Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019051807545004899" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei - DE-Bodenfelde
Maschinen für die Verarbeitung von Lebensmitteln, Getränken und Tabak und zugehörige Teile
Verarbeitungsmaschinen für Lebensmittel, Getränke und Tabak
Maschinen zur Verwendung bei der Herstellung von alkoholischen oder Fruchtgetränken
Dokument Nr...: 870550-2019 (ID: 2019051807545004899)
Veröffentlicht: 18.05.2019
*
  Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
Ausschreibungsbekanntmachung Seite 1
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
Ausschreibungsbekanntmachung
zur Öffentlichen Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungen
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
1. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Frank Strautmann
Schlichtelke 4
37194 Bodenfelde
Frank Strautmann (nachstehend auch als Vergabestelle oder Auftraggeber bezeichnet) erhält vom
Land Niedersachsen eine Zuwendung zur Förderung eines Projekts nach der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER.
Gemäß  2 Abs. 5 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz
NTVergG) in Verbindung mit  99 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
gilt er vor diesem Hintergrund als öffentlicher Auftraggeber.
2. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle
Wie unter Ziffer 1. angegeben
3. Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung nach  3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen - Teil A, Abschnitt 1 (VOL/A)
Ausschreibungsbekanntmachung Seite 2
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
4. Art des Auftrages
Der Auftraggeber plant die Errichtung einer Verschlussbrennerei für Edeldestillate.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll hierfür die Brennanlage inkl. Erfüllung der einschlägigen
zollrechtlichen Bestimmungen und Anforderungen sowie deren Aufbau und Inbetriebnahme
beschafft werden.
Weitere Einzelheiten zum Gesamtprojekt sowie zu den Anforderungen an die Brennanlage können
der Leistungsbeschreibung sowie den Teilnahmebedingungen entnommen werden.
5. Angebotsfrist sowie Zuschlags- und Bindefrist
Ablauf der Angebotsfrist ist der 7. Juni 2019, 16:00 Uhr
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist ist der 9. Juli 2019
6. Ausführungsfrist für die Lieferleistung gem. dieser Ausschreibung
Die Lieferung der Brennanlage sowie der Aufbau und Inbetriebnahme soll nach dem derzeitigen
Stand der Planung spätestens im Dezember 2019 / Januar 2020 erfolgen.
7. Zulassung von Nebenangeboten
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8. Unterlagen, die von dem Bieter vorzulegen sind
Siehe im Detail die Leistungsbeschreibung sowie die Teilnahmebedingungen zu dieser
Ausschreibung.
Ausschreibungsbekanntmachung Seite 3
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
9. Zuschlagskriterien
Siehe im Detail die Teilnahmebedingungen zu dieser Ausschreibung.
10. Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der folgenden Internetseite bzw. via des
nachstehenden DropBox-Ordners zur Verfügung gestellt:
 https://www.service.bund.de
 https://www.dropbox.com/sh/46v28j9sfqyh1hu/AAD1tSSQyCnPxQYk5Dn5-fLga?dl=0
11. Sonstiges  Checkliste für Bieter
Die Bieter werden um dringende Beachtung bei beigefügten Checkliste für Bieter gebeten.
Checkliste für Bieter Seite 1
Checkliste für Bieter
Die nachstehende Checkliste stellt eine Serviceleistung für Sie als Bieter dar und soll Ihnen die
Kontrolle der Vollständigkeit sowie der vergaberechtlichen Korrektheit Ihres Angebots und der
einzureichenden Unterlagen ermöglichen.
 Fragen zur Ausschreibung
Etwaigen Fragen zur Ausschreibung stellen Sie bitte ausschließlich bei E-Mail an die unter
Ziffer 2.6 der Teilnahmebedingungen aufgeführte Person.
Darüber hinaus weisen wir in diesem Zusammenhang auf die übrigen Hinweise unter dieser
Ziffer hin.
 Vollständigkeit des Angebots:
Haben Sie Ihr Angebot unter Beachtung der Leistungsbeschreibung und der dortigen
schematischen Vorgaben zu den Preisangaben erstellt?
Bitte denken Sie daran, dass alle Ihre Angaben vollständig und zweifelsfrei sein müssen.
Hierzu gehören auch etwaige Angaben oder Nachweise Ihrerseits zu den Zuschlagskriterien
gemäß Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen.
 Nachweise und Erklärungen zum Angebot
Haben Sie an die Beifügung der Eigenerklärung zur Eignung gedacht oder alternativ hierzu
Ihren Präqualifizierungs-Eintrag unter Angabe der Präqualifizierungsinstitution und Ihrer
dortigen Mitgliedsnummer gedacht?
Haben Sie die Mindestlohn-Erklärung nach  4 Abs. 1 NTVergG beigefügt?
Checkliste für Bieter Seite 2
 Keine Veränderungen der Unterlagen und Bedingungen
Bitte denken Sie daran, dass alle Änderungen oder Ergänzungen durch Sie an den
Ausschreibungsunterlagen oder ein negatives Abweichen von den dort gesetzten
Bedingungen zwingend und unheilbar zu einem Ausschluss Ihres Angebots führt.
Legen Sie insofern keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Unternehmens bei oder
nehmen hierauf Bezug (z.B. auf der Rückseite oder in der Fußzeile Ihres Briefpapiers).
Unterlassen Sie jedwede Formulierung, die als eine Statuierung Ihrer Bedingungen gewertet
werden könnte (beispielsweise Hinweis auf Zahlungsfristen für Rechnungen im Fall einer
Zuschlagserteilung, Regelung von Haftungsfragen).
Setzen Sie für Ihr Angebot keine kürzere Bindefrist als die in den Teilnahmebedingungen
festgesetzte Frist.
 Bietergemeinschaften und / oder Einsatz von Nachunternehmen
Wenn Sie mit einem oder mehreren Unternehmen eine Bietergemeinschaft bilden wollen
und/oder Nachunternehmen einsetzen wollen, beachten Sie bitte die Ausführungen unter den
Ziffern 4 und 5 der Teilnahmebedingungen.
