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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Beschaffung von Fahrzeugen - DE-Oldenburg
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
Dokument Nr...: 868942-2019 (ID: 2019032308133998739)
Veröffentlicht: 23.03.2019
*
  Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark der Stadt Oldenburg.
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
2019OL000049  Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen
Fuhrpark der Stadt Oldenburg.
AUFTRAGGEBER
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a, 26121 Oldenburg, Deutschland
12.03.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
[stol] VOL Aufforderung zur
Angebotsabgabe.................................................................................................. 2
[stol]
Angebotsschreiben...............................................................................................................
................... 5
[stol] Zusätzliche Vertragsbestimmungen (Anlage
ZVB).................................................................................. 7
[stol] Bewerbungsbedingungen VOL (Anlage BB)
........................................................................................... 10
[stol]_ILO_Erklärung...........................................................................................................
.............................. 11
[stol] Anlage Tariftreue Nachunternehmer
....................................................................................................... 13
Zwischen (Auftragnehmer)
.............................................................................................................. 13
Besondere
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
 14
[stol] Anlage Tariftreue
................................................................................................................................
..... 15
Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten nach dem Mindestlohngesetz (MiLo .. 15
Besondere
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
 16
Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im Fall der Zusc 16
[stol]
Angebotsaufkleber...............................................................................................................
.................... 17
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 18
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 25
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 29
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
I. Allgemeines
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektnummer/name: 2019OL000049 / Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark der Stadt Oldenburg.
Projektbeschreibung: Leasing von 27 Fahrzeugen mit Erdgasantrieb bzw. Elektroantrieb über 2 Jahre. Anzahl der Lose: 5
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL
Ausschreibung in Losen: Ja
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
zulässige Signaturen: Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen
Termine
Frist Bieterfragen: 26.04.2019 23:59
Angebotsfrist: 03.05.2019 12:00:00
Zuschlags/Bindefrist: 31.07.2019
II. Sofern Sie die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe wählen:
Der Link zur Anmeldung: http://www.deutscheeverg abe.de/
Benötigen Sie Hilfe bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes?
Unseren aktuellen Leitfaden finden Sie unter https://www.oldenburg.de/ startseite/wirtschaft/aus schreibungen/evergabe.htm l?L=0
Die Stadt Oldenburg bietet in regelmäßigen Abständen kostenlose Schulungen für Bieter an,
in denen die wichtigsten Bieterfragen  von der Anmeldung im System bis zur Angebotsabgabe  beantwortet werden.
Haben Sie Fragen oder möchten sich anmelden, können Sie sich per EMail an sandra.koehler@ stadtoldenburg.de an uns wenden.
III. Sofern Sie die Möglichkeit der schriftlichen Angebotsabgabe wählen:
Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ausfertigung der Angebotsunterlagen reichen Sie bitte in verschlossenem
Umschlag
rechtzeitig bis zum Einreichungstermin ein bei:
Stadt Oldenburg (Oldb)
Vergabestelle
Industriestr. 1 a
26121 Oldenburg
Deutschland
Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen. Bitte verwenden Sie dazu den Angebotsaufkleber, der
den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt wurde.
f
Bitte beachten Sie, dass die Vergabeunterlagen ausschließlich online zur Verfügung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a 26121 Oldenburg
+49 4412352579
vergabestelle@ stadtoldenburg.de
P. S. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden.
EMail: support@ deutscheevergabe.de oder telefonisch unter +49 (0)61194910683.
1
Seite 1 von 3
Stadt Oldenburg (Oldb) - 26105 Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Oldenburg beabsichtigt die Vergabe o.a. Leistung/Lieferung im Wege einer
Öffentlichen
Ausschreibung
Beschränkten
Ausschreibung
Freihändigen
Vergabe
Beschränkten Ausschreibung nach
öffentl. Teilnahmewettbewerb
Freihändigen Vergabe nach öffentl.
Teilnahmewettbewerb
Es gelten die allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Anlage BB).
Angebotsfrist:
Für Ihre Angebotsabgabe in Papierform ist das beigefügte Angebotsschreiben zu
unterschreiben und zusammen mit den im Angebotsschreiben aufgeführten Unterlagen
in verschlossenem Umschlag an die Vergabestelle der Stadt Oldenburg
Postanschrift: Stadt Oldenburg Hausanschrift:
Vergabestelle
26105 Oldenburg
Stadt Oldenburg
Stadtplanungsamt
Vergabestelle
Industriestraße 1
Eingang C, Zimmer 150
26121 Oldenburg
DATUM UND ZEICHEN IHRES SCHREIBENS UNSER ZEICHEN DATUM
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOL)
Vergabestelle
Industriestr. 1  26121 Oldenburg
Eingang C  Zimmer Nr. 150
Telefon 0441 235- 2579 oder - 2419
Telefax 0441 235- 2189
vergabestelle@stadt-oldenburg.de
Ausführungsdatum/-frist:
Maßnahme:
Vergabenr.:
1. Angebote und Fristen
Binde-/Zuschlagsfrist:
bis
BANKKONTEN DER STADTKASSE SPRECHZEITEN
Name der Bank IBAN BIC (Swift)
Landessparkasse zu Oldenburg DE49 2805 0100 0000 4001 68 SLZODE22 Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Bremer Landesbank DE36 2905 0000 3001 6350 01 BRLADE22XXX Montag bis Donnerstag 13:30 bis 15:30 Uhr
Oldenburgische Landesbank AG DE09 2802 0050 1443 9962 00 OLBODEH2XXX
Postbank Hannover DE57 2501 0030 0005 7403 07 PBNKDEFF
Raiffeisenbank Oldenburg eG DE98 2806 0228 0000 1007 00 GENODEF1OL2 SERVICECENTER 0441 235-4444
Volksbank Oldenburg eG DE31 2806 1822 3030 7597 00 GENODEF1EDE ONLINE-SERVICE www.oldenburg.de
Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark der Stadt Oldenburg.
