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Ausschreibung: Beschaffung von 44x Tabletwagen "Paraproject i32 Trolley" oder vergleichbarer Art für die Stadt Münster - DE-Münster
Computerbezogene Geräte
Dokument Nr...: 870621-2019 (ID: 2019051807550004957)
Veröffentlicht: 18.05.2019
*
  Beschaffung von 44x Tabletwagen "Paraproject i32 Trolley" oder vergleichbarer Art für die Stadt Münster
VHB NRW 412
04/2018 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
1 15.05.2019 11:22 Uhr - VMS 8.4.0.10
Auftragsbekanntmachung
Aktenzeichen: 18.12
Vergabe-Nr.: 2019-0354-18e
Bezeichnung des Verfahrens: Beschaffung von 44x Tabletwagen
"Paraproject i32 Trolley" oder
vergleichbarer Art für die Stadt
Münster
1. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung nach  9 UVgO
2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung
Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift
Klemensstraße 10, 48143 Münster
Kontaktstelle 8. Etage
Telefon-Nummer
Telefax-Nummer
E-Mail-Adresse vergaben@stadt-muenster.de
URL https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer
3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle
Wie Ziffer 2
Bezeichnung
Stadt Münster Citeq
Postanschrift
Scheibenstraße 109, 48153 Münster
Telefon-Nummer
Telefax-Nummer
E-Mail-Adresse
Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer
4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind
Wie Ziffer 2
Adresse
Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.
5. Form der Angebote
Zugelassen ist: die Abgabe
elektronischer Angebote ausschließlich unter https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite//
notice/CXTDYYDYD94
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der Angebote in Schriftform.
6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung
Beschaffung von 44x Tabletwagen "Paraproject i32 Trolley" oder vergleichbarer Art für die Stadt
Münster
Erfüllungsort:
Stadt Münster citeq, Scheibenstraße 109, 48153 Münster
7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose
Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen.
8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten
Nebenangebote werden zugelassen.
9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Lieferung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Auftragserteilung erfolgen.
10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die
Bezeichung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie
eingesehen werden können
Adresse zum elektronischen Abruf:
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite//notice/CXTDYYDYD94/documents
Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des
Vergabemarktplatzes NRW zu entnehmen.
Anschrift der Stelle
Wie Ziffer 2
Adresse
Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der
Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen:
keine
11. Ablauf der Angebotsfrist
06.06.2019 10:30 Uhr
12. Ablauf der Bindefrist
30.09.2019
13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind
15. Vorzulegenden Unterlagen
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Insolvenzverfahren, Liquidation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt
keine Insolvenz, keine Liquidation vor. ("Eigenerklärung ..." liegt bei).
- Steuern, Abgaben, Beiträge (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen:
Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung ist erfüllt.
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Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere
Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung
(Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb
Beitragspflichtig ist), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit
das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)) innerhalb der gesetzten Frist nach
Aufforderung belegen. ("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei)
Sonstige Unterlagen:
- 521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 522 04-2018 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533 - Verpflichtungserklaerung Nachunternehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Leistungsverzeichnis
- Zuverlässigkeit (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt nachweislich
keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
("Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei)
16. Angabe der Zuschlagskriterien
Wertungsmethode: Niedrigster Preis.
17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten
Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte
Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht
bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung
der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit
einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des
Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch
die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch
ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
18. Sonstiges
ELEKTRONISCHE ANGEBOTSABGABE:
Bei diesem Ausschreibungsverfahren ist
n u r die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Zahlreiche Firmen geben schon heute ausschließlich elektronische Angebote ab. Firmen die
erstmals elektronisch abgegeben haben, sind bei diesem Verfahren geblieben.
Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Stadt Münster eine Plattform gewählt, die von vielen
Auftraggebern genutzt wird, und sich somit die Angebotseinreichung bei vielen Auftraggebern
einheitlich darstellt.
Auf dieser Internetseite, die wir dringend empfehlen, sind zahlreiche Tipps und Hinweise
nachzulesen: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebotes ist die Installation eines "Bietertools"
auf Ihrem Computer notwendig. Das Bietertool wir Ihnen im Zuge Ihrer Angebotslegung auf dem
Vergabemarktplatz automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung Ihres Firmennetzwerks kann
es sein, dass Sie bei der Erstinstallation Unterstützung Ihres Systemadministrators benötigen.
Wir empfehlen daher die Installation des Bietertools bereits einige Tage vor der Angebotsabgabe
durchzuführen. Darüber hinaus empfehlen wir bei erstmaliger Angebotsabgabe einen Tag vor Ablauf
der Frist das Angebot einzustellen.
Sie benötigen keine elektronische Signatur, die Angebotsabgabe ist in sogenannter Textform
möglich (Name des Unternehmens, Name der abgebenden Person). Wenn Sie die bereitgestellten
Dokumente elektronisch ausgefüllt und hochgeladen haben, fügen Sie bitte KEINE Dokumente ein
zweites Mal in eingescannter Version mit Originalunterschrift hinzu.
Übrigens: Haben Sie Ihr Angebot bereits eingestellt, können Sie es jederzeit bis zum genannten
Abgabetermin wieder zurückziehen und bei Bedarf auch wieder neu einstellen.
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Ihr elektronisches Angebot wird beim Hochladen auf einem Hochsicherheitsserver des Landes
NRW mit einem Zeitschloss, verschlüsselt hinterlegt. Es ist dort von niemandem, selbst von den
Softwareadministratoren einsehbar. Erst bei der Angebotsöffnung kann es entschlüsselt und
geöffnet werden. Die Vertraulichkeit Ihres Angebotes ist also gewährleistet.
Und: Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine
Kommunikationsnachricht und wir rufen Sie möglichst direkt aber spätestens binnen eines
Werktages zurück."
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem.
 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand,
die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und
Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der
der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen
zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt
auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um
nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der
von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt.
Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 https://recht.nrw.de/lmi/owa/
br_text_anzeigen?v_id=80620180116131147466
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und
Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadtmuenster.
de
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte
der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw.
unter datenschutz@stadt-muenster.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im
Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und
diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren,
Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei
Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres
Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter
Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen
will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger,
wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung
verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz
1 a) DSGVO eingewilligt haben.
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Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs
genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck
und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem
sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig
sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der
Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt
an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten,
gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu
übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO
einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden,
kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen,
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel.
0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 03.06.2019
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYD94
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-westfalen/2019/05/9200790.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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