 Formalien und Fristen
Haben Sie Ihr Angebot eigenhändig unterschrieben und für eine Einhaltung der sonstigen
Formalien gemäß der Teilnahmebedingungen gesorgt (korrekt beschrifteter Umschlag)?
Denken Sie daran, dass auch die von Ihnen einzureichenden Erklärungen (Eigenerklärung zur
Eignung, Mindestlohn-Erklärung usw.) eigenhändig unterschrieben werden müssen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Ihr Angebot nur auf dem Postweg oder persönlich
eingereicht werden darf. Die Übermittlung von Angeboten auf fernschriftlichem Weg (Telefax)
oder elektronischem Weg (E-Mail) ist nicht gestattet und führt zwingend und unheilbar zum
Ausschluss.
Beachten Sie bitte darüber hinaus die in den Teilnahmebedingungen festgesetzte Frist. Es
werden nur Angebote gewertet, die bis zu dem festgesetzten Datum und der festgelegten
Uhrzeit formgerecht eingehen.
Leistungsbeschreibung Seite 1
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
Leistungsbeschreibung
zur Öffentlichen Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungen
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
1. Allgemeine Informationen zu dem Gesamtprojekt
Der Auftraggeber plant die Errichtung einer Verschlussbrennerei für Edeldestillate. Im Rahmen
dieser Ausschreibung soll hierfür die Brennanlage inkl. Erfüllung der einschlägigen zollrechtlichen
Bestimmungen und Anforderungen sowie deren Aufbau und Inbetriebnahme beschafft werden.
Die Anlage selbst wird in einem Scheunengebäude errichtet, welches zu diesem Zwecke
umgebaut wird. Die betreffenden Bauleistungen sind Gegenstand weiterer Ausschreibungen.
Konkreter Aufstellort ist eine noch zu errichtende Stahlgerüst-Bühne mit einer Grundfläche von
3.870 mm x 4.340 mm unter einer Dachschräge mit einer lichten Höhe an der Rückwand von
3.420 mm und einer lichten Höhe von 4.120 mm in einer Entfernung von 1.000 mm von der
Rückwand. Details können den beiden nachstehenden Schema-Zeichnung entnommen werden.
Leistungsbeschreibung Seite 2
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
2. Grundsätzliche Vorgaben zu der Brennanlage
In dem erwähnten Scheunengebäude wird ein Verkaufs- bzw. Verkostungs-Bereich eingerichtet
werden, von welchem die Brennereianlage zu sehen ist. Vor diesem Hintergrund ist für den
Auftraggeber in grundsätzlicher Hinsicht eine ansprechende und hochwertige Optik der Anlage von
besonderer Bedeutung.
Nicht zuletzt auch aus qualitativen Gründen sind insofern hochwertige und langlebigen Materialien
wie
 Kupfer (Materialstärke mind. 3 bis 4 mm),
 Verrohrungen, Flansche, Bedienhebel etc. in Edelstahl,
 Verschraubungen in Messing
zu verwenden.
Des Weiteren ist es erforderlich, dass die zu beschaffende Brennereianlage gemäß der jeweils
einschlägigen europäischen bzw. nationalen Vorschriften und Normen sowie den anerkannten
Regeln und Spezifikationen der Technik gefertigt wird. Beispielhaft zu nennen sind die Erfüllung
von DIN EN ISO-Normen, CE-Kennzeichnungen, VDE-Vorschriften (oder eines europäischen
Pedants) oder die Erfüllung der ATEX-Richtlinie.
Leistungsbeschreibung Seite 3
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
3. Komponenten und Leistungen
Unter Beachtung der vorstehenden Hintergrundinformationen sowie der grundsätzlichen Vorgaben
erbittet die Vergabestelle ein Angebot zu den nachfolgend im Detail aufgelisteten Komponenten
und Leistungen. Hierbei wird insbesondere auf die Beachtung der räumlichen Gegebenheiten bzw.
der Platzverhältnisse hingewiesen.
Hinsichtlich der sonstigen Rahmenbedingungen wird ergänzend auf die beigefügten
Teilnahmebedingungen zu dieser Ausschreibung verwiesen.
3.1. Brennereianlage mit folgenden Komponenten und Spezifikationen
3.1.1. Brennblase / Destillierblase
 Ausführung in Sichtkupfer
 300 bis 400 Liter Füllinhalt
 Einfüllöffnung (Mannloch) mit mind. 400 mm Durchmesser
 Wasserbad-Beheizung inkl. Wärmetauscher mit Restwärmentzug aus Rauchgas
 Wärmedämmung des Wasserbads
 Ober- und Unterteil sowie Wasserbad miteinander verschweißt
 Befeuerung mittels Erdgas (siehe hierzu auch Position 3.1.13.)
 Maischezufuhrstutzen NW / DN 65
 Schlempeablauf NW / DN 120 mit Kugelhahn
 Schauglas
 Birnenförmiger Helm soweit vor dem Hintergrund der angegebenen Platzverhältnisse eine
nebenstehende / seitliche zur Brennblase stehende Feinbrandkolonne (siehe hierzu die
nachstehende Position 3.1.2.) möglich ist
 Aromakorb-Einrichtung
3.1.2. Feinbrandkolonne
 Ausführung in Sichtkupfer
 bevorzugt nebenstehend / seitlich zur Brennblase soweit dies vor dem Hintergrund der
angegebenen Platzverhältnisse möglich ist
 3 Glockenböden
 Röhrendephlegmator, zu- und abschaltbar, mit eigener Kühlwasserversorgung und mit
Volumenstromanzeige
 Schaugläser im Bereich der Böden, des Dephlegmators und des Maischerücklaufbereichs
Leistungsbeschreibung Seite 4
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
3.1.3. Geistrohr
 Ausführung in Kupfer zur nebenstehenden / seitlichen Feinbrandkolonne (soweit dies vor dem
Hintergrund der angegebenen Platzverhältnisse möglich ist) sowie in Edelstahl zum
Röhrenkühler
 Bypass für Geist-Produktion
 Abzweig vor Alkoholmessuhr für Geist-Produktion
 Verschlussmaßnahmen am fallenden Geistrohr sowie an der Rücklaufleitung (siehe hierzu
auch Position 3.2.)
