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Ausschreibung: Erhebung und Aufbereitung von Informationen zum Aufbau eines Zugangsstellenkatasters - DE-Braunschweig
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Datenerhebung und -zusammentragung
Dokument Nr...: 869015-2019 (ID: 2019032308134998805)
Veröffentlicht: 23.03.2019
*
  Erhebung und Aufbereitung von Informationen zum Aufbau eines Zugangsstellenkatasters
im Großraum Braunschweig
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung (Korrektur)
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
2019001029  Erhebung und Aufbereitung von Informationen zum
Aufbau eines Zugangsstellenkatasters im Großraum Braunschweig
AUFTRAGGEBER
Stadt Braunschweig  Fachbereich Zentrale Dienste
Kleine Burg 2, 38100 Braunschweig, Deutschland
20.03.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 2
Eigenerklärung Umsätze_Leistungen
.............................................................................................................. 4
Erklärung zu  4 Abs. 1
NTVergG.................................................................................................................... 6
Ergänzende Vertragsbedingungen Mindestentgelte  4 NTVergG.................................................................. 7
Zusätzliche
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
....... 11
Bewerbungsbedingungen national
................................................................................................................... 14
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 16
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 24
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 28
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Erhebung und Aufbereitung von Informationen zum Aufbau eines Zugangsstellenkatasters
im Großraum Braunschweig
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.
Auskünfte erteilt der Auftraggeber (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben gemacht werden), bei der
auch die der
Ausschreibung zugrunde liegenden Bedingungen eingesehen werden können. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der
Leistung
oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektname: Erhebung und Aufbereitung von Informationen zum Aufbau eines Zugangsstellenkatasters im Großraum
Braunschweig
Projektbeschreibung: Die Stadt Braunschweig schreibt im Auftrag des Regionalverbands Großraum Braunschweig die Erhebung
zugangsstellenbezogener Daten unter Nutzung der bundesweit vorgegebenen Haltestellen ID (DHID) aus. Mit dem
Aufbau eines Zugangsstellenkatasters sollen die Daten aller im Verbandsgebiet befindlichen Zugangsstellen zum
ÖPNV und SPNV (Bus, Straßenbahn, SPNVStationen) erfasst, verwaltet, analysiert und publiziert werden.
Insbesondere der Stand des barrierefreien Ausbaus der Zugangsstellen soll dokumentiert werden. Die
Datenerhebung ist bis zum 31. Oktober 2019 abzuschließen. Alleiniger Vertragspartner wird der Regionalverband
Großraum Braunschweig.
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Termine
Bekanntmachung am: 18.03.2019
Anforderung der
Vergabeunterlagen bis:
Angebotsfrist 15.04.2019 23:59:00
Bindefrist: 16.05.2019
II. Elektronische Angebotsabgabe
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter http://root.deutscheever gabe.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem
Passwort an. Danach geben Sie auf der Startseite den Titel der Ausschreibung über die Direktsuche als Suchbegriff ein und
starten die Abfrage.
Klicken Sie auf den Projektsafe des gewählten Verfahrens, um nach erfolgter Aktivierung über den Angebotsassistenten direkt
zum
eVergabeSystem zu gelangen.
Ihr Angebot müssen Sie abschließend mittels der fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur unterschreiben
oder alternativ den
ausgedruckten und unterschriebenen Mantelbogen bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausreichend frankiert an folgende Adresse zu
versenden: Stadt Braunschweig, Fachbereich Zentrale Dienste, Zentrale Vergabestelle, Postfach 3309, 38023 Braunschweig. Der
Mantelbogen
kann auch per Telefax Nummer +49 531 4703553 übersendet werden.
Für dieses Vergabeverfahren ist nur die elektronische Angebotsabgabe vorgesehen. Angebote, die in Papierform eingereicht
werden,
werden nicht berücksichtigt
III. Technische Unterstützung
Sollten Sie technische Unterstützung im Angebotsverfahren benötigen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche eVergabe unter der
Telefonnummer +49 611 94910682.
1
Postanschrift: Stadt Braunschweig, Postfach 3309, 38023 Braunschweig
Internet: http://www.braunschweig.de
Sprechzeiten:
Tag und Zeichen Ihres Schreibens
(Bitte bei Antwort angeben)
Mein Zeichen Tag
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOL)
Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe
Kennwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige, folgende Leistungen auf der Grundlage der VOL zu vergeben:
Leistungsort/Lieferanschrift:
Als Ausführungsfrist (Lieferung/Montage/Dienstleistung) ist vorgesehen:
bis
Das Angebot ist elektronisch über https://root.deutsche-evergabe.de abzugeben.
Die Abgabe des Angebotes in Papierform ist nicht zulässig.
Die Angebotsfrist läuft bis zum:
Die Bieter sind an ihr Angebot gebunden bis zum:
Fachbereich Zentrale Dienste
Zentrale Vergabestelle
Kleine Burg 2
Name:
Zimmer:
Telefon:
Bürgertelefon/Vermittlung: 0531 470-1
oder Behördennummer 115
Fax:
E-Mail:
Tina Goldmann
C1.07
+49 5314702989
+49 5314703553
tina.goldmann@braunschweig.de
2019001029
Erhebung und Aufbereitung von Informationen zum Aufbau eines
Zugangsstellenkatasters im Großraum Braunschweig
Die Stadt Braunschweig schreibt im Auftrag des Regionalverbands Großraum Braunschweig die
Erhebung zugangsstellenbezogener Daten unter Nutzung der bundesweit vorgegebenen
Haltestellen ID (DHID) aus.
Mit dem Aufbau eines Zugangsstellenkatasters sollen die Daten aller im Verbandsgebiet
befindlichen Zugangsstellen zum ÖPNV und SPNV (Bus, Straßenbahn, SPNV-Stationen) erfasst,
verwaltet, analysiert und publiziert werden. Insbesondere der Stand des barrierefreien Ausbaus der
Zugangsstellen soll dokumentiert werden.
