Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019051807550604994" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: RV Übersetzungsdienstleistungen - DE-München
Übersetzungsdienste
Dokument Nr...: 870679-2019 (ID: 2019051807550604994)
Veröffentlicht: 18.05.2019
*
  RV Übersetzungsdienstleistungen
VERGABEUNTERLAGEN
2019ASE000021
RV Übersetzungsdienstleistungen
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung (Korrektur)
AUFTRAGGEBER
Freistaat Bayern vertreten durch den Bayerischen Landtag - Landtagsamt
Max-Planck-Str. 1, 81675 München, Deutschland
16.05.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 2
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 2
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 2
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 2
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 3
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 3
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 3
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 3
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 6
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 6
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 7
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
8
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
8
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 9
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 9
Ergänzende Bewerbungsbedingungen
............................................................................................................ 10
1.
Vorbemerkungen..................................................................................................................
................ 12
1.1. Sprachliche
Festlegung.....................................................................................................................
12
1.2. Vertraulichkeit, Umgang mit
Vergabeunterlagen............................................................................... 12
2. Grundsätzliche Bestimmungen
............................................................................................................ 12
2.1. Hinweise zur Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen................................................................ 12
2.2. Preisangaben
................................................................................................................................
.... 12
2.3. Hinweise zum Aufbau des
Angebots................................................................................................. 12
2.4. Ausschlusskriterien
........................................................................................................................... 13
3. Bewertung der
Angebote......................................................................................................................
13
3.1. Angebotsbewertung
.......................................................................................................................... 13
3.2. Wertungskriterien
..............................................................................................................................
14
3.2.1.
Leistung........................................................................................................................
.................. 14
3.2.2. Preis
................................................................................................................................
............... 15
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 16
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 17
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 19
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 19
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 19
i
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 19
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 20
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 21
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 21
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 21
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 22
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 22
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
............................................................................................... 23
Vertragsunterlagen..............................................................................................................
............................. 24
1
Allgemeines.....................................................................................................................
...................... 26
2 Leistungsverzeichnis
............................................................................................................................. 26
2.1 Übersetzungsdienstleistungen
........................................................................................................... 26
2.2
Bearbeitung.....................................................................................................................
................... 27
2.3 Format und Kontrolle von
Satzarbeiten.............................................................................................. 27
2.4 Option: Satzarbeiten durch den
Auftragnehmer................................................................................. 28
2.5 Ansprechpartner / Projektmanager
.................................................................................................... 28
2.6 Key-Account für Englische
Übersetzungen........................................................................................ 28
3 Geschätzte mengenmäßige Verteilung der Sprachgruppen ................................................................. 28
4 Nutzungsrecht
................................................................................................................................
....... 28
5.1
Vertragsgrundlagen..............................................................................................................
.............. 29
5.2 Allgemeine
Pflichten.......................................................................................................................
.... 29
5.3 Fälligkeit der Vergütung
..................................................................................................................... 29
5.4 Abtretung, Aufrechnung
..................................................................................................................... 29
5.5
Haftung.........................................................................................................................
...................... 29
5.6
Preisanpassung..................................................................................................................
................ 30
5.7 Vertragslaufzeit / Kündigung
.............................................................................................................. 30
5.8 Antikorruptionsklausel
........................................................................................................................ 31
5.9 Schlussbestimmungen
....................................................................................................................... 31
Vertrag_Auftragsverarbeitung
.......................................................................................................................... 32
Anl_Sachgebietsglossar_Englisch
................................................................................................................... 42
Datenschutzhinweise_Vergabe.....................................................................................................
................... 54
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 57
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 67
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 72
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung (Korrektur)
16.05.2019
Verfahren: 2019ASE000021 - RV Übersetzungsdienstleistungen
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsname RV Übersetzungsdienstleistungen
Auftraggeber Freistaat Bayern vertreten durch den Bayerischen Landtag - Landtagsamt
Liefer-/Ausführungsort 81675 München
VERFAHREN
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Losweise Vergabe Nein
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 50%: 50%
TERMINE
Frist Bieterfragen 11.06.2019 23:59
Angebotsfrist 12.06.2019 11:00:00
Bindefrist 01.07.2019
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
Geforderte Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser - Schaltflächen
navigieren, werden die Informationen nicht zum Anwendungsserver übertragen und eVergabe zeigt ggf. eine falsche Seite an.
Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 Pop-Ups müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld "Unterschrift des
Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile auf "Angebot abgeben". Damit
ist die Textform nach  126b BGB bereits erfüllt.
Falls oben unter Angebote / Geforderte Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene
elektronische Signatur vorgegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot noch entsprechend elektronisch signieren. Der genaue Ablauf und
die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter-Handbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDF-Datei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten"
und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen - 1/1
1
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Inhalt der Rahmenvereinbarung sind Übersetzungsdienstleistungen nach DIN EN ISO Norm
17100:2016-05.
12.06.2019 11:00:00
01.07.2019
11.06.2019 23:59
2019ASE000021
K III - E4030 - 0001
RV Übersetzungsdienstleistungen
2
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
3
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
4
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
5
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
6
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
7
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
8
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
9
Bayerischer Landtag
Seite 1
Az. K III  E4030  0001
Ergänzende Bewerbungsbedingungen
10
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkungen
................................................................................................................... 3
1.1. Sprachliche Festlegung
..................................................................................................... 3
1.2. Vertraulichkeit, Umgang mit Vergabeunterlagen ............................................................. 3
2. Grundsätzliche Bestimmungen ............................................................................................ 3
2.1. Hinweise zur Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen ............................................. 3
2.2. Preisangaben
...................................................................................................................... 3
2.3. Hinweise zum Aufbau des Angebots ................................................................................ 3
2.4. Ausschlusskriterien
........................................................................................................... 4
3. Bewertung der Angebote
...................................................................................................... 4
3.1. Angebotsbewertung
........................................................................................................... 4
3.2. Wertungskriterien
............................................................................................................... 5
3.2.1. Leistung
........................................................................................................................... 5
3.2.2. Preis
................................................................................................................................
