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Ausschreibung: Stromlieferung für die kommunalen Anlagen - DE-Niemegk
Stromversorgung
Dokument Nr...: 868962-2019 (ID: 2019032308134298758)
Veröffentlicht: 23.03.2019
*
  Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Stromlieferung für die kommunalen Anlagen
0002/2019: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Stromlieferung für die kommunalen
Anlagen
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Seite 1/5
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Abwasserentsorgungsverband Niemegk
Kontaktstelle WAV "Hoher Fläming"
Zu Händen M. Kolpazik
Postanschrift Großstr. 7
Ort 14823 Niemegk
E-Mail kontakt@aev-niemegk.de
URL www.aev-niemegk.de/
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y00DLMY
Postalisch an die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y00DLMY/
documents
Art und Umfang der Leistung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Stromlieferung für die kommunalen Anlagen
Abwasserentsorgungsverband Niemegk
c/o WAV "Hoher Fläming"
Gregor-von-Brück-Ring 20
14822 Brück
Lieferzeitraum: 01.06.2019 - 31.12.2021
Angebotsabgabe (Preisblatt
und Stromliefervertrag): Mittwoch, 24. April 2019, 10:00 Uhr per Email, Postweg oder persönlicher Abgabe
Zuschlagserteilung: bis spätestens Mittwoch, 24. April 2019, 11:00 Uhr
Das Angebot ist schriftlich abzugeben per Email, Postweg oder persönlicher Abgabe
Im
Abwasserentsorgungsverband Niemegk
c/o WAV "Hoher Fläming"
Hr. Gronemeier / Hr. Henneberg
Gregor-von-Brück-Ring 20
14822 Brück
Email: mail@wav-hoherflaeming.de
Die Ausschreibung beinhaltet 3 Teile:
Leistungsbeschreibung
Leistungsverzeichnis (Liste Lieferstellen und Lastgänge)
Preisblatt (zur Abgabe)
Leistungsbeschreibung
1. Allgemeines
Der Wasserversorgungsverband "Hoher Fläming" (Auftraggeber) erwartet ein Angebot für die Lieferung von elektrischer Energie
für
die Einrichtungen zur Wasserförderung und -verteilung in Form eines Allinklusive Vertrages.
Gegenstand des Angebotes sind die in der beigefügten Tabelle aufgeführten Verbrauchsstellen des Auftraggebers.
Diese sind insbesondere
- Kläranlage
- Pumpwerke
0002/2019: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Stromlieferung für die kommunalen
Anlagen
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
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Die Anlagen liegen im Netzgebiet der Netze E.DIS AG.
Das Volumen der Belieferung beträgt rd. 148.400 kWh/Jahr.
2. Lieferzeitraum
Die Stromlieferung an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum
1. Mai 2019, 00:00 Uhr bis zum 31. Dezember 2021, 24:00 Uhr.
3. Technische Spezifikation
a. Durchführung der Stromlieferung
Die im Leistungsverzeichnis genannten Abnahmestellen (siehe Tabelle Verbrauchsstellen) sind mit elektrischer Energie
zu beliefern. Es gelten die technischen Bestimmungen des Verteilnetzbetreibers. Die Lieferung der elektrischen Energie
erfolgt frei vereinbarter Übergabestelle in Form einer bedarfsabhängigen Belieferung der einzelnen Abnahmestellen. Die
angegebenen Verbrauchswerteaus dem Jahr 2017 stellen lediglich einen Orientierungsrahmen dar und sind keine verbindlichen
Abnahmemengen bzw. -größen. Die Übergabestelle ist die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilnetzbetreibers
und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Aufnahme und Durchführung der Stromlieferung der einzelnen Abnahmestellen
verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen.
Dies betrifft insbesondere
- Netznutzung (Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem Netzbetreiber)
- Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle und Lieferung der elektrischen Energie
- Messung der Verbrauchs- und Leistungsdaten und Abrechnung
b. Messeinrichtungen
Die Erfassung der Leistungs- und Verbrauchsdaten erfolgt grundsätzlich mit den vorhandenen Messeinrichtungen.