2019OL000049
31.07.2019
12.03.2019
03.05.2019
01.10.2019 30.09.2021
2
Seite 2 von 3
sind nicht zugelassen werden zugelassen
nein ja, Angebote können abgegeben werden
für mehrere Lose für alle Lose
zu senden oder während der Öffnungszeiten dort abzugeben. Der Briefumschlag muss
mit dem Namen des Angebotes und dem beigefügten Aufkleber gekennzeichnet sein.
werden nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen
Anforderungen für zugelassene Nebenangebote:
Eine getrennte losweise Verga be bleibt vorbehalten.
Anforderungen für die Abgabe mehrerer Lose:
Geben Sie Ihr Angebot elektronisch über die eVergabe ab, ist eine zusätzliche Übersendung
der vollständigen Unterlagen per Post nicht erforderlich. Für die Unterzeichnung des Angebotes
ist ggf. ausschließlich der unterzeichnete Mantelbogen zu übersenden.
3. Vergabe nach Losen
nur für ein Los
Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote nach  19 VOL/A.
Auskünfte zum Verfahren und zu den Vertragsunterlagen erteilt ausschließlich
die Vergabestelle der Stadt Oldenburg.
Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
beim Bundesamt für Justiz anfordert.
4. Information
Die Eignungs- und Zuschlagskriterien finden Sie im Kriterienkatalog.
Zugelassene Signaturen für Ihr Angebot:
2. Nebenangebote
Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen
3
Seite 3 von 3
Anlagen:
Anlage Angebot:
Anlage BB:
Anlage LV:
Anlage Preis:
Anlage ZVB:
Anlage BVB:
Anlage Tariftreue:
Anlage Tariftreue AN-NU:
Anlage ILO:
Angebotsschreiben
Bewerbungsbedingungen
Leistungsverzeichnis
Preisblatt
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen
Nachweisliste
Tariftreue-/Mindestentgelterklärung des Bieters
Vereinbarung zw. Auftrag-und Nachunternehmer
bzgl. Tariftreue/Mindestlohn
Erklärung zur ILO-Konvention 182
Anlage NL:
4
Angebot
Stadt Oldenburg
Vergabestelle
26105 Oldenburg
Angebot
Maßnahme:
1. Mein/Unser Angebot umfasst
folgende beigefügte Unterlagen
(die genannten Anlagen beziehen sich auf die Vergabeunterlagen)
Leistungsverzeichnis inklusive aller Preise und Angaben
sämtliche geforderte Eigenerklärungen und Nachweise
Tariftreueerklärung (Anlage Tariftreue)
Tariftreueerklärung Nachunternehmer (Anlage AN-NU)
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Konvention 182 (Anlage ILO)
Nebenangebot(e)
folgende nicht beigefügte Unterlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen (Anlage BB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen-ZVB (Anlage ZVB)
Besondere Vertragsbedingungen-BVB (Anlage BVB)
Vergabenummer:
Angebotsfrist endet am:
Zuschlagsfrist endet am:
Seite 1 von 2
03.05.2019
31.07.2019
Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark der Stadt Oldenburg.
2019OL000049
5
Angebot
Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben entsprechend den Eintragungen im
anliegenden Leistungsverzeichnis an.
An mein/unser Angebot halte/n ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist
gebunden.
Seite 2 von 2
3. Angebot
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebotes, dazu gehören
auch die auf Seite 1 aufgeführten Anlagen.
Zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen sind Gegenstand meines/
unseres Angebotes.
Mit nachstehender Unterschrift wird von mir/uns der Wortlaut der vom Auftraggeber
verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
Das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt ist Inhalt meines/unseres Angebotes, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen
wurden.
4. Unterschrift
_________________________________________________________________________
Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift*
*) Wird das Angebot hier nicht unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben.
6
Anlage ZVB
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
der Stadt Oldenburg für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
Inhaltsverzeichnis
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1 Vertragsbestandteile 1.1 Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1.2
1.3
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen
von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen
wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber
sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für
einen angebotenen Skontoabzug.
Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt.
2
2.1
2.2
Preise
Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen
der jeweils geltenden Fassung der Verordnung
PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag
vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne
der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich
ein anderer Preistyp angegeben ist.
Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich
um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung
ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt
der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der
entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet,
in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften
der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund
von Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis,
Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis
zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der Netto-Selbstkosten
als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht
überschritten werden.
Stand: August 2016 7
- 2 -
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
auf Grund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung,
muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber unverzüglich
- möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst
der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die
Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten
nachzuweisen.
4 Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die
Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet,
Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
6.3
6.4
wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
die Kosten der Überprüfung zu übernehmen
und den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt,
sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen
zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht
kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen
zu gewähren.
Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer erhalten hat,
bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber
nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben
Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der
zu erbringenden Leistung beizufügen.
5 Verpackung
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des
Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
7 Sprache
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefaßt
sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter
(z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden
und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung
einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen
muss vom Konsulat beglaubigt sein.
6
6.1
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar sowie
vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften
ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet,
sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich
vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen
und einer erneuten Verwendung oder einer
stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung
zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Verpackungen,
so gehen diese - wenn nichts anderes vereinbart
ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum
des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern
geliefert, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
- wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen
Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
Ausführung der Leistungen ( 4)
Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern
und müssen den anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie den im Anhang TS der
VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen entsprechen.
