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Ausschreibung: Palo Alto NG Firewall mit Implementierungsleistung - DE-Frankfurt am Main
Sicherheitssoftwarepaket
Dateisicherheitssoftwarepaket
Datensicherheitssoftwarepaket
Dokument Nr...: 869040-2019 (ID: 2019032308135298827)
Veröffentlicht: 23.03.2019
*
  Palo Alto NG Firewall mit Implementierungsleistung (7/008/2019)
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung (Korrektur)
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
2019008  Palo Alto NG Firewall mit Implementierungsleistung
(7/008/2019)
AUFTRAGGEBER
Universitätsklinikum Frankfurt
TheodorSternKai 7, 60590 Frankfurt am Main, Deutschland
19.03.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen/Dateien
................................................................................................................................
..... 2
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
................... 2
Unterlagen
008/2019........................................................................................................................
........ 2
KOPIE der: Allgemeine Informationen zum Verfahren/Übersicht _Projektinformation..................... 2
Angebotsunterlagen
......................................................................................................................... 2
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ...................................................... 3
234_Erklaerung_Bietergemeinschaft ....................................................................................... 5
633_Angebotsschreiben_Liefer_Dienstleistungen ................................................................... 6
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............ 8
631_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots ................................................................... 8
632_Bewerbungsbedingungen................................................................................................. 12
Vertragsunterlagen..............................................................................................................
..... 14
Vertragsbedingungen....................................................................................................... 14
Allgemeine Einkaufsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Dienstle 14
Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Lieferl . 26
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) im Lande Hessen (Stand2016) ................ 37
635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen(2017)................ 39
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 40
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 45
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 48
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren/Übersicht
Projekttitel: Palo Alto NG Firewall mit Implementierungsleistung (7/008/2019)
Projektbeschreibung: Einführung einer PaloAlto HA PA 5520 mit 3 Jahren Threat und WildFire Subscription sowie
Hersteller und Partner Support. Zusätzlich mit einer LAB Unit PaloAlto PA 220. Vor Ort
Implementierung und ggfs. Schulung auf das Produkt
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
Bindefrist: 30.05.2019
Voraussichtliche Ausführungsfrist: von 01.07.2019 bis 31.08.2019
Anmerkung: Auftrag sollte bis 31.08.2019 abgeschlossen sein. 45 Wochen.
Informationen zu
Nachunternehmern: Es sind keine Nachunternehmer zugelassen:Ja
Verfahrensnummer: 2019008
Sie haben die Vergabeunterlagen für das o. g. Verfahren aufgerufen.
Wie in der Bekanntmachung zum oben genannten Verfahren festgelegt, müssen Sie die Unterlagen elektronisch ausfüllen und Ihr
Angebot elektronisch über diese Plattform abgeben. Angebote, welche in anderer Form abgegeben werden, müssen ausgeschlossen
werden. Bei elektronisch eingereichten Angeboten ist eine Unterschrift in Form einer Signatur nicht erforderlich.
Falls Sie noch Fragen dazu haben wenden Sie sich bitte an den Kundendienst@ deutscheevergabe.de oder an die
ZentraleVergabe@kgu.de
Bei geforderten Eintragungen im Leistungsverzeichnis, falls diese elektronisch nicht möglich sind, bitte bei elektronischer
Angebotsabgabe
ausfüllen und einscannen.
Voraussetzung für die elektronische Angebotsabgabe ist, dass Sie die Kenntnisnahme aller Unterlagen im System bestätigt haben.
Die Preise können Sie direkt unter "Produkte/Leistungen" im Angebotsassistenten der Deutschen eVergabe eingeben. Alternativ
können
Sie eine Datei in einem gängigen "GAEB"Format / im ExcelFormat im Angebotsassistenten unter "Produkte/Leistungen"
herunterladen,
offline die Preise eingeben und dann hochladen.
Ihr elektronisches Angebot müssen Sie
bis spätestens 15.04.2019 12:00:00
einreichen.
Fragen zur Ausschreibung sind grundsätzlich bis spätestens 6 Tage vor Angebotsfrist ausschließlich über das
VergabemanagementSystems innerhalb dieses Verfahrens zu stellen.
Bitte prüfen Sie vor Angebotsabgabe die Eintragungen auf der ersten Seite des Formblattes "Angebot". Falls diese nicht korrekt
sind (z.B.
Ansprechpartner, EMailAdresse etc.) ändern Sie bitte Ihre Daten entsprechend unter "ProfilEinstellungen" > "Stammdaten
ändern" .
Bitte achten Sie darauf, dass von Ihrer Firma nur ein Hauptangebot abgegeben wird.
Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Wenn Sie Ihr Angebot elektronisch abgegeben haben, dann finden Sie nach dem Anmelden
 unter "meine Verfahren" >"Verfahren in Wertungsphase"
 nach Anwahl des Angebotsassistenten und "Home" (oberste Zeile)
 in "Meine Angebote" im entsprechenden Verfahren
 in den ganz rechten Spalten die PDF Dokumente: "Vergabeunterlagen", "Angebot"
Mindestanforderung:
Mindestens PlatinumPartner bei PaloAlto Networks
1
Allgemeine Informationen zum Verfahren/Übersicht
Projekttitel: Palo Alto NG Firewall mit Implementierungsleistung (7/008/2019)
Projektbeschreibung: Einführung einer PaloAlto HA PA 5520 mit 3 Jahren Threat und WildFire Subscription sowie
Hersteller und Partner Support. Zusätzlich mit einer LAB Unit PaloAlto PA 220. Vor Ort
Implementierung und ggfs. Schulung auf das Produkt
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
Bindefrist: 30.05.2019
Voraussichtliche Ausführungsfrist: von 01.07.2019 bis 31.08.2019
Anmerkung: Auftrag sollte bis 31.08.2019 abgeschlossen sein. 45 Wochen.
Informationen zu
Nachunternehmern: Es sind keine Nachunternehmer zugelassen:Ja
Verfahrensnummer: 2019008
Sie haben die Vergabeunterlagen für das o. g. Verfahren aufgerufen.
Wie in der Bekanntmachung zum oben genannten Verfahren festgelegt, müssen Sie die Unterlagen elektronisch ausfüllen und Ihr
Angebot elektronisch über diese Plattform abgeben. Angebote, welche in anderer Form abgegeben werden, müssen ausgeschlossen
werden. Bei elektronisch eingereichten Angeboten ist eine Unterschrift in Form einer Signatur nicht erforderlich.
Falls Sie noch Fragen dazu haben wenden Sie sich bitte an den Kundendienst@ deutscheevergabe.de oder an die
ZentraleVergabe@kgu.de
Bei geforderten Eintragungen im Leistungsverzeichnis, falls diese elektronisch nicht möglich sind, bitte bei elektronischer
Angebotsabgabe
ausfüllen und einscannen.
Voraussetzung für die elektronische Angebotsabgabe ist, dass Sie die Kenntnisnahme aller Unterlagen im System bestätigt haben.
Die Preise können Sie direkt unter "Produkte/Leistungen" im Angebotsassistenten der Deutschen eVergabe eingeben. Alternativ
können
Sie eine Datei in einem gängigen "GAEB"Format / im ExcelFormat im Angebotsassistenten unter "Produkte/Leistungen"
herunterladen, offline die
Preise eingeben und dann hochladen.
Ihr elektronisches Angebot müssen Sie
bis spätestens 15.04.2019 12:00:00
einreichen.
Fragen zur Ausschreibung sind grundsätzlich bis spätestens 6 Tage vor Angebotsfrist ausschließlich über das
VergabemanagementSystems innerhalb dieses Verfahrens zu stellen.
Bitte prüfen Sie vor Angebotsabgabe die Eintragungen auf der ersten Seite des Formblattes "Angebot". Falls diese nicht korrekt
sind (z.B.
Ansprechpartner, EMailAdresse etc.) ändern Sie bitte Ihre Daten entsprechend unter "ProfilEinstellungen" > "Stammdaten
ändern" .
Bitte achten Sie darauf, dass von Ihrer Firma nur ein Hauptangebot abgegeben wird.
Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Wenn Sie Ihr Angebot elektronisch abgegeben haben, dann finden Sie nach dem Anmelden
 unter "meine Verfahren" >"Verfahren in Wertungsphase"
 nach Anwahl des Angebotsassistenten und "Home" (oberste Zeile)
 in "Meine Angebote" im entsprechenden Verfahren
 in den ganz rechten Spalten die PDF Dokumente: "Vergabeunterlagen", "Angebot"
Mindestanforderung:
Mindestens PlatinumPartner bei PaloAlto Networks
2
(Name und Anschrift des Bieters)
Vergabenummer:
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach
dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S.
354
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
entsprechend den Vorgaben der  4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes
(HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß  20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des
Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei
einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EUAusland
erbringen.
Nachfolgende Erklärung ist zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben.