Die Datenerhebung ist bis zum 31. Oktober 2019 abzuschließen.
Alleiniger Vertragspartner wird der Regionalverband Großraum Braunschweig.
38100 Braunschweig
15.05.2019 31.12.2019
15.04.2019
16.05.2019
2
- 2 -
Anlagen:
Bewerbungsbedingungen Nachweisliste
Angebotsschreiben
Leistungsbeschreibung
Eigenerklärung Umsätze
Ergänzende Vertragsbedingungen
Weitere Hauptangebote sind
ausgeschlossen. Es ist/sind weiteres/weitere Hauptangebot(e) zugelassen.
Nebenangebote sind
zugelassen (z. B. im Interesse von Umweltbelangen). ausgeschlossen.
Die Erteilung des Auftrages wird unter anderem von der Erklärung des Bieters abhängig gemacht,
dass er seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachgekommen ist, Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und kein Insolvenzverfahren
anhängig ist.
Bei Öffentlichen Ausschreibungen fordere ich von Bietern, die die Stadt Braunschweig bisher nicht
beliefert haben, als Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre.
2. Eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten Jahren erbrachten vergleichbaren
Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder
privaten Auftraggeber.
3. Die unter Nr. 1 und 2 geforderten Erklärungen können durch die Vorlage von Eignungsnachweisen
erbracht werden, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben worden sind.
Ist in der Leistungsbeschreibung eine Teilung der Gesamtleistung in Lose vorgesehen, bleibt die
losweise Vergabe vorbehalten.
Nach VOL/A  14 Abs. 2 sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sofern bis zum Ablauf der Bindefrist dem Bieter kein Auftrag erteilt wurde, ist das Angebot nicht
angenommen worden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Mindestengelte nach  4 NTVergG
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
Zusätzliche Vertragsbedingungen der
Stadt Braunschweig für die Ausführung
von Leistungen *)
*) Hierbei tritt an die Stelle der Stadt Braunschweig der Regionalverband Großraum Braunschweig,
Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig
Goldmann
3
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Bieter im Vergabeverfahren
Vergabenummer: Aktenzeichen:
Kennwort:
Bieter:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren
Jahr: Gesamtumsatz:
Jahr: Gesamtumsatz:
Jahr: Gesamtumsatz:
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren für die Leistung
Jahr: Gesamtumsatz:
Jahr: Gesamtumsatz:
Jahr: Gesamtumsatz:
3. Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren
Leistungen
3.1 Leistungen an private Auftraggeber
Jahr: Auftraggeber, Ansprechpartner,Telefonnr.: Rechnungswert: Leistungszeit:
Jahr: Auftraggeber, Ansprechpartner,Telefonnr.: Rechnungswert: Leistungszeit:
Jahr: Auftraggeber, Ansprechpartner,Telefonnr.: Rechnungswert: Leistungszeit:
2019001029
Erhebung und Aufbereitung von Informationen zum Aufbau eines Zugangsstellenkatasters im Großraum Erhebung und Aufbereitung von
Informationen zum Aufbau eines Zugangsstellenkatasters im Großraum Braunschweig
4
3.2 Leistungen an öffentliche Auftraggeber
Jahr: Auftraggeber, Ansprechpartner,Telefonnr.: Rechnungswert: Leistungszeit:
Jahr: Auftraggeber, Ansprechpartner,Telefonnr.: Rechnungswert: Leistungszeit:
Jahr: Auftraggeber, Ansprechpartner,Telefonnr.: Rechnungswert: Leistungszeit:
5
Stand: 01. Januar 2019
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb
des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der
Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des
 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in
der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben
des Mindestlohngesetzes (derzeit 9,19 Euro) zu zahlen und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen
nach  1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach
den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen
sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer
1 sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
________________________________________________
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen
auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
6
Ergänzende Vertragsbedingungen Mindestentgelte nach  4 NTVergG
mit besonderen Regelungen zur Vertragsstrafe und Kündigung im Unterpunkt 4
1. Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern im Sinne des	22 Mindestlohngesetzes (MiLoG) in seinem Unternehmen
bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1 sowie
 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den
Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen
mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen
der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von
dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die
nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom
18.04.2012  4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
2. Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung
von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten
Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen
mit diesen zu vereinbaren sowie von diesen einzufordern und dem Auftraggeber
die Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Die Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zahlung
des Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht nur für Leistungen, die der beauftragte
Nachunternehmer innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbringen wird.
Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des  13 Abs. 1 Satz 4, 5 i.V.m.
 8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden.
Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung
von Mindestentgelten nach  4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
7
- 2 -
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach  4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das Mindestentgelt
nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß  4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG
zu zahlen.
Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige
Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und
nicht nur untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer
hat die rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener
Verantwortung zu prüfen. Die Regelung des  4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
3. Kontrollrechte
3.1. Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit vor dem Hintergrund der Regelung in  14 Abs. 1
NTVergG ein allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer
und die zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
die von ihnen im Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick
auf die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit
auf Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts
i.S.d.  4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und
Umsetzung dieser Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer
die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise
über Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt
sind, bereit zu halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen.
Um die Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen,
ist der Auftraggeber berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte
zu befragen, Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher
und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art,
Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden
können. Die Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach vollständiger
Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender
Anwendung des  147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres,
in dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung kann der Auftraggeber, unter Berücksichtigung
einer angemessenen Frist, die Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen verlangen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten
gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und
Ausübung der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten
abhängt.
8
- 3 -
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der
personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten
Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur
Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und
Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und
Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung
des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer
1 und 2 zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf
dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht,
sofern und soweit der Auftraggeber gemäß  13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen
verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des
entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
4. Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht/Vergabesperre
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der
von ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder Verleihunternehmen
gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer 3.2
die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto  basierend
auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen
die Vertragspflichten auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen
10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte Vertragspflichtverstöße
im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern 1, 2
und 3.2., die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung
von Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung
von Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder Verleihunternehmen
begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß des Auftragnehmers
gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall,
wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der Mindestentlohnungspflichten
durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig kontrolliert
und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall vereinbart,
dass der Verstoß durch ein Nach- oder Verleihunternehmen begangen wird und das
beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den Vertragsparteien ist
bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der Vertragsstrafe zu
beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers auf
einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien hiermit für den Fall der schuldhaften
und nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2. genannten
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem
Nach- oder Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das
Recht des Auftraggebers zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.  8 VOL/B und etwaige
andere vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
9
- 4 -
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die drohenden
Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2 vereinbarten
Verpflichtungen.