8
8.1
8.2
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4)
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Leistungen
nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die
gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen.
Sie bzw. er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere
und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen,
wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der
Leistungen zu vereinbaren ist.
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots
davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in
Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen
der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer
dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise,
Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine
ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben.
Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr
bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher
die schriftliche Zustimmung gemäß  4 Nr. 4 VOL/B ein-
6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für
die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände
erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen
usw. in deutscher Sprache) dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der
Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet
9
9.1
zuholen.
Abnahme ( 13)
Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes
vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle
(Empfangsstelle).
8
- 3 -
9.2
9.3
9.4
10
Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart
ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des
Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine
sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers
zulässig.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen
Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über,
wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle
die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.
Auftragsentziehung -
Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8)
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt
mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung
oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen
noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten
Annahme der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle
auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen
gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die
letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung
zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur,
wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/
Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies
10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen
nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der
Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind.
10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich
eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine
bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung
der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart
ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen
(ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder innerhalb
von 30 Tagen ohne Abzug. Sie kann früher gemäß
den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang
der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten
Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere
wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen
mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
13.3 Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto
des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages
beim Geldinstitut des Auftraggebers.
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit
sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach	2 ff.
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -
zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von
Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder für
sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag
zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung,
soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den
Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage
der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare
Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer
auf dessen Kosten zurückgewährt.
13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung
des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15 Gerichtsstand ( 19)
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit
des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung
des Auftraggebers zuständigen Stelle.
9
Anlage BB
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
(zum Verbleib beim Bieter)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen
für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder
Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit
diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat
 an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle
aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des
Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt
sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen
müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung
qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung
der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist
mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben,
ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit
Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen
Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben;
die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit
möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen,
3.1
3.2
3.3
3.4
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis
zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der
Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht
eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses
ist zulässig. Das von der Vergabestelle
vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein
verbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe
verlangt werden, sind zu dem von der Vergabedie
zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen)
des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern,
ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern),
nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern
(auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht
entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
3.5
stelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
5.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
3.6
3.7
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich
für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise
auf verschiedene Einheitspreise anderer
Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm
geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei
denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen
in "Mischkalkulationen" auf andere
Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkom-
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
mastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze
usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die
Abrechnungssumme gewährt werden
und
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder
qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst
nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
Stand August 2016 10
Anlage ILO
Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene
ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182
Aufgrund eines Beschlusses des Rates der Stadt Oldenburg vom 08.10.2007 und gemäß
dem Ziel des  12 NTVergG finden im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen nur
Produkte Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILOKonvention
182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive
zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet
haben. Hierdurch soll im Sinne der ILO-Konvention 182 sichergestellt werden, dass die Stadt
Oldenburg nur Produkte einkauft, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.
Betroffen sind insbesondere folgende Produkte, sofern sie in Asien, Afrika oder Lateinamerika
teilweise oder vollständig hergestellt oder erzeugt wurden:
 Sportartikel (Bälle, Kleidung) und Spielwaren
 Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Lederwaren
 Natursteine, Grabsteine, Pflastersteine, Platten, Bordsteine, Diamanten
 Produkte aus Holz
 Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee
 Fischereiprodukte wie Garnelen, Shrimps usw.
 Feuerwerkskörper, Zündhölzer
Lederwaren, Gerbprodukte
1. Erklärung:
Ich/Wir erkläre/n, dass die von mir/uns angebotenen Produkte oder Teile davon nicht durch
ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. Der Produktions-/Bearbeitungsort der von
mir/uns gelieferten Produkte oder Teile davon liegt nicht in Asien, Afrika oder Lateinamerika
(bitte zutreffendes ankreuzen):
 Ja  Nein
Wenn Nein angekreuzt wurde, machen Sie bitte folgende Angaben:
a) Der Produktions-/Bearbeitungsort der von mir/uns gelieferten Produkte oder Teile davon
liegt in Asien, Afrika oder Lateinamerika. Ein Zertifikat/Label im Sinne der ILO-Konvention
182 habe ich diesem Angebot beigefügt (eine unabhängige Zertifizierung, die bestätigt,
dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILOKonvention
182 hergestellt und/oder bearbeitet wurde),
 Nein
 Ja beigefügtes Label/Zertifikat:
Anerkannt werden insbesondere folgende Nachweise (oder ein gleichwertiger Nachweis):
Hinweise:
Sofern ein Zertifikat bei der Angebotsabgabe noch nicht vorliegen sollte, ist eine Eigenerklärung
zunächst ausreichend. Das Zertifikat ist auf Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung
nachzureichen.
Falls ein gleichwertiger Nachweis vorgelegt wird, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit
dem Bieter.
