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Ausschreibung: Sanierungsarbeiten - DE-Neckarwestheim
Sanierungsarbeiten
Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Dokument Nr...: 230921-2019 (ID: 2019051710011804677)
Veröffentlicht: 17.05.2019
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  DE-Neckarwestheim: Sanierungsarbeiten
   2019/S 95/2019 230921
   Konzessionsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Schloss Liebenstein GmbH & Co. KG
   Marktplatz 1
   Neckarwestheim
   74382
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Schloss Liebenstein GmbH & Co. KG
   Telefon: +49 713318426
   E-Mail: [1]braun@conmaxum.de
   NUTS-Code: DE118
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.neckarwestheim.de/index.php?id=242
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.neckarwestheim.de/index.php?id=248
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Juristische Person des privaten Rechts, die von einer
   Gebietskörperschaft beherrscht wird
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Freizeit, Kultur und Religion
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bau- und Dienstleistungskonzession zur Sanierung und zum Betrieb des
   Schlosses Liebenstein
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45453100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Konzessionsgeber ist Eigentümer des denkmalgeschützten Schlosses
   Liebenstein und dem dazugehörigen Schlossgelände von ca. 1 ha. Teile
   des Schlosses werden noch bis mindestens 31. 12.2027 von dem bisherigen
   Pächter als Hotel- und Gastronomiebetrieb genutzt. Der Pächter hat eine
   Verlängerungsoption um fünf Jahre. Die Gebäude des Schlosses sind
   sanierungsbedürftig. Gesucht wird ein Investor für das Objekt, der die
   notwendigen Sanierungen durchführt und ggf. Investitionen tätigt und
   danach den Betrieb des Schlosses auf dem gesamten Schlossgelände
   übernimmt. Der bisherige Pächter soll aber die Nutzung fortsetzen bis
   der Pachtvertrag endet. Der bisherige Pachtvertrag soll deshalb, ggf.
   mit einigen Anpassungen, bestehen bleiben. Der Konzessionsnehmer soll
   als Verpächter an die Stelle des Konzessionsgebers treten, ggf. im Wege
   einer Vertragsübernahme. Mit den Einnahmen aus dem Betrieb sowie mit
   den Pachteinnahmen sollen die Sanierungskosten amortisiert werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 20 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   55000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE118
   Hauptort der Ausführung:
   Schloss Liebenstein
   Liebenstein 1
   74382 Neckarwestheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionsnehmer soll das denkmalgeschützte Schloss insgesamt
   sanieren. Hierfür werden Sanierungskosten von ca. 8 000 000 EUR
   anfallen. Die Sanierungskosten sollen idealerweise durch die Einnahmen
   aus dem Betrieb des Schlosses und den Pachteinnahmen aus dem
   Pachtvertrag mit dem bisherigen Pächter amortisiert werden. Hinzu
   kommen Investitionen, deren konkrete Höhe abhängig sein wird vom
   Ausgang dieses Verfahrens, d. h. insbesondere vom Konzept und den
   Investitionsverpflichtungen des obsiegenden Bieters.
   Zur Realisierung der Konzession kommen folgende 2 Varianten in
   Betracht:
    Variante Erbbaurecht an dem Schlossgelände: Dem Konzessionsnehmer
   wird für die Dauer der Konzession ein Erbbaurecht an dem Schlossgelände
   eingeräumt. Hierfür zahlt der Konzessionsnehmer eine angemessene
   Vergütung an den Konzessionsgeber. Der Konzessionsnehmer tritt damit in
   die Rechte und Pflichten des Konzessionsgebers aus dem Pachtvertrag
   ein. Er wird gegenüber dem bisherigen Pächter zum Verpächter. Der
   Erbbaurechtsvertrag wird eine Sanierungs- und Nutzungsverpflichtung
   enthalten. Zudem verpflichtet sich der Konzessionsnehmer, das
   Erbbaurecht nicht ohne Zustimmung des Konzessionsgebers zu veräußern.
   Diese Verpflichtungen gelten für die Dauer des Konzessionsvertrages,
    Variante Pacht an dem Schlossgelände: Konzessionsgeber und
   Konzessionsnehmer schließen einen Pachtvertrag über das Schlossgelände.
   Der Konzessionsgeber bleibt Eigentümer des Grundstücks sowie aller
   Gebäude. Das Nutzungsrecht des Konzessionsnehmers wird mit einer
   Dienstbarkeit gesichert. Der Konzessionsnehmer übernimmt als Verpächter
   an Stelle des Konzessionsgebers den Pachtvertrag mit dem bisherigen
   Pächter. Der bisherige Pächter hat grundsätzlich einer entsprechenden
   Vertragsübernahme bereits zugestimmt. Die Vereinbarung einer
   entsprechenden Vertragsübernahme ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
   Der Konzessionsnehmer sieht diese 2 Vertragsvarianten grundsätzlich als
   gleichwertig an; die Einzelheiten ergeben sich aus der
   Bewertungsmatrix. Die Bieter können frei wählen, für welche Variante
   bzw. Varianten sie ein Angebot unterbreiten. Es steht den Bietern auch
   frei, während des Verfahrens von einer Variante zu einer anderen
   Variante zu wechseln.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 20 000 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/04/2020
   Ende: 31/03/2060
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zugelassen sind:
   1) Bewerbergemeinschaften: Es ist eine Erklärung aller Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen, dass sie gesamtschuldnerisch haften.
   Bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen;
   2) Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung der verleihenden Unternehmen
   ist einzureichen;
   3) Unterauftragnehmer.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist dem
   Teilnahmeantrag eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister
   und/oder Handelsregister beizulegen. Der Nachweis darf nicht älter als
   6 Monate sein. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizulegen, ein
   Formblatt ist hierfür nicht vorgesehen.
   Der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von
   folgenden Unternehmen beizulegen:
    Bewerber,
    jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
    Drittunternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit.
   Falls nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder
   am Wohnsitz des Bewerbers eine Verpflichtung zur Eintragung in ein
   Berufsregister und/oder Handelsregister nicht vorgesehen ist oder der
   Bewerber eine natürlich Person ist, muss ein entsprechender Nachweis
   nicht beigelegt werden. In diesem Fall ist eine Erklärung/Begründung
   beizulegen, warum eine entsprechende Eintragung nicht nachgewiesen
   wird.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   1) Erklärung zu Umsätzen:
   Bewerber, die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften und ggf.
   Drittunternehmen zum Nachweis der wirtschaftlichen / finanziellen
   Leistungsfähigkeit (Patronatsgeber) müssen seine/ihre Umsatzerlöse
    für vergleichbare Leistungen (Sanierung von denkmalgeschützen
   Gebäuden) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und
    für vergleichbare Leistungen (Betrieb eines Restaurant- und
   Hotelgewerbes) der letzten 3abgeschlossenen Geschäftsjahre
   Angeben. Ein Mindestumsatz muss nicht nachgewiesen werden.
   Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert
   berücksichtigt, jeweils in Bezug auf die entsprechende
   Leistungskategorie. Der Bewerber oder Mitglieder einer
   Bewerbergemeinschaft kann/können sich zum Nachweis der Umsatzerlöse
   auch auf einen Patronatsgeber, der eine Patronatserklärung abgegeben
   hat, oder ein Unternehmen, mit dem nachgewiesenermaßen ein
   Ergebnisabführungs- oder Beherrschungsvertrag (gemäß oder analog §§ 291
   ff. Aktiengesetz) besteht, berufen. Der Konzessionsgeber behält sich
   vor, zum Nachweis der Umsatzangaben die Jahresabschlüsse der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (einschließlich Bestätigungsvermerk des
   Wirtschaftsprüfers) oder vergleichbare Nachweise zu fordern.
   2) Erklärung zu Beschäftigtenzahlen:
   Bewerber, die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften und ggf.
   Drittunternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit (im Fall der Eignungsleihe) müssen Angaben zur
   Beschäftigtenzahl in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   machen. Die Beschäftigtenzahl der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
   wird zusammen betrachtet.
   Der Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kann/können
   sich auf Beschäftigte eines Drittunternehmens berufen, die eine
   Verpflichtungserklärung abgegeben haben, nach der sie im Falle der
   Beauftragung verpflichtet sind, die betreffenden Leistungen zu
   erbringen bzw. die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen (Fall
   der Eignungsleihe). Eine Mindestbeschäftigtenzahl muss nicht
   nachgewiesen werden.
   3) Betriebshaftpflicht:
   Vom Bewerber ist eine Erklärung abzugeben, dass während des gesamten
   Vertragszeitraums eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
   angemessenen Deckungssumme besteht oder im Fall eines Vertragsschluss
   unverzüglich nach Vertragsschluss durch den Konzessionsnehmer
   abgeschlossen wird. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die
   geforderten Summen während des Verfahrens der Höhe nach konkret
   festzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-125
   GWB ist vom Bewerber, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie
   von jedem Drittunternehmen abzugeben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit durch den Nachweis von Referenzprojekten
    zur Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden und
    zum Betrieb eines Restaurant- und Hotelgewerbes jeweils aus den
   letzten 10 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) nachzuweisen.
   Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
    Bewerber,
    jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
    Drittunternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit.
   Der Konzessionsgeber behält sich vor, Auftraggeberbestätigungen über
   den Nachweis der Richtigkeit der Angaben zu den Referenzen zu fordern.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 18/06/2019
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Schlossgelände ist derzeit noch mit Grundschulden belastet. Es ist
   geplant, dass für die Variante des Erbbaurechts diese Grundschulden
   entweder gelöscht werden oder die betroffenen Gläubiger einen
   Rangrücktritt erklären. Darüber hinaus weist das Grundbuch eine
   Verfügungsbeschränkung aus, wonach die Wirksamkeit von rechtlichen
   Verfügungen über das Grundstück von der Genehmigung des
   Familienfideikommißsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart abhängig
   ist. Der Konzessionsgeber behält sich eine Teilaufhebung (Variante
   Erbbaurecht) bzw. eine Aufhebung des gesamten Verfahrens vor, soweit
   eine der Grundstücksbelastungen die geplante Zuschlagserteilung
   tatsächlich oder wirtschaftlich in Frage stellt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden- Württemberg
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 7219260
   E-Mail: [4]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse:
   [5]http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   3. gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/05/2019
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   1. mailto:braun@conmaxum.de?subject=TED
   2. https://www.neckarwestheim.de/index.php?id=242
   3. https://www.neckarwestheim.de/index.php?id=248
   4. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   5. http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
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