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die öffentlichen Auftraggeber die für die Verfolgung
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach  21 MiLoG, nach  23 AEntG und nach  16
AÜG zuständigen Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen
gegen die auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen
informieren.
5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit
ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt.
 139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
10
1
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Braunschweig für die Ausführung von Leistungen -
ausgenommen Bauleistungen-
1 Vertragsbestandteile
1.1 Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
1.2 Vertragsbestandteile werden:
- die Leistungsbeschreibung,
- etwaige besondere Vertragsbedingungen,
- etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen,
- diese zusätzlichen Vertragsbedingungen,
- etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen,
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1.3 Bei Unstimmigkeiten gelten die Vertragsbestandteile
in der o. g. Rangfolge.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des
Vertrages.
1.5 Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags
im Übrigen nicht berührt.
2 Preise
2.1 Die angebotenen Preise sind feste Preise.
2.2 Die vereinbarten Preise beinhalten sämtliche
Nebenkosten, wie z. B. für Verpackung, Aufladen,
Beförderung bis zur Anlieferungs- oder
Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung
nichts anderes angegeben
ist.
2.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen
sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2.4 Die Preisvereinbarung dieses Auftrages unterliegt
den Bestimmungen der jeweils geltenden
Fassung der Verordnung PR Nr. 30/53 über
die Preise bei öffentlichen Aufträgen und ggf.
einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag vereinbarten
Preise gelten als Marktpreise im
Sinne der o. a. Verordnung, soweit nicht in
dem Auftrag ausdrücklich ein anderer Preistyp
angegeben ist.
3 Änderung der Vergütung
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von
 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss
er dies der Stadt unverzüglich  möglichst vor
Ausführung der Leistung und möglichst der
Höhe nach  anzeigen.
3.2 Der Auftragnehmer hat die durch die Änderung
der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten
nachzuweisen.
4 Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort ist  wenn nichts
anderes vereinbart ist	der Sitz der empfangenden
Dienststelle (Empfangsstelle).
5 Verpackungen
5.1 Verpackungen sind aus umweltverträglichen
und die stoffliche Verwertung nicht belastenden
Materialien herzustellen.
5.2 Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu
vermeiden, dass Verpackungen
- nach Volumen und Gewicht auf das zum
Schutz des Füllgutes notwendige Maß beschränkt
werden,
- so beschaffen sein müssen, dass sie wieder
verwendbar sind, soweit dies technisch
möglich und zumutbar sowie vereinbar mit
den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften
ist,
- stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit
nicht vorliegen.
5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch wenn
dies nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich
vorgesehen ist, Verpackungen nach
Gebrauch kostenfrei zurückzunehmen und einer
erneuten Verwendung oder einer stofflichen
Verwertung außerhalb der öffentlichen
Abfallversorgung zu zuführen. Der Auftragnehmer
gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung.
5.4 Verzichtet die Stadt ausdrücklich auf die
Rücknahme der Verpackungen, so gehen diese
 wenn nichts anderes vereinbart ist  ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der
Stadt über.
5.5 Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat
der Auftragnehmer  wenn nichts anderes vereinbart
ist  keinen Anspruch auf gesonderte
Vergütung der Miete.
6 Lieferung und Abnahme
6.1 Die Liefergegenstände sind  wenn nichts
anderes vereinbart ist	auf Gefahr des Auftragnehmers
frei der in dem Auftragsschreiben
angegebenen Annahmestelle zu liefern.
Liefertermine sind mit der Stadt rechtzeitig abzustimmen.
6.2 Teilleistungen sind nur mit Zustimmung der
Stadt zulässig.
6.3 Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen,
der die Auftragsnummer der Stadt, die
Warenbezeichnung und die Liefermenge (in
der vorgegebenen Einheit) ausweist.
11
2
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Braunschweig für die Ausführung von Leistungen -
ausgenommen Bauleistungen -
Bei Teilleistungen sind die Lieferscheine fortlaufend
zu nummerieren.
6.4 Für eine gesetzlich vorgesehene oder vertraglich
vereinbarte Abnahme ist ausschließlich die
beauftragende Stelle oder die in dem Auftragsschreiben
bezeichnete Stelle der Stadt
zuständig. Soweit nichts anders vereinbart ist,
erfolgt die Abnahme schriftlich.
6.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und
einer zufälligen Verschlechterung geht erst auf
die Stadt über, wenn die zuständige Mitarbeiterin
oder der zuständige Mitarbeiter der in Nr.
4 bezeichneten Stelle die Leistung des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine
Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch
vertraglich vereinbart ist, die Lieferung des
Auftragnehmers angenommen hat.
7 Kündigung, Rücktritt
7.1 Die Stadt ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurück zu treten, wenn der
Auftragnehmer Personen, die auf Seiten der
Stadt mit der Vorbereitung, dem Abschluss
oder der Durchführung des Vertrages befasst
sind oder ihnen nahe stehenden Personen
Vorteile ( 331 folgende StGB) anbietet, verspricht
oder gewährt. Solche Handlungen des
Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von
Personen gleich, die auf Seiten des Auftragnehmers
mit der Vorbereitung, dem Abschluss
oder der Durchführung des Vertrages befasst
sind.
7.2 Die Stadt ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurück zu treten, wenn der
Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich
eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
sind insbesondere wettbewerbswidrige
Verhandlungen und Verabredungen mit anderen
Bietern über
- Abgabe und Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen,
soweit sie unmittelbar den Preis
beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen
oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie
nach  22 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
 GWB zulässig
sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers
selbst stehen Handlungen von Personen
gleich, die ihm von ihm beauftragt oder
für ihn tätig sind.
