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Ausschreibung: Lieferung Aufsitz-Scheuersaugmaschine - DE-Lubmin/Rubenow
Saugkehrmaschinen
Dokument Nr...: 870511-2019 (ID: 2019051807544404864)
Veröffentlicht: 18.05.2019
*
  Lieferung Aufsitz-Scheuersaugmaschine
VERGABEUNTERLAGEN
2019000282/063
Lieferung Aufsitz-Scheuersaugmaschine
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Latzower Straße 1, 17509 Rubenow , Deutschland
10.05.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Allgemeine_Einkaufsbedingungen_Stand_2015_01....................................................................................
.... 3
Datenschutzhinweise
................................................................................................................................
....... 6
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 8
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 10
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 12
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich
aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2019000282/063
Maßnahme
Auftragsbezeichnung Lieferung Aufsitz-Scheuersaugmaschine
Auftragsbeschreibung Lieferung Aufsitz-Scheuersaugmaschine mit Kehrsaugvorsatz (batteriebetrieben)
VERFAHREN
Auftraggeber EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 17509 Lubmin/Rubenow
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-evergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 10.05.2019
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 24.05.2019 13:00
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 03.06.2019 12:00:00
Bindefrist 04.07.2019
1
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutsche-evergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 24.05.2019 13:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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Allgemeine Einkaufsbedingungen der EWN GmbH - Stand Januar 2015
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für
alle Einkaufsvorgänge, auch für Folgebestellungen,
der EWN GmbH (nachfolgend AG genannt). Die Einkaufsbedingungen
gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2. Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes
verpflichtet, die Bestimmungen des Vergaberechts
und des öffentlichen Preisrechts anzuwenden.
2. Bestellungen/Verträge
2.1. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) hat
die Bestellung/den Vertrag innerhalb von 2 Wochen
nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf
der Frist ist der AG berechtigt, die Bestellung/den
Vertrag zurück zu nehmen, ohne dass dem AG daraus
Kosten in Rechnung gestellt werden können. Das
gilt nicht, wenn die Lieferung bzw. Leistung bereits
erbracht wurde.
2.2. Nur schriftlich erteilte Bestellungen/Verträge sind
rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte
Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der
nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche
gilt für mündliche Nebenabreden, Änderungen
und Erweiterungen des Vertrages.
2.3. Bestellungen/Verträge dürfen nicht ohne schriftliche
Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben
werden. Widrigenfalls ist der AG berechtigt, ganz oder
teilweise von der Bestellung/dem Vertrag zurückzutreten
bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der AN als
Händler auftritt.
2.4. Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu
führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen,
sofern dabei Vereinbarungen getroffen
werden sollen, die in der Bestellung/in dem Vertrag
festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung Einkauf
in Form eines Nachtrags/einer Vertragsanpassung
zur Bestellung/zum Vertrag.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
3.1. Der AG ist verpflichtet, die Verordnung VO PR Nr.
30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
für die Vereinbarung der Preise zugrunde zu legen.
Das Zustandekommen des Preises hat der AN den
für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen
Behörden auf Verlangen nachzuweisen.
3.2. Die in der Bestellung/dem Vertrag angegebenen
Preise gelten als fest vereinbart und decken den
beauftragten Liefer-/Leistungsumfang vollinhaltlich
ab.
3.3. Nebenleistungen sowie Planungs- und Konstruktionsaufwand
sind mit dem Bestell-/ Vertragspreis
abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
anders vereinbart wurde.
3.4. Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung unter Angabe
der Bestellnummer des AG und der geforderten
Angaben lt.  14 USTG einzureichen. Rechnungszweitschriften
sind als Duplikat zu kennzeichnen.
Rechnungen mit fehlenden Angaben
werden nicht anerkannt und dem AN zurückgesandt.
Sie gelten als nicht fällig.
3.5. Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg.
Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung
und ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Zahlung
erfolgt, falls nicht anders vereinbart, innerhalb
von 30 Tagen netto. Soweit der AN Dokumentationen
zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit
der Lieferung und Leistung den Eingang dieser
Unterlagen voraus, bei Mängeln behält sich der
AG einen Preiseinbehalt vor.
Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung
oder Leistung als vertragsgemäß. Werden
durch den AG Rechnungsbeträge gekürzt, gilt der
Einbehalt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4
Wochen schriftlich dagegen Widerspruch erhoben
wird.