11
Anlage ILO
b) Der Nachweis kann nicht durch Zertifikat, Siegel oder gleichwertigen Nachweis erbracht
werden. Der Produktions-/Bearbeitungsort der von mir/uns gelieferten Produkte oder Teile
davon liegt in Asien, Afrika oder Lateinamerika. Ich versichere, dass das Produkt oder
Teile davon nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt und/oder bearbeitet
wurde(n) (verbindliche Zusage Ihres Unternehmens, dass das Produkt nicht mittels
ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt und/oder bearbeitet wurde; diese Bestätigung
muss auch die Aktivitäten aller Lieferanten und Subunternehmer abdecken)
 Nein
 Ja, ich/wir legen eine verbindliche Zusage nach den unten näher beschriebenen
Anforderungen vor.
c) Der Nachweis kann nicht durch Zertifikat, Siegel oder gleichwertigen Nachweis erbracht
werden. Der Produktions-/Bearbeitungsort der von mir/uns gelieferten Produkte oder Teile
davon liegt in Asien, Afrika oder Lateinamerika. Mein Unternehmen, meine Lieferanten
und Subunternehmer haben aktive und zielführende Maßnahmen gegen den Einsatz
von Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 eingeleitet. Dies wird belegt durch
die/den beigefügte/n Selbstverpflichtung/ Verhaltenskodex/ Sozialstandard die/der von einer
Führungskraft meines Unternehmens unterzeichnet ist (Ihre verbindliche Zusage, dass
Ihr Unternehmen, Ihre Lieferanten und Subunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen
gegen den Einsatz von Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 eingeleitet haben.
 Nein
 Ja, ich/wir legen eine/n Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex/Sozialstandard nach
den unten näher beschriebenen Anforderungen vor.
Anforderungen an die Varianten b) und c)
Die Varianten b) und c) werden nur zugelassen, wenn produktbezogene Zertifikate, Siegel
oder vergleichbare Nachweise eines unabhängigen Dritten nicht vorgelegt werden können.
Dann ist eine von der Führungsebene Ihres Unternehmens unterzeichnete Selbstverpflichtung,
ein Verhaltenskodex oder Sozialstandard vorzulegen und ggf. die eingeleiteten Maßnahmen
näher zu beschreiben.
2. Besondere Vertragsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Erklärung aus Ziffer 1 einzuhalten.
(2) Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Nachweise und deren Anerkennung vor.
(3) Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe
der geforderten Erklärungen und Nachweise grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes
führt.
(4) Die vorstehenden Erklärungen werden im Falle eines Zuschlages Vertragsbestandteil.
Verstößt der Auftragnehmer gegen die mit Ziffer 1 abgegebene Verpflichtung handelt es sich
um einen erheblichen Pflichtverstoß, der den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag oder
zur fristlosen Kündigung berechtigt.
(5) Hat der Auftragnehmer einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen zu vertreten,
ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Endbetrages
des Auftragswertes (ohne Mehrwertsteuer) zu verlangen.
12
Anlage Tariftreue AN-NU
Vereinbarung zur Einhaltung der Tariftreue-/Mindestentgeltregelungen
nach  4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Nach  13 Abs. 1 NTVergG muss sich der Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen verpflichten,
den eingesetzten Nachunternehmern Erklärungen zu den Verpflichtungen aus  4
Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Alle
daraus resultierenden Verpflichtungen sind durch den Auftragnehmer vertraglich
abzusichern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Leistung:
Zwischen (Auftragnehmer)
und (Nachunternehmer)
wird folgendes vereinbart:
Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, für die Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)1, in
der jeweils gültigen Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben des MiLoG
und
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere Branchentarifverträgen,
die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)2, in der jeweils geltenden Fassung,
bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen.
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von
bis zu drei Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n), wenn ich/wir
mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Vereinbarung verstoße(n).
1 geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
2 zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
Stand 17.06.2016
13
Anlage Tariftreue AN-NU
Besondere Vertragsbedingungen
(1) Der Nachunternehmer ist verpflichtet, die Erklärung von Seite 1 einzuhalten.
(2) Der Nachunternehmer verpflichtet sich, nur weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die
sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach  4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für
die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens das nach  4 Abs. 1
NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen.
(3) Gemäß  14 Abs. 1 Satz 2 NTVergG sind der Nachunternehmer und die jeweiligen weiteren
Nachunternehmer verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der
Tariftreue-/Entgeltverpflichtung auf dessen Verlagen jederzeit nachzuweisen.
(4) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung
der Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen.
Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen,
Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang,
Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen) des Auftragnehmers
und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten
Beschäftigten zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit
solcher Kontrollen und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen.
(5) Der Nachunternehmer hat vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten
Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm diese Unterlagen
vorzulegen.
(6) Soweit Leistungen auf weitere Nachunternehmer übertragen werden, verpflichtet sich der
Nachunternehmer, den weiteren Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten
dieser Besonderen Vertragsbedingungen aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten
durch die weiteren Nachunternehmer zu überwachen.
(7) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftragnehmer mit
Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers für jeden schuldhaften Verstoß eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10 vom
Hundert, des Auftragswertes zu zahlen.
Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung erwirbt der öffentliche Auftraggeber
unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns (Nachunternehmer) zu
fordern.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
Stand 17.06.2016
14
Anlage Tariftreue
Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten
nach demMindestlohngesetz (MiLoG)
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Bau- und Dienstleistungen zur Auftragsausführung,
welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, für die Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
MiLoG vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)1, in der jeweils gültigen
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes
und
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere Branchentarifverträgen,
die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)2, in der jeweils geltenden Fassung,
bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen.
Ich/Wir nehmen zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die
Dauer von bis zu drei Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n),
wenn ich/wir mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Erklärung
verstoße (n).
1 geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
2 zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
Stand: 17.06.2016
15
BesondereVertragsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Tariftreue-/Mindestentgelterklärung einzuhalten.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Nachunternehmer und von ihnen eingesetzte
weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach
 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten
mindestens das nach  4 Abs. 1 NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen. Gemäß
 13 Abs. 1 NTVergG sind der Auftragnehmer und die jeweiligen Nachunternehmer
verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen
Verlagen jederzeit nachzuweisen.
(3) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der
Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen.
Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen,
Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang,
Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen) des Auftragnehmers
und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten Beschäftigten
zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen.
