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Ausschreibung: Lieferung von zwei Mannschaftstransportfahrzeugen / Kleinbussen mit je 8 Sitzplätzen - DE-Oldenburg
Kraftfahrzeuge
Kleinbusse
Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
Dokument Nr...: 870501-2019 (ID: 2019051807544204854)
Veröffentlicht: 18.05.2019
*
  Lieferung von zwei Mannschaftstransportfahrzeugen / Kleinbussen mit je 8 Sitzplätzen
VERGABEUNTERLAGEN
2019OL000028
Lieferung von zwei Mannschaftstransportfahrz eugen / Kleinbussen mit
je 8 Sitzplätzen
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a, 26121 Oldenburg, Deutschland
09.05.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
[stol] VOL Aufforderung zur
Angebotsabgabe.................................................................................................. 3
[stol]
Angebotsschreiben...............................................................................................................
................... 6
[stol] Zusätzliche Vertragsbestimmungen (Anlage
ZVB).................................................................................. 8
[stol] Bewerbungsbedingungen VOL (Anlage BB)
........................................................................................... 12
[stol] Anlage Tariftreue
................................................................................................................................
..... 13
Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten nach dem Mindestlohngesetz (MiLo .. 13
Besondere
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
 14
Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im Fall der Zusc 14
[stol]
Angebotsaufkleber...............................................................................................................
.................... 15
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 16
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 18
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 20
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
I. Allgemeines
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektnummer/-name: 2019OL000028 / Lieferung von
zwei Mannschaftstransportfahrz
eugen / Kleinbussen mit je 8
Sitzplätzen
Projektbeschreibung: Fahrzeuge zum Personen und
Materialtransport geeignet und mit
Anhängerkupplung ausgestattet,
bei einer zulässigen Gesamtmasse
von <= 3500 kg. Ausgerüstet mit
einer Anhängerkupplung.
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach
VOL
Ausschreibung in Losen: Nein
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht
zugelassen
zulässige Signaturen: Qualifizierte elektronische Signatur,
Fortgeschrittene elektronische
Signatur, Mantelbogen
Termine
Frist Bieterfragen: 12.06.2019 23:59
Angebotsfrist: 19.06.2019 15:30:00
Zuschlags-/Bindefrist: 26.07.2019
II. Sofern Sie die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe
wählen:
Der Link zur Anmeldung: http://www.deutsche-everg abe.de/
Benötigen Sie Hilfe bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes?
Unseren aktuellen Leitfaden finden Sie unter https://www.oldenburg.de/
startseite/wirtschaft/aus schreibungen/evergabe.htm l?L=0
Die Stadt Oldenburg bietet in regelmäßigen Abständen kostenlose Schulungen für
Bieter an,
in denen die wichtigsten Bieterfragen - von der Anmeldung im System bis zur
Angebotsabgabe - beantwortet werden.
1
Haben Sie Fragen oder möchten sich anmelden, können Sie sich per E-Mail an
sandra.koehler@ stadt-oldenburg.de an uns wenden.
III. Sofern Sie die Möglichkeit der schriftlichen Angebotsabgabe, dazu bitte im Falle der Leistungsbeschreibung das PdF
ausdrucken, ausfüllen
und wieder einscannen, wählen:
Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ausfertigung der
Angebotsunterlagen reichen Sie bitte in verschlossenem Umschlag
rechtzeitig bis zum Einreichungstermin ein bei:
Stadt Oldenburg (Oldb)
Vergabestelle
Industriestr. 1 a
26121 Oldenburg
Deutschland
Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu
versehen. Bitte verwenden Sie dazu den Angebotsaufkleber, der den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt wurde.
f
Bitte beachten Sie, dass die Vergabeunterlagen ausschließlich online
zur Verfügung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a 26121 Oldenburg
+49 4412352579
vergabestelle@ stadt-oldenburg.de
P. S. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich
gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden.
E-Mail: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49
(0)611-949106-83.