3.6. Vereinbarte An- und Teilzahlungen werden nur
aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet.
3.7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen
dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
3.8. Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit
dessen vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG
wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern.
4. Liefer- u. Leistungstermine, Lieferverzug, höhere
Gewalt
4.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend
für die Einhaltung des Liefer-/ Leistungstermins
oder der Liefer-/Leistungsfrist ist der Eingang
der Ware bzw. die Leistungserbringung bei der vom
AG genannten Empfangs-bzw. Verwendungsstelle
oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
4.2. Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte
Lieferung bzw. Leistung nur verzögert erbracht
werden kann. Wird dies erkennbar, hat der
AN alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen,
um die Einhaltung von Einzelfristen, Zwischen- und
Endtermin sicherzustellen. Hierzu gehören auch
Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse einschließlich
Frost und Schnee.
4.3. Im Falle des Liefer- bzw. Leistungsverzuges ist der
AG berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen
Bestimmungen geltend zu machen. Der AN
hat dabei jedoch das Recht, dem AG den Nachweis
eines geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende
gesetzliche oder vertragliche Ansprüche
bleiben vorbehalten.
4.4. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die
Vertragspartner für die Dauer der Störung und im
Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen
des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen
zu geben und ihre Verpflichtungen
den veränderten Verhältnissen nach Treu und
Glauben anzupassen.
5. Lieferung und Versand
5.1. Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der
Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte
Zertifikate sind zeitgleich zu übergeben. Bei fehlenden
Angaben in den Lieferpapieren bzw. fehlenden
Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der
Papiere bzw. der vollständigen Angaben auf Kosten
und Gefahren des AN. Bei fehlender Bestellnummer
3
Seite 2 von 3
wird die Abnahme der Ware verweigert und zu Lasten
des AN zurückgesandt.
5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Verschlechterungen
geht bei Lieferungen mit dem Eingang
bei der vom AG angegebenen Versandanschrift
auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder
Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der
Abnahme auf den AG über.
5.3. Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Versandanschrift.
Für Lieferungen mit Aufstellung und
Montage sowie bei der Erbringung von Leistungen ist
der Erfüllungsort die Verwendungsstelle.
6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung
6.1. Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung
seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten
Spezifikation fachgerecht und unter Verwendung
bestgeeigneter Materialien entsprechend dem
Stand der Technik bei Bestellung/Vertragsabschluss.
Er sichert zu, dass die Lieferung und Leistung frei von
Sach- und Rechtsmängeln im Sinne der  434 und
435 BGB ist. Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung
und Leistung den gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsbestimmungen
und Umweltschutzvorschriften
sowie den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft
entsprechen. Hat der AN Bedenken gegen
die gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies
dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.2. Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/
Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald
sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen
Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens
jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang
der Lieferung beim AG.
6.3. Die Rechte des AG bei Mängeln richten sich nach
 437 und 634 BGB.
Weiterhin stehen dem AG die gesetzlichen Schadenersatzansprüche
ungekürzt und unbeschränkt zu. Sofern
in der Bestellung/dem Vertrag nichts anderes gesagt
ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche gemäß
438 bzw. 634a BGB.
6.4. In den Bestellungen/Verträgen kann entsprechend
der Bedeutung für das Unternehmen ein Gewährleistungseinbehalt
vereinbart werden.
6.5. Bei Gefahr im Verzug oder anderen dringenden Fällen
ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN den Mangel
zu beheben bzw. durch Dritte beheben zu lassen.
Der AG informiert den AN darüber unverzüglich.
6.6. Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und
Leistungen des AN ist der AG auf seine Kosten berechtigt,
während der Betriebszeit des AN Kontrollen
durchzuführen. Das Ergebnis ist vom Qualitätssicherungsprüfer
des AG zu protokollieren und dem AN zu
übergeben. Werden Mängel, die eine Beeinträchtigung
der Qualität bewirken, festgestellt, hat der AN
diese innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen
Frist zu beheben bzw. abzustellen. Kommt der AN
dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht
nach, stehen dem AG die Rechte gemäß 6.3. zu.
7. Geheimhaltung/Schutzrechte
7.1. Der AN ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der
Ausführung seiner Leistungen erlangten Kenntnisse
und Unterlagen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.