Sofern Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch > 100.000 kWh, nicht über eine Messeinrichtung mit registrierender
Leistungsmessung mit Fernauslesung verfügen, so sind die Messeinrichtungen zu Lasten des Auftraggebers zu ändern, soweit der
Netzbetreiber dies begründet verlangt.
Auf Wunsch des Auftraggebers können auch Abnahmestellen < 100.000 kWh mit einer registrierenden Leistungsmessung versehen
werden. Etwaige vom Netzbetreiber in Rechnung gestellte Kosten für den Austausch der Messeinrichtung trägt der Auftraggeber.
Soweit Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch < 100.000 kWh über eine Messeinrichtung mit Leistungsmessung
(registrierende Leistungsmessung oder Maximum-Messung) verfügen, so ist der Auftraggeber berechtigt, einen Austausch der
Messeinrichtung gegen einen Ein- oder Zweitarifzahler beim Netzbetreiber zu veranlassen. In diesem Fall erfolgt die Belieferung
auf Grundlage von Standardlastprofilen.
Für Abnahmestellen mit Leistungsmessung ist der Auftraggeber auf Verlangen des Netzbetreibers dazu verpflichtet, zur
Fernauslesung von Daten einen halbamtsberechtigten, durchwahlfähigen Telefonanschluss im Festnetz sowie eine Netzsteckdose
für den Anschluss des Modems unentgeltlich zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer wird erforderliche technische Arbeiten
mit dem Auftraggeber abstimmen. Steht ein solcher Telefonanschluss vor Lieferbeginn nicht zur Verfügung oder kann er
vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden, wird der Auftragnehmer die für eine Fernablesung erforderlichen
technischen Arbeiten selbst oder mit Hilfe Dritter durchführen. Der Auftragnehmer ist in diesem Falle auch berechtigt, einen
Telekommunikationsanschluss im GSM-Netz zu installieren bzw. installieren zu lassen. Die entstehenden zusätzlichen Kosten
werden vom Auftraggeber getragen.
c. Daten der registrierenden Leistungsmessung
Für Abnahmestellen mit Leistungsmessung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Daten der registrierenden
Leistungsmessung ohne Berechnung zusätzlicher Kosten auf elektronischem Wege (E-Mail) zur Verfügung, sofern die jeweilige
Abnahmestelle über die erforderliche technische Ausstattung verfügt (registrierende Leistungsmessung und Fernauslesung).
Die Daten der registrierenden Leistungsmessung sind auf Wunsch des Auftraggebers einmal jährlich zur Verfügung zu stellen.
Diese hat spätestens bis zum 15. Februar des auf das Lieferjahr folgenden Jahres zu erfolgen.
d. Datenübernahme
Die im Leistungsverzeichnis angegeben Daten, insbesondere Bezeichnung und Anschrift der Abnahmestelle sind der
Rechnungslegung zu Grunde zu legen.
4. Neue Abnahmestellen
Neue Abnahmestellen (Zugänge aufgrund von Neuinstallationen), die vor oder während der Vertragslaufzeit zu den im
Leistungsverzeichnis genannten Abnahmestellen hinzukommen, werden auf Wunsch des Auftraggebers in den Stromliefervertrag
einbezogen und zu den vertraglich vereinbarten Preisen beliefert.
Mit Stilllegung können einzelne Abnahmestellen aus dem Stromliefervertrag herausgenommen werden.
5. Angebotspreise
a. Lieferpreise
In die Angebotspreise sind sämtliche Kosten einzurechnen, die für die Aufnahme und Durchführung der Stromlieferung im
vorgesehenen Lieferzeitraum anfallen.