7.3 Die Stadt ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurück zu treten, wenn der
Auftragnehmer
- Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im
Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung,
Schwarzarbeit oder Verstößen gegen gesetzlich
vorgeschriebene Mindestlöhne,
- Steuerhinterziehung,
- weitere Straftaten im Geschäftsverkehr wie
Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung
begangen hat.
7.4 Tritt die Stadt nach Nrn. 1 - 3 vom Vertrag
zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen
Anwendung. Im Falle der Kündigung ist
die bisherige Leistung, soweit die Stadt für sie
Verwendung hat, nach den Vertragspreisen
oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teiles
zu der gesamten vertraglichen Leistung auf
der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen;
die nicht verwendbare Leistung wird dem
Auftragnehmer auf dessen Kosten zurück gewährt.
8 Insolvenz- und Vergleichsverfahren
Gerät der Auftragnehmer in Insolvenz oder
beantragt er ein Vergleichsverfahren, so hat er
dies der Stadt unverzüglich mitzuteilen.
9 Vertragsstrafe
9.1 Der Auftragnehmer haftet für die fristgerechte
Erledigung des Auftrages. Im Falle des Verzuges
beträgt die Vertragsstrafe für jede volle
Woche 0.25 % des Wertes des noch ausstehenden
Teiles der Leistung, der nicht genutzt
werden kann. Die Vertragsstrafe ist auf 5 v. H.
der Gesamtvergütung begrenzt.
9.2 Eine Vertragsstrafe im Sinne von Nr. 1 kann
die Stadt auch dann verlangen, wenn der Auftragnehmer
mit der Beseitigung von Mängeln
in Verzug gerät.
9.3 Weitergehende Rechte und Ansprüche bleiben
der Stadt vorbehalten.
9.4 Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt erst,
wenn die Schlusszahlung ohne Vorbehalte geleistet
wird.  341 Abs. 3 BGB findet insoweit
keine Anwendung.
10 Rechnung
10.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete
Dienststelle unter Angabe der Auftragsnummer
und Haushaltsstelle (Finanzposition)
auszustellen. Zeit, Art und Umfang der Leistung
müssen eindeutig und allgemein verständlich
angegeben werden. Die Rechnung
soll der Ordnung des Auftrages entsprechen.
12
3
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Braunschweig für die Ausführung von Leistungen -
ausgenommen Bauleistungen -
Rechnungen ohne gesonderte Bezeichnung
werden als Schlussrechnung behandelt.
10.2 Teilrechnungen sind als solche zu bezeichnen
und fortlaufend zu nummerieren. Die gelieferten
bzw. ausgeführten Mengen/Werke müssen
klar ersichtlich sein. Dieses gilt auch für vertraglich
vereinbarte Voraus- und Abschlagszahlungen.
10.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung
besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen
über die Leistung an die Empfangsstelle
beigefügt sind; Dies geschieht in der Regel mit
Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.
10.4 Rechnungen die den Bedingungen nicht entsprechen,
können von der Stadt zurückgewiesen
werden. Zahlungsverzögerungen in Folge
unvollständig ausgefüllter Rechnungen oder
fehlender Unterlagen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
10.5 Durch Nachnahme darf ein Rechnungsbetrag
nur erhoben werden, wenn es vorher schriftlich
vereinbart wurde.
11 Zahlung
11.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt
nach Erfüllung der Leistung bargeldlos und
soweit nichts anderes vereinbart ist  nach
Wahl der Stadt innerhalb von 21 Tagen unter
Abzug eines ggf. vereinbarten Skontos oder
innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug auf eine
von dem Auftragnehmer angegebene Bankverbindung.
11.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem
Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei
der benannten Dienststelle, frühestens jedoch
mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges
nach Nr. 6.5 dieser Vertragsbedingungen.
11.3 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer
den überzahlten Betrag zu erstatten. Auf
einen Wegfall der Bereicherung kann sich der
Auftragnehmer nicht berufen. Sonstige Ansprüche
der Stadt aus  812 folgende BGB
bleiben unberührt.
12 Abtretung
Der Auftragnehmer darf Forderungen aus
diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung
der Stadt abtreten.  354 a HGB bleibt
unberührt.
13 Schriftform
Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen
der Schriftform, soweit nicht eine andere Form
vereinbart ist.
14 Anwendbares Recht
14.1 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
14.2 Der Schriftverkehr mit der Stadt muss in deutscher
Sprache erfolgen.
15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Braunschweig.
13
1
Bewerbungsbedingungen der Stadt Braunschweig für die Vergabe von Leistungen
(national, ausgenommen Bauleistungen)
1 Allgemeines
Der Auftraggeber verfährt nach Teil A der VOL
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe
von Leistungen, ohne dass dieser Teil A Vertragsbestandteil
wird. Ein Rechtsanspruch des
Bieters auf die Anwendung bei Auftragsvergaben
unterhalb des Schwellenwertes besteht
nicht.
2 Angebot
Die Angebote können in Papierform oder auch
elektronisch abgegeben werden. Die Abgabeart
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.1 Angebote in Papierform
2.1.1 Verwendung von Vordrucken
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber
übersandten/überlassenen Vordrucke zu verwenden.
Die Verwendung selbstgefertigter
Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen
ist unzulässig.
2.1.2 Kennzeichnung der Angebote
(1) Der mit den Ausschreibungsunterlagen
übersandte Briefaufkleber ist auf den Umschlag
zu kleben. Bei Fehlen des Briefaufklebers
muss auf der Vorderseite deutlich
erkennbar ein Hinweis angebracht
werden,
z. B.: Angebot
Kennwort der Ausschreibung:
............................................
Ablauf der Angebotsfrist:
..................................................
(2) Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen
des Angebotes, die bis zum Ablauf
der Angebotsfrist eingegangen sein müssen,
müssen entsprechend zugestellt
werden.
