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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Postdienstleistung - DE-Mayen
Post- und Kurierdienste
Dokument Nr...: 869021-2019 (ID: 2019032308134998808)
Veröffentlicht: 23.03.2019
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  Postdienstleistung
Vergabe JCMYK-2018-03
Postdienstleistung
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Öffentliche Ausschreibung
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach Abschnitt 1 VOL/A und  8 EG, 15
EG und 23 EG Abschnitt 2 VOL/A
Auftraggeber: Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Marktplatz 24
56727 Mayen
Art und Umfang der
ausgeschriebenen Leistung: Vergabe Postdienstleistung
Abgabe/Einreichung der
Vergabeunterlagen: Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz
Marktplatz 24
56727 Mayen
Tel: 02651-70550
(Bitte versehen Sie die per Post eingereichten Unterlagen mit einem Vermerk,
damit die Unterlagen vorab nicht geöffnet werden)
Fristablauf für Einreichung
der Angebote: 18.04.2019, 12:00h
Vergabe JCMYK-2018-03
Postdienstleistung
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Inhaltsverzeichnis
I. Leistungsbeschreibung
I.0 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
I.1 Erläuterungen zur Ausschreibung
I.1.1 Allgemeine Erläuterungen
I.1.2 Darstellung der Angebote
I.1.3 Abgabetermin
I.1.4 Entscheidung über Zuschlag
I.1.5 Bindefrist
I.1.6 Aufhebung
I.1.7 Regelung zur Angebotserstellung
I.1.8 Vertrag
I.1.9 Leistungszeitraum
I.1.10 Gliederung der Lose
I.2. Leistungsbeschreibung
I.2.1 Vorbemerkung
I.2.2 Leistungsgegenstand
I.2.3 Anforderung an das Personal
I.2.4 Uhrzeit
I.2.5 Abfassung der Angebote
I.2.6 Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen
I.2.7 Geforderte Nachweise
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Postdienstleistung
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II. Wertungsbereich/ Kriterien
III Anlagen
Anlage 1: Aufstellung Geschäftsstellen
Anlage 2: Ergebnis Laufzeitmessung
Anlage 3: Preisblatt
Anlage 4: Referenzen
Anlage 5: Muster Vertrag
Anlage 6: Tariftreue
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Postdienstleistung
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I.0 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
Das Jobcenter Mayen-Koblenz ist ein Eigenbetrieb der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Für
den Auftragnehmer ist die schriftliche Briefkommunikation mit dem Leistungsberechtigten und
deren Beförderung und Zustellung von hoher Bedeutung.
Der Auftraggeber schreibt hiermit den Versand von Briefsendungen inkl. Einschreiben und
Postzustellungsaufträgen, den Versand von Paketen und Expresssendungen aus.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Versand von
- Briefsendungen nach  4 Abs. 1 Nr. 2 PostG, hierbei Individualbriefe der täglichen Sachbearbeitung;
- Paketen und Expresssendungen.
Neben der Beförderung dieser Postsendungen sind folgende Dienstleistungen Bestandteil der
Ausschreibung: Sicherstellung der Postzustellung innerhalb der Standorte des Jobcenters und
der Kreisverwaltung (s. Anlage- Geschäftsstellen)
Der Bieter ist gehalten die Leistung nach Zuschlagserteilung im genannten Zeitraum zu erbringen.
I.1 Erläuterungen zur Ausschreibung
I.1.1 Allgemeine Erläuterungen
Auftretende Fragen können schriftlich an folgendes Postfach gerichtet werden:
JC-ausschreibung@kvmyk.de
Ergänzende oder berichtigende Angaben zur Ausschreibung werden allen Bietern schriftlich
mitgeteilt.
I.1.2 Darstellung der Angebote
Die Angebote sollen vergleichbar sein. Aus diesem Grund sind die Angebotsformulare im
Leistungsverzeichnis (Punkt III) zwingend auszufüllen.
I.1.3 Abgabetermin
Das Angebot muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis spätestens
Donnerstag, 18.04. 2019, 12.00 Uhr
beim Jobcenter Mayen-Koblenz vorliegen. Maßgeblich ist der Eingang im Jobcenter und
nicht das Datum des Poststempels.
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Postdienstleistung
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Der Umschlag ist mit dem Vermerk:
Ausschreibung- JCMYK-2019-02
BITTE NICHT ÖFFNEN
zu versehen.
Die Umschläge sind wie folgt zu adressieren:
Jobcenter Mayen-Koblenz
Marktplatz 24
z.Hd. Frau Schumacher
56727 Mayen
Angebote die verspätet eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt.
I.1.4 Entscheidung Zuschlag
Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
Dienstag, 06. Mai 2019.
I.1.5 Bindefrist
Die Gültigkeit des Angebots (Bindefrist) hat sich mindestens bis Ende Mai 2019 zu erstrecken.
Anbieter deren Angebote im Rahmen der Auswahl abgelehnt werden, erhalten eine
entsprechende Benachrichtigung.