Insbesondere sind in die Angebotspreise einzurechnen:
- Entgelte für die Lieferung der Energie
- Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer
Die anzugebenden Preise verstehen sich zuzüglich:
b. Kosten für die Netznutzung:
(1) Grund-Arbeits- und Leistungspreis für die Netznutzung
0002/2019: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Stromlieferung für die kommunalen
Anlagen
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
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(2) Entgelte für Messung und Abrechnung und Zähldatenbereitstellung durch den Verteilnetzbetreiber
(3) Zuschläge des Verteilnetzbetreibers für Niederspannungsmessung bei Anschluss an Mittelspannung
(4) eventuell anfallende Kosten für singulär genutzte Betriebsmittel (allein genutzte Betriebsmittel, die zusätzlich zu den
Netznutzungsentgelten durch den Netzbetreiber berechnet werden)
(5) Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
c. Steuern, Umlagen und Abgaben
Folgende Kostenbestandteile sind nicht in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden in ihrer für den jeweiligen
Lieferzeitraum
gesetzlich festlegten veröffentlichten Höhe die jeweilige Letztverbraucherkategorie veröffentlichten Höhe zusätzlich
bezahlt:
- Blindarbeit (oberhalb der Abrechnungsfreigrenze)
- Mehrkosten gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Höhe
- Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
- Letztverbraucherumlage nach  19 Abs. 2 StromNEV
- Offshore-Haftungsumlage nach	17 f EnWG
- Umlage für abschaltbare Lasten  18 AbLav
- Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz
- Umsatzsteuer auf dem Gesamtbetrag
6. Netznutzung
In den Angebotspreisen sind keine Netznutzungsentgelte enthalten. Für den jeweiligen Abrechnungszeitraum sind die
Netznutzungsentgelte gemäß den gültigen, veröffentlichten Netznutzungsentgelten des Verteilnetzbetreibers dem Auftraggeber
vom Auftragnehmer ohne Aufschlag in Rechnung zu stellen und bei der Rechnungslegung auf der Rechnung gesondert
auszuweisen. Ändern sich die Netznutzungsentgelte des Verteilnetzbetreibers sind die abzurechnenden Netznutzungsentgelte
zeitgleich anzupassen.
Maßgeblich für die Weitergabe der Netznutzungskosten an den Auftraggeber sind die tatsächlich dem Auftragnehmer durch den
Verteilnetzbetreiber berechneten Netznutzungsentgelte.
7. Kommunalrabatt
Soweit der Verteilnetzbetreiber auf Grundlage des mit dem AG abgeschlossenen Konzessionsvertrages in Verbindung mit  3
Abs. 1 Nr.1 Konzessionsabgabenverordnung einen Gemeinderabatt auf den Rechnungsbetrag für den Netzzugang für den in
Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch des AG gewährt und gegenüber dem AN entsprechend niedrige Entgelte für die
Netznutzung abrechnet, ist der Gemeinderabatt an den AG weiterzugeben.
8. Rechnungsmodalitäten
Für alle Abnahmestellen sind Abschlags- und Jahresrechnungen zu erteilen.
Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Jahresrechnung ist für jede Abnahmestelle spätestens zum 20. Januar des Folgejahres
zu erteilen. In den Rechnungen müssen alle für die Prüfung der Rechnung sowie die für die richtige Zuordnung erforderlichen
Angaben enthalten sein. Jede Rechnung hat insbesondere Angaben zu den Verbrauchsdaten (in kWh) sowie den Entgelten zu
enthalten.
Sämtliche Preisbestandteile wie Lieferpreise, Netznutzungsentgelte (Ausweisung der Einzelbestandteile) und Konzessionsabgabe;
Blindarbeit, EEG-Umlage, KWK-Aufschlag,  19 NEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten,
Stromsteuer und Umsatzsteuer sind auf der Rechnung separat auszuweisen.
Die Höhe geleisteter Abschlagszahlungen ist in der Jahresrechnung auszuweisen.
Zur Erleichterung der internen Buchhaltung des Auftraggebers ist bei allen Rechnungen ein Rechnungskennzeichen in Form eines
Geschäftszeichens oder einer Haushaltsstellennummer vorzusehen.
a. Anlagen mit registrierter Leistungsmessung:
Für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung ist eine monatliche Rechnung auf Grundlage und unter Angabe der in
dem Rechnungsmonat gemessenen Abnahmedaten zu erteilen.