2
Seite 1 von 3
Stadt Oldenburg (Oldb) - 26105 Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Oldenburg beabsichtigt die Vergabe o.a. Leistung/Lieferung im Wege einer
Öffentlichen
Ausschreibung
Beschränkten
Ausschreibung
Freihändigen
Vergabe
Beschränkten Ausschreibung nach
öffentl. Teilnahmewettbewerb
Freihändigen Vergabe nach öffentl.
Teilnahmewettbewerb
Es gelten die allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Anlage BB).
Angebotsfrist:
Für Ihre Angebotsabgabe in Papierform ist das beigefügte Angebotsschreiben zu
unterschreiben und zusammen mit den im Angebotsschreiben aufgeführten Unterlagen
in verschlossenem Umschlag an die Vergabestelle der Stadt Oldenburg
Postanschrift: Stadt Oldenburg Hausanschrift:
Vergabestelle
26105 Oldenburg
Stadt Oldenburg
Stadtplanungsamt
Vergabestelle
Industriestraße 1
Eingang C, Zimmer 150
26121 Oldenburg
DATUM UND ZEICHEN IHRES SCHREIBENS UNSER ZEICHEN DATUM
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOL)
Vergabestelle
Industriestr. 1  26121 Oldenburg
Eingang C  Zimmer Nr. 150
Telefon 0441 235- 2579 oder - 2419
Telefax 0441 235- 2189
vergabestelle@stadt-oldenburg.de
Ausführungsdatum/-frist:
Maßnahme:
Vergabenr.:
1. Angebote und Fristen
Binde-/Zuschlagsfrist:
bis
BANKKONTEN DER STADTKASSE SPRECHZEITEN
Name der Bank IBAN BIC (Swift)
Landessparkasse zu Oldenburg DE49 2805 0100 0000 4001 68 SLZODE22 Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Bremer Landesbank DE36 2905 0000 3001 6350 01 BRLADE22XXX Montag bis Donnerstag 13:30 bis 15:30 Uhr
Oldenburgische Landesbank AG DE09 2802 0050 1443 9962 00 OLBODEH2XXX
Postbank Hannover DE57 2501 0030 0005 7403 07 PBNKDEFF
Raiffeisenbank Oldenburg eG DE98 2806 0228 0000 1007 00 GENODEF1OL2 SERVICECENTER 0441 235-4444
Volksbank Oldenburg eG DE31 2806 1822 3030 7597 00 GENODEF1EDE ONLINE-SERVICE www.oldenburg.de
Lieferung von zwei Mannschaftstransportfahrzeugen / Kleinbussen mit je 8
Sitzplätzen
2019OL000028
26.07.2019
09.05.2019
19.06.2019
3
Seite 2 von 3
sind nicht zugelassen werden zugelassen
nein ja, Angebote können abgegeben werden
für mehrere Lose für alle Lose
zu senden oder während der Öffnungszeiten dort abzugeben. Der Briefumschlag muss
mit dem Namen des Angebotes und dem beigefügten Aufkleber gekennzeichnet sein.
werden nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen
Anforderungen für zugelassene Nebenangebote:
Eine getrennte losweise Verga be bleibt vorbehalten.
Anforderungen für die Abgabe mehrerer Lose:
Geben Sie Ihr Angebot elektronisch über die eVergabe ab, ist eine zusätzliche Übersendung
der vollständigen Unterlagen per Post nicht erforderlich. Für die Unterzeichnung des Angebotes
ist ggf. ausschließlich der unterzeichnete Mantelbogen zu übersenden.
3. Vergabe nach Losen
nur für ein Los
Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote nach  19 VOL/A.
Auskünfte zum Verfahren und zu den Vertragsunterlagen erteilt ausschließlich
die Vergabestelle der Stadt Oldenburg.
Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
beim Bundesamt für Justiz anfordert.
4. Information
Die Eignungs- und Zuschlagskriterien finden Sie im Kriterienkatalog.
