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Ausschreibung: Computersteuerungssystem - DE-München
Computersteuerungssystem
Dokument Nr...: 229660-2019 (ID: 2019051709312503380)
Veröffentlicht: 17.05.2019
*
  DE-München: Computersteuerungssystem
   2019/S 95/2019 229660
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landeshauptstadt München, Baureferat
   Friedenstraße 40
   München
   81671
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
   E-Mail: [1]bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.muenchen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verschiedene Straßentunnel im Stadtgebiet, Unterhalt; Softwarelizenzen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48151000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung von WinCC OA Lizenzen für LT und VMS.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Upgrade und Erweiterung der WinCC OA Lizenzen der Tunnel auf die
   aktuelle Version 3.16 Lizenzen
    der Leittechnik MRO,MRSW, CAN, PET, TTT, BMT, und Simulator,
    Erweiterung auf 200 000 I/O.
   Upgrade und Erweiterung der WinCC OA Lizenzen des
   Bestandsvideomanagementsystems auf die aktuelle Version 3.16 Lizenzen
   für
    Bestandssystemupgrade,
    Erweiterung Bestandssystem 200 000 I/O,
    Videolizenzerweiterung auf 700 Kameras.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Es gibt folgende technische Gründe für die produktbezogene Beschaffung
   von WinCC OA Version 3.16 direkt vom Hersteller Siemens AG:
    Teilweiser Erhalt der bestehenden Hardware bei Nutzung des Upgrades
   ist die wirtschaftlichere Variante im Vergleich zum einer kompletten
   Systemumstellung, da geringere Kosten durch Erweiterung/Ergänzung eines
   Bestandssystems im Vergleich zur Beschaffung einer neuen
   Alternativlösung entstehen,
    die geringere Gefahr von Kompatibilitätsproblemen und Fehlfunktionen,
    Weiterführen eines einheitlichen und gewachsenen Systems eines
   Herstellers bzw. bestimmter Hersteller,um auch bei Störungen die Gefahr
   des Auftretens von Streitfragen hinsichtlich der Verantwortlichkeit und
   Zuständigkeit für die Fehlerbeseitigung zu minimieren,
    geringerer Schulungs- und Einarbeitungsaufwand für die eingesetzten
   Mitarbeiter bei Einsatz eines bewährten und den Mitarbeitern bekanntes
   System und die daraus resultierende geringere Gefahr von
   Anwendungsproblemen und geringerer Kostenaufwand.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Verschiedene Straßentunnel im Stadtgebiet, Unterhalt; Softwarelizenzen
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   14/05/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Siemens AG
   München
   Deutschland
   NUTS-Code: DE
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Eintragung 0,01 EUR in den Ziffern II.1.7) Gesamtwert der
   Beschaffung (ohne MwSt.) und V.2.4) Angaben zum Wert des
   Auftrags/Loses (ohne MwSt.) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert
   des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses
   Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld
   für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 89 / 2176-2411
   Fax: +49 89 / 2176-2847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/05/2019
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   2. http://www.muenchen.de/
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