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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Berlin
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 135180-2019 (ID: 2019032211163098337)
Veröffentlicht: 22.03.2019
*
  DE-Berlin: Personensonderbeförderung (Straße)
   2019/S 58/2019 135180
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (FEM)
   Holzmarktstraße 15-17
   Berlin
   10179
   Deutschland
   E-Mail: [1]einkauf.oe1@bvg.de
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://vergabekooperation.berlin
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16976ed9443-2717cdd387a53cff
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fahrleistungen im Linienverkehr 2019
   Referenznummer der Bekanntmachung: FEM5-0023-2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60130000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Fahrleistungen im Linienverkehr 2019.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 4
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienleistung 2019, Teil 1
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60130000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen der BVG erfolgt
   innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das
   Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus.
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit
   Omnibussender BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in
   Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und
   durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
   Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge
   werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die
   bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der
   Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich
   Richtwerte dar.
   Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen
   Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat
   um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen
   am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option
   vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um
   maximal 6 Monate verlängern kann:
   (1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im
   öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugendes AG. Die Erbringung
   einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter §
   5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und
   im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung
   der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale
   durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der
   ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von
   vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der
   Fahrgeldeinnahmen;
   (2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer
   Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
   (3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
   Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen
   Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren
   Vertragsbestandteile gemäß § 1. Die Zustimmung kann bei Vorliegen von
   wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen
   werden;
   (4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern
   gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des
   Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert
   noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des
   AN.
   Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 7
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
   einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
   einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Bewertung der Preise erfolgt je Los. Sollten mehrere oder alle Lose
   angeboten werden, erfolgt die Auswertung über die Anzahl der
   angebotenen Lose.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienleistung 2019, Teil 2
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60130000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen der BVG erfolgt
   innerhalb des Leistungsgebietes der BVGin Berlin/Brandenburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das
   Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus.
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit
   Omnibussender BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in
   Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und
   durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
   Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge
   werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die
   bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der
   Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich
   Richtwerte dar.
   Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen
   Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat
   um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen
   am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option
   vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um
   maximal 6 Monate verlängern kann.
   (1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im
   öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugendes AG. Die Erbringung
   einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter §
   5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und
   im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung
   der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale
   durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der
   ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von
   vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der
   Fahrgeldeinnahmen;
   (2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer
   Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
   (3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
   Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen
   Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren
   Vertragsbestandteile gemäß § 1. Die Zustimmung kann bei Vorliegen von
   wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen
   werden;
   (4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern
   gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des
   Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert
   noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des
   AN.
   Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 7
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
   einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
   einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Bewertung der Preise erfolgt je Los. Sollten mehrere oder alle Lose
   angeboten werden, erfolgt die Auswertung über die Anzahl der
   angebotenen Lose.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienleistung 2019, Teil 3
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60130000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen der BVG erfolgt
   innerhalb des Leistungsgebietes der BVGin Berlin/Brandenburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das
   Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus.
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit
   Omnibussender BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in
   Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und
   durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
   Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge
   werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die
   bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der
   Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich
   Richtwerte dar.
   Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen
   Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat
   um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen
   am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option
   vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um
   maximal 6 Monate verlängern kann:
   (1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im
   öffentlichen Personennahverkehr mit Fahr zeugendes AG. Die Erbringung
   einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter §
   5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und
   im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung
   der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale
   durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der
   ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von
   vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der
   Fahrgeldeinnahmen;
   (2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer
   Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
   (3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
   Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen
   Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren
   Vertragsbestandteile gemäß § 1. Die Zustimmung kann bei Vorliegen von
   wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen
   werden;
   (4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern
   gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des
   Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert
   noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des
   AN.
   Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 7
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
   einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
   einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Bewertung der Preise erfolgt je Los. Sollten mehrere oder alle Lose
   angeboten werden, erfolgt die Auswertung über die Anzahl der
   angebotenen Lose.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienleistung 2019, Teil 4
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60130000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Die Erbringung von Fahrleistungen mit Omnibussen der BVG erfolgt
   innerhalb des Leistungsgebietes der BVGin Berlin/Brandenburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die BVG schreibt als öffentlicher Auftraggeber (AG) für das
   Kalenderjahr 2019 Fahrleistungen mit Omnibussenim Linienverkehr aus.
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrleistungen mit
   Omnibussender BVG innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in
   Berlin/Brandenburg, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und
   durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der
   Ausschreibung. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge
   werden von der BVG gestellt. Die Leistungserbringung für das oder die
   bezuschlagte(n) Los(e) erfolgt planmäßig dem Zeitplan in Teil 2 der
   Leistungsbeschreibung. Die angegebenen Werte stellen jedoch lediglich
   Richtwerte dar.