Zugelassene Signaturen für Ihr Angebot:
2. Nebenangebote
Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen
4
Seite 3 von 3
Anlagen:
Anlage Angebot:
Anlage BB:
Anlage LV:
Anlage Preis:
Anlage ZVB:
Anlage BVB:
Anlage Tariftreue:
Anlage Tariftreue AN-NU:
Anlage ILO:
Angebotsschreiben
Bewerbungsbedingungen
Leistungsverzeichnis
Preisblatt
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen
Nachweisliste
Tariftreue-/Mindestentgelterklärung des Bieters
Vereinbarung zw. Auftrag-und Nachunternehmer
bzgl. Tariftreue/Mindestlohn
Erklärung zur ILO-Konvention 182
Anlage NL:
5
Angebot
Stadt Oldenburg
Vergabestelle
26105 Oldenburg
Angebot
Maßnahme:
1. Mein/Unser Angebot umfasst
folgende beigefügte Unterlagen
(die genannten Anlagen beziehen sich auf die Vergabeunterlagen)
Leistungsverzeichnis inklusive aller Preise und Angaben
sämtliche geforderte Eigenerklärungen und Nachweise
Tariftreueerklärung (Anlage Tariftreue)
Tariftreueerklärung Nachunternehmer (Anlage AN-NU)
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Konvention 182 (Anlage ILO)
Nebenangebot(e)
folgende nicht beigefügte Unterlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen (Anlage BB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen-ZVB (Anlage ZVB)
Besondere Vertragsbedingungen-BVB (Anlage BVB)
Vergabenummer:
Angebotsfrist endet am:
Zuschlagsfrist endet am:
Seite 1 von 2
19.06.2019
26.07.2019
Lieferung von zwei Mannschaftstransportfahrzeugen / Kleinbussen mit je 8 Sitzplätzen
2019OL000028
6
Angebot
Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben entsprechend den Eintragungen im
anliegenden Leistungsverzeichnis an.
An mein/unser Angebot halte/n ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist
gebunden.
Seite 2 von 2
2. Angebot
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebotes, dazu gehören
auch die auf Seite 1 aufgeführten Anlagen.
Zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen sind Gegenstand meines/
unseres Angebotes.
Mit nachstehender Unterschrift wird von mir/uns der Wortlaut der vom Auftraggeber
verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
Das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt ist Inhalt meines/unseres Angebotes, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen
wurden.
3. Unterschrift
_________________________________________________________________________
Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift*
*) Wird das Angebot hier nicht unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben.
7
Anlage ZVB
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
der Stadt Oldenburg für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
Inhaltsverzeichnis
1 Vertragsbestandteile
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B).
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1.1. Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische
Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
1.2. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteile des Vertrages.
Abweichungen von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen
wie auch mündliche Abreden gelten
nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt
hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug
1.3. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen
nicht berührt.
2 Preise
2.1. Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den
Bestimmungen der jeweils geltenden Fassung der
Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen
Auf- trägen und ggf. einer Preisprüfung. Die in
diesem Auf- trag vereinbarten Preise gelten als
Marktpreise im Sinne der o. a. Verordnung, soweit
nicht in dem Auftrag ausdrücklich ein anderer Preistyp
angegeben ist.
2.2. Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen,
dass es sich um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund
der Preisprüfung ein Marktpreis nicht festgestellt
werden, gilt der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis
im Sinne der entsprechenden Preisverordnung.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
ist in diesem Fall verpflichtet, in Zusammenarbeit mit
der Preisbehörde nach den Vorschriften der LSPLeitsätze
für die Preisermittlung aufgrund von
Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis
oder Selbstkostenerstattungspreis zu
ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der
Netto-Selbstkosten als angemessen betrachtet. Eine
Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals von
6,5 v. H. darf nicht überschritten werden.
8
2
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
auf Grund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte
Vergütung, muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber
unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung
und möglichst der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen
die durch die Änderung der Leistung bedingten
Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
4 Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für
die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im
Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
5 Verpackung
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz
des Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und
zumutbar so- wie vereinbar mit den auf das Füllgut
bezogenen Vorschriften ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist
verpflichtet, sofern in der Leistungsbeschreibung
ausdrücklich vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch
zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung
oder einer stofflichen Verwertung außerhalb
der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme
der Verpackungen, so gehen diese - wenn nichts
anderes vereinbart ist - ohne Anspruch auf Vergütung
in das Eigentum des Auftraggebers über. Wird
in gemieteten Behältern geliefert, so hat die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer -wenn nichts
anderes vereinbart ist	keinen Anspruch auf besondere
Vergütung der Mietgebühren.