7.2. Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung
keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG
von Dritten wegen Verletzung von Rechten Dritter in
Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den
AG auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen.
Der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche
Vereinbarung (insbesondere Vergleiche)
ohne Zustimmung des AN zu treffen. Die Freistellungsverpflichtung
bezieht sich auch auf alle Aufwendungen,
die dem AG aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme
durch einen Dritten notwendig erwachsen.
7.3. Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an bestellten
Lieferungen oder Leistungen oder Teilen davon,
ist er verpflichtet, diese dem AG unter Angabe der
Schutzrechtsnummer mitzuteilen.
7.4. Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen
u. ä. verbleiben im Eigentum
des AG und sind stets streng vertraulich zu behandeln.
Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich
gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten
haftet der AN gegenüber dem AG im vollen Umfang
nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung/Sicherheiten
8.1. Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach
den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in der Bestellung/
in dem Vertrag nicht anders geregelt. Der AN
verpflichtet sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen
Dritter klaglos zu stellen.
8.2. Die Haftung des AG sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
für schuldhaft verursachte Schäden
ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung der Bestellung/des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf (sog. Kardinalpflichten).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
welche auf anderen Umständen als Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt
sich die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren
Schaden. In diesen Fällen ist eine Haftung für
Vermögensschäden ausgeschlossen. Gleiches gilt
bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen
(nicht leitende Angestellte) außerhalb
des Bereiches der wesentlichen Vertragspflichten
sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
Als Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft
werden vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche,
selbstschuldnerische Bürgschaften als
Netto- Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede
der Vorausklage gemäß  771 BGB eines europäischen
als Zoll-und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes
akzeptiert.
Eigentumsvorbehalt
Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behalt
er sich hieran das Eigentum vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf
die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
der beigestellten Teile entstehenden Erzeugnisse
zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge
für den AG erfolgen, so dass dieser als Hersteller
gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der AG Miteigentum
im Verhältnis der objektiven Werte dieser
Waren.
Antikorruptionsklausel
10.1. Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte
ist der Auftraggeber gem.  314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder
von ihm zurückzutreten. wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
4
Seite 3 von 3
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern
oder von diesem beauftragte Dritte, die mit
der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages betraut sind, oder
ihnen nahestehenden Personen, Geschenke,
andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile
unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt,
anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern
oder beauftragten Dritten strafbare
Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet,
die unter  299. 333, 334 StGB, 17, 18 UWG
fallen.
10.2. Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen
gern. Nummer 10.1 a vorgenommen
hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen
Schadenersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme
verpflichtet, es sei denn, das
ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen
wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt
oder bereits erfüllt ist.
10.3. Bei nachgewiesenen Handlungen gern. Nummer
10.1. b oder 10.1. c ist der Auftragnehmer zur
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 v.H.
der Abrechnungssumme verpflichtet.
10.4. Die Ziffern 10.1. b und 10.3. finden keine Anwendung,
soweit es sich um sozial adäquates Verhalten
im Sinne von Nummer IV des Rundschreibens
des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
oder Geschenken in der Bundesverwaltung
vom 08. November 2004" 1 handelt.
10.5. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche
des Auftraggebers bleiben unberührt.
11. Sonstiges
11.1. Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden
beim AG gespeichert und für interne Zwecke
gem. Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
11.2. Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder
ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für
Werbezwecke genutzt werden. Fotografieren auf
dem Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung
bedarf der Einwilligung des AG.
11.3. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
11.4. Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort
für die Pflichten des AG (insbesondere für dessen
Zahlungen) ist ausschließlich der Geschäftssitz des
AG.
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.