3.1.4. Röhrenkühler
 Ausführung in Edelstahl
 mit eigener Kühlwasserversorgung
3.1.5. Vorlage
 Ausführung in Edelstahl
 mit Durchflussmessung, Alkoholmessung und Temperaturmessung
3.1.6. Katalysator
 Ausführung in Kupfer
3.1.7. Temperaturmessung / Thermometer
 jeweils ein analoges Einbau-Thermometer in den folgenden Komponenten
o Brennblase (das Thermometer muss in die Brennmaische eintauchen)
o Helm (soweit vor dem Hintergrund der angegebenen Platzverhältnisse eine nebenstehende
Feinbrandkolonne möglich ist)
o dritter Boden der Feinbrandkolonne
o Dephlegmator
o Zulauf Dephlegmator
o Ablauf Dephlegmator
o Geistrohr
o Kühler
 darüber hinaus zusätzliche Anschlussmöglichkeit eines digitalen Thermometers in den
folgenden Komponenten:
o Brennblase
o Geistrohr
o Kühler
Leistungsbeschreibung Seite 5
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
3.1.8. Rührwerk inkl. Aufnahmestutzen in der Brennblase
3.1.9. Beleuchtung
LED-Beleuchtung in den folgenden Komponenten:
 Brennblase
 Maischerücklaufbereich
 Dephlegmator
 sämtliche Schaugläser
3.1.10. Schlempepumpe
 Ausführung in Edelstahl
 ATEX-Richtlinie entsprechend
3.1.11. Anlagenreinigung  CIP
 für Brennblase, Helm (soweit vor dem Hintergrund der angegebenen Platzverhältnisse eine
nebenstehende Feinbrandkolonne möglich ist), Dephlegmator, Katalysator, Böden der
Feinbrandkolonne
 getrennt für Kühler
 Warmwasser-Sammelbehälter
 sämtliche Ventile in Kugelhahn-Ausführung
 Katalysator muss unter Verschluss CIP reinigbar sein
 inkl. benötigter Pumpen
3.1.12. Konsole(n)  Podest(e)
 für die Komponenten der Brennanlage
 stabile Ausführung
3.1.13. Gasfeuerungsanlage
 komplett inkl. aller erforderlichen Teilkomponenten
 inkl. Geräusch- und Spritzschutz aus Edelstahl über Brennergehäuse
3.1.14. Automatik / Brennersteuerung
 Brennautomatik
 Automatische Vorlauf- und Nachlaufabtrennung
 Steuerung der Fließgeschwindigkeit
 Programmspeicher
Leistungsbeschreibung Seite 6
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
3.1.15. Elektro-Schaltschrank
 fertig verdrahtet für alle aufgelisteten Komponenten mit elektrischen Anschlüssen
 inkl. Vorinstallation / Leerrohren, 2 m Entfernung zum Brenngerät in 1,5 m Höhe
3.1.16. Sicherheits-Komponenten
 Automatischer Anlagenstopp bei Kühlwassermangel sowie bei Wassermangel im Wasserbad
 Erfüllung der Anforderungen der ATEX-Richtlinie
 Ausführung gem. FSA-Leitfaden und Ex-Schutzanforderungen
 Überlaufpilz in Überdachausführung inkl. Rückschlagventil
3.2. Verschluss  zollrechtliche Bestimmungen und Anforderungen
Erfüllung sämtlicher zollrechtlicher Bestimmungen und Anforderungen und Vorgaben für die
Zulassung als Verschluss-Brennereinanlage, beispielsweise / insbesondere
 Zollverschlussausführung mit Alkoholmessuhr in aktueller Bauart
 Alkoholmessuhr muss amtlich anerkannt sein und zur Brennblasengröße passen
3.3. Lieferung & Dienstleistungen / Montage
 Lieferung / Transport der Brennanlage zur Vergabestelle
 Aufbau und Inbetriebnahme der Brennanlage am Ort der Vergabestelle
 Praktische Einweisung / Einweisung in den Betrieb der Anlage
 Unterstützung bei der Erstellung des Ex-Schutzdokuments
 Erstellung und Übergabe einer Ersatzteilliste
 Erstellung und Übergabe von Elektro-Schaltplänen
4. Vorhandenes Budget und etwaige optionale Positionen (soweit im Budget liegend)
Wie im Gesamtkontext dieser Ausschreibungsunterlagen aufgeführt, erhält der Auftraggeber für
die Umsetzung seines Gesamtprojekts eine öffentliche Förderung aus staatlichen Mitteln des
Landes Niedersachsen bzw. der Europäischen Union. Sein Budget ist vor diesem Hintergrund
begrenzt. Für die Brennanlage ist inkl. Aufbau ein Budgetanteil von rund 110.000 Euro netto
eingeplant.
Leistungsbeschreibung Seite 7
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
Der Auftraggeber geht nach seinen vorab durchgeführten Marktrecherchen davon aus, dass
dieses Budget realistisch ist, um eine Brennanlage gem. der vorstehend aufgeführten Positionen
3.1. bis 3.3. zu beschaffen. Sollte dies aus der fachkundigen Sicht der Bieter nicht der Fall, wird
um einen entsprechenden Hinweis im Rahmen des Vergabeverfahrens gebeten.
Unabhängig davon ist der Auftraggeber grundsätzlich daran interessiert, eine für seine Belange
optimale Brennanlage zu errichten. Er erbittet insofern unabhängig von den vorstehenden
Positionen 3.1. bis 3.3. ein optionales Angebot zu den nachstehend aufgeführten zusätzlichen
Komponenten:
 zwei zusätzliche Glockenböden für die Feinbrandkolonne gem. obiger Position 3.1.2.
 inkl. LED-Beleuchtung und CIP-Reinigung / Sprühdüsen
5. Hinweise und Vorgaben zur Angebotsdarstellung
Für das Angebot des Bieters gelten die folgenden Hinweise bzw. Vorgaben:
 Erstellen Sie Ihr Angebot auf Extraseiten und berücksichtigen dabei die Inhalte und
schematischen Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung. Die Inhalte der
Leistungsbeschreibung verstehen sich als (ggf. nicht abschließende) Muss-Mindest-Vorgaben.
