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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Berlin
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 135180-2019 (ID: 2019032211163098337)
Veröffentlicht: 22.03.2019
*
DE-Berlin: Personensonderbeförderung (Straße)
2019/S 58/2019 135180
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (FEM)
Holzmarktstraße 15-17
Berlin
10179
Deutschland
E-Mail: [1]einkauf.oe1@bvg.de
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://vergabekooperation.berlin
Adresse des Beschafferprofils:
[3]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16976ed9443-2717cdd387a53cff
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fahrleistungen im Linienverkehr 2019
Referenznummer der Bekanntmachung: FEM5-0023-2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Fahrleistungen im Linienverkehr 2019.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 4
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Linienleistung 2019, Teil 1
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen der BVG erfolgt
innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das
Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit
Omnibussender BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in
Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und
durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge
werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die
bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der
Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich
Richtwerte dar.
Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen
Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat
um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen
am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option
vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um
maximal 6 Monate verlängern kann:
(1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im
öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugendes AG. Die Erbringung
einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter §
5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und
im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung
der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale
durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der
ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von
vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der
Fahrgeldeinnahmen;
(2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer
Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
(3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen
Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren
Vertragsbestandteile gemäß § 1. Die Zustimmung kann bei Vorliegen von
wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen
werden;
(4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern
gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des
Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert
noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des
AN.
Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 7
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Bewertung der Preise erfolgt je Los. Sollten mehrere oder alle Lose
angeboten werden, erfolgt die Auswertung über die Anzahl der
angebotenen Lose.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Linienleistung 2019, Teil 2
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen der BVG erfolgt
innerhalb des Leistungsgebietes der BVGin Berlin/Brandenburg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das
Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit
Omnibussender BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in
Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und
durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge
werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die
bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der
Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich
Richtwerte dar.
Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen
Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat
um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen
am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option
vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um
maximal 6 Monate verlängern kann.
(1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im
öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugendes AG. Die Erbringung
einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter §
5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und
im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung
der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale
durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der
ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von
vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der
Fahrgeldeinnahmen;
(2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer
Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
(3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen
Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren
Vertragsbestandteile gemäß § 1. Die Zustimmung kann bei Vorliegen von
wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen
werden;
(4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern
gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des
Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert
noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des
AN.
Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 7
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Bewertung der Preise erfolgt je Los. Sollten mehrere oder alle Lose
angeboten werden, erfolgt die Auswertung über die Anzahl der
angebotenen Lose.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Linienleistung 2019, Teil 3
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen der BVG erfolgt
innerhalb des Leistungsgebietes der BVGin Berlin/Brandenburg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das
Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit
Omnibussender BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in
Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und
durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge
werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die
bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der
Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich
Richtwerte dar.
Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen
Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat
um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen
am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option
vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um
maximal 6 Monate verlängern kann:
(1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im
öffentlichen Personennahverkehr mit Fahr zeugendes AG. Die Erbringung
einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter §
5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und
im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung
der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale
durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der
ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von
vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der
Fahrgeldeinnahmen;
(2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer
Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
(3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen
Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren
Vertragsbestandteile gemäß § 1. Die Zustimmung kann bei Vorliegen von
wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen
werden;
(4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern
gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des
Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert
noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des
AN.
Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 7
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Bewertung der Preise erfolgt je Los. Sollten mehrere oder alle Lose
angeboten werden, erfolgt die Auswertung über die Anzahl der
angebotenen Lose.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Linienleistung 2019, Teil 4
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen der BVG erfolgt
innerhalb des Leistungsgebietes der BVGin Berlin/Brandenburg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das
Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit
Omnibussender BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in
Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und
durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge
werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die
bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der
Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich
Richtwerte dar.
Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen
Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat
um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen
am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option
vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um
maximal 6 Monate verlängern kann:
(1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im
öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugendes AG. Die Erbringung
einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter §
5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und
im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung
der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale
durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der
ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von
vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der
Fahrgeldeinnahmen;
(2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer
Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
(3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen
Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren
Vertragsbestandteile gemäß § 1. Die Zustimmung kann bei Vorliegen von
wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen
werden;
(4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern
gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des
Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert
noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des
AN.
Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 7
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Bewertung der Preise erfolgt je Los. Sollten mehrere oder alle Lose
angeboten werden, erfolgt die Auswertung über die Anzahl der
angebotenen Lose.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für
Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder:
durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des
Formblattes Eigenerklärung zur Eignung" Variante 2,
durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes
Eigenerklärung zur Eignung Variante 3",
für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken
eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes Eigenerklärung zur
Eignung Variante 1" erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen:
zum Korruptionsregister,
Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB,
über die Zahlung von Steuern,
über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige
Sozialversicherungsträger,
zum Gewerbezentralregister,
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5
BZRG),
Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder
Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und
Handelskammer.
Die Erklärungen:
über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für
Berlin vom 16.6.2012),
über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010,
geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),
die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV.
Sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind
den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt
für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so
muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen)
Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1
bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche
Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer
Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die
Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den
Vergabeunterlagen enthaltene Formular Verpflichtungserklärung" zu
verwenden.
Siehe hierzu die Vergabeunterlagen: Einreichung mit Teilnahmeantrag
[6]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur
Eignung; Variante 1-3):
zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe hierzu die Vergabeunterlagen: Einreichung mit Teilnahmeantrag
[7]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit,
sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur
Eignung; Variante 1-3):
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Berufsgruppen.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des
jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gegenstand ist die Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen
Personennahverkehr im Namen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer muss während der Vertragserfüllung jederzeit im
Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG
oder vergleichbarer Genehmigungen anderer Länder sein.
Siehe hierzu die Vergabeunterlagen: Einreichung mit Teilnahmeantrag
[8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der
Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend
vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der
Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG oder
vergleichbarer Genehmigungen anderer Länder.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Gegenstand ist die Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen
Personennahverkehr im Namen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer muss während der Vertragserfüllung jederzeit im
Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG
oder vergleichbarer Genehmigungen anderer Länder sein.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/03/2019
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/04/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb i. S. d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben kein Angebot". Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung
durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung
der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe
der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
FEM-OE1/19/01695 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf
solche Fragen erteilt, die bis zum 5.4.2019,12.00 Uhr, an die unter
Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der
Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o.
verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige
Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
[9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link
zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie
Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bewerber sollen / haben die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare zu verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben,
Erklärungen u. Nachweise zu ergänzen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend;
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag (TNA)
vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern
einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter vollständig auszufüllen.
Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die
Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
4) Der TNA u. dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der
Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens
FEM-OE1/19/01695 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der
benannten Kontaktstelle die Übersendung in Papierform oder anderer
elektronischer Form ist nicht zulässig);
5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
verlangen;
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu;
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
dem TNW ergeben, wird der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
Beurteilung der Eignung eintreten;
8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin- Luther- Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
E-Mail: [10]poststelle@senwtf.berlin.de
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts,
Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPlz:10601)
Berlin
10096
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/03/2019
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References
1. mailto:einkauf.oe1@bvg.de?subject=TED
2. https://vergabekooperation.berlin/
3. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
4. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16976ed9443-271
7cdd387a53cff
5. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
6. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
7. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
10. mailto:poststelle@senwtf.berlin.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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