen am Neckar: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
2019/S 58/2019 133415
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landratsamt Esslingen SG115 Information u. Kommunikation
Pulverwiesen 11
Esslingen am Neckar
73728
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Esslingen SG 115 Information u.
Kommunikation Vergabestelle
E-Mail: [1]edv-beschaffung@lra-es.de
NUTS-Code: DE113
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.landkreis-esslingen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E28391464
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Finanzierungsleasing von IT-Systemen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30210000 - PA02
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Vergabe ist die Ermittlung eines Leasinggebers für die
Beschaffung von IT-Systemen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 3 300 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE113
Hauptort der Ausführung:
Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11
73728 Esslingen am Neckar
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Esslingen ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine
funktionierende Infrastruktur für Informations- und
Kommunikationstechnik angewiesen und aktualisiert hierzu seine
IT-Ausstattung kontinuierlich.
Innerhalb der nächsten 48 Monate stehen Beschaffungen an, in Form von
Arbeitsplatz-PC, Laptops, Monitoren:
Druckern, Scannern,
Server- und Storagesystemen.
Das Landratsamt Esslingen schreibt hierzu die Finanzierung von
IT-Systemen im Wege des Leasings für die Verwaltung des Landkreises
Esslingen aus.
Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
(Leasinggeber), mit der die Bedingungen für die Einzelaufträge zur
Bereitstellung von IT-Systemen im Rahmen von Leasingverträgen
(Mietscheinen) festgelegt werden.
Die Beschaffung der Hardware/Software ist nicht Bestandteil dieser
Ausschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Monatlicher Leasingfaktor, bei einer
Rahmenvertragslaufzeit von 48 Monaten. / Gewichtung: 80 %
Kostenkriterium - Name: Monatlicher Nachleasingfaktor, nach Ablauf der
Rahmenvertragslaufzeit von 48 Monaten, für eine Nachleasingdauer von 6,
9, 12 Monaten. / Gewichtung: je 5 %
Kostenkriterium - Name: Rückkaufwertfaktor, nach Ablauf der
Rahmenvertragslaufzeit von 48 Monaten. / Gewichtung: 5 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 3 300 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2019
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Angaben zum Bewerber;
2) Benennung des zuständigen Ansprechpartners mit
Qualifikation/Referenzen;
3) Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des
Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist
(Handelsregisterauszug);
4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB
genannten Tatbestände;
5) Ein Bieter, der seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, hat
gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich
eine Prüfung mittels Kreditauskunft vor. Die Vergabestelle behält sich
vor, fehlende Nachweise, Zertifikate und Erklärungen nachzufordern.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen im Leistungsverzeichnis,
Ziffer 2.1 bis Ziffer 2.3.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen im Leistungsverzeichnis,
Ziffer 2.1 bis Ziffer 2.3.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/05/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/07/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/05/2019
Ortszeit: 14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Würtemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219260
E-Mail: [4]poststelle@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens. Der Antrag ist
schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
§ 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage, bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage,
vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung
unzulässig, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/03/2019
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