I.1.6 Aufhebung
Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
I.1.7. Regelung Angebotserstellung
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Schadensersatzansprüche
durch Ablehnung des Angebots sind ausgeschlossen.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise
der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Angebote finden nur dann Berücksichtigung, wenn alle Unterlagen und Anforderungen vollständig
ausgefüllt und beantwortet sind.
I.1.8. Vertrag
Sofern im Zusammenhang mit der Beauftragung keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen
getroffen werden, werden im Falle eines Zuschlags
a) die Anforderungen der Verdingungsunterlagen in Verbindung mit
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Postdienstleistung
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b) der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot
c) Preisblätter
Bestandteil des Vertrags.
I.1.9. Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum wird auf den 01.07.2019 bis 30.06.2020 festgelegt. Mit der Option auf
Verlängerung des Vertrages von zweimal sechs Monaten.
I.1.10 Gliederung der Lose
keine
I.2. Leistungsbeschreibung
I.2.1 Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer hat die Postdienstleistung für den Auftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst
die Zustellung der Briefe und Pakete und der Verteilung der Post an alle Standorte des
Jobcenters und der Kreisverwaltung.
Neben der Leistungsbeschreibung ist der Vertrag samt den Anlagen Bestandteil der Ausschreibung.
I.2.2. Sendungsarten und -volumen
Der Auftraggeber geht von folgenden monatlichen Postaufkommen aus
- 3.800 Standardbriefe
- 1.700 Brief kompakt
- 900 Brief groß
- 5 Maxibriefe
- 580 PZA
- 4 Pakete
ca. 0,2% der Briefsendungen werden ins Ausland versendet.
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Postdienstleistung
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I.2.3 Postversand
Bestandteil der Ausschreibung ist die Beförderung von Postsendungen für den Auftraggeber
gem.  4 Nr. 1 Postgesetz (PostG). Hierzu hat der Auftragnehmer alle Standorte des Jobcenters
täglich (montags-freitags) anzufahren und die Postsendungen abzuholen (4 Nr. 3
PostG).
I.2.4. Abholen von Postsendungen
 von Montag bis Freitag muss die Post einmal an jedem Standort des Jobcenters (Anlage
1) abgeholt werden
 ausgeschlossen hiervon sind gesetzliche Feiertage (Bundesland Rheinland-Pfalz)
 Zeitfenster: bis spätestens 14h; freitags bis 12h
I.2.5. Weiterleitung von Postsendungen
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass mind. 90% der eingesammelten Briefpost spätestens
einen Tag nach dem Einsammeln ausgeliefert sein muss. Zur Kontrolle dieses Ziels wird mit
den Ausschreibungsunterlagen vom Auftragnehmer eine Laufzeitmessung gefordert (s.
I.2.11).
I.2.6 Leerung der Postfächer
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das Postfach (derzeit nur ein Postfach am Standort Mayen)
täglich bis 10h geleert wird und die Post an die jeweiligen Standorte des Auftraggebers
am gleichen Tag (spätestens 14h) verteilt sind.
I.2.7 Postsendungen innerhalb des Jobcenters
Das Jobcenter ist an 5 Standorten vertreten. Interne Postsendungen sind an allen Standorten
des Jobcenters täglich (montags-freitags) abzuholen und bis zum nächsten Werktag an die
Standorte zu verteilen. Zusätzlich zu den Standorten des Jobcenters muss eine Verteilung der
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Postdienstleistung
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Post auch zur Kreisverwaltung Mayen-Koblenz gewährleistet sein. Auch diese Zustellung hat
täglich zu erfolgen.
I.2.8. Besonderheiten
- Einschreiben:
Wird bei der Übergabe niemand angetroffen, so wird in den Briefkasten des Empfängers
eine Mitteilung eingeworfen (mit der Bitte eines Rückrufes wegen eines Übergabetermins)
- Unzustellbare Postsendungen:
Werden als unzustellbar deklariert und dem Auftraggeber unverzüglich (bei der nächsten
Postabholung) zurückgegeben.
- Infopost:
Muss eine Mindestmenge von 50 Briefen aufweisen
I.2.9 Anforderungen an das Personal
Alle Kräfte sind versicherungspflichtig zu beschäftigen.
Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Umgang
mit den Spezifika des öffentlichen Sektors vorhanden sind und zwar bezogen auf das
zum Einsatz kommende Personal.
I.2.10 Abfassung des Angebots
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Gliederung der Angebote nach dem Leistungsverzeichnis
- Alle Blätter des Angebots sind mit einer Unterschrift zu versehen.
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Postdienstleistung
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Es sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Diese können auf der Internetseite des Jobcenters (www.jobcenter-myk.de) abgerufen
werden. Sofern während des Verfahrens Aktualisierungen von Unterlagen erfolgen, werden
diese auf der Internetseite veröffentlicht.
I.2.11 Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen
Mit Abgabe des Angebotes werden die vorliegenden Bedingungen der Ausschreibung ausdrücklich
anerkannt.