Ich/Wir erkläre/n:
1. Ich/wir nehme/n zur Kenntnis, dass ich/wir gemäß  4 Abs. 1 HVTG die für mich/uns geltenden
gesetzlichen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen
Leistungen zu gewähren habe/n. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen
von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Regelung verstoßen wird, auf Anforderung
dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuweisen
ist.
2. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß  4 Abs. 2 HVTG meinen/unseren Beschäftigten bei
der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren,
die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an
den mein/unser Unternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist.
3. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß  4 Abs. 3 und  6 HVTG meinen/unseren Beschäftigten
bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das den Vorgaben des MiLoG entspricht.
Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Verleihunternehmen sind
im Angebot, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, spätestens jedoch vor Beginn
der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die entsprechenden
Erklärungen in Textform abzugeben und vorzulegen.
- Die Erklärung kann entfallen, soweit sie bereits in einem Präqualifizierungsregister hinterlegt
ist.
- Die Einhaltung der nach Bundesrecht oder aufgrund von Bundesrecht für mich/uns geltenden
Regelungen von besonders festgesetzten Mindestentgelten (Mindestlohn) als Mindeststandard
im Angebot entfällt, soweit nach  4 HVTG Tariftreue gefordert werden kann und
die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist als die für
sie nach Bundesrecht geltenden Bestimmungen.
2019008
3
4. Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen  21 MiLoG (Bußgeldvorschriften)
mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und damit
nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach  19 Abs. 1 und 3
MiLoG vorliegen.
5. Ich/wir verpflichte/n mich/uns für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen
durch Nachunternehmen, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den  4 und 6 HVTG
durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und
sonstige Verpflichtungs- sowie Mindestlohnerklärungen der Nachunternehmen nach Auftragserteilung,
spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen.
Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags
Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend
auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen.
(Ort/Datum) (Firmenbezeichnung/-Stempel) (Unterschrift)
4
234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
VHB - Bund - Ausgabe 2016 Seite 1 von 1
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der bevollmächtigte
Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme
der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung
abzugeben.
2019008 Palo Alto NG Firewall mit Implementierungsleistung (7/008/2019)
5
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen
sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Universitätsklinikum Frankfurt
Zentrale Vergabe
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
Deutschland
2019008 Palo Alto NG Firewall mit Implementierungsleistung (7/008/2019)
6
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem.
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote
%
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
 ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine
Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei
denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
7
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017)
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
An
Universitätsklinikum Frankfurt
Zentrale Vergabe
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
Deutschland
15.04.2019 12:00:00
30.05.2019
2019008 Palo Alto NG Firewall mit Implementierungsleistung (7/008/2019)
Zuschlagskriterien (siehe unter "Leistungskriterien")
Allgem. Auftrags- und Zahlungsbeding. des Universitätsklinikums Frankfurt (UKF) für Dienstleistung
Allgem. Auftrags- und Zahlungsbeding. des Universitätsklinikums Frankfurt (UKF) für Lieferleistung
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Land Hessen (Stand 2016)
8
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:
Stelle Tel.
Fax
Straße E-Mail
PLZ/Ort
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000  für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Eigenerklärung zur Eignung (siehe unter"Eignungskriterien" )
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
Nachweis über Platinum-Partnerschaft bei PaloAlto Networks
9
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 3 von 4
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) -
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
10
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 4 von 4
7 Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
schriftlich.
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die
Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem
geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Maßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsstelle
10
2019008 Palo Alto NG Firewall mit Implementierungsleistung (7/008/2019)
11
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der
EU-Schwellenwerte, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
12
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
6 Eignung
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
13
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Dienstleistungen
Seite 1
19.02.2019
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen
des Universitätsklinikums Frankfurt für Dienstleistungen
I. ALLGEMEINES
1. Auftragsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt
Das Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) erteilt Aufträge grundsätzlich nur aufgrund der
nachstehenden Bedingungen, ggf. in Verbindung mit im Auftrag genannten Zusatzvereinbarungen.
2. Auftragsbedingungen des Auftragnehmers
Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers haben auch
dann keine Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer sie gewöhnlich in seinem laufenden Geschäftsbetrieb
verwendet oder auf sie formularmäßig hinweist.
3. Reihenfolgenregelung Vertragsbedingungen
Für den Vertrag gelten ausschließlich nachfolgende Vertragsbedingungen in der angegebenen
Reihenfolge:
- die Beschreibung der Leistung mit Vorrang vor Plänen / Zeichnungen,
- diese Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums
Frankfurt (UKF) für Dienstleistungen,
- die Technischen Angebots-/ Auftrags-/ Vertragsbedingungen,
- die Besondere Vertragsbedingungen (BVB) der staatlichen Behörden, Betriebe und
Anstalten im Lande Hessen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen,
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
- die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der
aktuellen Fassung.
Für die Beschaffung und die Miete von EDV-Anlagen und Datenverarbeitungsprogrammen sowie
EDV-Dienstleistungen gelten neben der VOL/B die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die
Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) bzw. die Besonderen Vertragsbedingungen für die
Beschaffung von DV- Anlagen (BVB).
14
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4. Vertraulichkeit
Alle zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Informationen über das Universitätsklinikum
Frankfurt sind vertraulich
5. Vergütung Angebotserstellung
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
6. Kalkulationsgrundlage / Preise
Die Angebotspreise sind Festpreise und gültig für die gesamte Vertragsdauer einschließlich evtl.
optionaler Verlängerungen und müssen als Netto-Preise angeboten werden.
Die Vergütung erfolgt anhand der angebotenen Einzelpreise auf der Basis der tatsächlich
erbrachten Leistungen, sofern keine Pauschalen vereinbart sind.
Alle zur Erfüllung einer vollständigen und mängelfreien Leistung erforderlichen Maßnahmen und
Aufwendungen sind in die Angebote einzukalkulieren, auch dann, wenn sie für den Auftragnehmer
(Bieter) offensichtlich, aber nicht ausdrücklich erwähnt sind.
7. Preisanpassungen /Mehr- oder Minderleistungen
Ändert sich aufgrund eines anerkannten Tarif- oder Rahmentarifvertrages oder gesetzlicher
Bestimmungen der Stundenlohn für das eingesetzte Personal, können Auftragnehmer oder
Auftraggeber unter Vorlage entsprechender Nachweise eine Änderung der vereinbarten
Vergütung über mögliche Preisanpassungen verhandeln.
Mit dem Angebot ist die Ursprungskalkulation vorzulegen, die die Grundlage für eine
Neuberechnung bildet.
Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung
um nicht mehr als 10 v.H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der
vertragliche Einheitspreis. Für die über 10 v.H. hinausgehende Überschreitung des
Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder
Minderkosten auf der Basis der Urkalkulation durchzuführen.
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II. LEISTUNGSERBRINGUNG
8. Auftragserteilung/Abruf von Leistungen
Aufträge werden nur schriftlich erteilt. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge bedürfen
für ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Der Abruf von Leistungen erfolgt ausschließlich durch SAP  Bestellungen.
Ohne eine solche SAP-Bestellung ist das Unternehmen zur Leistung oder Lieferung nicht
berechtigt und der Auftraggeber zur Abnahme der Leistung oder Lieferung nicht verpflichtet.
9. Personal des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer stellt für die umfassende Erbringung der vertraglichen Leistungen
ausreichendes und nach den gesetzlichen Bestimmungen qualifiziertes Personal mit
einschlägiger Berufserfahrung und PC-Grundkenntnissen zur Verfügung.
Über die Erfüllung der Qualifikation je Mitarbeiter sowie Anzahl der Mitarbeiter, die zur
Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen, führt der Auftragnehmer einmal jährlich auf
Anforderung des Auftraggebers einen Nachweis, der sich auf den vom Auftraggeber bestimmten
Stichtag zu beziehen hat.
Der Auftraggeber ist berechtigt, das eingesetzte Personal insbesondere auf seine Zuverlässigkeit
zu überprüfen und bestimmte Personen abzulehnen, wenn diese aus seiner Sicht ungeeignet,
insbesondere unzuverlässig, sind. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die
Ablehnungsgründe auf Anforderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mitarbeiter, die in einer
Abhängigkeit zu Suchtmitteln stehen oder auch in der Vergangenheit eine Affinität zu
Suchtmitteln hatten, dürfen beim Auftraggeber nicht eingesetzt werden.
Der Auftraggeber hat bei groben Pflichtverletzungen von Mitarbeitern, die im Rahmen des
Vertrages eingesetzt sind, ein Recht auf sofortigen Personalaustausch.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in ausreichender Zahl ein bestimmter Anteil fester, in
einem bestimmten Stundenumfang definitiv zur Verfügung stehender und mithin typischerweise
sozialversicherungspflichtig fachlich qualifizierte Mitarbeiter, als Personalstamm zum Nachweis
der Leistungsfähigkeit einzusetzen. Personalausfälle durch Urlaub, Krankheit, Kündigung, etc.