de/bsvwvbund_08112004_9132101701.htm
11.5. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus einer
Bestellung/ einem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte
Recht der Bundesrepublik Deutschland
(BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts
(CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6. Diese Bedingungen können durch zusätzliche Bedingungen
ergänzt werden
5
VERARBEITUNG IHRER DATEN
INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DS-GVO)
Datenschutzhinweise für Bieter und Lieferanten der EWN GmbH
Wir informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten und Ihre daraus entstehenden
Ansprüche und Rechte gemäß der EUDatenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) und des
neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner
ab dem 25. Mai 2018 gültigen Fassung.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in
welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich
nach den vereinbarten Dienstleistungen
und Aufträgen sowie der jeweiligen Anfrage
Ihre Ansprechpartner zum
Thema Datenverarbeitung
Verantwortlich ist die EWN Entsorgungswerk für
Nuklearanlagen GmbH (nachfolgend EWN GmbH
genannt), Abteilung Einkauf
Latzower Straße 1
17509 Rubenow
Tel.: 038354-48401
E-Mail: einkauf@ewn-gmbh.de
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten
erreichen Sie unter:
E-Mail: datenschutz@ewn-gmbh.de
Zweck der Datenverarbeitung
Im Folgenden erläutern wir wofür und auf welcher
Rechtsgrundlage wir Ihre Daten verarbeiten.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang
mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG).
a. Aufgrund Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DS-GVO
Mit Einreichen Ihrer Anfrage- oder Angebotsunterlagen
geben Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung
der Daten im Rahmen des weiteren Abstimmungs-,
Auswahl- und/oder Verhandlungsprozesses
zur Gestaltung des Vertrages. Eine erteilte
Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für
die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem
Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
b. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten oder
zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
gem. Art 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
insbesondere zur Durchführung unserer Verträge
mit Ihnen bzw. zur Vertragsanbahnung, sowie
aller mit dem Betrieb und der Verwaltung eines
Unternehmens erforderlichen Tätigkeiten. Die
weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung
können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen
entnehmen.
c. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gem. Art. 6
Abs. 1 Buchstabe c) DSG-VO oder im öffentlichen
Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO
Zudem unterliegen wir diversen rechtlichen Verpflichtungen,
d.h. gesetzlichen Anforderungen (z.
B. Handelsrecht, Steuergesetze, Vergaberecht
etc.). Soweit diesbezüglich Daten verarbeitet werden,
geschieht dies ausschließlich auf Grundlage
von Vorschriften.
d. Im Rahmen der Interessenabwägung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DS-GVO
Ihre Daten können für eine Interessensabwägung
zur Wahrung berechtigter Interessen unsererseits
6
Seite 2 von 2
oder von Dritten verwendet werden.
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten
über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus
zur Wahrung berechtigter Interessen von uns
oder Dritten. Dabei geht es in dem beschriebenen
Anwendungsrahmen u. a. um
 Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien
(z. B. Verband der Vereine Creditreform
e.V.) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw.
Ausfallrisiken
 Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung
 Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
 Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit
(z.B. Zutrittskontrollen)
 Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts
 Anwendung zur Durchsetzung und Verteidigung
rechtlicher Ansprüche und Interessen
Erhebung Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden bei der
Einreichung einer Anfrage oder eines Kaufangebots
zur weiteren Verarbeitung in unser elektronisches
Beschaffungs- und Vergabesystem übertragen.
Folgende Daten sind verpflichtend, da ohne
sie keine wirksame Vertragsanbahnung bzw. -abwicklung
durchgeführt werden kann.
 Name des Ansprechpartners
 Geschäftliche Kontaktdaten
 Im Bedarfsfall ggfs. Identifikations-, Adressund/
oder weitere personenbezogene Daten
zum Nachweis leistungsbezogener fachlicher
Qualifikation
Nutzung Ihrer Daten
Die Nutzung Ihrer Daten erfolgt nur innerhalb der
EWN GmbH. Daten werden grundsätzlich nicht an
Dritte weitergegeben. Die Daten werden nur im
Zusammenhang mit dem betreffenden Verfahren
zur Vertragsverhandlung, -erarbeitung und -erfüllung
durch die betreffenden Fachbereiche der
EWN GmbH weiterverarbeitet. Sollte es für die
Vertragsanbahnung bzw. -durchführung erforderlich
sein, Daten an Dritte weiterzugeben, so werden
diese zur Einhaltung der Vertraulichkeit gem.
DS-GVO/BDSG verpflichtet. Im Rahmen der Interessenabwägung
gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f)
DS-GV können auch ausnahmsweise Daten an
Dritte weitergegeben werden.
Speicherung Ihrer Daten
Die Daten werden, soweit Sie elektronisch vorliegen,
auf Servern innerhalb der EWN GmbH sowie
auf Servern, die ausnahmslos in Deutschland stehen,
zur Verarbeitung zwischengespeichert. Daten
in Papierform werden in den Räumlichkeiten der
EWN GmbH aufbewahrt.
Aufbewahrungsfrist
Nach Abschluss des Vertragsverhandlungs-, Erarbeitungs-,
Entscheidungsprozesses und des Vertragsvollzugs
werden Ihre Daten so lange gespeichert,
wie sie für den angegebenen Zweck benötigt
werden. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten,
die sich unter anderem aus dem
Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung
(AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen
zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen
zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich
die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen
Verjährungsfristen, die z. B. nach den  195 BGB
in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber
auch bis zu dreißig Jahre betragen können. Sollten
wir in besonderen Fällen Ihre Daten über diesen
Zeitraum hinaus aufbewahren wollen, um zu
einem späteren Zeitpunkt wieder Kontakt zu
Ihnen aufnehmen zu können, werden wir vorab
selbstverständlich eine schriftliche Einverständniserklärung
von Ihnen einholen.
Widerspruchsrecht
Nach Art 21 DSG-VO haben Sie in Bezug auf Daten,
die auf Grundlage des Art. 6 Buchstabe f DSGVO
erhoben wurden, jederzeit das Recht, aus
Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung
einzulegen. Machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch, werden Ihre Daten nicht weiterverarbeitet,
es sei denn, wir weisen zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nach,
die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten gegenüber
überwiegen, oder die Verarbeitung dient
der Geltendmachung und Ausübung der Verteidigung
von Rechtsansprüchen.
Weitere Datenschutzrechte
Neben Ihrem Recht auf Widerspruch haben Sie
gemäß den Bestimmungen der DS-GVO ein Recht
auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO,  34 BDSG) über
Ihre personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung
(Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DSGVO,
 35 BDSG), Einschränkung in der Verarbeitung
(Art. 18 DS-GVO), Übertragbarkeit (Art. 20
DS-GVO) und Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
(Art. 77 DS-GVO,  19 BDSG).
7
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
10.05.2019
Verfahren: 2019000282/063 - Lieferung Aufsitz-Scheuersaugmaschine
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Aufsitz-Scheuersaugmaschine mit Kehrsaugvorsatz
(inklusive Batterie und Ladegerät) USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
siehe Leistungsbeschreibung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 1/2
8
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
10.05.2019
Verfahren: 2019000282/063 - Lieferung Aufsitz-Scheuersaugmaschine
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 2/2
9
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
10.05.2019
Verfahren: 2019000282/063 - Lieferung Aufsitz-Scheuersaugmaschine
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Eintragung in das Berufsregister [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass wir in die zuständigen Berufsregister eingetragen sind.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung
vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer
jeweils in der aktuellen Fassung nach entsprechender Gültigkeit.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Gewerbezentralregister [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500  belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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4 Angabe zur Eigenerklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag
ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
10.05.2019
Verfahren: 2019000282/063 - Lieferung Aufsitz-Scheuersaugmaschine
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Datenblatt [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Liegt ein Datenblatt mit Foto, welches sich auf die technischen Anforderungen bezieht, bei Angebotsabgabe vor?
(Aufsitz-Scheuersaugmaschine und Batterie)
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 CE-Konformitätserklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Liegt bei Lieferung eine CE-Konformitätserklärung vor?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Bedienungsanleitung, Wartungshandbuch ... [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Liegt bei Anlieferung eine Bedienungsanleitung, ein Wartungshandbuch und eine Ersatzteilliste in Deutsch vor?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Batterie für die Aufsitz-Scheuersaugmaschine [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ist die Batterie bei Lieferung der Aufsitz-Scheuersaugmaschine mit enthalten?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Ladegerät Aufsitz-Scheuersaugmaschine [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ist das Ladegerät bei Lieferung der Aufsitz-Scheuersaugmaschine mit enthalten?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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6 Lieferzeit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wie lange beträgt die Lieferzeit der Aufsitz-Scheuersaugmaschine mit Kehrsaugvorsatz (batteriebetrieben)?
Kriterienkatalog - 2/2
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Name Dateiname Größe MIME-Type
Aufgabenstellung_Leistungsbeschreibung Aufgabenstellung_Leistungsbeschreibung.pdf 330,70 KB application/pdf
12
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/05/12ace579-e565-436c-8df6-33f8127ed792.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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