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Ausschreibung: Bauarbeiten für Tunnel - DE-Stuttgart
Bauarbeiten für Tunnel
Bau von Eisenbahntunnels
Dokument Nr...: 135012-2019 (ID: 2019032211123598168)
Veröffentlicht: 22.03.2019
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DE-Stuttgart: Bauarbeiten für Tunnel
2019/S 58/2019 135012
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Deutsche Bahn AG
DE11
Räpplenstraße 17
Stuttgart
70191
Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
E-Mail: [1]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
NUTS-Code: DE11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils:
[3]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PA 1.5, Fern-u.S-Bahn-Zuführung Bad Cannstatt, Los 2
Referenznummer der Bekanntmachung: 2010/S197-302726
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221240
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PA 1.5, Fern-u.S-Bahn-Zuführung Bad Cannstatt, Los 2
Los-Nr.: Los 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
S21, PFA 1.5, Bauleistungen für das Los 2 (Fernbahnzuführung von und
nach Stuttgart Hbf - Stuttgart-Feuerbach).
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/04/2012
Ende: 31/12/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze
(TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt
Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2012/S 185-303795
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: TEI3/12/319369
Los-Nr.: Los 2
Bezeichnung des Auftrags:
S21, PA 1.5, Fernbahn-Zuführung Feuerbach, Los 2
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
02/04/2012
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
ARGE Tunnel Feuerbach c/o Alfred Kunz Untertagebau
DE
Stresemannstr. 76/1
Stuttgart
70191
Deutschland
NUTS-Code: DE11
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 187 034 737.50 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [5]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [7]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [8]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [10]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/03/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45221240
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45221242
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen des Projektes Stuttgart 21 wird der Bahnhof Feuerbach als
Zuführung zum zukünftigen Stuttgarter Hauptbahnhofs umgebaut. Hierzu
sind am Haltepunkt mehrere Leitungsumverlegungen notwendig. Die dafür
erforderlichen Leistungen sind Bestandteil des gegenständlichen
Bauvertrages. Im Zuge der Bauarbeiten sollten die, derzeit in der alten
Personenunterführung verlaufenden, Stromleitungen in die neu gebaute
Personenunterführung umverlegt werden. Nach der Umplanung können diese
Leitungen jedoch in der alten Lage verbleiben und müssen doch nicht
umverlegt werden. Jedoch sind aus sicherheitstechnischen Gründen,
zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Troges notwendig. Hierfür soll ein
Betonriegel östlich und westlich des Trogbauwerkes hergstellt werden,
damit die spätere Verfüllung der Personenunterführung erfolgen kann.
Daraus resultieren geänderte bzw. zusätzliche Leistungen, welche aus
sicherheitstechnischen, technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht
ohne wesentliche Nachteile für den Auftrag-/Zuwendungsgeber von einem
anderen Auftragnehmer erbracht werden können.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/03/2019
Ende: 31/12/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 000.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
ARGE Tunnel Feuerbach
DE
Stresemannstr. 76/1
Stuttgart
70191
Deutschland
NUTS-Code: DE11
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
ANO 190307-02: Anordnung Verfüllung alte PU Betonriegel mit
Steckeisen
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Beauftragung eines Drittunternehmers ist aus wirtschaftlichen
Gründen zu vermeiden, da eine spätere Ausführung der Arbeiten die
Sperrpause gefährden würde und somit wirtschaftlich nicht vertretbar
ist. Aufgrund beengter Platzverhältnisse, der Dringlichkeit der
Arbeiten um die Sperrpause nicht zu gefährden, einer einheitlichen
Koordination ist eine Beauftragung eines Drittunternehmers aus
technischen Gründen nicht möglich. Des Weiteren ist aus
sicherheitstechnischen Aspekten und Aufgrund der hohen Komplexität,
eine Beauftragung eines Drittunternehmens zu vermeiden, da durch den
Entfall von Synergieeffekten doppelt/wiederholte Leistungen folgen
würden
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 355 356 968.52 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 355 359 968.52 EUR
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5. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.de/
7. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
8. http://www.bundeskartellamt.de/
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