Mit den eingesetzten Mitarbeitern muss eine problemlose mündliche und schriftliche
Verständigung in deutscher Sprache möglich sein.
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Arbeitserlaubnispflichtige ausländische Arbeitnehmer darf der Auftragnehmer zur Erfüllung
seiner vertraglichen Leistungen nur einsetzen, wenn es sich um Beschäftigte des
Auftragnehmers handelt und diese im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
sind. Der Auftragnehmer weist dies auf Verlangen des Auftraggebers nach.
Während des Zeitraums der Leistungserbringung muss dem Auftraggeber ein weisungsbefugter
Mitarbeiter des Auftragnehmers als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die
entsprechenden Kontaktdatensind dem Auftraggeber unaufgefordert mitzuteilen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Namensliste inklusive Lichtbildern des
eingesetzten Personals mit dem Ausführungsbeginn zu übergeben. Die aktualisierte Namensliste
ist dem Auftraggeber jeweils zum Quartalsende unaufgefordert vorzulegen.
10. Nachweis der Anwesenheitszeiten
Zur Kontrolle der Anwesenheitszeiten des Personals stellt der Auftragnehmer die Erfassung der
tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden sicher und stellt die erfassten Daten dem Auftraggeber
Anhang zur Rechnung zur Verfügung.
11. Arbeitskleidung
Das eingesetzte Personal ist mit einer einheitlichen Arbeitskleidung und Mitarbeiterausweisen
mit Namen, Lichtbild und Funktion im Unternehmen auszustatten.
Die Arbeitskleidung des Auftragnehmers muss sich von der Arbeitskleidung des Auftraggebers
und anderen beim Auftraggeber tätigen Firmen abheben.
Der Auftragnehmer stellt ein ordentliches und gepflegtes Erscheinungsbild sicher.
12. Abwerbung von Arbeitskräften
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte
abzuwerben. Ausnahmen hiervon sind nur in beiderseitigem Einvernehmen zulässig.
13. Arbeiten von und für Dritte
Der Auftragnehmer darf ohne eine schriftliche Genehmigung des Auftraggebers zu keinem
Zeitpunkt seine vertraglichen Verpflichtungen auf andere übertragen.
Leistungen für Dritte dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht erbracht werden.
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14. Nachunternehmer und Unterauftragnehmer
Die Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen auf Nachunternehmer ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Eine solche Übertragung ist grundsätzlich
nur auf solche Nachunternehmer zulässig, die im Rahmen der Ausschreibung oder spätestens
bei Beginn der Auftragsausführung benannt wurden. Jede im Rahmen der Auftragsausführung
eintretende Änderung ist mitzuteilen.
Auf Anforderung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer für vorgesehene sowie für zu
diesem Zeitpunkt bereits eingesetzte Nachunternehmer geeignete Erklärungen und Nachweise
zu deren Eignung in dem von dem Auftraggeber geforderten Umfang beibringen. Insbesondere
Angaben zum Unternehmen sowie Referenzen mit Kontaktdaten von Ansprechpartnern, die
eine Überprüfung durch den Auftraggeber ermöglichen, sind vorzulegen. Bringt der
Auftragnehmer diese Nachweise nicht unverzüglich bei oder hat der Auftraggeber Zweifel an der
Eignung des Nachunternehmers, so wird der Auftragnehmer den Nachunternehmer
unverzüglich aus der Leistungserbringung herausnehmen bzw. diese nicht einsetzen. Für einen
Nachunternehmer haftet der Auftragnehmer in gleicher Weise wie für seine eigenen Leistungen
und Arbeitskräfte.
Der Auftragnehmer darf mit Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen vereinbaren
als die mit ihm in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.
15. Mindestlohn
Der Auftragnehmer garantiert, dass er fortlaufend und fristgerecht den entsprechenden
Mindestlohn an seine in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer zahlt. Der Auftragnehmer hat
beim Einsatz von Nachunternehmern in Deutschland dafür Sorge zu tragen, dass diese sich
ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verpflichten.
Der Auftragnehmer hat auf Aufforderung des Auftraggebers Nachweise über die Zahlung des
Mindestlohns vorzulegen.
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber frei von allen Ansprüchen, die im Zusammenhang
mit einem Verstoß gegen das MilLoG entstehen, insbesondere wenn Mitarbeiter den
Auftraggeber aus Bürgenhaftung ( 13 MilLoG) in Anspruch nehmen.
Der Auftragnehmer erstattet bei einer Inanspruchnahme des Auftraggebers diesem im
Innenverhältnis alle in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen.
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16. Überlassung von Räumlichkeiten
Der Auftragnehmer übernimmt für die ihm überlassenen Räume die Verkehrssicherungspflicht
sowie die Sicherung gegen unbefugten Zutritt.
Der ständige freie Zugang des Auftraggebers ist sicherzustellen. Die Nutzung durch den
Auftragnehmer für andere als die vertraglichen vereinbarten Zwecke bedarf der Zustimmung
des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist berechtigt, über Teile der überlassenen Flächen selbst
zu verfügen, sofern der Auftragnehmer hierdurch nicht in der Erbringung der geschuldeten
Leistung behindert wird.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Mitarbeitern des Auftraggebers, die aufgrund ihrer
Tätigkeit eine sachliche Berechtigung haben, jederzeit Zutritt zu den ihm überlassenen
Räumlichkeiten zu gewähren.
Die überlassenen Räume sind vom Auftragnehmer sachgemäß zu behandeln und in gepflegtem
Zustand zu halten. Entstandene Schäden sind dem Auftraggeber umgehend anzuzeigen.
17. Bereitstellung von Medien und Verbrauchsmaterial
Das zur Auftragserfüllung erforderliche Wasser und die erforderliche elektrische Energie werden
vom Auftraggeber ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. Auf einen sparsamen
Verbrauch ist zu achten. Gleiches gilt für Händedesinfektionsmittel, Papierhandtücher und
Toilettenpapier.
Die externen Anschlussgebühren und Betriebskosten für Telefon, Piepser, Handys und Telefaxe
sind durch den Auftragnehmer zu tragen.
18. Entsorgung von Abfällen
Die im Rahmen der Auftragserfüllung verursachten Abfälle können über die entsprechende
Logistik des Auftraggebers kostenfrei entsorgt werden.
19. Schlüsselbewirtschaftung
Ein Schlüsselverlust ist der Hospital Service und Technik GmbH (Host GmbH, Schlüsselarchiv),
dem zuständigen Nutzer/Bereich sowie dem Lagezentrum des Auftraggebers an dem Tag, an
dem die Arbeitskraft des Auftragnehmers den Verlust feststellt, zu melden.
Die ausgegebenen Schlüssel müssen bei der Ausgabe an das Personal und bei der Rückgabe,
durch den Auftragnehmer dokumentiert werden. In einer zweiten Dokumentation muss der
Schlüsselbestand entsprechend der Schlüsselübergabe jederzeit nachvollziehbar sein. Der
Auftragnehmer hat hier dem Auftraggeber auf sein Verlangen hin, Einsicht zu gewähren. Die
Schlüssel müssen nach dem Arbeitsende auf dem Gelände des Auftraggebers verbleiben. Bei
Schlüsselverlust hat der Auftragnehmer die entstehenden Kosten zu tragen.
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20. Straßenverkehrsordnung
Auf dem gesamten Klinikgelände gilt die StVO. Der Sicherheitsdienst der Klinik ist befugt,
Strafzettel auszustellen. Den Weisungen des Sicherheitsdienstes der Klinik und des Parkraumbewirtschafters
ist Folge zu leisten.
21. Parkraumbewirtschaftung
Das Gelände des Auftraggebers unterliegt einer Parkraumbewirtschaftung. Weitere Auskünfte
erteilt der Parkraumbewirtschafter APCOA Parking Deutschland GmbH (Büro im Parkhaus
Sandhofstrasse, mo - fr, 9:00 Uhr  15:00 Uhr, Tel. 069/67738605).
22. Umweltverträglichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei seinen Leistungen und auch bei Zulieferungen oder
Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten
umweltfreundliche Erzeugnisse und Verfahren bevorzugt einzusetzen.
III. RECHNUNG UND BEZAHLUNG
23. Rechnungsstellung
Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht in der Regel nur, wenn diese einen Bezug zur
SAP-Bestellung (Angabe der 4501-Bestellnummer) aufweist und ihr prüfungsfähigen
Unterlagen (z.B. Abnahmebestätigungen, Stundenaufstellungen) der leistungsempfangenden
Abteilung beigefügt sind.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich, sofern nicht anders vereinbart.
Die Rechnungen sind grundsätzlich entsprechend der Preisabfragen (Produkte/Leistungen) zu
gliedern. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) sind getrennt aufzuführen.