(4) Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer haben vollständige und prüffähige Unterlagen
gemäß Absatz 1 und 2 über die eingesetzten Beschäftigten, soweit sie bei der Auftragsausführung
eingesetzt wurden, bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm
diese Unterlagen vorzulegen.
(5) Soweit Leistungen auf Nachunternehmer und von diesen auf weitere Nachunternehmer
übertragen werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer bzw. Nachunternehmer, den Nachunternehmern
die für Auftragnehmer geltenden Pflichten dieser Besonderen Vertragsbedingungen
aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu
überwachen.
(6) Zur Sicherung der Einhaltung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen,
gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften
Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10
vom Hundert, des Auftragswertes als vereinbart.
Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall verpflichtet,
dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen
von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer
den Verstoß weder kannte noch kennen musste.
Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf
Antrag des Auftragnehmers auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
(7) Die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen durch
den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache
Verstöße gegen die Verpflichtungen der Absätze 1 bis 5 berechtigen den Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund des Auftrages.
Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im
Fall der Zuschlagerteilung Vertragsbestandteil. Mir ist bewusst, dass das Fehlen dieser
Erklärung oder eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss meines Angebotes
führen kann und einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt.
Stand: 17.06.2016
16
Angebotsaufkleber
Haben Sie Ihr Angebot vollständig ausgefüllt und unterschrieben bzw. elektronisch
abgegeben und den Mantelbogen rechtsgültig unterschrieben, senden Sie diese/n
rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag an die unten genannte Stelle. Eine
persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich.
Absender/in:
Angebot für:
Angebotsfrist:
Eröffnungstermin:
Projektnummer:
An
- sofort
zustellen -
Stadt Oldenburg (Oldb)
Vergabestelle
Industriestraße 1a, Zi. 150
26121 Oldenburg
Bitte schneiden Sie den Angebotsaufkleber aus und kleben diesen auf den
verschlossenen Umschlag
Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark der
Stadt Oldenburg.
03.05.2019 12:00:00
2019OL000049
17
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
12.03.2019
Verfahren: 2019OL000049  Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark der
Stadt Oldenburg.
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 LOS Kleinwagen (mind. 4sitzig) EUR .........................
1.1 Kleinwagen (mind. 4sitzig) USt. [%]
19%
Menge
7,00
Einheit
Fahrzeug
Motor
 Erdgas (monovalent)
 Leistung: mind. 45 kW max. 65 kW
 Abgasnorm: Euro 6
Farbe
 Weiß (Ralton)
Farbe der Innerausstattung
 Dunkle Ausführung schwarz oder dunkel grau
Mindestausstattung
 AntiBlockierSystem (ABS)
 Navigationssystem
 Elektron. Stabilitätsprogramm (ESP)
 Reifendruckkontrollsystem (RDKS/RDK)
 Frontairbag für Fahrer und Beifahrer
 Schaltgetriebe
 Radio Bluetooth geeignet
 Zentralverriegelung (Funkfernbedienung)
 elektrischer Außenspiegel, beheizbar
 Fahrersitz höheneinstellbar
 Kofferraumabdeckung
 Toter Winkel Spiegel
 Klimaanlage (mind. halbautomatisch)
 5türig
 Normalantrieb: Erdgasmodus mit automatischer Umschaltung
zwischen Erdgas und Benzin bei leerem Tank
 Ganzjahresreifen
Garantie
 Mindestens 24 Monate auf alle Material und Herstellerfehler.
Die Herstellergarantie erstreckt sich insbesondere auch auf
den Erdgasantrieb (z.B. bei werksnaher Ausrüstung)
 Zwingend notwendig ist die Stellung eines Ersatzfahrzeuges
der gleichen Fahrzeugklasse oder einer Fahrzeugklasse tiefer
bei Werkstattaufenthalten jeder Art (Garantiefälle,
Reifenwechsel, Unfall etc.). Bei einem durch den Auftraggeber
verursachten Unfallschaden wird die Stellung eines
Ersatzfahrzeuges auf maximal vierzehn Tage begrenzt. Bei
allen anderen Fällen muss das Fahrzeug unbegrenzt für die
Dauer des Werkstattaufenthaltes gestellt werden. Für den Fall
einer Garantieleistung oder einer Rückrufaktion durch den
Hersteller ist das Ersatzfahrzeug kostenfrei zu stellen. Das
Ersatzfahrzeug muss bei Bedarf innerhalb von zwei Stunden
nach Meldung durch die Stadt Oldenburg im Rahmen eines
Hol und Bring Dienstes am Standort Industriestraße 1, 26121
Oldenburg, zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist für die Zeit
von Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag
von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr eine Servicerufnummer anzugeben.
Leasingdauer
 24 Monate Laufzeit,
Kilometerleistung p.a.