Auf der Vorderseite des Umschlages
muss deutlich erkennbar ein Hinweis angebracht
werden,
z. B.: Angebotsberichtigung
Kennwort der Ausschreibung:
............................................
Ablauf der Angebotsfrist:
..................................................
(3) Wenn Umschläge mit Adhäsionsverschluss
verwendet werden, sind sie mit
zusätzlichem Klebestreifen o. ä. zu verschließen.
2.1.3 Inhalt der Angebote
Das Angebot muss die Preise und die in den
Vergabeunterlagen geforderten Angaben und
Erklärungen enthalten. Es muss mit Unterschrift
versehen sein. Änderungen des Bieters
an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei
sein. Änderungen/Ergänzungen an den
Vergabeunterlagen sind unzulässig. Die Eintragungen
müssen dokumentenecht sein. Muster
und Proben müssen als zum Angebot gehörig
gekennzeichnet sein.
2.2 Elektronische Angebote
2.2.1 Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist
das Angebot mit den Anlagen über die Vergabeplattform
(root.deutsche-evergabe.de) zu
übermitteln. Das Angebot muss die Preise und
die geforderten Angaben und Erklärungen
enthalten.
2.2.2 Eventuelle Nachweise, Zertifikate oder ähnliches
sind als Anlage hochzuladen. Muster und
Proben sind auf dem Postweg zu übersenden.
2.2.3 Das Angebot ist mittels der elektronischen
Signatur zu unterschreiben. Alternativ kann der
ausgedruckte und unterschriebene Mantelbogen
bis zum Ablauf der Angebotsfrist per Telefax
oder postalisch an die zuständige Vergabestelle
übersandt werden.
2.3 Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes
Angebot wird ausgeschlossen.
2.4 Nebenangebote
Nebenangebote, soweit sie zugelassen sind,
müssen auf besonderer Anlage gemacht und
als solche deutlich gekennzeichnet werden.
Die Anlagen sollen im Angebotsschreiben genannt
werden.
2.5 Umsatzsteuer
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise,
Verrechnungssätze) sind ohne Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer) anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag
ist, wenn gefordert, unter Zugrundelegung
des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
2.6 Berichtigung und Rücknahme von Angeboten
Der Bewerber kann sein Angebot bis zum Ablauf
der Angebotsfrist schriftlich berichtigen,
ändern oder zurückziehen. Nur die Zurückziehung
von Angeboten ist auch durch Fernkopie
oder E-Mail zulässig. Eine Zurückziehung
durch E-Mail ist schriftlich zu bestätigen.
14
2
Bewerbungsbedingungen der Stadt Braunschweig für die Vergabe von Leistungen
(national, ausgenommen Bauleistungen)
Ansonsten wird hinsichtlich der Form
auf Nr. 2.1.2 bzw. 2.2.3 verwiesen.
3 Mitteilungspflicht des Bieters
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung
des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten
oder Fehler, so hat er die ausschreibende
Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich
oder per E-Mail darauf hinzuweisen, auch
wenn er den Hinweis schon vorher in anderer
Form gegeben hat.
4 Wettbewerbsbeschränkungen
4.1 Absprachen
Unzulässig sind wettbewerbsbeschränkende
Absprachen ( 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- GWB -).
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang
mit diesem Vergabeverfahren an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligt
haben, werden ausgeschlossen.
4.2 Mitteilungsverbot
Vor Ablauf der Angebotsfrist darf der Bewerber
keinerlei Mitteilungen über seine Beteiligung
am Wettbewerb und über den Inhalt seines
Angebotes machen, sofern diese Mitteilungen
einer Erfassung der Wettbewerbsteilnehmer
und der Angebote dienen.
5 Unterauftragnehmer
Sollen Teile der Leistung an Unterauftragnehmer
vergeben werden, so hat der Bieter mit
seinem Angebot Art und Umfang der durch die
Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen
anzugeben.
6 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben in den Angeboten
jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder
als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss
und die Durchführung des Vertrages
zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben im
Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung
beizubringen.
7 Bevorzugte Bewerber
Bieter, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt
werden wollen, müssen dieses durch
die im Angebotsschreiben vorgesehenen Angaben
erklären und den Nachweis, dass sie
die Voraussetzungen hierfür erfüllen, rechtzeitig
vor Auftragserteilung führen;
wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so
wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter
Bewerber behandelt.
Arbeitsgemeinschaften und Bietergemeinschaften,
denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder
angehören, haben zusätzlich den Anteil
nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder
am Gesamtangebot haben.
8 ZUSÄTZE FÜR AUSLÄNDISCHE
BEWERBER
8.1 Preisangebote
Die Preise sind in Euro anzubieten.
8.2 Verwendung der deutschen Sprache
Das Angebot mit allen geforderten Nachweisen
bzw. Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in
deutscher Sprache zu führen.
9 Künstlersozialabgabe
Fällt für die Stadt Braunschweig die Zahlung
der Künstlersozialabgabe an, so wird der jeweils
gültige Beitragssatz in den Preisvergleich
der Angebote mit einbezogen.
15
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung (Korrektur)
20.03.2019
Verfahren: 2019001029  Erhebung und Aufbereitung von Informationen zum Aufbau eines Zugangsstellenkatasters im Großraum
Braunschweig
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Wichtige Hinweise für die Bewerber
In die Vergabeunterlagen dürfen nur die Preise und die sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen eingetragen werden.
Darüber hinaus gehende Änderungen, soweit
es nicht die
eigenen Eintragungen betrifft, und Ergänzungen jeder Art sind unzulässig und führen zum Ausschluss von der Wertung (VOL/A
13 Abs. 4 und  16 Abs. 3 Buchstabe d).
Soweit Erläuterungen oder Anmerkungen und Hinweise zur Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, dürfen sie
ebenfalls nicht in die Vergabeunterlagen
aufgenommen werden, sondern können nur auf besonderer Anlage dem Angebot beigefügt werden.