Bei Teilrechnungen aufgrund von Teilleistungen müssen bereits erbrachte Leistungen klar
ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
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Die Rechnungen sind an die folgende Adresse zu senden:
Universitätsklinikum Frankfurt
Zentraler Rechnungseingang
Postfach 8080
48043 Münster
oder bevorzugt als PDF-Datei an finanzbuchhaltung@kgu.de.
24. Zahlungsbedingungen / Skonto
Es werden 3 % Skonto bei einer Frist von 21 Tagen (30 Tage netto) gewährt. Die Zahlungsfrist
beginnt mit dem Rechnungseingang beim Auftraggeber.
Erfolgt die Leistung später, so gilt der Tag der ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages.
Bei Verträgen über den Abschluss von EDV-Leistungen oder - Produkten sind die in den EVB- IT
bzw. BVB genannten Fälligkeiten maßgebend.
IV. LEISTUNGSSTÖRUNGEN
25. Leistungsstörungen, Mängel, Verzug
Leistungsstörungen sind dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe und der Dauer der
drohenden Verzögerung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und ein Vorschlag über
entsprechende Gegenmaßnahmen zu unterbreiten. Der Auftragnehmer gerät ohne weitere
Mahnung in Verzug, wenn er seine Leistung nicht zu den Ausführungsterminen gem.  2 Abs. 3
VOL/A erbringt. Im Übrigen gelten die Regelungen des  7 VOL/B. Die Mängelansprüche des
Auftraggebers ergeben sich aus	14 VOL/B, soweit im Vertrag nichts anderes regelt ist.
Mängelansprüche sind in  14 VOL/B geregelt.
Dem Auftragnehmer obliegt die Pflicht dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen,
wenn er der Ansicht ist, dass er in der Ausführung der Leistung behindert wird. Die Behinderung
ist anzuzeigen, wenn der Auftragnehmer sich in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung
behindert glaubt. Es müssen daher greifbare Tatsachen für eine mögliche Behinderung benannt
werden. Sicheres Wissen wird nicht vorausgesetzt, ein bloßer Verdacht reicht dagegen aber
auch nicht aus. Die Behinderungsanzeige muss daher inhaltlich konkret gefasst sein, d.h. es
müssen alle Tatsachen dargelegt werden, auf die der Auftragnehmer seine Behinderung stützt.
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26. Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Fall der Überschreitung der Ausführungsfrist, an
den Auftragsgeber eine Vertragsstrafe i.H.v. 0,3 % der Netto-Auftragssumme je Arbeits-tag
verspäteter Ausführung, höchstens jedoch insgesamt 5 Prozent der Netto-Auftragssumme zu
zahlen. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Auftraggeber
unbenommen.
V. SONSTIGES
27. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für alle schuldhaft von ihm verursachten Schäden, die dem
Auftraggeber oder Dritten durch den Auftragnehmer, sein Personal, von ihm beauftragte
Personen, von ihm eingesetzte oder bereitgestellte Geräte oder von ihm eingesetzte Materialien
entstehen und stellt den Auftraggeber insoweit von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
Für Personen- und Sachschäden jeglicher Art, die dem Auftragnehmer oder seinen
Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit seinem Vertrag auf dem Gelände des Arbeitnehmers
entstehen, übernimmt der Auftraggeber keine Haftung.
Sollten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, ist der Auftragnehmer zur
Freistellung verpflichtet. Gleiches gilt für die Entwendung und Beschädigung der vom
Auftragnehmer und seinem Personal in die Räumlichkeiten eingebrachten Sachen.
28. Versicherungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung aller Schadenersatz- und/oder
Regressansprüche wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Haftpflichtversicherung
in angemessener Höhe abzuschließen.
Die Bestätigung des Abschlusses muss unmittelbar nach der Auftragserteilung vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer muss vor Aufnahme der Leistung eine Bestätigung des Versicherers
vorlegen, dass der Auftraggeber bei Erlöschen des Versicherungsschutzes unmittelbar und
unverzüglich vom Versicherer informiert wird.
Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen.
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29. Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet
oder genutzt, wird der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers eine der EUDatenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) genügende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder
Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz
(DSGVO) beachten.
Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens
vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag ganz oder teilweise außerordentlich kündigen, wenn der
Auftragnehmer diesen Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht
nachkommt oder dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, weil
der Auftragnehmer Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen
Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere
nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Der
Erfahrungsaustausch des Auftraggebers mit und innerhalb der öffentlichen Hand bleibt
unbenommen, ebenso wie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Auftraggebers. Unberührt
bleibt die Pflicht zum vertraulichen Umgang mit auf der Grundlage des Vertrages erlangten
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen nur an solche Unterauftragnehmer
weiterzugeben, deren Einsatz der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und
soweit diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch
den Unterauftragnehmer erforderlich sind (need-to-know-Prinzip). Dies gilt nur, wenn sich der
Unterauftragnehmer zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur
Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei
muss die Weitergabe der vertraulichen Informationen durch den Unterauftragnehmer
ausgeschlossen sein; soweit nicht der Auftraggeber jeweils zuvor einer Weitergabe ausdrücklich
zugestimmt hat.
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Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert
ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche
Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt
werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der
Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt
nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des
Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
30. Vertragspartner
Vertragspartner sind Auftraggeber und Auftragnehmer. Bezugsberechtigte Parteien sind neben
dem Auftraggeber auch dessen Tochtergesellschaften sowie der Fachbereich Medizin der
Johann Wolfgang Goethe-Universität.
31. Vertrag
Das Angebot des Bieters bildet im Auftragsfall den Vertrag. Der Vertrag kommt durch die
Zuschlagserteilung des Auftraggebers an den entsprechenden Bieter zustande. Es wird kein
weiterer Vertrag abgeschlossen.
32. Dokumentensprache
Alle schriftlichen Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z.B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen
von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung
behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein.
33. Änderungen und Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
34. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist in Frankfurt am Main.
35. Schlussbestimmungen
Alle Vereinbarungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des einheitlichen Kaufrechts
(EAG und EKG) ist ausgeschlossen.
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36. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der o. g. Bestimmungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um
unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen
Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
Die Bedingungen der Ausschreibung können mit Rücksicht auf die Unübersehbarkeit der
wirtschaftlichen Entwicklung und etwaiger Änderungen gesetzlicher (behördlicher)
Bestimmungen nicht erschöpfend und umfassend sein. Deshalb sichern sich die Vertragspartner
gegenseitig zu, im Bedarfsfall gemeinsam eine angemessene Lösung zu suchen und
herbeizuführen, wenn sich bei der Durchführung des Auftrages aus vorgenannten Gründen für
den einen oder anderen Partner Härten ergeben sollten.
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Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen
des Universitätsklinikums Frankfurt für Lieferleistungen
I. ALLGEMEINES
1. Auftragsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt
Das Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) erteilt Aufträge grundsätzlich nur aufgrund der
nachstehenden Bedingungen, ggf. in Verbindung mit im Auftrag genannten Zusatzvereinbarungen.
2. Auftragsbedingungen des Auftragnehmers
Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers haben auch
dann keine Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer sie gewöhnlich in seinem laufenden Geschäftsbetrieb
verwendet oder auf sie formularmäßig hinweist.
3. Reihenfolgenregelung Vertragsbedingungen
Für den Vertrag gelten ausschließlich nachfolgende Vertragsbedingungen in der angegebenen
Reihenfolge:
- die Beschreibung der Leistung mit Vorrang vor Plänen / Zeichnungen,
- diese Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums
Frankfurt (UKF) für Lieferleistungen,
- die Technischen Angebots-/ Auftrags-/ Vertragsbedingungen,
- die Besondere Vertragsbedingungen (BVB) der staatlichen Behörden, Betriebe und
Anstalten im Lande Hessen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen,
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
- die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der
aktuellen Fassung.
Für die Beschaffung und die Miete von EDV-Anlagen und Datenverarbeitungsprogrammen sowie
EDV-Dienstleistungen gelten neben der VOL/B die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die
Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) bzw. die Besonderen Vertragsbedingungen für die
Beschaffung von DV- Anlagen (BVB).
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Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Lieferleistungen
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4. Vertraulichkeit
Alle zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Informationen über das Universitäts-
Klinikum Frankfurt sind vertraulich
5. Vergütung Angebotserstellung
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
II. LEISTUNGSERBRINGUNG
6. Auftragserteilung/Abruf von Leistungen
Aufträge werden nur schriftlich erteilt. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge bedürfen
für ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Der Abruf von Leistungen erfolgt ausschließlich durch SAP  Bestellungen.
Ohne eine solche SAP-Bestellung ist das Unternehmen zur Leistung oder Lieferung nicht
berechtigt und der Auftraggeber zur Abnahme der Leistung oder Lieferung nicht verpflichtet.
7. Vertragsänderung
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
8. Bemusterung
Der Anbieter muss auf Verlangen des Auftraggebers Geräte bzw. Einrichtungsgegenstände
kostenlos bemustern. Ein Anspruch auf Auftragserteilung kann aus der Bemusterung nicht
abgeleitet werden.
9. Lieferung und Abnahme
9.1 Das Gelände des UKF unterliegt einer Parkraumbewirtschaftung. Aus diesem Grund ist das
Parken ab 30 Minuten kostenpflichtig. Weitere Auskünfte erteilt der Parkraumbewirtschafter
APCOA Deutschland Parking GmbH (Büro im Parkhaus Sandhofstrasse,
Mo-Fr 9:00 Uhr	15:00 Uhr, Tel. 069/67738605).
Auf dem gesamten Klinikgelände gilt die StVO. Der Sicherheitsdienst der Klinik ist befugt,
Strafzettel auszustellen. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes der Klinik und des
Parkraumbewirtschafters ist Folge zu leisten.
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9.2 Die Lieferung der bestellten Waren hat frei Verwendungsstelle (Empfänger entsprechend
der im Auftrag bestimmten Lieferanschrift) zu den im Auftrag genannten Warenannahmezeiten
zu erfolgen. Die Anlieferung der bestellten Artikel ist rechtzeitig mit der Verwendungsstelle
abzustimmen, sofern besondere Vorkehrungen für die Lieferung zu treffen sind. Mitarbeiter der
Warenannahme, Lagerpersonal und ähnliche Bedienstete des UKF sind, soweit sie nicht
Empfänger im o. g. Sinn sind, nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, mit
Ausnahme der Bestätigung der Entgegennahme der Ware, der gelieferten Verpackungseinheiten
und der Unversehrtheit der Verpackung. Jede andere Erklärung, insbesondere auch Bestätigung
der Mängelfreiheit, kann nur durch die Verwendungsstelle erfolgen.
9.3 Teillieferungen sind nur mit Zustimmung der Auftrag gebenden Stelle zulässig.
9.4 Lieferscheine sind in 2-facher Ausfertigung der Ware beizufügen.
9.5 Geräte und Anlagen gelten als abgenommen, wenn eine betriebsbereite und schlüsselfertige
Übergabe und Einweisung des Personals erfolgt ist. Hierüber wird ein Abnahmeprotokoll
gefertigt. Zur Abnahme gehört insbesondere auch die Übergabe der technischen Unterlagen,
der Betriebsanleitung, der Anleitung zur Wartung und Störungsbehebung, alle in deutscher
Sprache und in 2facher Ausfertigung.
9.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht erst auf den
Auftraggeber über, wenn durch die Verwendungsstelle die Leistung des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich
vereinbart ist, die Lieferung des Auftragnehmers durch die Verwendungsstelle angenommen ist.
9.7 Sofern mit dem Auftrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, werden Verpackungsabfälle
durch das UKF auf Kosten des Auftragnehmers entsorgt. Ziffer 1 Satz 3 der Zusätzlichen
Vertragsbedingungen gilt nicht.
9.8 Zur Erprobung überlassene Geräte werden generell nicht übernommen, wenn die
beschaffende Stelle nicht vorher schriftlich zugestimmt hat.
10. Umweltverträglichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei seinen Leistungen und auch bei Zulieferungen oder
Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten
umweltfreundliche Erzeugnisse und Verfahren bevorzugt einzusetzen.
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11. Unterauftragnehmer
11.1 Der Auftragnehmer darf die Leistungen nur im Rahmen der Regelungen des  4 Nr.4 VOL/B
und nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die gewerbe- und handwerksrechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Auftrages erfüllen. Sie bzw. er ist
gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleinere Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen,
wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen zu vereinbaren ist.
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der Verordnung PR Nr.30/53
Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen mit den Leitsätzen für die
Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten in der jeweils geltenden Fassung.
Der Auftragnehmer hat bei der Vergabe von Aufträgen an Unterauftragnehmer die
einschlägigen Vorgaben der VOL/A einzuhalten und die VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen.
Dem Nachunternehmer dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, Gewährleistung
und Vertragsstrafe - keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind.
11.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung dem UKF Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer)
des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben.
11.3 Unterauftragnehmer haben eine Erklärung abzugeben, dass kein Verfahren wegen illegaler
Beschäftigung von Arbeitskräften gegen sie eingeleitet war oder ist.
12. Leistungsnachweise
Für alle Leistungen sind nach Lohn- und Stoffkosten getrennte Nachweise zu führen
(Montageberichte, Arbeits- Materialaufstellung). Für Leistungen auf dem Gelände des UKF sind
die Nachweise durch unterschriftsberechtigte Bedienstete des UKF bescheinigen zu lassen.
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III. RECHNUNG UND BEZAHLUNG
13. Rechnungsstellung
Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht in der Regel nur, wenn diese einen Bezug zur
SAP-Bestellung (Angabe der 4501-Bestellnummer) aufweist und ihr prüfungsfähigen
Unterlagen (z.B. Abnahmebestätigungen, Stundenaufstellungen) der leistungsempfangenden
Abteilung beigefügt sind.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich, sofern nicht anders vereinbart.
Die Rechnungen sind grundsätzlich entsprechend der Preisabfragen (Produkte/Leistungen) zu
gliedern. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) sind getrennt aufzuführen.
Bei Teilrechnungen aufgrund von Teilleistungen müssen bereits erbrachte Leistungen klar
ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
Die Rechnungen sind an die folgende Adresse zu senden:
Universitätsklinikum Frankfurt
Zentraler Rechnungseingang
Postfach 8080
48043 Münster
oder bevorzugt als PDF-Datei an finanzbuchhaltung@kgu.de.
14. Zahlungsbedingungen / Skonto
Es werden 3 % Skonto bei einer Frist von 21 Tagen (30 Tage netto) gewährt. Die Zahlungsfrist
beginnt mit dem Rechnungseingang beim Auftraggeber.
Erfolgt die Leistung später, so gilt der Tag der ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages.
Bei Verträgen über den Abschluss von EDV-Leistungen oder - Produkten sind die in den EVB- IT
bzw. BVB genannten Fälligkeiten maßgebend.
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15. Betriebssicherheit und Gewährleistung
15.1 Die Waren sind in der neuesten Ausführung zu liefern und müssen den anerkannten Regeln
der Technik, insbesondere den VDE- und DIN-Bestimmungen, dem Gerätesicherheitsgesetz, dem
Medizinproduktegesetz (MPG), dem Eichgesetz sowie allen einschlägigen Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften und ferner den im Anhang TS der VOL/A aufgeführten technischen
Spezifikationen in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.
15.2 Für alle angebotenen Artikel müssen auf Anforderung kurzfristig die gültigen CE
Konformitätsbescheinigungen, die Nachweise bezüglich der Materialbestandteile und der
Einhaltung der einschlägigen DIN-Normen vorgelegt werden können. Die angebotenen Produkte
müssen nach der derzeit geltenden Norm Risikoanalyse für Medizinprodukte (DIN EN 14971)
gefertigt sein.
15.3 Der Auftragnehmer hat die für die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik und der anderen in Ziff 6.1 genannten Umstände erforderlichen Unterlagen
(Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen usw. in deutscher Sprache) dem UKF zur Verfügung zu
stellen. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 11.1 nicht beachtet wurde, so
hat der Auftragnehmer die Kosten der Überprüfung zu übernehmen und den ordnungsgemäßen
Zustand der Geräte und Anlagen auf seine Kosten unverzüglich herzustellen. Ist der
Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann das UKF den Mangel selbst
beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte des UKF bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der
vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die
Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie
Zutritt zu den in Betracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen zu
gewähren.
15.4 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 2 Jahre, es sei denn, dass
gesetzlich oder in anderen Vertragsbedingungen des UKF (insbesondere VOL/B, BVB) längere
Verjährungsfristen vorgesehen sind.
15.5 Bei Mängelbeseitigungen im Rahmen der Gewährleistung trägt der Auftragnehmer
Teileersatz-, Lohn- und Nebenkosten. Ausgenommen hiervon sind vertraglich vereinbarte
Verschleißteile.
15.6 Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat, bleiben
Eigentum des UKF. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrages kostenfrei
zurückzugeben.
15.7 Betriebs-, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne
besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
31
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Lieferleistungen
Seite 7
19.02.2019
15.8 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche Regeln im Zusammenhang mit der
Lieferung von Gefahrgut eingehalten werden. Bei der Anlieferung von Gefahrgut übernimmt er
bis zur Übergabe an das Klinikum hierfür die Gewährleistung; bei der Abholung von Gefahrgut
ab der Übernahme von Gefahrgut vom Klinikum. Diese beinhalten auch die Erfüllung der
Entladerpflichten gemäß GGVSEB durch den Auftragnehmer bzw. durch von ihm beauftragte
Dritte. Er stellt insbesondere sicher, dass die für den Gefahrguttransport eingesetzten Fahrer
gemäß Kapitel 1.3 ADR und Kapitel 1.10 ADR und zum Thema Ladungssicherung gemäß VDI 2700
regelmäßig unterwiesen sind. Des Weiteren stellt er sicher, dass die eingesetzten Fahrer über
eine gültige Fahrerlaubnis verfügen sowie bei entsprechendem Erfordernis eine ADRBescheinigung
gemäß Kap. 8.2 ADR besitzen.