 10.000 km
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Fahrzeug
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  1/7
18
Lieferadresse / Termine
Industriestraße 1 26121 Oldenburg
2 LOS Hochdachkombi mit 5 Sitzplätzen EUR .........................
2.1 Hochdachkombi mit 5
Sitzplätzen
USt. [%]
19%
Menge
6,00
Einheit
Fahrzeug
Motor
 Erdgas (monovalent)
 Leistung: mind. 65 kW max. 85 kW
 Abgasnorm: Euro 6
Maße
 Breite (ohne Spiegel): mind. 1.600 cm; max. 2.100 cm
 Höhe: mind. 1.700 cm; max. 1.900 cm
Farbe
 Weiß (Ralton)
Farbe der Innerausstattung
 Dunkle Ausführung schwarz oder dunkel grau
Mindestausstattung
 AntiBlockierSystem (ABS)
 Elektron. Stabilitätsprogramm (ESP)
 Reifendruckkontrollsystem (RDKS/RDK)
 Toter Winkel Spiegel
 Frontairbag für Fahrer und Beifahrer
 Radio Bluetooth geeignet
 Navigationssystem
 Schaltgetriebe
 Zentralverriegelung (Funkfernbedienung)
 5 türig
 elektrische Außenspiegel, beheizbar
 Fahrersitz höheneinstellbar
 Klimaanlage (mind. halbautomatisch)
 Kofferraumabdeckung
 Normalantrieb: Erdgasmodus mit automatischer Umschaltung
zwischen Erdgas und Benzin bei leerem Tank
 Ganzjahresreifen
Garantie
 Mindestens 24 Monate auf alle Material und Herstellerfehler.
Die Herstellergarantie erstreckt sich insbesondere auch auf
den Erdgasantrieb (z.B. bei werksnaher Ausrüstung)
 Zwingend notwendig ist die Stellung eines Ersatzfahrzeuges
der gleichen Fahrzeugklasse oder einer Fahrzeugklasse tiefer
bei Werkstattaufenthalten jeder Art (Garantiefälle,
Reifenwechsel, Unfall etc.). Bei einem durch den Auftraggeber
verursachten Unfallschaden wird die Stellung eines
Ersatzfahrzeuges auf maximal vierzehn Tage begrenzt. Bei
allen anderen Fällen muss das Fahrzeug unbegrenzt für die
Dauer des Werkstattaufenthaltes gestellt werden. Für den Fall
einer Garantieleistung oder einer Rückrufaktion durch den
Hersteller ist das Ersatzfahrzeug kostenfrei zu stellen. Das
Ersatzfahrzeug muss bei Bedarf innerhalb von zwei Stunden
nach Meldung durch die Stadt Oldenburg im Rahmen eines
Hol und Bring Dienstes am Standort Industriestraße 1, 26121
Oldenburg, zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist für die Zeit
von Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag
von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr eine Servicerufnummer anzugeben.
Leasingdauer
 24 Monate Laufzeit,
Kilometerleistung p.a.
 10.000 km
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Fahrzeug
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / Termine
Industriestraße 1 26121 Oldenburg
3 LOS Kleintransporter/Kastenfa hrzeuge (2sitzig) EUR .........................
Leistungsverzeichnis  2/7
19
3.1 Kleintransporter/Kastenfa
hrzeuge (2sitzig)
USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Fahrzeug
Position1:
Anzahl
 2 Stück
Motor
 Erdgas (monovalent)
 Leistung: mind. 65 kW max. 85 kW
 Abgasnorm: Euro 6
Maße
 Breite (ohne Spiegel): mind. 1600 cm; max. 2100 cm
 Höhe: mind. 1.700 cm max. 1.900 cm
 Ladevolumen: mind. 2.700 l
Farbe
 Weiß (Ralton)
Mindestausstattung
 AntiBlockierSystem (ABS)
 Elektron. Stabilitätsprogramm (ESP)
 Reifendruckkontrollsystem (RDKS/RDK)
 Frontairbag für Fahrer und Beifahrer
 Schaltgetriebe
 Radio Bluetooth geeignet
 Navigationssystem
 Zentralverriegelung (Funkfernbedienung)
 Vollverglasung für den Laderaum
 Toter Winkel Spiegel
 Heckflügeltüren
 Schiebetür auf Beifahrerseite (Laderaum)
 elektrischer Außenspiegel, beheizbar
 Fahrersitz höheneinstellbar
 Variable(s) Trennwand/gitter zur Verlängerung der
Ladefläche auf Beifahrerseite
 Ladungssicherungsnetz
 belastbare Bodenmatte für den Transport schwerer
Gegenstände
 Klimaanlage (mind. halbautomatisch)
 Normalantrieb: Erdgasmodus mit automatischer Umschaltung
zwischen Erdgas und Benzin bei leerem Tank
 Ganzjahresreifen
Garantie
 Mindestens 24 Monate auf alle Material und Herstellerfehler.
Die Herstellergarantie erstreckt sich insbesondere auch auf den
Erdgasantrieb (z.B. bei werksnaher
Ausrüstung)
 Zwingend notwendig ist die Stellung eines Ersatzfahrzeuges
der gleichen Fahrzeugklasse oder einer Fahrzeugklasse tiefer
bei Werkstattaufenthalten jeder Art (Garantiefälle,
Reifenwechsel, Unfall etc.). Bei einem durch den Auftraggeber
verursachten Unfallschaden wird die Stellung eines
Ersatzfahrzeuges auf maximal vierzehn Tage begrenzt. Bei
allen anderen Fällen muss das Fahrzeug unbegrenzt für die
Dauer des Werkstattaufenthaltes gestellt werden. Für den Fall
einer Garantieleistung oder einer Rückrufaktion durch den
Hersteller ist das Ersatzfahrzeug kostenfrei zu stellen. Das
Ersatzfahrzeug muss bei Bedarf innerhalb von zwei Stunden
nach Meldung durch die Stadt Oldenburg im Rahmen eines
Hol und Bring Dienstes am Standort Industriestraße 1, 26121
Oldenburg, zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist für die Zeit
von Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag
von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr eine Servicerufnummer anzugeben.
Leasingdauer
 24 Monate Laufzeit,
Kilometerleistung p.a.