Sollten in den aufgelisteten Positionen der Leistungsbeschreibung Formulierungen,
Auflistungen o.ä. enthalten sein, die in dieser Form technisch nicht möglich sind, bittet der
Auftraggeber um entsprechende Hinweise und/oder Ergänzungen. Gleiches gilt für den Fall,
dass die Formulierungen oder Auflistungen aus fachkundiger Sicht der Bieter unvollständig
sein sollten.
 Geben Sie bei den einzelnen Komponenten die Maße dieser Komponenten an, damit der
Auftraggeber ebenfalls überprüfen kann, ob die ausgewählten Komponenten bzw. die
Gesamtanlage passend zu den angegebenen räumlichen Verhältnissen konzipiert worden ist.
In grundsätzlicher Hinsicht erwartet der Auftraggeber eine derartige Überprüfung bereits von
Ihnen.
 Ihre Preise zu den obigen Positionen 3.1. bis 3.3. geben Sie bitte (inkl. etwaiger
Unterpositionen) in Form von Nettoreisen in Euro an. Summieren Sie sämtliche
Einzelpositionen und weisen hierzu die gesetzliche Mehrwertsteuer aus und bilden am Ende
einen Brutto-Gesamtpreis.
Leistungsbeschreibung Seite 8
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
Die optionalen Positionen gem. obiger Ziffer 4. dieser Leistungsbeschreibung geben Sie bitte
getrennt im Anschluss an die Positionen der Ziffern 3.1. bis 3.3. nach gleichartigem Schema
an.
Alle Preise sind grundsätzlich als Fest- bzw. Pauschalpreise anzugeben. Sollten einzelne
Preispositionen aufwands- bzw. verbrauchsabhängig sein, ist gesondert darauf hinzuweisen
und eine Schätzung anzugeben.
 Wie bereits erwähnt hat der Auftraggeber durch seine öffentliche Förderung den Status eines
Öffentlichen Auftraggebers inne. Diese Ausschreibungsverfahren unterliegt insofern voll
inhaltlich den Anforderungen des Vergaberechts.
Vor diesem Hintergrund wird insbesondere auf die formalen und vertragsrechtlichen Vorgaben
hingewiesen, welche im Detail in den beigefügten Teilnahmebedingungen aufgeführt sind
sowie ergänzend in der ebenfalls beigefügten Checkliste für Bieter erläutert werden.
Teilnahmebedingungen Seite 1
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
Teilnahmebedingungen
zur Öffentlichen Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungen
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
1. Einschlägige Rechtsvorschriften und Vertragsgrundlagen
Der Auftraggeber schreibt diese Leistungen im Rahmen einer öffentlichen Zuwendung des Landes
Niedersachsen bzw. der Europäischen Union aus. Gemäß des Zuwendungsbescheides in
Verbindung mit den vergaberechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen gilt er als
Öffentlicher Auftraggeber.
Vor diesem Hintergrund findet auf dieses Vergabeverfahren neben den einschlägigen
Rechtsvorschriften des Landes Niedersachsen, hier insbesondere des Niedersächsischen
Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
(Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz  NTVergG) im Wesentlichen die Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen - Teil A, Abschnitt 1 (VOL/A) in ihrer aktuell geltenden Fassung
Anwendung.
Die Bestimmungen der VOL/A werden nicht Vertragsbestandteil und geben den Bietern kein
einklagbares Recht auf ihre Anwendung.
Unbeschadet anderslautender Regelungen in den Vergabeunterlagen gelten für den
Vertragsabschluss mit dem erfolgreichen Bieter die beigefügten Zusätzlichen
Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen für die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen i.V.m. den Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B) als Vertragsbestandteil. Gleiches gilt für die beigefügten Musterregelungen zur
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG.
Teilnahmebedingungen Seite 2
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
2. Angebotsbedingungen
2.1. Form
Soweit in den Vergabeunterlagen vorgegeben, sind für das Angebot die seitens des Auftraggebers
zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden bzw. sind die Angebote nach den
schematischen Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen.
Das Angebot ist bis zum 7. Juni 2019, 16:00 Uhr
ausschließlich in Schriftform auf dem Postweg oder persönlich einzureichen.
Die Abgabe von fernschriftlichen (Fax) oder elektronischen Angeboten (E-Mail) ist nicht
gestattet. In dieser Form eingereichte Angebote werden zwingend und unheilbar wegen Verstoßes
gegen Formvorschriften ausgeschlossen.
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag, der folgendermaßen zu beschriften ist
Angebot zur Ausschreibung von Leistungen
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
an die nachstehende Adresse zu senden bzw. persönlich dort einzureichen:
Frank Strautmann
Schlichtelke 4
37194 Bodenfelde
Für das Angebot gilt, dass nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes
innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei
Angebotsabgabe, eingereicht werden können.
Hinweis:
Die äußere Gestaltung des Angebots geht nicht in die Bewertung ein  maßgebend ist allein der
Inhalt.
Teilnahmebedingungen Seite 3
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
2.2. Sprache
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in
deutscher Sprache zu führen.
2.3. Fristen und Termine
Für das Vergabefahren sowie für die Durchführung des Auftrages gelten die folgenden Fristen
bzw. Termine.
2.3.1. Angebotsfrist
Schlusstermin für den Angebotseingang (Angebotsfrist) ist
7. Juni 2019, 16:00 Uhr
Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für
nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Angebotes.
Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel bzw. der Eingangsvermerk der
Vergabestelle. Im Zweifel ist der fristgerechte Eingang des Angebotes vom Bieter nachzuweisen.
Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot nach  10 Abs. 2 VOL/A zurückgezogen
werden.
2.3.2. Zuschlags- und Bindefrist
Zuschlags- und Bindefrist für die Angebote ist
9. Juli 2019
Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.
Teilnahmebedingungen Seite 4
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter  soweit nicht zuvor durch Zuschlag ein Vertrag
geschlossen wurde  an sein Angebot gebunden.
Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt
wurde.
2.3.3. Ausführungsfrist
Die Lieferung der Brennanlage sowie der Aufbau und Inbetriebnahme soll nach dem derzeitigen
Stand der Planung spätestens im Dezember 2019 / Januar 2020 erfolgen.
2.4. Inhalt
In Ergänzung der nachfolgenden Ausführungen wird auf die beigefügte Checkliste für Bieter
verwiesen.
Das Angebot muss vollständig sein. Es muss sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten
Preisangaben, Informationen, Nachweise und Erklärungen etc. enthalten.
Das Angebot und sonstige geforderten Erklärungen müssen eigenhändig durch
Namensunterschrift unterzeichnet werden (Schriftformerfordernis).
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabe- und/oder Vertragsunterlagen sind unzulässig. Es
wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dem Angebot keine eigenen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen beizufügen und/oder auf solche ausdrücklich oder
konkludent zu verweisen. Gleiches gilt für negative Abweichung von seitens des
Auftraggebers gesetzten Fristen (z.B. Statuierung einer kürzeren Bindefrist) oder sonstige
Veränderungen (z.B. Statuierung einer von den Bedingungen des Auftraggebers
abweichenden Zahlungsfrist) oder ähnliches. Entsprechende Beifügungen, Bezugnahmen,
Änderungen o.ä. würden gem.  16 Abs. 3 lit. d) VOL/A unheilbar zum Ausschluss des Angebots
führen.
Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, können sie
dem Angebot auf gesonderter Anlage beigefügt werden.
Teilnahmebedingungen Seite 5
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
2.5. Verwendung der Vergabeunterlagen und Verschwiegenheitspflicht
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuell
erfolgenden Auftrages benutzt werden. Jede Benutzung für andere Zwecke und/oder eine
Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Der Bieter hat  auch nach Beendigung der Angebotsphase  über die ihm bei seiner Tätigkeit
bekannt gewordenen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat
hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.
2.6. Fragen zur Ausschreibung
Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich per E-Mail und ausschließlich an die
folgenden Kontaktpersonen zu richten:
Herr Frank Strautmann
E-Mail: Frank.strautmann@novelis.com
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden
grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu
gewährleisten.
Soweit Fragen gestellt und hierauf Antworten erteilt werden, sind diese Informationen bei der
Erstellung des Angebotes zu beachten.
Die Bereitstellung weiterer Informationen erfolgt ausschließlich in der Datei Weitere
Informationen (DATUM der jeweiligen Aktualisierung).pdf, die Ihnen in dem nachstehenden
direkt verlinkten DropBox-Ordner zur Verfügung gestellt wird. Auf den betreffenden Ordner können
Sie direkt Zugriff nehmen, ohne über einen eigenen DropBox-Zugang verfügen zu müssen.
https://www.dropbox.com/sh/46v28j9sfqyh1hu/AAD1tSSQyCnPxQYk5Dn5-fLga?dl=0
Ein gesonderter Hinweis erfolgt nicht. Die Bieter sind verpflichtet, selbstständig bis zum Ende der
Angebotsfrist mögliche Informationen abzurufen. Diese Informationen sind bei der Erstellung des
Angebotes zu beachten.
Teilnahmebedingungen Seite 6
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
Um etwaige Fragen zum Vergabeverfahren oder der zu erbringenden Leistung umfänglich
beantworten zu können, wird darum gebeten, alle Auskünfte rechtzeitig, also mindestens fünf Tage
vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern.
Von dem Bieter nicht aufgeklärte Unklarheiten gehen zu seinen eigenen Lasten.
3. Geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise
3.1. Eignung
Zum Nachweis seiner Eignung sind von dem Bieter folgende Angaben zu machen bzw. die
nachstehend aufgelisteten Erklärungen bzw. Nachweise einzureichen.
Alle geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter eigenhändig zu unterschreiben.
 Eigenerklärung zur Eignung gem. beigefügtem Formblatt
Die Vergabestelle behält es sich ausdrücklich vor, von dem für eine Zuschlagserteilung
in Betracht kommenden Bieter die Vorlage von einzelnen oder allen dort aufgeführten
Nachweisen, Erklärungen, Bescheinigungen etc. zu fordern
ODER (soweit sich die Pflichtangaben nach  6 VOL/A, hier insbesondere Abs. 5
hieraus ergeben)
Präqualifizierungs-Eintrag des Bieters unter Angabe der
Präqualifizierungsinstitution und der entsprechenden Mitgliedsnummer
 Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Soweit hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht (beispielsweise bei Aufträgen ab
einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto), wird der Auftraggeber beim Bundesamt
für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a
Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung (GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend
berücksichtigen. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine
Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist dem Bieter freigestellt, einen aktuellen
Auszug (nicht älter als drei Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Teilnahmebedingungen Seite 7
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
3.2. Nachweise bzw. Erklärungen nach niedersächsischem Landesvergaberecht
Zudem sind die nachstehenden Nachweise bzw. Erklärungen nach niedersächsischem
Landesvergaberecht einzureichen:
 Mindestlohn-Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
auf dem beigefügten Formblatt
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Fall einer Unterbeauftragung
von Nachunternehmen (siehe hierzu auch Ziffer 5. dieser Teilnahmebedingungen) zusätzlich
eigene Mindestlohn-Erklärungen der Nachunternehmen von den Bietern einzureichen sind.
3.3. Angebot  Leistungsbeschreibung und (schematische) Vorgaben zu Preisangaben
Die Detailanforderungen zu dem Angebot ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den
(schematischen) Vorgaben zur Angabe der Preise. Etwaige Erläuterungen etc. sind auf Extraseiten
vorzunehmen. Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang auf die Zuschlagskriterien nach
Ziffer 7. dieser Teilnahmebedingungen hingewiesen.