Rechnungen für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung müssen Angaben zur gemessenen Leistung (in kW) und
zum Verbrauch (in kWh) enthalten.
b. Anlagen ohne registrierte Leistungsmessung:
Für alle Abnahmestellen ohne registrierte Leistungsmessung sind Abschlags- und Jahres-rechnungen zu erstellen. Für die
einzelnen Abnahmestellen leistet der Auftraggeber zum 15. Februar, 15.Mai, 15. August und 15. November jeden Lieferjahres
vierteljährliche Abschlagszahlungen auf Grundlage der vom Verteilnetzbetreiber mitgeteilten Verbrauchsprognosen. Die Höhe der
geleisteten Abschlagszahlungen ist in der Jahresrechnung auszuweisen.
9. Stromliefervertrag
Dem Angebot ist ein Stromliefervertrag beizufügen, der die Vorgaben aus dieser Leistungsbeschreibung beinhaltet.
10. Angebotspreisblätter und Wertung der Angebote
In den beigefügten Preisblättern sind ausschließlich die Arbeitspreise (gem. Ziffer 5.a) in Cent / kWh und eventuell ein
Jahresgrundpreis pro Abnahmestelle in EUR / anno einzutragen.
Eine Übersicht mit den prognostizierten Brutto-Jahreskosten ist dem Angebot als Information beizulegen.
Das Preisblatt, die Jahreskosten Netto und Jahreskosten Brutto sind auszudrucken und dem Angebot beizufügen.
Veränderungen an den Preisblättern sind nicht zulässig.
0002/2019: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Stromlieferung für die kommunalen
Anlagen
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
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11. Bindefrist
Die Bieter sind bis zum 24.04.2019, 11:00 Uhr an ihr Angebot gebunden.
12. Teilnahmebedingungen
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.  nach  123, 124 GWB,  21 AEntG,  98c AufenthG, 19 MiLoG und
 21 SchwarzArbG: (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur, Beschreibung des Unternehmens) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen)
- Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Handelsregistereintragung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Los (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen)
- Erklärungen zum Brandenburger Vergabegesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
13. Wertung der Angebote
Grundlage für die Angebotswertung sind die Netto-Jahreskosten, d.h. die Netto-Preise für Energie und Abrechnung ohne
Umsatzsteuer, Netznutzung, staatliche Steuern und Abgaben etc. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot je Los.
Dabei wird als Zuschlags-kriterium der Preis - 100 % berücksichtigt.
14. Rechtsbehelf
Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, ist bis spätestens zum Ablauf der
Angebotsfrist zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Absendung der Information gem.  134 GWB zu rügen. Der Vergabeverstoß und die Aufforderung an den öffentlichen
Auftraggeber, den Verstoß abzuändern, müssen konkret dargelegt werden. Die Rüge muss objektiv und deutlich formuliert und
nicht nur darauf gerichtet sein, etwaige Fragen aufzuklären.
Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich ein
Nachprüfungsantrag bei der angegebenen Vergabekammer gestellt werden.
Zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE), Heinrich-Mann-
Allee 107, 14473 Potsdam
Telefax: +49 (0)331/866-1652
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Kläranlage Niemegk
Postanschrift Altdorfer Weg 16
Ort 14823 Niemegk
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
14 weitere Abnahmestellen (siehe Verbrauchsstellenübersicht)
Ausführungsfristen
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn 01.06.2019
Ende 31.12.2021
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.  nach  123, 124 GWB,  21 AEntG,  98c AufenthG, 19 MiLoG und
 21 SchwarzArbG: (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur, Beschreibung des Unternehmens) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen)
- Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Handelsregistereintragung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
0002/2019: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO Stromlieferung für die kommunalen
Anlagen
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Seite 5/5
- Erklärungen zum Brandenburger Vergabegesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung zu den Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren je Los (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für alle Abnahmestellen sind Abschlags- und Jahresrechnungen zu erteilen.
Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Jahresrechnung ist für jede Abnahmestelle spätestens zum 20. Januar des Folgejahres zu
erteilen. In den Rechnungen müssen alle für die Prüfung der Rechnung sowie die für die richtige Zuordnung erforderlichen
Angaben
enthalten sein. Jede Rechnung hat insbesondere Angaben zu den Verbrauchsdaten (in kWh) sowie den Entgelten zu enthalten.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 24.04.2019 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 25.04.2019
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y00DLMY
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-bb/2019/03/86346.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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