 10.000 km
Position 2
Anzahl
 1Stück
zusätzliche Ausstattung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Fahrzeug
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  3/7
20
 Anhängerkupplung
alle übrige Ausstattung wie Los 3 Position 1
Lieferadresse / Termine
Industriestraße 1 26121 Oldenburg
4 LOS Limousine (5sitzig) EUR .........................
4.1 Limousine (5sitzig) USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Fahrzeug
Motor
 Erdgas (bivalent)
 Leistung: mind. 80 kW max. 120 kW
 Abgasnorm: Euro 6
Reichweite
 mind. 300 km (Erdgas), insg. mind.700 km; ermittelt auf Basis
des Kraftstoffverbrauchs kombiniert
(Richtlinie 80/1268/EWG) und des Tankvolumens lt. aktuellem
Herstellerprospekt
Farbe
 Weiß (Ralton)
Farbe der Innerausstattung
 Dunkle Ausführung schwarz oder dunkel grau
Mindestausstattung
 5Türig
 AntiBlockierSystem (ABS)
 Elektron. Stabilitätsprogramm (ESP)
 Reifendruckkontrollsystem (RDKS/RDK)
 Schaltgetriebe
 Frontairbag für Fahrer und Beifahrer
 Zentralverriegelung (Funkfernbedienung)
 elektrischer Außenspiegel, beheizbar
 Fahrersitz höheneinstellbar
 Radio Bluetooth geeignet
 Navigatiobssystem
 Klimaanlage (mind. halbautomatisch)
 Tempomat
 Toter Winkel Spiegel
 Parkpilot mit akustischer Warnsignalgebung bei Hindernissen
 Normalantrieb: Erdgasmodus mit automatischer Umschaltung
zwischen Erdgas und Benzin bei leerem Tank
 Sommerreifen (montiert)
 Winterreifen (zusätzlich)
Garantie
 Mindestens 24 Monate auf alle Material und Herstellerfehler.
Die Herstellergarantie erstreckt sich insbesondere auch auf
den Erdgasantrieb (z.B. bei werksnaher Ausrüstung)
 Zwingend notwendig ist die Stellung eines Ersatzfahrzeuges
der gleichen Fahrzeugklasse oder einer Fahrzeugklasse tiefer
bei Werkstattaufenthalten jeder Art (Garantiefälle,
Reifenwechsel, Unfall etc.). Bei einem durch den Auftraggeber
verursachten Unfallschaden wird die Stellung eines
Ersatzfahrzeuges auf maximal vierzehn Tage begrenzt. Bei
allen anderen Fällen muss das Fahrzeug unbegrenzt für die
Dauer des Werkstattaufenthaltes gestellt werden. Für den Fall
einer Garantieleistung oder einer Rückrufaktion durch den
Hersteller ist das Ersatzfahrzeug kostenfrei zu stellen. Das
Ersatzfahrzeug muss bei Bedarf innerhalb von zwei Stunden
nach Meldung durch die Stadt Oldenburg im Rahmen eines
Hol und Bring Dienstes am Standort Industriestraße 1, 26121
Oldenburg, zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist für die Zeit
von Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag
von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr eine Servicerufnummer anzugeben.
Leasingdauer
 24 Monate Laufzeit,
Kilometerleistung p.a.
 18.000 km
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Fahrzeug
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  4/7
21
Lieferadresse / Termine
Industriestraße 1 26121 Oldenburg
5 LOS Elektrofahrzeuge EUR .........................
5.1 Kleinwagen (mind. 4sitzig)
Elektroantrieb
USt. [%]
19%
Menge
8,00
Einheit
Motor
 Elektroantrieb 1 Gang Automatik
 Leistung: mind. 60 kW
Farbe
 Weiß (Ralton)
Farbe der Innerausstattung
 Dunkle Ausführung schwarz oder dunkel grau
Mindestausstattung
 AntiBlockierSystem (ABS)
 Elektron. Stabilitätsprogramm (ESP)
 Reifendruckkontrollsystem (RDKS/RDK)
 Frontairbag für Fahrer und Beifahrer
 Radio Bluetooth geeignet
 Navigationssystem
 Zentralverriegelung (Funkfernbedienung)
 elektrischer Außenspiegel, beheizbar
 Fahrersitz höheneinstellbar
 Kofferraumabdeckung
 Toter Winkel Spiegel
 Klimaanlage (mind. halbautomatisch)
 5türig
 Ganzjahresreifen
Garantie
 Mindestens 24 Monate auf alle Material und Herstellerfehler.
Die Herstellergarantie erstreckt sich insbesondere auch auf den
Elektroantrieb (z.B. bei werksnaher Ausrüstung)
Leasingdauer
 Zwingend notwendig ist die Stellung eines Ersatzfahrzeuges
der gleichen Fahrzeugklasse oder einer Fahrzeugklasse tiefer
bei Werkstattaufenthalten jeder Art (Garantiefälle,
Reifenwechsel, Unfall etc.). Bei einem durch den Auftraggeber
verursachten Unfallschaden wird die Stellung eines
Ersatzfahrzeuges auf maximal vierzehn Tage begrenzt. Bei
allen anderen Fällen muss das Fahrzeug unbegrenzt für die
Dauer des Werkstattaufenthaltes gestellt werden. Für den Fall
einer Garantieleistung oder einer Rückrufaktion durch den
Hersteller ist das Ersatzfahrzeug kostenfrei zu stellen. Das
Ersatzfahrzeug muss bei Bedarf innerhalb von zwei Stunden
nach Meldung durch die Stadt Oldenburg im Rahmen eines
Hol und Bring Dienstes am Standort Industriestraße 1, 26121
Oldenburg, zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist für die Zeit
von Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag
von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr eine Servicerufnummer anzugeben.