4. Bietergemeinschaften
Im Falle des Bildens einer Bietergemeinschaft sind im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines
der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages zu benennen.
Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot eigenhändig zu unterschreiben. Eine Darlegung der
einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag
entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Die unter der obigen Ziffer 3.1. sowie unter der Ziffer 3.2 aufgeführten Angaben bzw.
Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Referenzen sind
mindestens von demjenigen Mitglied zu benennen, welches die betreffende (Teil-) Leistung
ausführen soll.
Teilnahmebedingungen Seite 8
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
5. Nachunternehmen  Unteraufträge
Beabsichtigt der Hauptauftragnehmer die Weitergabe von (Teil)Leistungen des hier
ausgeschriebenen Auftrages an Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmer, so hat er zusammen
mit dem Angebot ein Verzeichnis der Leistungen vorzulegen, die durch Nachunternehmer erbracht
werden sollen.
Es steht dem Hauptauftragnehmer frei, etwaige Nachunternehmen bereits im Rahmen seines
Angebots zu benennen. Der Auftraggeber empfiehlt dies und weist ausdrücklich darauf hin, dass
die Einschaltung eines nicht vorab benannten Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung seiner
ausdrücklichen Zustimmung bedarf. Gleiches gilt für den etwaigen Wechsel eines (zuvor
benannten) Nachunternehmers.
Der Hauptunternehmer darf nur solche Nachunternehmer beauftragen, bei denen sichergestellt ist,
dass diese die Voraussetzungen für die Erfüllung des Unterauftrages erfüllen.
Für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist der Hauptunternehmer
dazu verpflichtet, die Regelungen des  13 des NTVergG zu beachten - dies gilt insbesondere für
die Verpflichtung zur Einreichung von Mindestlohnerklärungen gem.  4 Abs. 1 NTVergG auch
durch die Nachunternehmen. Der Hauptunternehmer ist des Weiteren dazu verpflichtet, den
Nachunternehmer darüber in Kenntnis zu setzen, dass dessen Leistung der Erfüllung eines
öffentlichen Auftrages dient.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Einhaltung dieser Verpflichtungen
nachzuweisen.
6. Nebenangebote
Nebenangebote sind im Rahmen dieser Ausschreibung nicht zugelassen.
7. Zuschlag
Der Zuschlag wird an den Bieter vergeben, welcher nach Maßgabe des  16 VOL/A das
wirtschaftlichste Angebot gem. der nachfolgend aufgeführten Zuschlagskriterien unter Anwendung
der dargelegten Bewertungsmatrix vorgelegt hat.
Teilnahmebedingungen Seite 9
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
7.1. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix
7.1.1. Preis  Gewichtung 60 %
Der Auftraggeber erwartet auskömmliche und entsprechend den zu erfüllenden Leistungen
angemessene Angebote. Er behält sich vor, bei dem Verdacht auf ein nicht auskömmliches
Angebot, die dem Angebot zu Grunde gelegte Kalkulation beim Bieter anzufordern.
Bewertet wird die Höhe des Brutto-Gesamtpreises.
Die volle Punktzahl von drei Punkten erhält das preislich günstigste Angebot. Die weiteren
Angebote werden bezüglich des Zuschlagskriteriums des Preises in 1-Punkt-Schritten abgestuft.
Das viertgünstigste und alle weiteren Angebote erhalten null Punkte.
Günstigstes Angebot sowie Angebote bis zu 2 % über dem
günstigsten Angebot
3 Punkte
Angebote mehr als 2 % und bis zu 5 % über dem günstigsten
Angebot
2 Punkte
Angebote mehr als 5 % und bis zu 10 % über dem günstigsten
Angebot
1 Punkt
Angebote mehr als 10 % über dem günstigsten Angebot 0 Punkte
7.1.2. Ästhetik  Gewichtung 20 %
Wie in der Leistungsbeschreibung dargelegt, wird der Auftraggeber einen Verkaufs- und
Verkostungsbereich errichten, von welchem die Brennanlage sichtbar sein wird. Vor diesem
Hintergrund ist es für ihn von besonderer Bedeutung, dass die zu beschaffende Anlage neben den
in der Leistungsbeschreibung dargelegten obligatorischen (sicherheits)technischen Aspekten auch
optisch einen hohen ästhetischen Wert aufweisen.
Das Design und der Gesamteindruck der Anlage soll einen hochwertigen Eindruck hinterlassen
etc.
Teilnahmebedingungen Seite 10
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
Um diese ästhetischen Merkmale überprüfen zu können, sind von dem Bieter neben detaillierten
Angaben zu den Komponenten Fotos, Produktbroschüren, Verweise auf Internetseiten o.ä.
vorzulegen, auf welchen die Anlage und ihr optischer Eindruck gut sichtbar sind.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Maßgabe:
Die angebotene Anlage erfüllt die ästhetischen Anforderungen
des Auftraggebers auf sehr gute Art und Weise
3 Punkte
Die angebotene Anlage erfüllt die ästhetischen Anforderungen
des Auftraggebers auf gute Art und Weise
2 Punkte
Die angebotene Anlage erfüllt die ästhetischen Anforderungen
des Auftraggebers nur teilweise
1 Punkt
Die angebotene Anlage erfüllt die ästhetischen Anforderungen
des Auftraggebers nicht oder der Bieter hat hierzu keine bzw.
unzureichende Angaben gemacht bzw. Prüfmöglichkeiten
gegeben
0 Punkte
7.1.3. Qualität / technischer Wert  Gewichtung 10 %
Wie insbesondere im Rahmen der Leistungsbeschreibung erwähnt, handelt es sich bei den
dortigen Auflistungen im Wesentlichen um obligatorische Muss-Vorgaben. Unabhängig von deren
grundsätzlicher Erfüllung ist es für den Auftraggeber von Bedeutung, dass die Komponenten der
Brennanlage von guter Qualität sind bzw. einen guten technischen Wert besitzen.