Alle Abweichungen der angebotenen Leistung vom geforderten Angebot gelten als Nebenangebot und müssen ebenfalls auf einer
besonderen Anlage, die als Nebenangebot
gekennzeichnet sein muss, aufgeführt werden. Im Übrigen wird auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen.
1. Auftraggeber
Auftraggeber (AG) ist der
Regionalverband Großraum Braunschweig
Frankfurter Straße 2
D38122 Braunschweig
2. Vertragsbeginn
Als Vertragsbeginn gilt das Datum der schriftlichen Beauftragung durch den Regionalverband Großraum Braunschweig.
Bitte lesen Sie diese Unterlagen sorgfältig durch. Zusätzlich zu Ihrem Angebot sind von Ihnen Erklärungen abzugeben, die der
Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit dienen.
Leistungsverzeichnis  1/8
16
3. Kommunikation
Vom AN ist ein Ansprechpartner zu benennen, der Auskünfte über technische, vertragliche und kaufmännische Fragen geben kann.
Etwaige Bieterfragen während der laufenden Ausschreibung sind ausschließlich an die Vergabestelle der Stadt Braunschweig zu
richten.
4. Zuschlagserteilung, Eignungskriterien
Ein Auftrag kann u. a. nur unter der Voraussetzung erteilt werden, dass vom Anbieter der Nachweis über die Fachkunde, die
finanzielle, wirtschaftliche und technische
Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit geführt wurde.
In Bezug auf den Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit sind vorzulegen:
o eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach  6 Abs. 5 VOL/A nicht vorliegen
o eine Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
In Bezug auf den Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind vorzulegen:
o Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des
Durchführungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger der erbrachten
Dienstleistungen.
o Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckung für
 Personenschäden von min. 3.000.000
 Sach, Vermögens und sonstige Schäden von min. 1.500.000
In Bezug auf den Nachweis der Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit sind vorzulegen:
o min. zwei Referenzen über die Erhebung von Zugangsstelleninformation en und den
erfolgreichen Aufbau eines Zugangsstellenkatasters mit jeweils mind. 500 Zugangsstellen
(i. S. v. Masten).
Bietet ein AN die Erarbeitung der gestellten Aufgaben in einer Bietergemeinschaft an, so ist die Bietergemeinschaft wie ein
Einzelbewerber zu behandeln und bedarf der o. g.
Nachweise. Diese sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5. Anlass und Aufgabenstellung
Der Regionalverband Großraum Braunschweig beabsichtigt den Aufbau eines datenbankbasierten Katasters aller im Verbandsgebiet
befindlichen Zugangsstellen zum ÖPNV
und SPNV (Bus, Straßenbahn, SPNVStationen).
Mit dem Aufbau eines Zugangsstellenkatasters werden die Ziele Erfassung, Verwaltung, Analyse und Publizierung von
Zugangsstellendaten bezweckt. Im
Zugangsstellenkataster soll insbesondere der Stand des barrierefreien Ausbaus der Zugangsstellen dokumentiert werden. Es dient
als Grundlage für die Planung des u. a. im
Personenbeförderungsgeset z geforderten barrierefreien Ausbaus des ÖPNV und soll eine Prioritätenreihung der erforderlichen
Umbaumaßnahmen ermöglichen.
In Niedersachsen soll es zukünftig eine landesweite Plattform geben, in der alle Haltestelleninformationen abrufbar sind. Da
im Gebiet des Regionalverbands bislang noch
kein Zugangsstellenkataster existiert, soll durch die Erhebung und die anschließende Aufbereitung der Daten eine Grundlage
für deren Integration in die hauseigene
Datenbank und das niedersächsische Haltestellenkataster geschaffen werden.
Leistungsverzeichnis  2/8
17
Weitere Information sind folgender Quelle zu entnehmen: Studie zur Harmonisierung der Haltestellenkataster; Anforderungen an
ein gemeinsames
ÖPNVHaltestellenkataster für Niedersachsen, Bremen und den HVV in Bezug auf einheitlich zu erhebende Haltestellenattribute;
Niedersächsisches Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 07/2017; abrufbar unter http://www.mw.niedersachs en.de/download/131968
Zentrale Aufgabe des AN ist die Erhebung Zugangsstellenbezogener Daten unter Nutzung der bundesweit vorgegebenen Haltestellen
ID (DHID). Eine Übersicht der vom
AN zu erfassenden Attribute wird in der anliegenden Attributliste bereitgestellt.
6. Gebiet und Zeitraum der Leistungserbringung
Eine Übersicht des Gebiets des Regionalverband ist abrufbar unter https://www.regionalverba ndbraunschweig.de/ueber uns/gebiet/
Erwartet wird eine Erfassung durch den AN ab Frühjahr 2019. Die Datenerhebung für das Zugangstellenkataster ist bis zum
31.10.2019 abzuschließen. Die erfassten Daten
sind dem AG in bereinigter Form bis zum 31.12.2019 zur Verfügung zu stellen.
7. Arbeits/Prozessschritte
Der Aufbau eines Zugangsstellenkatasters beinhaltet folgende Arbeits/Prozessschritte:
a) Vor OrtErhebung Zugangsstellenbezogener Daten
b) Aufbereitung Zugangsstellenbezogener Daten
c) Prüfung Zugangsstellenbezogener Daten auf Plausibilität und Übergabe der Daten
d) Erarbeitung einer Dokumentation
e) Erläuterung zur Datenpflege durch Dritte
a) Vor OrtErhebung Zugangstellenbezogener Daten
Der IstZustand sämtlicher Zugangsstellen im Gebiet des Regionalverbands wird vom AN erfasst. Der AG übergibt dem AN in
digitaler Form eine Liste aller zu erhebenden
Zugangsstellen auf Basis des zentralen Haltestellenverzeichnisse s (DHID) sowie ein Verzeichnis der SPNVStationen. Der AN
erläutert im Angebot sein technisches und
organisatorisches Konzept zur Erhebung und Dokumentation der Zugangsstellenbezogenen Informationen.
