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Ausschreibung: Sanierungsarbeiten - DE-Neckarwestheim
Sanierungsarbeiten
Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Dokument Nr...: 230921-2019 (ID: 2019051710011804677)
Veröffentlicht: 17.05.2019
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DE-Neckarwestheim: Sanierungsarbeiten
2019/S 95/2019 230921
Konzessionsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Schloss Liebenstein GmbH & Co. KG
Marktplatz 1
Neckarwestheim
74382
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schloss Liebenstein GmbH & Co. KG
Telefon: +49 713318426
E-Mail: [1]braun@conmaxum.de
NUTS-Code: DE118
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.neckarwestheim.de/index.php?id=242
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.neckarwestheim.de/index.php?id=248
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts, die von einer
Gebietskörperschaft beherrscht wird
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bau- und Dienstleistungskonzession zur Sanierung und zum Betrieb des
Schlosses Liebenstein
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45453100
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Konzessionsgeber ist Eigentümer des denkmalgeschützten Schlosses
Liebenstein und dem dazugehörigen Schlossgelände von ca. 1 ha. Teile
des Schlosses werden noch bis mindestens 31. 12.2027 von dem bisherigen
Pächter als Hotel- und Gastronomiebetrieb genutzt. Der Pächter hat eine
Verlängerungsoption um fünf Jahre. Die Gebäude des Schlosses sind
sanierungsbedürftig. Gesucht wird ein Investor für das Objekt, der die
notwendigen Sanierungen durchführt und ggf. Investitionen tätigt und
danach den Betrieb des Schlosses auf dem gesamten Schlossgelände
übernimmt. Der bisherige Pächter soll aber die Nutzung fortsetzen bis
der Pachtvertrag endet. Der bisherige Pachtvertrag soll deshalb, ggf.
mit einigen Anpassungen, bestehen bleiben. Der Konzessionsnehmer soll
als Verpächter an die Stelle des Konzessionsgebers treten, ggf. im Wege
einer Vertragsübernahme. Mit den Einnahmen aus dem Betrieb sowie mit
den Pachteinnahmen sollen die Sanierungskosten amortisiert werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 20 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE118
Hauptort der Ausführung:
Schloss Liebenstein
Liebenstein 1
74382 Neckarwestheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Konzessionsnehmer soll das denkmalgeschützte Schloss insgesamt
sanieren. Hierfür werden Sanierungskosten von ca. 8 000 000 EUR
anfallen. Die Sanierungskosten sollen idealerweise durch die Einnahmen
aus dem Betrieb des Schlosses und den Pachteinnahmen aus dem
Pachtvertrag mit dem bisherigen Pächter amortisiert werden. Hinzu
kommen Investitionen, deren konkrete Höhe abhängig sein wird vom
Ausgang dieses Verfahrens, d. h. insbesondere vom Konzept und den
Investitionsverpflichtungen des obsiegenden Bieters.
Zur Realisierung der Konzession kommen folgende 2 Varianten in
Betracht:
Variante Erbbaurecht an dem Schlossgelände: Dem Konzessionsnehmer
wird für die Dauer der Konzession ein Erbbaurecht an dem Schlossgelände
eingeräumt. Hierfür zahlt der Konzessionsnehmer eine angemessene
Vergütung an den Konzessionsgeber. Der Konzessionsnehmer tritt damit in
die Rechte und Pflichten des Konzessionsgebers aus dem Pachtvertrag
ein. Er wird gegenüber dem bisherigen Pächter zum Verpächter. Der
Erbbaurechtsvertrag wird eine Sanierungs- und Nutzungsverpflichtung
enthalten. Zudem verpflichtet sich der Konzessionsnehmer, das
Erbbaurecht nicht ohne Zustimmung des Konzessionsgebers zu veräußern.
Diese Verpflichtungen gelten für die Dauer des Konzessionsvertrages,
Variante Pacht an dem Schlossgelände: Konzessionsgeber und
Konzessionsnehmer schließen einen Pachtvertrag über das Schlossgelände.
Der Konzessionsgeber bleibt Eigentümer des Grundstücks sowie aller
Gebäude. Das Nutzungsrecht des Konzessionsnehmers wird mit einer
Dienstbarkeit gesichert. Der Konzessionsnehmer übernimmt als Verpächter
an Stelle des Konzessionsgebers den Pachtvertrag mit dem bisherigen
Pächter. Der bisherige Pächter hat grundsätzlich einer entsprechenden
Vertragsübernahme bereits zugestimmt. Die Vereinbarung einer
entsprechenden Vertragsübernahme ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Der Konzessionsnehmer sieht diese 2 Vertragsvarianten grundsätzlich als
gleichwertig an; die Einzelheiten ergeben sich aus der
Bewertungsmatrix. Die Bieter können frei wählen, für welche Variante
bzw. Varianten sie ein Angebot unterbreiten. Es steht den Bietern auch
frei, während des Verfahrens von einer Variante zu einer anderen
Variante zu wechseln.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 20 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2060
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zugelassen sind:
1) Bewerbergemeinschaften: Es ist eine Erklärung aller Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen, dass sie gesamtschuldnerisch haften.
Bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen;
2) Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung der verleihenden Unternehmen
ist einzureichen;
3) Unterauftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist dem
Teilnahmeantrag eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister
und/oder Handelsregister beizulegen. Der Nachweis darf nicht älter als
6 Monate sein. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen, ein
Formblatt ist hierfür nicht vorgesehen.
Der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von
folgenden Unternehmen beizulegen:
Bewerber,
jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
Drittunternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit.
Falls nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder
am Wohnsitz des Bewerbers eine Verpflichtung zur Eintragung in ein
Berufsregister und/oder Handelsregister nicht vorgesehen ist oder der
Bewerber eine natürlich Person ist, muss ein entsprechender Nachweis
nicht beigelegt werden. In diesem Fall ist eine Erklärung/Begründung
beizulegen, warum eine entsprechende Eintragung nicht nachgewiesen
wird.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
1) Erklärung zu Umsätzen:
Bewerber, die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften und ggf.
Drittunternehmen zum Nachweis der wirtschaftlichen / finanziellen
Leistungsfähigkeit (Patronatsgeber) müssen seine/ihre Umsatzerlöse
für vergleichbare Leistungen (Sanierung von denkmalgeschützen
Gebäuden) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und
für vergleichbare Leistungen (Betrieb eines Restaurant- und
Hotelgewerbes) der letzten 3abgeschlossenen Geschäftsjahre
Angeben. Ein Mindestumsatz muss nicht nachgewiesen werden.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert
berücksichtigt, jeweils in Bezug auf die entsprechende
Leistungskategorie. Der Bewerber oder Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft kann/können sich zum Nachweis der Umsatzerlöse
auch auf einen Patronatsgeber, der eine Patronatserklärung abgegeben
hat, oder ein Unternehmen, mit dem nachgewiesenermaßen ein
Ergebnisabführungs- oder Beherrschungsvertrag (gemäß oder analog §§ 291
ff. Aktiengesetz) besteht, berufen. Der Konzessionsgeber behält sich
vor, zum Nachweis der Umsatzangaben die Jahresabschlüsse der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (einschließlich Bestätigungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers) oder vergleichbare Nachweise zu fordern.
2) Erklärung zu Beschäftigtenzahlen:
Bewerber, die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften und ggf.
Drittunternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (im Fall der Eignungsleihe) müssen Angaben zur
Beschäftigtenzahl in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
machen. Die Beschäftigtenzahl der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
wird zusammen betrachtet.
Der Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kann/können
sich auf Beschäftigte eines Drittunternehmens berufen, die eine
Verpflichtungserklärung abgegeben haben, nach der sie im Falle der
Beauftragung verpflichtet sind, die betreffenden Leistungen zu
erbringen bzw. die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen (Fall
der Eignungsleihe). Eine Mindestbeschäftigtenzahl muss nicht
nachgewiesen werden.
3) Betriebshaftpflicht:
Vom Bewerber ist eine Erklärung abzugeben, dass während des gesamten
Vertragszeitraums eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
angemessenen Deckungssumme besteht oder im Fall eines Vertragsschluss
unverzüglich nach Vertragsschluss durch den Konzessionsnehmer
abgeschlossen wird. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die
geforderten Summen während des Verfahrens der Höhe nach konkret
festzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-125
GWB ist vom Bewerber, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie
von jedem Drittunternehmen abzugeben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit durch den Nachweis von Referenzprojekten
zur Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden und
zum Betrieb eines Restaurant- und Hotelgewerbes jeweils aus den
letzten 10 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) nachzuweisen.
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
Bewerber,
jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
Drittunternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, Auftraggeberbestätigungen über
den Nachweis der Richtigkeit der Angaben zu den Referenzen zu fordern.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 18/06/2019
Ortszeit: 13:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Schlossgelände ist derzeit noch mit Grundschulden belastet. Es ist
geplant, dass für die Variante des Erbbaurechts diese Grundschulden
entweder gelöscht werden oder die betroffenen Gläubiger einen
Rangrücktritt erklären. Darüber hinaus weist das Grundbuch eine
Verfügungsbeschränkung aus, wonach die Wirksamkeit von rechtlichen
Verfügungen über das Grundstück von der Genehmigung des
Familienfideikommißsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart abhängig
ist. Der Konzessionsgeber behält sich eine Teilaufhebung (Variante
Erbbaurecht) bzw. eine Aufhebung des gesamten Verfahrens vor, soweit
eine der Grundstücksbelastungen die geplante Zuschlagserteilung
tatsächlich oder wirtschaftlich in Frage stellt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden- Württemberg
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219260
E-Mail: [4]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:
[5]http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
3. gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/05/2019
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References
1. mailto:braun@conmaxum.de?subject=TED
2. https://www.neckarwestheim.de/index.php?id=242
3. https://www.neckarwestheim.de/index.php?id=248
4. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
5. http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
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