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Ausschreibung: Bauarbeiten für Kindergärten - DE-Korbach
Bauarbeiten für Kindergärten
Kauf oder Verkauf von Grundstücken
Dokument Nr...: 228594-2019 (ID: 2019051709043902305)
Veröffentlicht: 17.05.2019
*
DE-Korbach: Bauarbeiten für Kindergärten
2019/S 95/2019 228594
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landkreis Waldeck-Frankenberg Der Kreisausschuss
Südring 2
Korbach
34497
Deutschland
Kontaktstelle(n): zentrale Submissionsstelle
Telefon: +49 5631954426
E-Mail: [1]nadine.albrecht@lkwafkb.de
Fax: +49 5631954372
NUTS-Code: DE736
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.landkreis-waldeck-frankenberg.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.had.de
I.1)Name und Adressen
Stadt Korbach, Verwaltungsstelle
Hagenstraße 5
Korbach
34497
Deutschland
Kontaktstelle(n): Sozial- und Kulturamt
E-Mail: [4]ute.jennemann@korbach.de
NUTS-Code: DE736
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.korbach.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[6]https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Det
ails&TenderOID=54321-Tender-16ab6783560-74a8173a01f03c79
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Landkreis Waldeck-Frankenberg zentrale Submissionsstelle
Südring 2
Korbach
34497
Deutschland
Kontaktstelle(n): Submissionsstelle
Telefon: +49 5631954426
E-Mail: [7]nadine.albrecht@lkwafkb.de
Fax: +49 5631954372
NUTS-Code: DE736
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.landkreis-waldeck-frankenberg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss eines Grundstückskaufvertrags mit der Verpflichtung zur
Errichtung und zum Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung in Korbach
Referenznummer der Bekanntmachung: 187/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214100
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Kaufvertrags mit der Verpflichtung zur Errichtung und
zum Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung in Korbach.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
70122000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE736
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg und die Kreis- und Hansestadt Korbach
planen, ein für die Errichtung einer Kindertagesstätte geeignetes, ca.
5 000 m^2 großes Teilsgrundstück an dem Grundstück Gemarkung Korbach,
Flur 25, Flurstück 64/8 zu veräußern.
Der Grundstückskaufvertrag wird mit der Verpflichtung des Erwerbers
verbunden, auf dem Grundstück die notwendige Infrastruktur in Form von
Gebäuden, Freiflächen etc. für eine Kindertagesstätte innerhalb in
eigener Verantwortung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen
Vorgaben sowie der Qualitätsstandards für Kinder unter 3 Jahren in
Tageseinrichtungen der nordhessischen Jugendämter zu errichten und zu
betreiben.
Planung, Bau und Betrieb der Einrichtung sollen sich an den
Empfehlungen Die sichere Kindertageseinrichtung der Unfallkasse
Nordrhein-Westfalen (UK NRW) orientieren.
Eine finanzielle Beteiligung und/oder Übernahme des wirtschaftlichen
Risikos, auch in Teilen, für Bau und/oder Betrieb durch den Landkreis
Waldeck-Frankenberg oder die Kreis- und Hansestadt Korbach erfolgt
nicht. Die Veräußerung des Grundstücks wird an folgende Voraussetzungen
gebunden:
die Errichtung der Kindertagesstätte genügt den Anforderungen dieser
Ausschreibung,
die Aufnahme des Betriebs der Kindertagesstätte erfolgt bis Februar
2021,
der Betrieb ist in Übereinstimmung mit den abgegebenen,
betriebsbezogenen Zusicherungen nach Maßgabe der Ziffer III.1.1) lit.
e) aufrecht zu erhalten,
der Betrieb der Kindertagesstätte ist für einen Zeitraum von 25
Jahren zu garantieren.
Als Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb der Kindertagesstätte
sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:
die Kindertagesstätte muss mindestens 6-gruppig sein,
das Betreuungsangebot muss möglichst zeitlich flexibel sein und bis
zu 75 Kindergartenplätze für Kinder ab dem vollendeten dritten
Lebensjahr bis Schuleintritt sowie 36 Krippenplätze für Kinder ab dem
neunten Lebensmonat beinhalten,
eine angemessene Mittagsversorgung ist im Rahmen der
Ganztagesversorgung für eine begrenzte Zahl von Kindern
sicherzustellen,
der Betrieb hat in der Zeit von Montag bis Freitag mit wöchentlichen
Öffnungszeiten von bis zu 50 Stunden stattzufinden,
die jeweils gültige Entgeltregelung für Kindertagesstätten der Kreis-
und Hansestadt Korbach für eine wöchentliche Betreuungszeit von bis zu
35 Wochenstunden ist zu übernehmen,
für die Betreuungszeit von bis zu 35 Wochenstunden zahlt die Kreis-
und Hansestadt Korbach einen Betriebskostenzuschuss zu den
angemessenen, nachgewiesenen Kosten bis zur Höhe der durchschnittlichen
Betriebskosten der Betreuungseinrichtung in kommunaler Trägerschaft für
Kinder mit erstem Wohnsitz in Korbach,
in der Betriebsphase erfolgt kein Defizitausgleich durch die Stadt
Korbach.
