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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Rheine
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 230476-2019 (ID: 2019051709493804189)
Veröffentlicht: 17.05.2019
*
DE-Rheine: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2019/S 95/2019 230476
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Rheine
48431
Deutschland
Kontaktstelle(n): PricewaterhouseCoopers Legal AG
Rechtsanwaltsgesellschaft
Telefon: +49 4063781258
E-Mail: [1]jurkea.wachtendorf@de.pwc.com
Fax: +49 699585964669
NUTS-Code: DEA37
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.rheine.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.rheine.de/stadtentwicklung-wirtschaft/mobilitaet-und-ver
kehr/oeffentlicher-personennahverkehr/2075.Eigenwirtschaftlicher-Genehm
igungswettbewerb.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beabsichtigte Neuerteilung von Linienverkehrsgenehmigungen nach § 9
Abs. 2, § 12, § 13 i.V.m. §§ 42, 43 PBefG bzw. § 2 Abs. 6 i.V.m. §§ 42,
43 PBefG im Stadtverkehr Rheine
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Rheine beabsichtigt, die Erbringung des Stadtverkehrs Rheine
als eigenwirtschaftlichen Linienverkehr nach §§ 42, 43 PBefG
sicherzustellen. Hierzu ruft die Stadt Rheine nunmehr zu einem
eigenwirtschaftlichen Genehmigungswettbewerb auf. Das entsprechende
genehmigungsrechtliche Antrags- und Bearbeitungsverfahren wird gemäß
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und unter Beachtung des gültigen
Nahverkehrskonzepts der Stadt Rheine vom 9.5.2018 (ergänzt am
8.10.2018) von der zuständigen Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung
Münster) durchgeführt.
Die von dem Genehmigungswettbewerb umfassten Verkehrsleistungen
Linienbündel Stadtverkehr Rheine (einheitliche Gesamtleistung), die
Zusatzleistungen sowie die qualitativen und quantitativen Anforderungen
an die Erbringung der Verkehrsleistungen sind den ergänzenden
Dokumenten zu dieser Vorabbekanntmachung (Ergänzendes Dokument,
Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine und Unterlagen zu den vorgegebenen
Sozialstandards) zu entnehmen. Um die qualitativen und quantitativen
Anforderungen sicherzustellen, hat sich das Verkehrsunternehmen mit
seinem Genehmigungsantrag damit einverstanden zu erklären, eine
Qualitätssicherungsvereinbarung mit der Stadt Rheine über alle
genehmigungsrechtlichen Zusicherungen abzuschließen. Die ergänzenden
Dokumente zu dieser Vorabbekanntmachung: Das Ergänzende Dokument, das
Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine, die
Qualitätssicherungsvereinbarung sowie Unterlagen zu den vorgegebenen
Sozialstandards sind abrufbar unter:
[4]https://www.rheine.de/stadtentwicklung-wirtschaft/mobilitaet-und-ver
kehr/oeffentlicher-personennahverkehr/2075.Eigenwirtschaftlicher-Genehm
igungswettbewerb.html
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Personenverkehrsunternehmer im Sinne des PBefG, welche die
Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG bzw. der VO (EG) Nr. 1071/2009
vom 21.10.2009 und der Berufszugangsverordnung für den
Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15.6.2000 erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Im Zusammenhang mit der Bewertung der Anträge wird die Stadt Rheine bei
der Genehmigungsbehörde eine Empfehlung zu dem aus ihrer Sicht besten
Genehmigungsantrag abgeben. Die Bewertung orientiert sich an den
Inhalten dieser Veröffentlichung einschließlich der hier in Bezug
genommenen ergänzenden Dokumente (Das Ergänzende Dokument, das
Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine, die
Qualitätssicherungsvereinbarung sowie Unterlagen zu den vorgegebenen
Sozialstandards).
Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl eine
Überschreitung der Mindestanforderungen an die Erbringung der
Verkehrsleistungen als auch die Erbringung der Zusatzleistungen sowie
zusätzlicher Qualitäten mit Fahrgastnutzen vom Aufgabenträger positiv
gewertet werden.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/08/2019
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Betriebsaufnahme und entsprechender Beginn der
PBefG-Liniengenehmigungen ist der 1.10.2020. Die Genehmigungen sollen
mit einer Laufzeit von 10 Jahren erteilt werden. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass sowohl eine Überschreitung der
Mindestanforderungen an die Erbringung der Verkehrsleistungen als auch
die Erbringung der o.a. Zusatzleistungen vom Aufgabenträger positiv
bewertet werden, soweit diese auch verbindlich gem. § 12 Abs. 1a PBefG
vom Verkehrsunternehmen zugesichert werden.
Die Stadt Rheine behält sich das Recht vor, die Erbringung der o.a.
Zusatzleistungen (inkl. der Möglichkeit zur räumlichen und zeitlichen
Fortschreibung der zu erbringenden Zusatzleistungen), sollten diese gar
nicht oder nur teilweise eigenwirtschaftlich durch den zukünftigen
Betreiber des Linienbündels Stadtverkehr Rheine angeboten werden,
sowie weitergehender, politisch zukünftig ergänzend/zusätzlich
gewünschter Verkehrsleistungen (z.B. lückenschließender
On-Demand-Verkehre) unter Beachtung der europäischen und nationalen
Anforderungen im Wege einer Direktvergabe zu vergeben.
Verkehrsunternehmen, die einen eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrag
zur Erbringung des o.a. Mindestangebots beantragen, müssen bei
Antragstellung rechtsverbindlich zusichern, dass sie auch zukünftig
keine Einwände oder Rechtsmittel gegen die Vergabe von
Verkehrsleistungen, die räumlich und/oder zeitlich außerhalb der von
ihnen beantragten Bedienung liegen, insb. die Erbringung der
Zusatzleistungen durch einen direkt von der Stadt Rheine beauftragten
Betreiber, erheben werden.
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr sind spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung dieser
Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde,
Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster zu stellen. Die
Genehmigungsanträge müssen persönlich oder per Postzustellung bei der
Genehmigungsbehörde eingegangen sein. Verspätete Anträge bzw. eine
Nachbesserung von Antragsinhalten finden im Verwaltungsverfahren keine
Berücksichtigung.
Die Stadt Rheine weist vorsorglich darauf hin, dass sie sich zum Zwecke
der Bekanntmachung des Verwaltungsverfahrens in Ermangelung weiterer
Bekanntmachungsformulare des gewählten Formulars bedienen musste. Sie
betont ausdrücklich, dass es sich bei dem bekannt gemachten Verfahren
nicht um eine öffentliche Auftragsvergabe handelt. Das Verfahren folgt
nicht der Richtlinie 2014/24/EU.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
Münster
48143
Deutschland
Internet-Adresse: [5]http://www.brms.nrw.de/de/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
Münster
48143
Deutschland
Internet-Adresse: [6]http://www.brms.nrw.de/de/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/05/2019
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References
1. mailto:jurkea.wachtendorf@de.pwc.com?subject=TED
2. http://www.rheine.de/
3. https://www.rheine.de/stadtentwicklung-wirtschaft/mobilitaet-und-verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/2075.Eigenwirtschaft
licher-Genehmigungswettbewerb.html
4. https://www.rheine.de/stadtentwicklung-wirtschaft/mobilitaet-und-verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/2075.Eigenwirtschaft
licher-Genehmigungswettbewerb.html
5. http://www.brms.nrw.de/de/index.html
6. http://www.brms.nrw.de/de/index.html
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