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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bergisch Gladbach
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 134163-2019 (ID: 2019032210522997310)
Veröffentlicht: 22.03.2019
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DE-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2019/S 58/2019 134163
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Brüderstraße 53
Bergisch Gladbach
51427
Deutschland
E-Mail: [1]forschungsvergabe@bast.de
NUTS-Code: DEA2B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bast.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=247022
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=247022
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
FE 82.0730/2019 Rahmenvereinbarung: Ermittlung des
Erfüllungsaufwands im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung für
Regelungsvorhaben im Straßenverkehr
Referenznummer der Bekanntmachung: Z5c - FE 82.0730/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
FE 82.0730/2019 Rahmenvereinbarung: Ermittlung des
Erfüllungsaufwands im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung für
Regelungsvorhaben im Straßenverkehr.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 252 100.84 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Seit 2011 misst die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auf Grundlage
des Leitfadens zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands
in Regelungsvorhaben der Bundesregierung den Erfüllungsaufwand für
ausgewählte Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) im Bereich Straßenverkehr. Ziel dieses
Rahmenvertrages ist die kurzfristige Unterstützung der BASt bei der
Ermittlung des Erfüllungsaufwands für Regelungsvorhaben des BMVI. Die
Vorgehensweise des Auftragnehmers (AN) soll sich grundsätzlich an der
Vorgehensweise des Leitfadens zur Ermittlung und Darstellung des
Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung
orientieren. Dies umfasst die Analyse und Auswertung von Rechtstexten
aller Art und die systematische Identifizierung
erfüllungsaufwandsrelevanter Vorgaben und Bündelung von Vorgaben zu
Prozessen bzw. ggf. die Bildung von Fallgruppen. Für die Ermittlung des
Vollzugsaufwandes der jeweiligen Normadressaten sollen einerseits
literatur- und internetbasierte Informationen herangezogen werden.
Darüber hinaus soll der AN die Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger
bspw. über Verbände und Interessengruppen sowie Behörden des Bundes,
der Länder und Kommunen systematisch anhand von Expertenbefragungen
einbinden. Ziel ist es, kurzfristig den Erfüllungsaufwand für die
Normadressaten praxisgerecht darzustellen und zu berücksichtigen. Sind
kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) in besonderem Maße von einem
hohen Erfüllungsaufwand betroffen, wird vom AN ggf. erwartet, relevante
Informationen für die Beantwortung des KMU-Tests zu generieren und dem
AG zu übermitteln. Darüber hinaus erstreckt sich die Aufgabenstellung
dieses Rahmenvertrages auch auf Regelungsvorschläge der EU-Kommission,
die EU-weit einen Erfüllungsaufwand von mehr als 35 Mio. EUR jährlich
aufweisen. Gem. den Maßstäben des § 6 Abs. 3 Satz 2 EUZBBG als auch den
Anforderungen des Beschlusses des St.-Ausschusses für Europafragen vom
11.1.2016 zum EU-ex-ante-Verfahren soll der AN hier die
Folgenabschätzung der EU-Kommission im Hinblick auf Plausibilität und
wesentliche Kostentreiber beurteilen und eine eigene quantitative
Abschätzung des für Deutschland zu erwartenden Erfüllungsaufwands
durchführen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung wird für einen Zeitraum von 3 Jahren
geschlossen. Sie kann um ein Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Keine Anforderungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach
Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle
Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und
Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens
Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter
bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu
verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o.
g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch
eine Eigenerklärung nachweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anforderung Nachzuweisen durch Referenzliste bzw. Eigenerklärung
fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrung:
1) Kenntnisse und Erfahrungen über die Durchführung von Kostenanalysen
und der ökonomischen Bewertung staatlicher Maßnahmen im Verkehrs- und
Mobilitätsbereich nachzuweisen durch mindestens 1 Projekt aus den
letzten 5 Jahren, unter Angabe zu:
Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber, Auftragnehmer (Siehe
Referenzliste 1).
2) Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich des Verständnisses, der Analyse
und Interpretation von Rechtstexten aller Art (Gesetzes- und
Verordnungstexte) nachzuweisen durch mindestens 1 Projekt aus den
letzten 5 Jahren, unter Angabe zu:
Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber, Auftragnehmer (Siehe
Referenzliste 2).
3) Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von
Expertenbefragungen.
Nachzuweisen durch mindestens 1 Projekt aus den letzten 5 Jahren, unter
Angabe zu:
Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber, Auftragnehmer (Siehe
Referenzliste 3),
Anforderungen ans Institut und Personal.
4) ausreichende personelle Kapazitäten für die zeitgerechte
Durchführung der zu vergebenden Leistung (Siehe Formblatt
Eigenerklärung 1);
5) der/die Projektleiter/in muss einen wirtschaftswissenschaftlichen
Hochschulabschluss vorweisen (Diplom oder Master) Eigenerklärung und
namentliche Nennung der Projektleiterin/des Projektleiters (Siehe
Formblatt Eigenerklärung 2).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige
(geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB und §
124 GWB auszuschließen sind.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/04/2019
Ortszeit: 00:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/06/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/05/2019
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden
Teilnahmebedingungen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 4922-894990
E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 4922-89499163
Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, §
160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen
des Vergabeverstoßes.
Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen
Auftraggeber.
Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/03/2019
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2. http://www.bast.de/
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4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=247022
5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.bund.de/
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