Darüber hinaus stellt er sicher, dass das die eingesetzten Fahrzeuge über die notwendige
Ausrüstung gemäß Kap. 8.1 ADR verfügen.
IV. LEISTUNGSSTÖRUNGEN
16. Leistungsstörungen, Mängel, Verzug
Leistungsstörungen sind dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe und der Dauer der
drohenden Verzögerung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und ein Vorschlag über
entsprechende Gegenmaßnahmen zu unterbreiten. Der Auftragnehmer gerät ohne weitere
Mahnung in Verzug, wenn er seine Leistung nicht zu den Ausführungsterminen gem.  2 Abs. 3
VOL/A erbringt. Im Übrigen gelten die Regelungen des  7 VOL/B. Die Mängelansprüche des
Auftraggebers ergeben sich aus	14 VOL/B, soweit im Vertrag nichts anderes regelt ist.
Mängelansprüche sind in  14 VOL/B geregelt.
Dem Auftragnehmer obliegt die Pflicht dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen,
wenn er der Ansicht ist, dass er in der Ausführung der Leistung behindert wird. Die Behinderung
ist anzuzeigen, wenn der Auftragnehmer sich in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung
behindert glaubt. Es müssen daher greifbare Tatsachen für eine mögliche Behinderung benannt
werden. Sicheres Wissen wird nicht vorausgesetzt, ein bloßer Verdacht reicht dagegen aber
auch nicht aus. Die Behinderungsanzeige muss daher inhaltlich konkret gefasst sein, d.h. es
müssen alle Tatsachen dargelegt werden, auf die der Auftragnehmer seine Behinderung stützt.
32
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Lieferleistungen
Seite 8
19.02.2019
17. Vertragsstrafen
Eine Mehraufwandsentschädigung i.H.v. 150,00  netto pro Bestellposition wird fällig,
 bei Nichteinhaltung der Regellieferzeiten, die zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer abgestimmt sind
 bei Auftreten von nichtabgestimmten Teil-, Fehl- und Ersatzlieferungen
Davon unberührt bleibt, dass der Auftragnehmer sich verpflichtet, für den Fall der
Überschreitung der Ausführungsfrist, an den Auftragsgeber eine Vertragsstrafe i.H.v. 0,3 % der
Netto-Auftragssumme je Arbeitstag verspäteter Ausführung, höchstens jedoch insgesamt 5
Prozent der Netto-Auftragssumme zu zahlen. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe bis zur
Schlusszahlung geltend machen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens
bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
18. Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
Der Auftraggeber ist über die Regelungen der  7 bis 9 VOL/B hinaus berechtigt, den Vertrag zu
kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe
nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige
Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis
beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie
nach  38 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässig sind.
- Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen
gleich, die von ihm beauftragt oder in dessen Auftrag tätig sind.
33
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Lieferleistungen
Seite 9
19.02.2019
V. SONSTIGES
19. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für alle schuldhaft von ihm verursachten Schäden, die dem
Auftraggeber oder Dritten durch den Auftragnehmer, sein Personal, von ihm beauftragte
Personen, von ihm eingesetzte oder bereitgestellte Geräte oder von ihm eingesetzte Materialien
entstehen und stellt den Auftraggeber insoweit von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
Für Personen- und Sachschäden jeglicher Art, die dem Auftragnehmer oder seinen
Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit seinem Vertrag auf dem Gelände des Arbeitnehmers
entstehen, übernimmt der Auftraggeber keine Haftung.
Sollten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, ist der Auftragnehmer zur
Freistellung verpflichtet. Gleiches gilt für die Entwendung und Beschädigung der vom
Auftragnehmer und seinem Personal in die Räumlichkeiten eingebrachten Sachen.
20. Versicherungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung aller Schadenersatz- und/oder
Regressansprüche wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Haftpflichtversicherung
in angemessener Höhe abzuschließen.
Die Bestätigung des Abschlusses muss unmittelbar nach der Auftragserteilung vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer muss vor Aufnahme der Leistung eine Bestätigung des Versicherers
vorlegen, dass der Auftraggeber bei Erlöschen des Versicherungsschutzes unmittelbar und
unverzüglich vom Versicherer informiert wird.
Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen.
21. Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet
oder genutzt, wird der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers eine der EUDatenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) genügende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder
Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz
(DSGVO) beachten.
34
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Lieferleistungen
Seite 10
19.02.2019
Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens
vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag ganz oder teilweise außerordentlich kündigen, wenn der
Auftragnehmer diesen Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht
nachkommt oder dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, weil
der Auftragnehmer Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen
Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere
nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Der
Erfahrungsaustausch des Auftraggebers mit und innerhalb der öffentlichen Hand bleibt
unbenommen, ebenso wie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Auftraggebers. Unberührt
bleibt die Pflicht zum vertraulichen Umgang mit auf der Grundlage des Vertrages erlangten
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen nur an solche Unterauftragnehmer
weiterzugeben, deren Einsatz der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und
soweit diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch
den Unterauftragnehmer erforderlich sind (need-to-know-Prinzip). Dies gilt nur, wenn sich der
Unterauftragnehmer zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur
Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei
muss die Weitergabe der vertraulichen Informationen durch den Unterauftragnehmer
ausgeschlossen sein; soweit nicht der Auftraggeber jeweils zuvor einer Weitergabe ausdrücklich
zugestimmt hat.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert
ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche
Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt
werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der
Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt
nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des
Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
22. Vertragspartner
Vertragspartner sind Auftraggeber und Auftragnehmer. Bezugsberechtigte Parteien sind neben
dem Auftraggeber auch dessen Tochtergesellschaften sowie der Fachbereich Medizin der
Johann Wolfgang Goethe-Universität.
35
Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Frankfurt für Lieferleistungen
Seite 11
19.02.2019
23. Vertrag
Das Angebot des Bieters bildet im Auftragsfall den Vertrag. Der Vertrag kommt durch die
Zuschlagserteilung des Auftraggebers an den entsprechenden Bieter zustande. Es wird kein
weiterer Vertrag abgeschlossen.
24. Dokumentensprache
Alle schriftlichen Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z.B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen
von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung
behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein.
25. Änderungen und Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
26. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist in Frankfurt am Main.
27. Schlussbestimmungen
Alle Vereinbarungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des einheitlichen Kaufrechts
(EAG und EKG) ist ausgeschlossen.
28. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der o. g. Bestimmungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um
unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen
Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
Die Bedingungen der Ausschreibung können mit Rücksicht auf die Unübersehbarkeit der
wirtschaftlichen Entwicklung und etwaiger Änderungen gesetzlicher (behördlicher)
Bestimmungen nicht erschöpfend und umfassend sein. Deshalb sichern sich die Vertragspartner
gegenseitig zu, im Bedarfsfall gemeinsam eine angemessene Lösung zu suchen und
herbeizuführen, wenn sich bei der Durchführung des Auftrages aus vorgenannten Gründen für
den einen oder anderen Partner Härten ergeben sollten.
36
II.3.b. Besondere Vertragsbedingungen allgemein
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) der staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten im
Lande Hessen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
1. Allgemein
Für die Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden BVB, die beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)
sowie die Allgemeinen
Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B in der jeweils geltenden Fassung. Die VOL/B kann eingesehen werden unter:
http://www.bmwi.de/DE/Service/gesetze,did=191224.html. Sofern einzelauftragsbezogen Besondere Vertragsbedingungen vereinbart
wurden, gelten diese
zusätzlich.
Abweichungen vom erteilten Auftrag, den BVB, den ZVB sowie der VOL/B als auch einzelauftragsbezogener Besonderer
Vertragsbedingungen sind
ausdrücklich zu erklären.
Vermerke auf Briefbögen, Preislisten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw., nach denen dem Auftrag die Bedingungen des
Auftragnehmers zugrunde
liegen, gelten, wie auch mündliche Abreden, demnach nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat.
Zusatz- und Nachtragsaufträge sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich erteilt werden. Für sie gelten
die Bedingungen des
Hauptvertrages. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.
Bei einem Auftragswert von über Euro 500.- sind der Auftrag sowie die vereinbarten Nachlässe und Skonti durch den
Auftragnehmer schriftlich zu
bestätigen.
2. Preise
Soweit es die Vertragsverhältnisse des Auftrags ermöglichen, sind Festpreise zu vereinbaren. Es gelten die Bestimmungen der
Verordnung PR Nr. 30/53
über die Preise bei öffentlichen Aufträgen mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten
(Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18. Dez.
