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Ausschreibung: Planungsleistungen im Bauwesen - DE-Schönebeck
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 134124-2019 (ID: 2019032210525897333)
Veröffentlicht: 22.03.2019
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  DE-Schönebeck: Planungsleistungen im Bauwesen
   2019/S 58/2019 134124
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Schönebeck (Elbe)
   Markt 1
   Schönebeck (Elbe)
   39218
   Deutschland
   Telefon: +49 3928-710143
   E-Mail: [1]vergabestelle@schoenebeck-elbe.de
   Fax: +49 3928-710199
   NUTS-Code: DEE0C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.Schoenebeck.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.evergabe.de/unterlagen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]www.evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   TGA Planungsleistungen GS Käthe-Kollwitz
   Referenznummer der Bekanntmachung: 19-05-030
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71320000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   STARK III plus EFRE, Energetische Sanierung und Modernisierung der
   Grundschule Käthe Kollwitz  TGA Planungsleistungen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 115 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE
   NUTS-Code: DEE0C
   Hauptort der Ausführung:
   Grundschule Käthe-Kollwitz
   Sankt-Jakobi- Straße 3-4
   39218 Schönebeck (Elbe)
   Sachsen-Anhalt
   Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungen der technischen Ausrüstung nach HOAI 2013, §53 ff,
   Leistungsphase 4 bis 9, Fachplanung für Objekte nach Anlagengruppen:
   1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
   2) Wärmeversorgungsanlagen;
   3) Lufttechnische Anlagen;
   4) Starkstromanlagen;
   5) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
   6) Förderanlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 115 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2019
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Nach III.1) und nach III.2)
   Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach § 75 Abs. (6) gem.
   VgV
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   STARK III plus EFRE
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer
   Bewerbergemeinschaft oder eines Nachunternehmers haben den Ausschluss
   aller Mitglieder des/der betroffenen Bewerbers/Bewerbergemeinschaft zur
   Folge.
   Durch die Bewerber/Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer sind als
   Teilnahmevoraussetzung zwingend folgende wirksame Erklärungen/Nachweise
   abzugeben und einzureichen:
    Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder
   Gesellschaftsregister (für jur. Personen) Vertretungsbefugnisse,
   Vollmachten für in diesem Verfahren unterschriftsleistende Personen
   sind der Bewerbungsunterlage als Nachweis zwingend beizulegen,
    Angaben der projektverantwortlichen Person und ihres Stellvertreters
   mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung einschl. Nachweis der geforderten
   beruflichen Qualifikation: abgeschlossenes Studium in einer
   Fachrichtung welche zur Bearbeitung des Leistungsbildes nach HOAI
   befähigt,
    Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 (4) Nr. 1
   GWB,
    Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1
   bis 10 GWB,
    Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 124 GWB (1)
   Nr. 1 bis 9 GWB,
    Eigenerklärung z u Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 (1) Nr. 1
   bis 3 GWB,
    Angaben zur geforderten Berufshaftpflichtversicherung.
   Zusätzlich für Bewerbergemeinschaften:
    gesonderte rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die
   Bereitschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern einer
   Bewerbergemeinschaft für den Fall der Beauftragung//Erklärung zum
   bevollmächtigten kaufmännischen und technischen Vertreter der
   Bewerbergemeinschaft
   Zusätzlich für Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Nachunternehmern:
    gesonderte rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die
   verbindliche Verfügbarkeit der benannten Nachunternehmerkapazitäten im
   Auftragsfall.
   Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
   müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen
   ihres Herkunftslandes vorlegen.
   (Hinweis: nicht deutschsprachige Nachweise sind zwingend in Form einer
   beglaubigten Übersetzung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Erklärung nach § 45 Abs. (1) Punkt 1. gem. VgV Gewichtung von 20 %:
   Erklärung z um Gesamtumsatz des Leistungserbringers für
   Planungsleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2016- 2018).
   Wertungsschwelle gemäß Anforderungen:
   5 Punkte: Jahresumsatz > 250 000 EUR
   3 Punkte: Jahresumsatz 250 000 bis 150 000 EUR
   1 Punkt: Jahresumsatz < 150 000 EUR
   Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen
   ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
   Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je
   Geschäftsjahr die Summe der Jahresumsätze der Mitglieder gewertet.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Nachweis nach § 45 Abs. (1) Punkt 3. gem. VgV
   Es wird für den Fall der Beauftragung die Erklärung zum Abschluss einer
   ausreichend hohen Berufshaftpflichtversicherung mit einer
   Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und
   für sonstige Schäden in Höhe von 1 500 000 EUR gefordert.
   Die Summen gelten pro Jahr 2-fach. D. h. die Versicherung muss
   bestätigen, dass im Auftretens mehrerer Versicherungsfälle in einem
   Jahr (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die
   Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung mindestens
   dem zweifachen der v. g. Versicherungssumme liegt.
   Sollte die aktuelle Berufshaftpflichtversicherung nicht die zuvor
   genannten Mindestkriterien erfüllen, so ist zusätzlich eine
   verbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle eine
   Berufshaftpflichtversicherung mit den v. g. Mindestkriterien
   abgeschlossen wird.
   Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der
   Versicherungsschutz für jedes Mitglied in voller Höhe bestehen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
   Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende
   Bedingungen erfüllt sind: sh. geforderte Mindeststandards.