6 Ausführung der Leistungen ( 4)
6.1. Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu
liefern und müssen den anerkannten Regeln der
Technik, insbesondere den gesetzlichen Vorschriften
und behördlichen Bestimmungen sowie den im Anhang
TS der VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen
entsprechen.
6.2. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die
für die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln
der Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten
Umstände erforderlichen Unterlagen
(Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen usw. in
deutscher Sprache) dem Auftraggeber zur Verfügung
zu stellen. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen,
dass Ziffer 6.1 nicht beachtet wurde, so
hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die
Kosten der Überprüfung zu übernehmen und den
ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer mit
der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des
Auftraggebers bleiben unberührt. Der Auftraggeber
ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung
der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf
Wunsch die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen,
die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie
Zutritt zu den in Betracht kommenden Arbeitsplätzen,
Werkstätten und Lagerräumen zu gewähren.
6.3. Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die
Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erhalten
hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind
dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags
kostenfrei zu- rückzugeben
6.4. Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung
der zu erbringenden Leistung beizufügen.
7 Sprache
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache
abgefaßt sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen
Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen
von Behörden und Privaten) sind mit deutscher
Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung
behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat
beglaubigt sein.
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)( 4 Nr. 4)
8.1. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf
Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen,
die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden
Auftrags erfüllen. Sie bzw. er ist
gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen
in dem Umfang heranzuziehen, wie es
mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen
zu vereinbaren ist. Unterauftragnehmer sind bei Anforderung
eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen,
dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Sie unterliegen der in Nummer 2.1 aufgeführten
Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen
der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen.
Dem Nachunternehmer dürfen - insbesondere hinsichtlich
der Zahlungsweise, Gewährleistung und
Vertragsstrafe - keine ungünstigeren Bedingungen
auferlegt werden als zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
vereinbart sind.
9
3
8.2. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des
hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich
bekannt- zugeben. Beabsichtigt die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen,
auf die ihr bzw. sein Betrieb eingerichtet ist,
hat sie bzw. er vorher die schriftliche Zustimmung
gemäß  4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
9 Abnahme ( 13)
9.1. Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts
anderes vereinbart ist - der Sitz der empfangenden
Dienststelle (Empfangsstelle).
9.2. Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes
vereinbart ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin
bzw. des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle
zu liefern. Liefertermine sind mit dem Auftraggeber
rechtzeitig abzustimmen.
9.3. Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des
Auftraggebers zulässig.
9.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer
zufälligen Verschlechterung geht erst auf den
Auftraggeber über, wenn die oder der zuständige
Mitarbeiter der Empfangsstelle die Leistung
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme weder
gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen
ist.
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
und pauschalierter Schadensersatzanspruch
( 7, 8)
10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu
kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die
Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer Personen,
die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung
des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden
Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen
der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers
selbst stehen Handlungen von Personen
gleich, die aufseiten der Auftragnehmerin oder des
Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss
oder der Durchführung des Vertrages befasst
sind.
10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu
kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die
Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer aus Anlass
der Vergabe nach- weislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind
insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen
und Verabredungen mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen,
soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach
 2 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- GWB - zulässig sind. Solchen
Handlungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
selbst stehen Handlungen von Personen
gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder
für sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2
vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen
Bestimmungen Anwendung. Im Falle der Kündigung
ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber
für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen
oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung
auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen;
die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin
bzw. dem Auftragnehmer auf dessen
Kosten zurückgewährt.
10.4 Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe
nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
hat er 15 v. H. der Abrechnungssumme an den
Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein
Schaden in anderer Höhenachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird
oder bereits erfüllt ist.
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
11.1. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche
beginnt mit der unbeanstandeten Abnahme
der Leistung oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich
vereinbart ist, mit der unbeanstandeten Annahme
der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1. Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete
Dienststelle auszustellen.