 24 Monate Laufzeit,
Kilometerleistung p.a.
 10.000 km
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / Termine
Industriestraße 1 26121 Oldenburg
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
____________________
Leistungsverzeichnis  5/7
22
Summe inkl.
Nachlass
(netto)
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
12.03.2019
Verfahren: 2019OL000049  Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark der
Stadt Oldenburg.
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
12.03.2019
Verfahren: 2019OL000049  Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark der
Stadt Oldenburg.
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 " Kleinwagen (mind. 4sitzig) "
2 Los 2 "Hochdachkombi mit 5 Sitzplätzen"
3 Los 3 "Kleintransporter/Kasten fahrzeuge (2sitzig)"
4 Los 4 " Limousine (5sitzig)"
5 Los 5 "Elektrofahrzeuge"
6 Erklärung zum AEntG und MiLoG [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen das ArbeitnehmerEntsendegese tz oder das Mindestlohngesetz
mit
einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von
der
Auftragsvergabe nach  21 AEntG oder  19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
7 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken, Renten und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen bin/sind.
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
8 Referenzen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Legen Sie mindestens 3 Referenzen für mit der Ausschreibung vergleichbare, bereits ausgeführte Leistungen, vor. Zu jeder
Referenz ist
ein Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten zu benennen.
9 Umsatz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Geben Sie den Umsatz ihres Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, insgesamt und anteilig hinsichtlich
der
Sparte ..., an.
10 Nachunternehmereinsatz
Gewichtung: 100,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.Kriterium: Nein
Beabsichtigen Sie Teilleistungen an Nachunternehmer zu übertragen, nennen Sie bitte an dieser Stelle
 die Teilleistung
 Name und Anschrift des Nachunternehmers
Kann das Unternehmen namentlich noch nicht benannt werden, muss dies spätestens vor Zuschlagserteilung, ggf. auf Anforderung
des
Auftraggebers erfolgen.
Die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile kann nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere Unternehmen
(Nachunternehmer) übertragen werden.
Als Nachunternehmer werden nur Firmen beauftragt,
 die die geforderten Eignungs und Zuverlässigkeitskriterien erfüllen,
 die sich verpflichten, die übertragenen Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen,
 die die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen,
 die bei Erfüllung einer Dienstleistung eine Erklärung zur Tariftreue (Anlage ANNU) abgegeben haben und
 die bei Erfüllung einer Lieferleistung eine Erklärung zur ILOKonvention 182 (Anlage ILO) abgegeben haben.
11 Erklärung Insolvenz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
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Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung
der Geschäfte
durch Insolvenzverwalter   22 InsO).
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
12 Haftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Geben Sie die Höhe einer Haftpflichtversicherung (getrennt nach Personen, Sach und Vermögensschäden) an. Vor
Zuschlagserteilung werden wir Nachweise hierfür anfordern.
8 Branche [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich/Wir gehöre(n) folgender Branche an:
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Handwerk (0)
[ ] Industrie (0)
[ ] Handel (0)
[ ] Versorgungsunternehmen (0)
[ ] Sonstiges (0)
Nur eine Antwort wählbar
14 Ausländische Unternehmen
K.O.Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWRStaat / Staat des WTOAbkommens bzw.
einem anderen Staat (bitte Nennung des Staates, soweit es sich nicht um einen EWRStaat / Staat des WTOAbkommens handelt):
15 Nachweise/Präqualfikation
K.O.Kriterium: Nein
Die Nachforderung von Nachweisen zur Bestätigung der vorgenannten Eigenerklärungen vor Zuschlagerteilung wird vorbehalten.
Falls der Nachweis durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeic hnis zugelassen ist (siehe Aufforderung zur
Angebotsabgabe),
geben Sie nachfolgend bitte Name und PräqualifikationsNummer an:
16 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss
von
weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
17 Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Fragen so formuliert sind, dass die Antwort "ja" immer Ihre Eignung bestätigt, d.h. keine
Verurteilung/Insolvenz/.. . vorliegt.
18 Hinweis zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/datensch utz oder unter 0441 2354444.
19 Schwarzarbeit [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Weiterhin erkläre ich/erklären wir, dass ich/ wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
20 Personal [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
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Angaben zur Anzahl des eingesetzten Personals und dessen Qualifikation:
21 Registergericht/Genehmigu ngsbehörde [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte machen Sie folgende Angaben:
 Eintrag im öffentlichen Register unter: HRA, HRB, GnR oder VR
 Registernummer
 zuständiges Registergericht/Genehmigu ngsbehörde
22 Bevorzugter Bewerber
K.O.Kriterium: Nein
Laut beigefügten Nachweis bin ich/sind wir bevorzugter Bewerber als...
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] ...Werkstätte für Behinderte (0)
[ ] ... Blindenwerkstätte (0)
Nur eine Antwort wählbar
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
12.03.2019
Verfahren: 2019OL000049  Beschaffung von Fahrzeugen für den städtischen Fuhrpark der
Stadt Oldenburg.
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 " Kleinwagen (mind. 4sitzig) "
2 Los 2 "Hochdachkombi mit 5 Sitzplätzen"
3 Los 3 "Kleintransporter/Kasten fahrzeuge (2sitzig)"
4 Los 4 " Limousine (5sitzig)"
5 Los 5 "Elektrofahrzeuge"
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Name Dateiname Größe MIMEType
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Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/03/3884fd45-cfbe-4723-a7ed-4f68355d70c0.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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