Die Bieter werden auch vor diesem Hintergrund gebeten, detaillierte Beschreibungen der
Komponenten (ggf. auf Extrablättern bzw. durch Beifügung von Produktbroschüren o.ä.)
beizufügen, anhand derer die Qualität bzw. der technische Wert überprüft werden kann.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Maßgabe:
Teilnahmebedingungen Seite 11
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
Die angebotene Anlage erfüllt die Anforderungen des
Auftraggebers an Qualität / technischen Wert auf sehr gute Art
und Weise
3 Punkte
Die angebotene Anlage erfüllt die die Anforderungen des
Auftraggebers an Qualität / technischen Wert auf gute Art und
Weise
2 Punkte
Die angebotene Anlage erfüllt die die Anforderungen des
Auftraggebers an Qualität / technischen Wert nur teilweise
1 Punkt
Die angebotene Anlage erfüllt die Anforderungen des
Auftraggebers an Qualität / technischen Wert nicht oder der
Bieter hat hierzu keine bzw. unzureichende Angaben gemacht
bzw. Prüfmöglichkeiten gegeben
0 Punkte
7.1.4. Einhaltung der Lieferfrist  Gewichtung 10 %
Der Auftraggeber hat einen stringenten Zeitplan für die Umsetzung seines Gesamtprojekts. Vor
diesem Hintergrund ist eine termingerechte Lieferung und Montage / Inbetriebsetzung der im
Rahmen dieser Ausschreibung zu beschaffenden Anlage von Bedeutung.
Der Auftraggeber erwartet insofern realistische und ehrliche Aussagen des Bieters zur Einhaltung
bzw. Nichteinhaltung der von ihr gesetzten Ausführungsfrist für die Liefer- und Dienstleistungen.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Maßgabe:
Teilnahmebedingungen Seite 12
Brennanlage zur Erstellung einer Verschlussbrennerei
Der Bieter garantiert eine Lieferung innerhalb der gesetzten Frist 3 Punkte
Der Bieter garantiert eine Lieferung unter Überschreitung der
gesetzten Frist von bis zu zwei Wochen
2 Punkte
Der Bieter garantiert eine Lieferung unter Überschreitung der
gesetzten Frist von mehr als zwei und bis zu vier Wochen
1 Punkt
Der Bieter garantiert eine Lieferung unter Überschreitung der
gesetzten Frist von mehr als vier Wochen
0 Punkte
7.2. Auswahlschema für den Fall von wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten
Sollten nach der Anwendung der unter der vorstehenden Ziffer 7.1. aufgeführten
Zuschlagskriterien gleichwertige Angebote vorliegen, erfolgt die Zuschlagserteilung durch Los.
7.3. Mitteilung über die Zuschlags- bzw. Auftragserteilung
Hinsichtlich der Mitteilung über die Zuschlags- bzw. Auftragserteilung gilt  19 Abs. 1 VOL/A.
8. Kostenersatz
Das Angebot ist für die Vergabestelle kostenlos. Die Bieter erhalten keine Kostenerstattung.
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren
Maßnahme
024_116 (VHB-VOL 5.5)
08.2016
Modifizierter Vordruck Nr. 124 des VHB - Bund - Ausgabe 2008 - Stand April 2016
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Maßnahmenummer: Vergabenummer:
Euro Euro Euro
Falls mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers
/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
vorlegen.
Vergabeart
Zutreffendes bitte ankreuzen
Öffentliche Ausschreibung
oder ausfüllen
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
Leistung
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
anderes Unternehmen
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt
habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei
abgeschlossenen
Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. a. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
angeben.
 ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal
koordiniert wurden
 Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsmäßige Ausführung
der Leistung.
 Ansprechpartner,
 Art der ausgeführten Leistung,
 Auftragssumme,
 Ausführungszeitraum,
 stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten
maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe
der ausgeführten Mengen,
 Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
 stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Maßnahme einschl. eventueller Besonderheiten
der Ausführung,
Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGEPartner,
Nachunternehmer),
Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation
befindet.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer
Erklärung
vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt, z. B.
wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen
 wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
( 298 StGB),
 Brandstiftung ( 306 StGB),
 Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB),
 Baugefährdung ( 319 StGB),
 Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB),
 Geldwäsche ( 261 StGB),
 Bestechung ( 334 StGB),
 Vorteilsgewährung ( 333 StGB),
 Diebstahl ( 242 StGB),
 Unterschlagung ( 246 StGB),
 Erpressung ( 253 StGB),
 Betrug ( 263 StGB),
 Subventionsbetrug ( 264 StGB),
 Kreditbetrug ( 265b StGB),
 Untreue ( 266 StGB),
 Urkundenfälschung ( 267 StGB),
 Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB),
Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren
( 283 ff. StGB),
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
 Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB),
 unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen) sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach  48b EStG vorlegen.
)
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft des für mich/für uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen / Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
der
Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag
ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist
) soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
) nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
Ort, Datum, Unterschrift)
Stand: 01. Januar 2019
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb
des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der
Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des
 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in
der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben
des Mindestlohngesetzes (derzeit 9,19 Euro) zu zahlen und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen
nach  1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach
den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen
sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer
1 sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
________________________________________________
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen
auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
Auftraggeber/Vergabestelle
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
des Landes Niedersachsen für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
024_111 (VHB-VOL 4.3)
06.2016
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1.1
b) Besondere Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
1.2
Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen
von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen
wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber
sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für
einen angebotenen Skontoabzug.
1.3
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
Vertragsbestandteile
Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen
der jeweils geltenden Fassung der Verordnung
PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag
vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne
der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich
ein anderer Preistyp angegeben ist.
Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich
um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung
ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt
der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der
entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet,
in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften
der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund
von Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis,
Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis
zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der Netto-Selbstkosten
als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht
überschritten werden.