12.2. Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen
müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich
sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche
und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
12.3. Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht
nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die
Lieferung/ Leistung an die Empfangsstelle beigefügt
sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter
Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach
Erfüllung der Leistung, und soweit nichts anderes
vereinbart ist, nach Wahl des Auftraggebers in-
10
4
nerhalb von 14 Tagen (ggf. unter Abzug eines vereinbarten
Skontos) oder inner- halb von 30 Tagen
ohne Abzug. Sie kann früher gemäß den vereinbarten
Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem
Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der
benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit
dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß
Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
13.3. Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder
der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem
Konto des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs
des Überweisungsauftrages beim Geldinstitut
des Auftraggebers.
13.4. Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger
Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15 Gerichtsstand ( 19)
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die
Gültigkeit des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz
der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen
Stelle.
11
Anlage BB
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
(zum Verbleib beim Bieter)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen
für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder
Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit
diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat
 an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle
aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des
Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt
sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen
müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung
qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung
der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist
mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben,
ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit
Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen
Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben;
die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit
möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen,
3.1
3.2
3.3
3.4
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis
zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der
Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht
eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses
ist zulässig. Das von der Vergabestelle
vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein
verbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe
verlangt werden, sind zu dem von der Vergabedie
zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen)
des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern,
ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern),
nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern
(auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht
entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
3.5
stelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
5.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
3.6
3.7
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich
für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise
auf verschiedene Einheitspreise anderer
Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm
geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei
denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen
in "Mischkalkulationen" auf andere
Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkom-
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
mastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze
usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die
Abrechnungssumme gewährt werden
und
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder
qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst
nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
Stand August 2016 12
Anlage Tariftreue
Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten
nach demMindestlohngesetz (MiLoG)
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Bau- und Dienstleistungen zur Auftragsausführung,
welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, für die Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
MiLoG vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)1, in der jeweils gültigen
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes
und
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere Branchentarifverträgen,
die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)2, in der jeweils geltenden Fassung,
bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen.
Ich/Wir nehmen zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die
Dauer von bis zu drei Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n),
wenn ich/wir mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Erklärung
verstoße (n).
1 geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
2 zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
Stand: 17.06.2016
13
BesondereVertragsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Tariftreue-/Mindestentgelterklärung einzuhalten.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Nachunternehmer und von ihnen eingesetzte
weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach
 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten
mindestens das nach  4 Abs. 1 NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen. Gemäß
 13 Abs. 1 NTVergG sind der Auftragnehmer und die jeweiligen Nachunternehmer
verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen
Verlagen jederzeit nachzuweisen.
(3) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der
Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen.
Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen,
Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang,
Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen) des Auftragnehmers
und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten Beschäftigten
zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen.
(4) Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer haben vollständige und prüffähige Unterlagen
gemäß Absatz 1 und 2 über die eingesetzten Beschäftigten, soweit sie bei der Auftragsausführung
eingesetzt wurden, bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm
diese Unterlagen vorzulegen.
(5) Soweit Leistungen auf Nachunternehmer und von diesen auf weitere Nachunternehmer
übertragen werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer bzw. Nachunternehmer, den Nachunternehmern
die für Auftragnehmer geltenden Pflichten dieser Besonderen Vertragsbedingungen
aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu
überwachen.
(6) Zur Sicherung der Einhaltung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen,
gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften
Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10
vom Hundert, des Auftragswertes als vereinbart.
Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall verpflichtet,
dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen
von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer
den Verstoß weder kannte noch kennen musste.
Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf
Antrag des Auftragnehmers auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
(7) Die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen durch
den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache
Verstöße gegen die Verpflichtungen der Absätze 1 bis 5 berechtigen den Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund des Auftrages.
Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im
Fall der Zuschlagerteilung Vertragsbestandteil. Mir ist bewusst, dass das Fehlen dieser
Erklärung oder eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss meines Angebotes
führen kann und einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt.
Stand: 17.06.2016
14
Angebotsaufkleber
Haben Sie Ihr Angebot vollständig ausgefüllt und unterschrieben bzw. elektronisch
abgegeben und den Mantelbogen rechtsgültig unterschrieben, senden Sie diese/n
rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag an die unten genannte Stelle. Eine
persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich.
Absender/in:
Angebot für:
Angebotsfrist:
Eröffnungstermin:
Projektnummer:
An
- sofort
zustellen -
Stadt Oldenburg (Oldb)
Vergabestelle
Industriestraße 1, Eingang C, Zi. 150
26121 Oldenburg
Bitte schneiden Sie den Angebotsaufkleber aus und kleben diesen auf den
verschlossenen Umschlag
Lieferung von zwei Mannschaftstransportfahrzeugen /
Kleinbussen mit je 8 Sitzplätzen
19.06.2019 15:30:00
2019OL000028
15
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
09.05.2019
Verfahren: 2019OL000028 - Lieferung von zwei Mannschaftstransportfahrz eugen /
Kleinbussen mit je 8 Sitzplätzen
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
28 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Mannschaftstransportfahrz eug /
Kleintransporter mit 8 Sitzen USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Ausstattung und Anforderungen gemäß Leistungsbeschriebung und
Angaben des Bieters
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 1/2
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
09.05.2019
Verfahren: 2019OL000028 - Lieferung von zwei Mannschaftstransportfahrz eugen /
Kleinbussen mit je 8 Sitzplätzen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 2/2
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
09.05.2019
Verfahren: 2019OL000028 - Lieferung von zwei Mannschaftstransportfahrz eugen /
Kleinbussen mit je 8 Sitzplätzen
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Fragen so formuliert sind, dass die Antwort "ja" immer Ihre Eignung bestätigt, d.h. keine
Verurteilung/Insolvenz/.. . vorliegt.
2 Hinweis zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/datensch utz oder unter 0441 235-4444.
3 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen bin/sind.
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4 Umsatz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie den Umsatz ihres Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, insgesamt und anteilig hinsichtlich
der
Sparte ..., an.
5 Erklärung Insolvenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung
der Geschäfte
durch Insolvenzverwalter -  22 InsO).
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
6 Registergericht/Genehmigu ngsbehörde [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte machen Sie folgende Angaben:
- Eintrag im öffentlichen Register unter: HRA, HRB, GnR oder VR
- Registernummer
- zuständiges Registergericht/Genehmigu ngsbehörde
7 Nachweise/Präqualifikatio n
K.O.-Kriterium: Nein
Die Nachforderung von Nachweisen zur Bestätigung der vorgenannten Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung wird vorbehalten.
Falls der Nachweis durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeic hnis zugelassen ist, geben Sie nachfolgend bitte Name und
Präqualifikations-Nummer an:
8 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss
von
weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
09.05.2019
Verfahren: 2019OL000028 - Lieferung von zwei Mannschaftstransportfahrz eugen /
Kleinbussen mit je 8 Sitzplätzen
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Preis
Gewichtung: 60,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Wertungskriterium Preis (ohne Optionen)
2 Erfüllung der Anforderungen
Gewichtung: 30,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Gewertet wird die Umsetzung (an sich sowie Art und Ausführung) der gestellten Anforderungen. Jede Position wird gewertet,
dabei wird
jeder Position ein maximaler Punktewert zugeordnet.
Gewichtung:
- normale Positionen ohne besondere Anforderungen oder Wichtigkeit:1 Punkt
- Position mit Anforderungen oder wichtiger Funktion für Einsatzbetrieb: 3 Punkte max.
- Position mit besonderen Anforderungen oder besonderer Wichtigkeit für den Einsatzbetrieb oder über die gesetzlichen Vorgaben
herausgehende Sicherheitseinrichtungen: 5 Punkte max.
Die Wertung erfolgt in 0,5 Punkte Schritten.
3 Garantie
Gewichtung: 10,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Wertungskriterium sind Umfang und Dauer der Garantieleistungen.
Kriterienkatalog - 2/2
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Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsbeschreibung MTFs 2019 Leistungsbeschreibung MTFs 2019.pdf 77,40 KB application/pdf
20
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/05/afb631c5-47e8-4e7c-94d9-25c910edb200.html
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