   Die zu vergebene Fahrleistung ist in 4 Lose mit gleichen
   Stundenvolumina aufgeteilt, die je Los fest gelegte Menge kann je Monat
   um plus oder minus 10 % je Monat abweichen. Die einzelnen Lose beginnen
   am 1.6.2019 und enden am 7.12.2019. Es wird eine einseitige Option
   vereinbart, nach der der AG die Laufzeit einzelner oder aller Lose um
   maximal 6 Monate verlängern kann:
   (1) Gegenstand ist die Erbringung von Linienfahrleistungen im
   öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugendes AG. Die Erbringung
   einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab, wie unter §
   5 der BVB näher beschrieben. Diese Fahrleistungen werden im Namen und
   im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung
   der im Teil 3 der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale
   durchzuführen. Zur Leistungspflicht des AN zählt auch der
   ordnungsgemäße Verkauf von Fahrausweisen und die Kontrolle von
   vorhandenen Fahrausweisen sowie die fristgerechte Abrechnung der
   Fahrgeldeinnahmen;
   (2) Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer
   Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein;
   (3) Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
   Zustimmung des AG eingesetzt werden sowie nur zu diesen
   Vertragsbedingungen und unter Einhaltung aller weiteren
   Vertragsbestandteile gemäß § 1. Die Zustimmung kann bei Vorliegen von
   wichtigen Gründen durch den AG versagt oder jederzeit widerrufen
   werden;
   (4) Der AN bleibt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern
   gegenüber dem AG weiterhin verantwortlich für die Erfüllung des
   Vertrages. Eine Beauftragung Dritter beeinflusst weder Auftragswert
   noch Ausführungsfristen. Unterauftragnehmer sind Erfüllungsgehilfen des
   AN.
   Die besonderen Vertragsbedingungen siehe Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 7
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
   einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es wird eine einseitige Option vereinbart, nach der der AG die Laufzeit
   einzelner oder aller Lose um maximal 6 Monate verlängern kann.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Bewertung der Preise erfolgt je Los. Sollten mehrere oder alle Lose
   angeboten werden, erfolgt die Auswertung über die Anzahl der
   angebotenen Lose.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für
   Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
   nachzuweisen.
   Der Nachweis der Eignung kann entweder:
    durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des
   Formblattes Eigenerklärung zur Eignung" Variante 2,
    durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
   Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes
   Eigenerklärung zur Eignung Variante 3",
    für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken
   eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes Eigenerklärung zur
   Eignung Variante 1" erfolgen.
   Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) liegt den
   Vergabeunterlagen bei.
   Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch
   Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen:
    zum Korruptionsregister,
    Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
    zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
    über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB,
    über die Zahlung von Steuern,
    über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige
   Sozialversicherungsträger,
    zum Gewerbezentralregister,
    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
    dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5
   BZRG),
    Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder
   Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und
   Handelskammer.
   Die Erklärungen:
    über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und
   Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für
   Berlin vom 16.6.2012),
    über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner
   Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010,
   geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),
    die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV.
   Sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind
   den Vergabeunterlagen beigefügt.
   Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
   Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt
   für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
   Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
   Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so
   muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen)
   Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1
   bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche
   Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer
   Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die
   Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den
   Vergabeunterlagen enthaltene Formular Verpflichtungserklärung" zu
   verwenden.
   Siehe hierzu die Vergabeunterlagen: Einreichung mit Teilnahmeantrag
   [6]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
   Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur
   Eignung; Variante 1-3):
    zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Siehe hierzu die Vergabeunterlagen: Einreichung mit Teilnahmeantrag
   [7]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit,
   sind erforderlich:
   Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur
   Eignung; Variante 1-3):
    Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
    Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
   Berufsgruppen.
   Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
   Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
   Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des
   jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Gegenstand ist die Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen
   Personennahverkehr im Namen des Auftraggebers.
   Der Auftragnehmer muss während der Vertragserfüllung jederzeit im
   Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG
   oder vergleichbarer Genehmigungen anderer Länder sein.
   Siehe hierzu die Vergabeunterlagen: Einreichung mit Teilnahmeantrag
   [8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der
   Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend
   vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der
   Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
    Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG oder
   vergleichbarer Genehmigungen anderer Länder.
   Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Siehe Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Gegenstand ist die Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen
   Personennahverkehr im Namen des Auftraggebers.
   Der Auftragnehmer muss während der Vertragserfüllung jederzeit im
   Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG
   oder vergleichbarer Genehmigungen anderer Länder sein.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/03/2019
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 02/04/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
   Teilnahmewettbewerb i. S. d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
   Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
   in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
   Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
   Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben  kein Angebot". Erst eine
   erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung
   durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
   2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung
   der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe
   der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
   FEM-OE1/19/01695 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf
   solche Fragen erteilt, die bis zum 5.4.2019,12.00 Uhr, an die unter
   Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der
   Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o.
   verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige
   Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
   Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
   Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
   [9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link
   zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie
   Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
   Die Bewerber sollen / haben die vom AG zur Verfügung gestellten
   Formulare zu verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben,
   Erklärungen u. Nachweise zu ergänzen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend;
   3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag (TNA)
   vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern
   einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter vollständig auszufüllen.
   Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die
   Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
   4) Der TNA u. dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
   Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der
   Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens
   FEM-OE1/19/01695 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der
   benannten Kontaktstelle  die Übersendung in Papierform oder anderer
   elektronischer Form ist nicht zulässig);
   5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
   Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
   verlangen;
   6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu;
   7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
   eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
   haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
   dem TNW ergeben, wird der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
   Beurteilung der Eignung eintreten;
   8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
   Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
   veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
   wiedergegeben wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin- Luther- Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 30-9013-8316
   E-Mail: [10]poststelle@senwtf.berlin.de
   Fax: +49 30-9013-7613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts,
   Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPlz:10601)
   Berlin
   10096
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/03/2019
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References
   1. mailto:einkauf.oe1@bvg.de?subject=TED
   2. https://vergabekooperation.berlin/
   3. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   4. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16976ed9443-271
7cdd387a53cff
   5. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   6. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   7. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
   9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
  10. mailto:poststelle@senwtf.berlin.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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