1953) in der jeweils geltenden Fassung. Die Preise gelten unter dem Vorbehalt der preisrechtlichen Überprüfung durch die für
die Preisbildung und
Preisüberwachung zuständigen Behörden. Sofern Marktpreise nicht vorliegen, gelten die Preise in der vereinbarten Höhe als
Selbstkostenpreise gemäß
 6 Abs. 2 VO PR Nr. 30/53. Gewährt der Auftragnehmer anderen Auftraggebern günstigere Zahlungsbedingungen, so hat er sie auch
den staatlichen
Behörden, Betrieben und Anstalten im Lande Hessen gemäß  4 Abs. 3 VO PR Nr. 30/53 einzuräumen.
3. Auftragsausführung
Beabsichtigt der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmen und/oder Verleihunternehmen, so hat er diese spätestens vor
Beginn der
Auftragsausführung dem Auftraggeber zu benennen und dessen Zustimmung zu der Unterbeauftragung einzuholen.
4 . Ausführungsfristen ( 5 VOL/B,  7 VOL/B)
Die vereinbarten Ausführungsfristen sind verbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen sind dem Auftraggeber unverzüglich
anzuzeigen. Im Übrigen
gelten die Bestimmungen betreffend Behinderung und Unterbrechung der Leistung nach  5 VOL/B sowie die Bestimmungen nach  7
VOL/B betreffend
Pflichtverletzungen des Auftragnehmers.
5. Nachweise und Kontrollen
5.1 Der Auftragnehmer sowie dessen Nachunternehmen und/oder Verleihunternehmen sind verpflichtet, dem Auftraggeber die
Einhaltung der Verpflichtung
nach den  4 (Tariftreuepflicht) und 6 (Mindestentgelt) des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) auf dessen
Verlangen jederzeit
nachzuweisen. Der Auftraggeber darf zu diesem Zweck angekündigt oder unangekündigt in erforderlichem Umfang anlassbezogen
Einsicht in die
Entgeltabrechnungen und anderen Geschäftsunterlagen des Auftragnehmers sowie aller weiteren Nachunternehmen und
Verleihunternehmen nehmen,
aus denen Umfang, Art und Dauer von Beschäftigungsverhältnisses sowie die tatsächliche Entlohnung von Beschäftigten
hervorgehen oder abgeleitet
werden können. Der Auftraggeber kann hierzu auch Auskunft verlangen. Der Auftragnehmer sowie alle Nachunternehmen und
Verleihunternehmen haben
ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Beauftragung
von Nachunternehmen
und/oder Verleihunternehmen, mit diesen zu vereinbaren, dass das vorstehende Auskunfts- und Prüfungsrecht des Auftraggebers
auch ihnen gegenüber
gilt.
5.2 Die Auftragnehmer sowie alle Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen nach
Ziffer 5.1 über die
eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm diese Unterlagen vorzulegen und als Kopie
oder elektronisch zur
Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Pflicht durch alle beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vertraglich sicherzustellen.
5.3 Der Auftraggeber nutzt die ihm als Kopie oder elektronisch zur Verfügung gestellten Unterlagen nur zu dem Zweck nach
Ziffer 5.1 und bewahrt diese
höchstens bis zu einem Jahr nach Erfüllung des Vertrags auf.
6. Verpackung, Versand und Transport ( 6 VOL/B)
Die Lieferungen müssen handelsüblich verpackt sein. Für die Verpackung ist eine angemessene und umweltverträgliche Lösung
zu wählen (z. B.
Kartonagen). Die Waren sind grundsätzlich auf eigene Gefahr frei Empfänger zu liefern. Die Versandkosten (einschließlich der
Kosten für Verpackung,
Transport, ggf. für Versicherung und der Anlieferung an die Empfangsstelle) trägt grundsätzlich der Auftragnehmer, es sei
denn, es wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart. Wird die auf dem Lieferauftrag angegebene Versandanschrift nicht beachtet, haftet der Auftragnehmer
für den entstandenen
Schaden.
7. Gefahrübergang ( 13 VOL/B)
Gefahr und Eigentum gehen über mit der Übernahme seitens des Empfängers; bei gesetzlich vorgesehener oder vereinbarter
Abnahme mit erfolgter
Abnahmeerklärung durch den Auftraggeber.
8. Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verpflichtung zur Untersuchung und zur Mängelrüge beginnt in allen Fällen erst dann, wenn die Ware vom Empfänger
entgegengenommen worden ist.
Eine vom Auftragnehmer übernommene Mängelfrist beginnt mit dem gleichen Tag.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der vom Empfänger bestimmte Ort der Leistungsabnahme.
10. Gerichtsstand ( 19 VOL/B)
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und über die Gültigkeit des Vertrages ist das Gericht zuständig,
in dessen Bezirk die Bedarfsstelle
(BSt.) bzw. deren prozessberechtigte Behörde ihren Sitz hat.
11. Zahlung
11.1 Das Land Hessen möchte neben der Möglichkeit der Papierrechnung die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung)
fördern. Entsprechende
Erläuterungen zu den Voraussetzungen zur Übermittlung von E-Rechnungen erhalten Sie auf Anforderung durch den Auftraggeber.
11.2 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch den Empfänger. Abweichungen werden besonders vermerkt.
11.3 Die fällige Zahlung wird unverzüglich, spätestens 30 Kalendertage (ggf. spätestens 21 Kalendertage unter Abzug eines
vereinbarten Skontos) nach
Zugang der prüffähigen Rechnung ausgeführt. In der hessischen Landesverwaltung werden Rechnungen zunehmend maschinell und
automatisch
verarbeitet. Daher muss jede Rechnung den Leistungs- und Rechnungsempfänger ausweisen sowie die Bestellnummer bei Rechnungen
mit Bestellbezug.
Rechnungen ohne diese Angaben können nicht bearbeitet werden und müssen zurückgeschickt werden..
11.4 Abschlagszahlungen werden in der Höhe des Wertes nachgewiesener vertragsgemäßer Leistungen einschließlich
ausgewiesener Umsatzsteuer gewährt.
37
II.3.b. Besondere Vertragsbedingungen allgemein
11.5 Bei in sich abgeschlossenen Teilen einer vertragsgemäßen Leistung werden Teilabnahmen ohne Rücksicht auf die Vollendung
der übrigen Leistungen
durchgeführt, endgültig festgestellt und bezahlt.
11.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bezüglich der Zahlungsfristen als auch der Gewährung von Abschlagszahlungen und
Teilzahlungen entsprechend den
Regelungen in Ziffern 11.3 bis 11.5 gegenüber seinen Nachunternehmen und Verleihunternehmen zu verfahren.
11.7 Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen Zahlungen unmittelbar
an die Gläubiger des
Auftragnehmers (Lieferant, Nachunternehmer, Verleihunternehmen) zu leisten, soweit diese an der Ausführung der vertraglichen
Leistung des
Auftragnehmers aufgrund eines mit diesem abgeschlossenen Vertrages beteiligt sind, diese wegen Zahlungsverzugs des
Auftragnehmers die Fortsetzung
ihrer Leistung zu Recht zu verweigern und die Direktzahlung die Fortsetzung der Leistungen sicherstellen soll.
Erklärt sich der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer von diesem gesetzten angemessenen Frist nicht
darüber, ob und inwieweit
er die Forderung seines Gläubigers anerkennt und legt er bei Nichtanerkennung keinen entsprechenden Nachweis vor, so gelten
die Voraussetzungen für
die Direktzahlung als anerkannt. Entsprechendes gilt bei Teilleistungen.
11.8 Der Anspruch auf Verzugszinsen des Auftragnehmers ( 286, 288 BGB) ist nicht einschränkbar oder abdingbar. Dies gilt auch
für die Ansprüche auf
Verzugszinsen in den Rechtsverhältnissen zwischen Auftragnehmer und den Nachunternehmen, Verleihunternehmen sowie Lieferanten.
12. Erklärung über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Der Auftragnehmer hat, soweit dies nicht bereits im Vergabeverfahren geschehen ist, eine Erklärung abzugeben, dass er seinen
gesetzlichen Pflichten zur
Zahlung der Steuern sowie der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist. Die Erklärung soll wie folgt lauten:
Ich erkläre, dass ich meinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-,
Renten- und Arbeitslosen-Versicherung) nachgekommen bin.
Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen Ausschluss von weiteren
Vergabeverfahren zur Folge
haben kann.
13. Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund / Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2 VOL/B),
Antikorruptionsklausel
13.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem.  314 BGB berechtigt, den Vertrag
fristlos zu kündigen oder von
ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der
Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile
unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe
leistet, die unter
 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),  299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen
Verkehr),  333 StGB (Vorteilsgewährung),  334 StGB (Bestechung),  17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen)
oder
18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen;
d) vorsätzliche unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Zuverlässigkeit sowie Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben
haben.