I.2.12 Laufzeitmessung
Neben dem Preis wird auch die Qualität bewertet (siehe im Einzelnen die Vergabeunterlagen).
Die Bewertung der Qualität erfolgt u.a. anhand der Bewertung der Ergebnisse von
durchgeführten Laufzeitmessungen in zwei Unterkriterien:
- Kriterium 1: Anzahl der Briefsendungen, die innerhalb eines Werktages nach deren Abholung/
Übergabe ausgeliefert werden, in Prozent (E+1).
- Kriterium 2: Anzahl der Briefsendungen, die innerhalb von zwei Werktagen nach deren Abholung/
Übergabe ausgeliefert werden, in Prozent (E+2).
Der Bieter hat zu diesem Zweck mit dem Angebot - die Ergebnisse einer durchgeführten
Laufzeitmessung in der Anlage: Ergebnis Laufzeitmessung anzugeben und diese Anlage
mit dem Angebot einzureichen, und
- diese Ergebnisse durch Vorlage der Laufzeitmessung selbst bzw. Auszügen hieraus, der
Prüfprotokolle, des Prüfberichts o.ä. (in Kopie) nachzuweisen.
Das Verfahren muss zu objektiven, nachvollziehbaren und prüfbaren Ergebnissen führen.
Die Laufzeitmessung muss nicht anhand von Aussendungen des Auftraggebers durchgeführt
werden. Die Briefsendungen, anhand derer die Laufzeitmessung durchgeführt wird, können
bundesweit oder in die jeweiligen Zustellgebiete des Auftraggebers versendet werden. Die
Laufzeitmessung muss aktuell sein.
Aus der Vorlage der Laufzeitmessung selbst bzw. den Auszügen hieraus, der Prüfprotokolle,
des Prüfberichts oder ähnlichen Unterlagen muss für den Auftraggeber nachprüfbar hervorgehen,
dass die genannten Anforderungen eingehalten sind. Dies gilt insbesondere für die
Anzahl der Briefsendungen und den Zeitraum.
Vergabe JCMYK-2018-03
Postdienstleistung
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I.2.13 Geforderte Nachweise
 Referenzen vergleichbarer Objekte
Angabe von drei Referenzen des Unternehmens durch Abgabe einer vollständig
ausgefüllten Erklärung über vergleichbare Leistungen unter Angabe von
Leistungszeitraum, Auftragsgegenstand/ Aufgabenstellung und des Auftraggebers
unter Verwendung der Anlage Referenzen - im Original.
 Eintragung in die Handwerksrolle oder Handelsregisterauszug
 Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft/ Krankenkassen
 Bescheinigung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren besteht
 Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung
 Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben (Lohn- und
Umsatzsteuer).
 Nachweis der Gewerbeanmeldung
 Nachweis einer gültigen Lizenz gem.  5 Abs. 1 PostG für die gewerbsmäßige
Beförderung von Briefsendungen
 Eigenerklärung zum Gewerbezentralregister
 Bescheinigung zur Tariftreue
II. Wertungsbereich/ Kriterien
I. Preis 50%
II. Qualität 40%
 Laufzeitmessung
 Lieferungs- und Ausführungsfristen
 Qualitätssicherheitskonzept
 Reaktions- und Beseitigungszeiten bei fehlerhaften Anschriften bzw. Rückläufern
III. Kundendienst, Service 10%
Vergabe JCMYK-2018-03
Postdienstleistung
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Erläuterungen zur Wertung der Angebote
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen
erfüllen.
Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende vier Bewertungsstufen:
 1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nur mit vielen Einschränkungen
den Anforderungen des Auftraggebers
 2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit wenigen Einschränkungen
den Anforderungen des Auftraggebers
 3 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen des Auftraggebers
 4 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer
Weise dienlich
Ein Angebot wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen inhaltlich nicht
schlüssig dargestellt wurden bzw. das Angebot nur mit vielen Einschränkungen den Anforderungen
des Auftraggebers entspricht. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig
ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 1
Punkt bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme/Beauftragung keinen
Erfolg verspricht.
Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit wenigen
Einschränkungen erfüllt sind oder Unschärfen aufweist, wodurch Zweifel an der erfolgreichen
Durchführung bestehen.
Ein Angebot wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und
inhaltlich schlüssig dargestellt sind.
Ein Angebot wird mit 4 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer
Weise dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist. Die Gewichtung
spiegelt die jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien wider.
Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingetragenen monatlichen Festpreises,
wobei der günstigste Angebotspreis 4 Punkte erhält. Alle anderen (teureren) Angebotspreise
werden in Relation zum günstigsten Preis gesetzt. Nach Beurteilung des Inhalts und Qualität
des Konzeptes sowie des Preises erfolgt die Auswahl des Angebotes, das den Zuschlag erhalten
soll. Auszuwählen ist das Angebot, das unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten
ist.
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Jobcenter-Landkreis-Mayen-Koblenz/2019/03/2837874.html
Data Acquisition via: p8000000
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