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat das Recht zum Rücktritt vom
Grundstückskaufvertrag, sofern eine oder mehrere der vorgenannten
Voraussetzungen durch einen vom zukünftigen Träger zu vertretenden
Grund nicht erfüllt werden. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen
zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 300
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Eignung nach Ziffer III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung.
Eine detaillierte Matrix mit Angabe der einzelnen Eignungskriterien
sowie der Verteilung der Punkte und Gewichtung dieser Kriterien ist dem
Bewerbungsbogen zu entnehmen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123
Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB;
b) Erklärung über die ordnungsgemäße Eintragung im Handelsregister;
c) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Name, Sitz,
Rechtsform und Zweck der Gesellschaft;
d) Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII oder über die Zugehörigkeit zu einem Verband
der Liga der freien Wohlfahrtspflege und die Erfüllung der
Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB
VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit den weiteren
landesrechtlichen Bestimmungen.
e) Betriebsbezogene Zusicherungen, dass
die Kindertagesstätte in Übereinstimmung mit den einschlägigen,
gesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Kinder- und
Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) betrieben wird,
der Betrieb der Kindertagesstätte bis Februar 2021 aufgenommen und
ein Rücktrittsrecht des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom
Grundstückskaufvertrag im Falle der schuldhaften Nichterfüllung durch
den Erwerber anerkannt wird,
das vom Bewerber verfolgte pädagogische Konzept den gesetzlichen
Vorgaben entspricht.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0
Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden
gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A. Die Ersatzleistung der Versicherung
muss mindestens das 2-Fache der obengenannten Deckungssumme pro Jahr
betragen.
Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein.
Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist
jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den
Bewerbungsunterlagen vorzulegen;
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren
gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A (10 %);
c) Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
(Leistungen über Errichtung und Betrieb von
Kinderbetreuungseinrichtungen) in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A (10 %);
d) Nachweis einer ausreichenden Bonität, etwa durch Vorlage einer
aktuellen Bankauskunft oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft in
Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit gemäß § 6a EU Nr. 2
lit. b) S. 2 VOB/A.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
Leitungspersonal, Erziehern und sonstigem Personal hervorgeht (15 %);
b) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen
vergleichbar sind (Leistungen über Errichtung und Betrieb von
Kinderbetreuungseinrichtungen) gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A (50
%);
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Bewerbers
zur Qualitätssicherung gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. c) VOB/A (15 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum
Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI.
3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der
gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen
(Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von
Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn
dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist,
kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung
abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern,
sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber
fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der
Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als
vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise
unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß
§ 6d EU Abs. 1 VOB/A auch bei Bietergemeinschaften wird
hingewiesen.
Die Bewerber sind im Rahmen des Vergabeverfahrens gegenüber ihren
Mitarbeitern zum Datenschutz in Bezug auf deren personenbezogene Daten
verpflichtet. Für den Fall der Angabe dieser Daten erklärt der
Bewerber, sämtliche Vorschriften des Datenschutzes im Verhältnis zu
seinen Mitarbeitern eingehalten zu haben und einzuhalten. Eine
entsprechende Einwilligung zur Datenweitergabe, Datenverarbeitung und
Datenspeicherung wird als Anlage beigefügt und ist mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014
(GVBl. 2014, 354) findet Anwendung. Bereits jetzt wird darauf
hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei
Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe-
und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 abzugeben
haben.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei
einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und
die Leistung im EU-Ausland erbringen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/06/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/06/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/12/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein 2-stufiges
Verfahren nach den Vorschriften der EU VOB/A. Die erste Stufe ist der
Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche
Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die am besten geeigneten
Bewerber teilnehmen;
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des
Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Dokument ist
unter der in Ziffer 1.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos
verfügbar;
3) Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform des eHAD
einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in
Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen;
4) Den maximal 5 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die
Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereitgestellt. Die übrigen Bewerber
werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre
Nichtberücksichtigung informiert;
5) Für den Fall, dass mehr als 5 Bewerber die Eignungsanforderungen
erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der in dieser
Bekanntmachung abschließend und vollständig aufgezählten
Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen
Klammerzusätze aufgenommen.
Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für
die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung
nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die
entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen
sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert
und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der
maximal 5 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten
Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die
Entscheidung per Los treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der
Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu
unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der
Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem
bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen;
7) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise
berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht;
8) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen
oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die
Projektplattform des eHAD eingegangen sein. Fehlende Erklärungen werden
grundsätzlich auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu
bestimmenden Nachfrist gemäß § 16a EU Abs. 4 VOB/A nachgereicht werden.
Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber
vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden;
9) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage
vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die
Projektplattform oder per E-Mail an die unter Ziffer I. 3) dieser
Bekanntmachung genannte Kontaktadresse gestellt werden. Eine
Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der
vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf
der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64295
Deutschland
Telefon: +49 6151126603
E-Mail: [10]vergabekammer@rpda.hessen.de
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64295
Deutschland
Telefon: +49 6151126603
E-Mail: [11]vergabekammer@rpda.hessen.de
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter
Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64295
Deutschland
Telefon: +49 6151126603
E-Mail: [12]vergabekammer@rpda.hessen.de
Fax: +49 6151125816
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2019
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6. https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ab6783560-74a8173a01f03c79
7. mailto:nadine.albrecht@lkwafkb.de?subject=TED
8. http://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/
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11. mailto:vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
12. mailto:vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
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