Der AN erstellt in Abstimmung mit dem AG einen standardisierten Erhebungsbogen (nach eigener Wahl digital oder in anderer Form)
auf Grundlage der Studie zur
Harmonisierung der Zugangsstellenkataster2. Gemeinsam mit dem AG findet eine Probeerhebung zum Nachweis der Eignung und der
Dateikonsistenz statt.
Die Erfassung der Zugangsstellenbezogenen Informationen ist bis zum 31.10.2019 abzuschließen.
Zu erfassende Attribute:
Die zu erfassenden Attribute jeder Bus und Straßenbahnhaltestelle wurden durch den Regionalverband auf Grundlage der Studie
zur Harmonisierung der
Zugangsstellenkataster festgelegt und sind in der anliegenden Attributliste aufgeführt.
Für die SPNVStationen erfolgt keine Aufnahme der Attribute entsprechend der Attributliste, da diese Informationen für den
Regionalverband zum Großteil bereits verfügbar
sind. Vom AN sind lediglich über Fotos jeweils folgende Inhalte aufzunehmen:
 Zugangsbereich / Zuwegung zur SPNVStation (i. d. R. zwei Zugänge pro SPNVStation; mit
Wegweisern) (insgesamt mind. 5 Fotos)
 Bahnsteige / Wartebereiche (inkl. Wetterschutz) (insgesamt mind. 5 Fotos)
 ggf. vorhandene Einrichtungen zur Barrierefreiheit (z. B. Aufzüge, Rampen, Treppen)
(insgesamt mind. 3 Fotos)
 ggf. vorhandene Fahrradabstellanlagen (insgesamt mind. 3 Fotos)
Leistungsverzeichnis  3/8
18
 ggf. vorhandene Toiletten (von außen) (insgesamt mind. 1 Foto)
 ggf. vorhandene Verkaufsschalter (insgesamt mind. 1 Foto)
 ggf. vorhandene Schließfächer (insgesamt mind. 1 Foto)
 Fahrscheinautomaten (insgesamt mind. 1 Foto je EVU) Verknüpfungssituation Zuwegung
Bus / Zug (insgesamt mind. 3 Fotos)
Von jedem der genannten Inhalte sind Fotos im Querformat aufzunehmen. Besonderheiten sind gesondert zu dokumentieren.
Anforderungen an Fotos
Für die Aufnahme der Farbfotos gelten folgende Anforderungen:
 georeferenzierte Aufnahme, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten
 Aufnahme bei ausreichendem Tageslicht, d. h. die Erhebung erfolgt tagsüber
 Aufnahme im Querformat
 Bildauflösung: mind. 2592 x 1944 Pixel (5 MP)
Pro Haltestellenmast sind max. 20 Fotos aufzunehmen. Pro SPNVStation sind max. 40 Fotos aufzunehmen. In Ausnahmefällen kann
hiervon nach vorheriger Absprache mit
dem AG abgewichen werden.
Nutzung der deutschlandweiten HaltestellenID
Im Rahmen des Projektes DELFIplus wird ein deutschlandweites zentrales Haltestellenverzeichnis aufgebaut, in welches die
Stammdaten zu einer Haltestelle für ganz
Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Veröffentlicht wird hier auch die deutschlandweite HaltestellenID (DHID), worüber
eine eindeutige Identifizierung von
Haltestellen und deren Masten sichergestellt wird. Die DHID ist die Basis für den Datenaustausch zwischen unterschiedlichen
EDVSystemen. Im Zugangsstellenkataster für
den Großraum Braunschweig bzw. für das Land Niedersachsen ist die DHID durch den AN entsprechend der VDVSchrift 432
umzusetzen.
bc) Aufbereitung, Prüfung, Übergabe der Daten an den AG
Sämtliche erhobenen Zugangsstellenbezogenen Informationen sind vom AN auf inhaltliche Richtigkeit und Konsistenz zu prüfen.
Die erhobenen Daten werden vom AN in
einer Datenbank zusammengetragen und für weitere Auswertungen nutzbar gemacht.
Über geeignete Schnittstellen wird der Datenaustausch mit anderen EDVSystemen ermöglicht. Wesentlich ist die Verwendung der
DHID (s. o.) sowie die Erfassung der
jeweiligen Geokoordinaten.
Zeitnah sollen die Zugangsstellenbezogenen Informationen in die gängigen Fahrgastinformationssyste me integriert werden,
insbesondere in die bestehende elektronische
Fahrplanauskunft des Verkehrsverbunds Braunschweig GmbH (VRB). Die erhobenen Daten sollen im Rahmen der Fahrgastinformation
perspektivisch auch für die
Berechnung von barrierefreien Routen genutzt werden können. Aus diesem Grund ist die genaue Georeferenzierung und Bemaßung
ein entscheidendes Erhebungsmerkmal.
Die Datenintegration in das
Fahrplanauskunftssystem ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung des ANs.
Die Daten werden vom AN in den folgenden Formaten geliefert: XLSX (inkl. Geokoordinaten), ESRIShapefile
Die Fotos werden vom AN in folgendem Format geliefert: JPEG
Alle erhobenen Informationen werden dem AG in digitaler Form bis zum 31.12.2019 übergeben.
d) Erarbeitung einer Dokumentation
Leistungsverzeichnis  4/8
19
Nach Abschluss der Erhebung und dem erfolgreichen Aufbau des Zugangsstellenkatasters werden die Gemeinden im Verbandsgebiet
Änderungen selbstständig erfassen
und an den Regionalverband übermitteln. Um Änderungen nachvollziehbar zu machen, soll eine Versionierung der Zugangsstellen
vorgesehen werden.
e) Erläuterung zur Datenpflege durch Dritte
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der Zugangsstellenbezogenen Informationen nach Abschluss der Erhebung erstellt
der AN einen Leitfaden (Anleitung) zur
Erhebung durch die kommunalen Verwaltungen und stellt diesen in digitaler Form zur Verfügung.
