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Ausschreibung: Druckerei- und Verteilerdienste - DE-Berlin
Druckerei- und Verteilerdienste
Dokument Nr...: 229831-2019 (ID: 2019051709353303568)
Veröffentlicht: 17.05.2019
*
DE-Berlin: Druckerei- und Verteilerdienste
2019/S 95/2019 229831
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesverwaltungsamt (BVA)
DGZ-Ring 12
Berlin
13086
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle im Referat Z I 5, Frau Birgit Reichert
Telefon: +49 228-99358681398
E-Mail: [1]vergabestelle@bva.bund.de
Fax: +49 30-916081645
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.bva.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=253484
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=253484
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Druck- und Versanddienstleistungen inklusive Anschriftenermittlung bei
Postrückläufern
Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5 - X -52/19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79824000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister (nachfolgend:
Auftragnehmer) für den Druck und die Versendung der Änderungsbescheide
sowie für die Anschriftenermittlung von schätzungsweise 100 000
Briefrückläufern (Postrückläufermanagement) zu beauftragen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
50728 Köln
Zustellung bundesweit und international
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Druck- und Versanddienstleistungen inklusive Anschriftenermittlung bei
Postrückläufern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 05/07/2019
Ende: 01/06/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben:
Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer,
Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische
Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen,
ggf. weitere Angaben;
2) Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der
Bewerbunsgbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen
nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link
online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit
selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum
Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe
nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen
Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine
gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des
Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen,
bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des
Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte
Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält
sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von
ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen
sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das
jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der
natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der
wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben
nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder
vergleichbarer Unterlagen;
3) Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern
eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des
EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines
Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie
oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als
sechs Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein
anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung
zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen.
Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der
Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen
(Eignungsleihe) bzw. sollen andere Unternehmen Teile der Leistung
ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese
Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen
Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der
Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der
Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016).
Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen
inhaltlich entsprechen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich
des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung,
Aktuelle Bankauskunft zum Nachweis geordneter finanzieller
Verhältnisse, ausgestellt von der Bank.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft den geforderten Nachweis erbringen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der
Bietergemeinschaft wird in Summe der Angaben aller Mitglieder der
Bietergemeinschaft beurteilt. Beruft sich ein Bieter oder eine
Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten eines anderen
Unternehmens (insb. Nachunternehmer) sind die Nachweise auch für diese
Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen
Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen
Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3
Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer-
bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten
Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug
auf die Dienstleistungen Druck, Versand und Anschriftenermittlung,
Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden
sollen (Eigenerklärung).
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter
der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche
Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die
konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige
konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der
Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die
konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden
(§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis
der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7
der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für
die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016).
Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen
inhaltlich entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2019
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/06/2019
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Es gelten die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der
Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie in den EU-Bewerbungsbedingungen,
dargestellten Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren,
2) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt elektronisch über die
e-Vergabe-Plattform des Bundes. Allgemeine Informationen zur
e-Vergabe-Plattform finden Sie unter [5]https://www.evergabe-online.de
Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform für die Kommunikation
während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird
empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu
registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu
aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte
Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die
interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die
Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen
eigenverantwortlich informieren,
3) Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über
die e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter Nachrichten
(Anfragen) des AnA-Web zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten
als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10
Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform
eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g.
Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in
diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV nicht statt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bubndes beim Bubdeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 228-9499163
E-Mail: [6]info@bundeskartellamt.bund.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
§ 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/05/2019
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4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=253484
5. https://www.evergabe-online.de/
6. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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