13.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 13.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem
pauschalen
Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird
nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
13.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 13.1 b oder 13.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in
Höhe 5 v.H. der
Abrechnungssumme verpflichtet.
13.4 Die Nummern 13.1b und 13.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozialadäquates Verhalten im Sinne der
Verwaltungsvorschriften zur
Korruptionsprävention in der Landesverwaltung; hier: Verwaltungsvorschriften für Beschäftigte des Landes über die Annahme
von Belohnungen und
Geschenken (StAnz. 26/2012, S. 676ff) handelt. Dies ist der Fall, wenn das Verhalten nach Ziffer 4. der vorgenannten
Verwaltungsvorschrift als allgemein
genehmigt gilt oder gemäß Ziffer 5. im Einzelfall genehmigt wurde. Gleiches gilt, wenn ein Bezug zum Amt oder der
dienstlichen Tätigkeit ausgeschlossen
werden kann.
13.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
14. Insolvenzverfahren ( 8 VOL/B)
Wird über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, so
hat er dies dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
15. Abtretung
Eine Abtretung der Forderung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers wirksam.
16. Druckaufträge
Bei Druckaufträgen erwirbt das Land Hessen mit der Zahlung des Rechnungsbetrages das Recht zur uneingeschränkten
Vervielfältigung in allen Verfahren
und zu jeglichem Verwendungszweck an fremden Entwürfen, Originalen usw.
Entwürfe, Reinzeichnungen, Dateien usw. gehen alsdann vollständig in das Eigentum des Landes Hessen über.
Produktionsbedingte Druck-Mehrexemplare dürfen nicht berechnet werden; Minderlieferungen sind nach der tatsächlich
gelieferten Zahl zu berechnen.
1.305 OFD, 07/2016
38
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nummer 3 VOL/B)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung ( 12 Nummer 2 VOL/B)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme ( 13 VOL/B)
5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
39
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung (Korrektur)
19.03.2019
Verfahren: 2019008  Palo Alto NG Firewall mit Implementierungsleistung (7/008/2019)
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Leistungsverzeichnis 008/2019 EUR .........................
Hinweis zum Skonto
Die Eingabe eines eigenen Skontowertes ist nicht zugelassen. In den beigefügten
Vertragsbedingungen werden 3 % Skonto bei einem Zahlungsziel von 21 Tagen
gefordert.
1.1 Palo Alto Networks PA5220 with redundant
AC power
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Hardware Firewall
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2 Threat prevention subscription 3 year
prepaid for device in an HA pair, PA5220
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Lizenz 3 Jahre Threat prevention
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  1/5
40
1.3 WildFire subscription 3 year prepaid for
device in an HA pair, PA5220
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Lizenz 3 Jahre WildFire
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
1.4 Partner enabled premium support 3year
prepaid, PA5220
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Hardware Support
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
1.5 Palo Alto Networks AutoFocus Threat
Intelligence Service Standard subscription 1
year
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Lizenz 1 Jahr AutoFocus
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
1.6 P.1396.10PAL01 / 10G SFP+ LR | 10 km,
1310 nm, Singlemode, LC / Kompatibilität:
Palo Alto Networks / PANSFPPLUSLR
USt. [%]
19%
Menge
4,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  2/5
41
Hardware SFP MedienModule
1.7 Palo Alto Networks PA220 Lab Unit USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Hardware LabEquipment
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
1.8 PA220 Lab Unit First Year Service Bundle
(Threat Prevention, PANDB URL Filtering,
GlobalProtect, WildFire, Standard Support)
USt. [%]
19%
Menge
6,00
Einheit
Stück
Lizenzen 1 Jahr LabEquipment
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
1.9 Palo Alto Networks OnSite training course,
3 days, up to 12 students. Onsite training
will expire (1) one year from date of
purchase. Price includes instructor T&E,
courseware, and lab access.
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Schulung 12 Personen für 3 Tage am UKF
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  3/5
42
1.10 Optional zu Position 1.9: PaloAlto Networks
Firewall 8.1 Essentials: Configuration and
Management (5 Days)
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
Stück
Schulung 3 Personen für 5 Tage außer Haus
Bitte hier Einzelpreis pro Person für 5 Tage eingeben!
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
1.11 Planung, Ausführung, Inbetriebnahme und
Dokumentation der Palo Alto PA5520
Lösung am UKF
USt. [%]
19%
Menge
15,00
Einheit
Tag
Dienstleistungstage inkl. Reisekosten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Tag
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  4/5
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung (Korrektur)
19.03.2019
Verfahren: 2019008  Palo Alto NG Firewall mit Implementierungsleistung (7/008/2019)
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  5/5
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung (Korrektur)
19.03.2019
Verfahren: 2019008  Palo Alto NG Firewall mit Implementierungsleistung (7/008/2019)
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eignungskriterien 008/2019
Gewichtung: 0,00%
1.1 Allgemeine Erläuterungen zu den aufgelisteten Kriterien
Gewichtung: 0,00%
1.1.1 Erläuterung zur Darstellung im Kriterienkatalog [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Die Erfüllung der nachfolgenden Anforderungen ist Voraussetzung für die Anerkennung der Eignung für die ausgeschriebene
Leistung. Das mit "Nein" angezeigte "K.O. Kriterium" sowie die "Gewichtung" haben vergaberechtlich keine Relevanz. Die
Darstellung beruht auf Vorgabe der Deutschen eVergabe, die durch die Vergabestelle nicht geändert werden kann.
 Falls Sie nicht präqualifiziert sind (siehe Ziffer 1.1.3), geben Sie die geforderten Daten ein bzw. laden Sie die ggf.
geforderten
Unterlagen in die
"Eigenen Anlagen" Ihres Angebotes hoch und beginnen Sie bitte den Dateinamen mit der entsprechenden Ziffer des
Kriterienkatalogs
[ ] Zur Kenntnis genommen
Mehrere Antworten wählbar
1.1.2 Präqualifikation für Liefer und Dienstleistungen
K.O.Kriterium: Nein
Wenn Sie präqualifiziert sind, geben Sie die Daten (URLAdresse + Präqualifikationsnummer) dazu hier ein. Bitte beachten Sie,
dass in den folgenden Punkten möglicherweise auftragsspezifische Anforderungen gestellt werden, zu denen Ihre
Präqualifikationsunterlag en entsprechende Nachweise nicht erhalten. In diesen Fall geben Sie bitte nachfolgend die
entsprechenden Erklärungen ab bzw. laden Sie die zusätzlichen Unterlagen in die "Anlagen Ihres Angebotes hoch.
1.2 Mindestens Platinum Partner bei PaloAlto Networks
Gewichtung: 0,00%
1.2.1 Nachweis
K.O.Kriterium: Nein
Mindestanforderungen: Platinum Partner bei PaloAlto Networks
[ ] beigefügt
Mehrere Antworten wählbar
1.3 Ausschlussgründe
Gewichtung: 0,00%
1.3.1 bei NationalenVerfahren
Gewichtung: 0,00%
1.3.1.1 E) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Gewichtung: 0,00%
1.3.1.1.1 Insolvenzverfahren und Liquidation
K.O.Kriterium: Nein
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
A) Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
B) Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
[ ] A) trifft zu
[ ] B) trifft zu
Mehrere Antworten wählbar
1.3.1.2 G) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. zur gesetzl. Sozialversicherung
Gewichtung: 0,00%
1.3.1.2.1 Erklärung
Gewichtung: 0,00%
1.3.1.2.1.1 Zahlung von Steuern und Abgaben
K.O.Kriterium: Nein
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
[ ] Bestätigung
Mehrere Antworten wählbar
Kriterienkatalog  1/3
45
1.3.1.3 Fnat) Angaben zu schweren Verfehlungen
Gewichtung: 0,00%
1.3.1.3.1 Erklärung
Gewichtung: 0,00%
1.3.1.3.1.1 schwere Verfehlungen
K.O.Kriterium: Nein
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
[ ] Bestätigung
Mehrere Antworten wählbar
Kriterienkatalog  2/3
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung (Korrektur)
19.03.2019
Verfahren: 2019008  Palo Alto NG Firewall mit Implementierungsleistung (7/008/2019)
LEISTUNGSKRITERIEN
1 niedrigster Preis
Gewichtung: 0,00%
1.1 Zuschlagkriterium: niedrigster Preis [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Nehmen Sie hiermit bitte zur Kenntnis, dass das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag erhält.
Das mit "Nein" angezeigte "K.O. Kriterium" hat keine Relevanz, gleiches gilt für Angaben zu Gewichtung
[ ] Zur Kenntnis genommen
Mehrere Antworten wählbar
Kriterienkatalog  3/3
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Name Dateiname Größe MIMEType
48
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/03/27daf4b5-fdd5-48aa-b6ba-eb11afe9da6a.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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