   Wichtung 30 %
   5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte > 5 Stück
   4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte > 4 Stück
   3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte > 3 Stück
   2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte > 2 Stück
   1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück
   0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte < 2 Stück
   Ausschluss: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück
   Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der
   Referenzen der Mitglieder gewertet.
   Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
   Für die eingereichten Referenzobjekte sind
   Referenzbestätigungsschreiben, ausgestellt durch den Auftraggeber mit
   Angaben zur Termin- und Kostentreue, einzureichen. Werden durch den
   Auftraggeber Referenzschreiben nicht ausgestellt, ist ein
   Bestätigungsersatz durch aussagekräftige und überprüfbare
   Eigenerklärungen mit Angaben zur Termin- und Kostentreue und der
   Benennung eines zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers
   zulässig.
   Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende
   Bedingungen erfüllt sind: sh. geforderte Mindeststandards.
   Wichtung 20 %
   5 Punkte: Referenzbestätigung > 5 Stück
   4 Punkte: Referenzbestätigung > 4 Stück
   3 Punkte: Referenzbestätigung > 3 Stück
   2 Punkte: Referenzbestätigung > 2 Stück
   1 Punkte: Referenzbestätigung = 2 Stück
   0 Punkte: Referenzbestätigung < 2 Stück
   Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der
   Referenzbestätigungen der Mitglieder gewertet.
   Verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV
   Wichtung 30 %
   5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 0 NU/EL
   4 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 1 NU/EL
   1 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 2 NU/EL
   0 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe > 2 NU/EL
   Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der
   Nachunternehmen der Mitglieder gewertet.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
    Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
   Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 10 Jahre
   bearbeitet wurden und bei denen mindestens 2 der unter II.2.4.
   genannten Anlagengruppen selbst erbracht wurden.
   Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn mindestens Eine
   der folgenden Drei Bedingungen erfüllt sind:
   1) Planungen für die Sanierung/Umbau von Schulen (mind. 1 Referenz).
   Falls hierzu keine Referenz vorgelegt wird, erfolgt die Wertung der
   gesamten Referenzen mit 0 Punkten;
   2) Die geplanten Leistungen wurden durch öffentliche Fördermittel
   finanziert. (mind. 1 Referenz);
   3) Planungen für öffentliche Gebäude.
   In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die LP 3-8 für das
   Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß HOAI 2013, § 55 ff erbracht
   wurden. Falls dieses Kriterium in den Referenzen nicht nachgewiesen
   werden kann, erfolgt der Ausschluss.
   Zusätzlich oder abweichend eingereichte Unterlagen und Referenzobjekte
   werden nicht berücksichtigt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Die Leistungen sind durch Architekten oder bauvorlageberechtigte
   Ingenieure zu erbringen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt
   ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift. Weitere
   Beschaffungsmerkmale werden mit der Versendung der
   Verdingungsunterlagen an die ausgewählten Bieter ausgereicht. Für
   Bewerbergemeinschaften in Form einer Arbeitsgemeinschaft gilt die
   Bedingung der gesamtschuldnerischen Haftung für alle Mitglieder der
   Arbeitsgemeinschaft mit verbindlicher Angabe des bevollmächtigten
   kaufmännischen Vertreters und Stellvertreters gegenüber dem
   Auftraggeber. Durch Arbeitsgemeinschaften ist eine von allen
   Mitgliedern der ARGE recht verbindlich unterschriebene Erklärung über
   die Bereitschaft zur, gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der
   Beauftragung.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/04/2019
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 13/05/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Vergabeplattform
   [5]www.evergabe.de an die Zentrale Vergabestelle der Stadt Schönebeck
   (Elbe) zu senden.
   Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bewerber, welche sich nicht
   registriert haben können während der Bewerbungsphase nicht über
   Änderungen und Präzisierungen informiert werden.
   Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
   Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht
   erstattet.
   Die Abgabe der verbindlichen Angebote erfolgt zum angegebenen Termin.
   Die Verhandlungsgespräche sollen voraussichtlich in der 27. KW/2019
   stattfinden.
   Eine Beauftragung ist für die 31.KW/2019 geplant.
   Mit der Leistungserbringung ist unmittelbar nach der Beauftragung zu
   beginnen.
   Hinweis: Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme
   nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter
   Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV und gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU
   L 3/19 vom 6.1.2016 wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren
   nicht ausgeschlossen.
   Rechtsbehelfshinweis:
   Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der
   Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen. Es
   wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für
   die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Landes Verwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
   Ernst-Kamieth-Straße 2
   Halle (Saale)
   06112
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen.
   Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsauftrag unzulässig
   ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   160Abs. 3 Pkt. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus
   diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben,
   müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, §
   160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann
   ein Antrag auf Nachprüfung der o.g. Anschrift innerhalb von 15
   Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
   Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §
   160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die
   Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die
   Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134
   Abs. 1 GWB, genannten Verstöße z u beachten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/03/2019
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   1. mailto:vergabestelle@schoenebeck-elbe.de?subject=TED
   2. http://www.Schoenebeck.de/
   3. http://www.evergabe.de/unterlagen
   4. http://www.evergabe.de/
   5. http://www.evergabe.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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