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
2 Preise
2.1
2.2
Stand: Mai 2016
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
4
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
auf Grund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung,
muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber unverzüglich
- möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst
der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die
Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten
nachzuweisen.
Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet,
Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die
Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
5 Verpackung
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des
Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar sowie
vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften
ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet,
sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich
vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen
und einer erneuten Verwendung oder einer
stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung
zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Verpackungen,
so gehen diese - wenn nichts anderes vereinbart
ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum
des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern
geliefert, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
- wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen
Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
6.1
6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für
die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände
erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen
usw. in deutscher Sprache) dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der
Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet
Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern
und müssen den anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie den im Anhang TS der
VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen entsprechen.
6 Ausführung der Leistungen ( 4)
wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
die Kosten der Überprüfung zu übernehmen
und den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt,
sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen
zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht
kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen
zu gewähren.
6.4
6.3
8
8.1
8.2
9.1
9
Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer erhalten hat,
bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber
nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben
Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der
zu erbringenden Leistung beizufügen.
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefaßt
sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter
(z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden
und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung
einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen
muss vom Konsulat beglaubigt sein.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Leistungen
nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die
gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen.
Sie bzw. er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere
und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen,
wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der
Leistungen zu vereinbaren ist.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben.
Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr
bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher
die schriftliche Zustimmung gemäß  4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes
vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle
(Empfangsstelle).
Abnahme ( 13)
7 Sprache
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4)
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots
davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in
Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen
der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer
dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise,
Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine
ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind.
- 2 -
Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers
zulässig.
Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart
ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des
Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine
sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen
Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über,
wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle
die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.
9.2
9.3
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
9.4
Auftragsentziehung -
Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8)
10
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen
nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der
Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind.
10.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich
eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
10.2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere
wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen
mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit
sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach	2 ff.
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -
zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von
Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder für
sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag
zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung,
soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den
Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage
der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare
Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer
auf dessen Kosten zurückgewährt.
11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt
mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung
oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen
noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten
Annahme der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle
auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen
gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die
letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung
zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur,
wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/
Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies
geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine
bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung
der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart
ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen
(ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder innerhalb
von 30 Tagen ohne Abzug. Sie kann früher gemäß
den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang
der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten
Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto
des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages
beim Geldinstitut des Auftraggebers.
13.3
13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung
des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Gerichtsstand ( 19)
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15
- 3 -
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit
des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung
des Auftraggebers zuständigen Stelle.
1
Stand: 24.01.2017
Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG
II.
Vergabe von Dienstleistungsaufträgen
1. Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern im Sinne des	22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem
Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes
der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,
die von Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben
aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1 sowie  5
und 6 Absatz 2 des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt
werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten
auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen
mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
2
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen
der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind.
Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen,
die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen,
vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012  4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom
25.05.2016  5 AZR 135/16.
2. Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur
Zahlung von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen
eingesetzten Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen
mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen. Die Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zahlung des
Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht nur für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen
innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbringen wird. Die
Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des  13 Abs. 1 Satz 4, 5 i.V.m.  8
Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden.
Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die
Zahlung von Mindestentgelten nach  4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und
dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach  4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist
das Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß  4 Abs. 1 Nr. 1
NTVergG zu zahlen.
Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige
Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden
3
und nicht nur untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer
hat diese rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten
Dritten in eigener Verantwortung zu prüfen. Die Regelung des  4 Nr. 4 VOL/B bleibt
unberührt.
3. Kontrollrechte
3.1. Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in  14 Abs.
1 NTVergG ein allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle,
ob der Auftragnehmer und die zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen die von ihnen im Hinblick auf das NTVergG
übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im
Hinblick auf die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung
jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung
des Mindestentgelts i.S.d.  4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und
Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser Zahlungspflicht zu ermöglichen.
Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle erforderlichen
Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über Entgeltzahlungen
an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit
zu halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen.
Um die Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu
überprüfen, ist der Auftraggeber berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen
zu treffen, insbesondere Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume
zu betreten, Beschäftigte zu befragen, Einsicht in Unterlagen, insbesondere
in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und
Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung
der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Unterlagen
sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
4
Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten
auch nach vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer
in entsprechender Anwendung des  147 Abgabenordnung für zehn
(10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Hauptleistung des Auftragnehmers
vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene
Frist zur Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und
Nachweispflichten gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt,
dass die Umsetzung und Ausübung der Kontrollrechte durch den Auftraggeber
nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt. Die Verpflichtung des
Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der personenbezogenen
Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten
Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten
ihre Einwilligung zur Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten
erteilen.
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen
und Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm
eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen,
die für die Ausführung des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits
auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2 zu kontrollieren und
dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen jederzeit
nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen
gilt nicht, sofern und soweit der Auftraggeber gemäß  13 Abs. 3 NTVergG
auf die Vorlage von Erklärungen verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer
verpflichtet, für die Zahlung des entsprechenden Mindestentgelts Sorge
zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
5
4. Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und
der von ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder
Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2
und Ziffer 3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes
netto - basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei
mehreren Verstößen gegen die Vertragspflichten auf Grundlage des  4 Abs. 1
NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen 10 vom Hundert des Auftragswertes nicht
überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte Vertragspflichtverstöße
im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der
Ziffern 1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die
Vereinbarung von Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa
über die Vereinbarung von Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder Verleihunternehmen
begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß
des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht
der Fall, wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der Mindestentlohnungspflichten
durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig
kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher
auch für den Fall vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen
begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte
oder kennen musste. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit
bei der Verwirkung der Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom
Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt
werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften
und nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2 genannten
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder
einem Nach- oder Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das
6
Recht des Auftraggebers zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.  8 VOL/B
und etwaige andere vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die
drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder
3.2 vereinbarten Verpflichtungen.
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten nach  21 MiLoG, nach  23 AEntG und nach  16
AÜG zuständigen Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen
gegen die auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen
informieren.
5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit
ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen
insgesamt.  139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Frank-Strautmann-Landwirtschaftlicher-Betrieb/2019/05/2918373.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau