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Ausschreibung: Druckerei- und Verteilerdienste - DE-Berlin
Druckerei- und Verteilerdienste
Dokument Nr...: 229831-2019 (ID: 2019051709353303568)
Veröffentlicht: 17.05.2019
*
  DE-Berlin: Druckerei- und Verteilerdienste
   2019/S 95/2019 229831
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesverwaltungsamt (BVA)
   DGZ-Ring 12
   Berlin
   13086
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle im Referat Z I 5, Frau Birgit Reichert
   Telefon: +49 228-99358681398
   E-Mail: [1]vergabestelle@bva.bund.de
   Fax: +49 30-916081645
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.bva.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=253484
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=253484
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Druck- und Versanddienstleistungen inklusive Anschriftenermittlung bei
   Postrückläufern
   Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5 - X -52/19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79824000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister (nachfolgend:
   Auftragnehmer) für den Druck und die Versendung der Änderungsbescheide
   sowie für die Anschriftenermittlung von schätzungsweise 100 000
   Briefrückläufern (Postrückläufermanagement) zu beauftragen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   50728 Köln
   Zustellung bundesweit und international
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Druck- und Versanddienstleistungen inklusive Anschriftenermittlung bei
   Postrückläufern.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 05/07/2019
   Ende: 01/06/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben:
   Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer,
   Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische
   Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen,
   ggf. weitere Angaben;
   2) Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der
   Bewerbunsgbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen
   nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link
   online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit
   selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum
   Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe
   nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen
   Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem
   Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine
   gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder
   Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des
   Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und
   § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen,
   bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des
   Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte
   Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält
   sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von
   ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen
   sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das
   jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der
   natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der
   wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben
   nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder
   vergleichbarer Unterlagen;
   3) Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern
   eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des
   EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
   (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines
   Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie
   oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als
   sechs Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein
   anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung
   zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
   Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen.
   Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der
   Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen
   (Eignungsleihe) bzw. sollen andere Unternehmen Teile der Leistung
   ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese
   Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen
   Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die
   Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der
   Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der
   Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016).
   Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen
   inhaltlich entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich
   des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3
   Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung,
    Aktuelle Bankauskunft zum Nachweis geordneter finanzieller
   Verhältnisse, ausgestellt von der Bank.
   Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft den geforderten Nachweis erbringen.
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der
   Bietergemeinschaft wird in Summe der Angaben aller Mitglieder der
   Bietergemeinschaft beurteilt. Beruft sich ein Bieter oder eine
   Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten eines anderen
   Unternehmens (insb. Nachunternehmer) sind die Nachweise auch für diese
   Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen
   Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der
   Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur
   Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen
   Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3
   Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer-
   bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten
   Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug
   auf die Dienstleistungen Druck, Versand und Anschriftenermittlung,
    Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden
   sollen (Eigenerklärung).
   Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter
   der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche
   Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die
   konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige
   konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der
   Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die
   konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden
   (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis
   der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7
   der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für
   die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016).
   Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen
   inhaltlich entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/06/2019
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 14/06/2019
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Es gelten die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie in den EU-Bewerbungsbedingungen,
   dargestellten Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren,
   2) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt elektronisch über die
   e-Vergabe-Plattform des Bundes. Allgemeine Informationen zur
   e-Vergabe-Plattform finden Sie unter [5]https://www.evergabe-online.de
   Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform für die Kommunikation
   während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird
   empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu
   registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu
   aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte
   Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die
   interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die
   Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen
   eigenverantwortlich informieren,
   3) Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über
   die e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter Nachrichten
   (Anfragen) des AnA-Web zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten
   als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10
   Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform
   eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g.
   Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in
   diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV nicht statt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bubndes beim Bubdeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228-9499163
   E-Mail: [6]info@bundeskartellamt.bund.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
   § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs.
   3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/05/2019
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   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=253484
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