8. Zusammenfassung der Positionen
Der AN gibt im nachfolgenden Preisblatt Angebotspreise für alle geforderten Leistungen als Einheitspreis sowie den Gesamtpreis
an.
1 Pos. 1.1: VorOrtErhebungen an Bus und
Straßenbahnhaltestellen
USt. [%]
19%
Menge
7.242,00
Einheit
Stück
wie zuvor beschrieben, siehe Abschnitt a)
7.242 Maste
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
2 Pos. 1.2: Aufbereitung Zugangsstellenbezogener Daten USt. [%]
19%
Menge
7.242,00
Einheit
Stück
wie zuvor beschrieben, siehe Abschnitte b) und c), 7.242 Maste
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
3 Pos. 1.3: Plausibilitätsprüfung Zugangsstellenbezogener Daten USt. [%]
19%
Menge
7.242,00
Einheit
Stück
wie zuvor beschrieben, siehe Abschnitte b und c)
7.242 Maste
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  5/8
20
4 Pos. 1.4: Erarbeitung einer Dokumentation USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
wie zuvor beschrieben, siehe Abschnitt d)
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
5 Pos. 1.5: Erläuterung zur Datenpflege durch Dritte USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
wie zuvor beschrieben, siehe Abschnitt e)
Leitfaden/Anleitung
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
6 Pos. 1.6 Fotografische VorOrtErfassung (Fotodokumentation)
an 47 SPNVZugangsstellen (Bahnhöfe und Haltepunkte)
USt. [%]
19%
Menge
47,00
Einheit
Stück
wie zuvor beschrieben, siehe Abschnitt a)
47 Fotodokumentationen
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
7 Pos. 1.7 NettoReise und Nebenkosten USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtsumme
über
Vertragslaufzeit
Einzelpreis
[EUR]
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  6/8
21
................
pro 1,00
Gesamtsumme
über
Vertragslaufzeit
Textergänzungen/Eigenscha ften
NettoGesamtpreis der Positionen 1.1 bis 1.6: ________ Euro
NettoReise und Nebenkosten in %, bezogen auf den
NettoGesamtpreis:
________ Prozent
NettoReise und Nebenkosten: Euro
Formel: [NettoGesamtpreis der Positionen 1.1 bis 1.6]/100*[NettoReise und Nebenkosten in %, bezogen
auf den NettoGesamtpreis]
Ergebnis: Preis
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  7/8
22
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung (Korrektur)
20.03.2019
Verfahren: 2019001029  Erhebung und Aufbereitung von Informationen zum Aufbau eines
Zugangsstellenkatasters im Großraum Braunschweig
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  8/8
23
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung (Korrektur)
20.03.2019
Verfahren: 2019001029  Erhebung und Aufbereitung von Informationen zum Aufbau eines
Zugangsstellenkatasters im Großraum Braunschweig
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärungen des Bieters
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bevorzugter Bewerber
K.O.Kriterium: Nein
Ich/Wir bin/sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] als Werkstätte für Behinderte (0)
[ ] als Blindenwerkstätte (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Erklärung über die Umsätze
K.O.Kriterium: Nein
Als Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit:
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ]  habe(n) ich/wir den Vordruck "Eigenerklärung Umsätze_Leistungen" bei den Vertragsbedinungen/Formul aren ausgefüllt. (0)
[ ]  füge(n) ich/wir dem Angebot Eignungsnachweise bei bzw. reiche(n) diese bis zum Ende der Angebotsfrist nach, die ich/wir
durch
Präqualifizierungsverfahr en erworben habe(n). (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Unterauftragnehmer [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich/Wir beabsichtige(n)
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] keine Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen. (0)
[ ] die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen. (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Zuordnung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich/wir gehöre(n) zu:
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Handwerk (0)
[ ] Industrie (0)
[ ] Handel (0)
[ ] Versorgungsunternehmen (0)
[ ] Sonstige (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.5 Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir Mitglied der folgenden Berufsgenossenschaft sind:
1.6 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken, Renten und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.7 Erfüllung gewerberechtlicher Voraussetzungen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Kriterienkatalog  1/4
24
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.8 Insolvenz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung
der Geschäfte
durch Insolvenzverwalter   22 InsO).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.9 Keine Geldbuße gemäß ArbeitnehmerEntsendegese tz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.  21 Abs. 1 i. V. mit  23 des ArbeitnehmerEntsendegese tzes
mit
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.10 Verwendung selbstgefertigtes LV [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir bei Verwendung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses (Abschrift oder Kurzfassung)
den
Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses (Langtext) als alleinverbindlich anerkenne(n).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.11 Änderungen der Vergabeunterlagen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.12 Inhalt des Angebotes [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ein vom Auftraggeber vorgeschlagenes Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibung en des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine Produktangaben
(Hersteller und Typbezeichnung) eingetragen werden.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.13 Nebenangebote [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass, falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der
Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.14 Haftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Kriterienkatalog  2/4
25
Ich/wir erkläre(n) im Hinblick auf meine/unsere finanzielle/wirtschaftlic he Leistungsfähigkeit, dass eine
Haftpflichtversicherung besteht
mit einer Deckung für Personenschäden in Höhe von min. 3.000.000,  sowie Sach, Vermögens und sonstigen Schäden in Höhe
von min. 1.500.000, . Ein Nachweis über diese Versicherung ist meinem Angebot beigefügt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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1.15 Anerkennung Vertragsbedingungen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Die dieser Ausschreibung zugrunde liegenden Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.16 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss
von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  3/4
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung (Korrektur)
20.03.2019
Verfahren: 2019001029  Erhebung und Aufbereitung von Informationen zum Aufbau eines
Zugangsstellenkatasters im Großraum Braunschweig
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog  4/4
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Name Dateiname Größe MIMEType
Attributliste Attributliste.pdf 346,45 KB application/pdf
28
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/03/f2485f5e-7235-49fc-82ea-d6530a33f0f8.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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