. 6
11
Bayerischer Landtag
Seite 3
1. Vorbemerkungen
1.1. Sprachliche Festlegung
In diesem Dokument wird für alle Rollen, Funktionsträger und sonstige handelnde Personen
ausschließlich die männliche Sprachform verwendet. Für die Ausführung der Arbeiten sind dabei
Männer wie Frauen in gleicher Weise befähigt. Die gewählte Form dient allein der besseren
Übersichtlichkeit des Textes und damit einer leichteren Verständlichkeit seines Inhalts und soll
keine Präferenzen des Auftraggebers ausdrücken.
1.2. Vertraulichkeit, Umgang mit Vergabeunterlagen
Bewerber und Bieter dürfen Veröffentlichungen über eigene Leistungen im Zusammenhang mit
diesem Vorhaben, das Vorhaben selbst oder Teile davon nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung der Auftraggeber vornehmen.
2. Grundsätzliche Bestimmungen
2.1. Hinweise zur Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen
Der Bieter ist verpflichtet, vor Angebotsabgabe die Ausschreibungs-/Vertragsunterlagen zu prüfen.
Eventuelle Unstimmigkeiten in den Ausschreibungs-/Vertragsunterlagen sind der ausschreibenden
Stelle unverzüglich anzuzeigen.
2.2. Preisangaben
Es ist zulässig, alle oder bestimmte Kosten im Rahmen der Preise auf einem Beiblatt erläuternd
gesondert auszuweisen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Wertung.
2.3. Hinweise zum Aufbau des Angebots
Das Angebot ist aus den im Kriterienkatalog formulierten Forderungen und Fragen zu erstellen.
Die Fragen und Forderungen sind jeweils unterschieden durch die Bezeichnung
k.o.-Kriterium = ja = Ausschlusskriterium / Mindestanforderung
k.o.-Kriterium = nein = bewertetes Kriterium.
Bezeichnung Anmerkung
1. Angebot Name des
Angebotserstellers
angeben
2. Eigenerklärung ausfüllen
3. Angaben wg. Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister
ausfüllen
4. Erklärung zur Struktur des Bieters ausfüllen
5. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen beibringen
6. Eignungskriterien ausfüllen und
ggfs.
Dateiupload bei
Arbeitsschritt 6
Eigene Anlagen
7. Vertragsunterlagen zur Kenntnis
nehmen
8. Produkte/Leistungen ausfüllen
12
9. Nachweise Dateiupload bei
Arbeitsschritt 6
Eigene Anlagen
Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch auf
Unterauftragnehmer oder verbundene Unternehmen berufen. Daher kann er bei denjenigen
Nachweisen, welche die Fachkunde und Leistungsfähigkeit betreffen, auch Angaben von
Unterauftragnehmern oder verbundenen Unternehmen zusätzlich zu seinen eigenen Angaben
oder anstelle seiner eigenen Angaben seinem Angebot beifügen. In diesem Fall muss der Bieter
ausdrücklich darauf hinweisen, dass bestimmte Angaben einen Unterauftragnehmer oder ein
verbundenes Unternehmen betreffen. Zusätzlich muss er dem Angebot eine Erklärung des
Unternehmens, dessen Ressourcen er sich bedienen will, beifügen, dass er im Falle der
Beauftragung über die betreffenden Ressourcen verfügen kann. Fehlt diese Erklärung, können die
Angaben des Unterauftragnehmers oder des verbundenen Unternehmens nicht berücksichtigt
werden.
Sofern die ausschreibende Stelle Nachweise für nicht aktuell genug hält, wird sie den Bieter zur
Vorlage von Nachweisen, die nicht älter als 3 Monate sind, vor Zuschlagserteilung auffordern.
Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
In den Fällen, in denen ein Unterauftragnehmerwechsel stattgefunden hat, sind die Unterlagen, die
die Eignung betreffen, noch einmal nachzureichen.
2.4. Ausschlusskriterien
Die Mindestanforderungen der Geräte sowie die im Kriterienkatalog als k.o.-Kriterium
bezeichneten bzw. mit "k.o. gekennzeichneten Ausschlusskriterien müssen bereits zum Zeitpunkt
der Abgabe des Angebotes erfüllt sein. Wird eine Mindestanforderung oder ein
Ausschlusskriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
3. Bewertung der Angebote
3.1. Angebotsbewertung
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Bei der Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebotes wird
 die Qualität der Leistung / L: Leistungspunktzahl aus den Bewertungspunkten
Leistungskriterien / Kriterienkatalog zu 50% und
 der Preis / P: Preispunktzahl aus den Bieterangaben in Produkte/Leistungen ermittelt, zu 50%
bewertet.
Die Formel für die Kennzahl Z lautet L + P = Z.
Z beträgt maximal 100 Punkte, der höchste zu erreichende Wert.
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z ist das Wirtschaftlichste.
L: Die Leistungspunktzahl wird wie folgt berechnet: Die vom Angebot erreichten Bewertungspunkte
werden durch die maximal erreichbaren Bewertungspunkte dividiert und mit 100 multipliziert und
mit der Gewichtung für die Leistung multipliziert (Rundung auf zwei Nachkommastellen).
P: Die Preispunktzahl wird wie folgt berechnet: Der niedrigste Preis wird mit 100 Preispunkten
angesetzt und die Abweichung der anderen Angebote wird wie folgt berechnet und dann mit der
Gewichtung für den Preis multipliziert: Der niedrigste Preis wird durch den Preis des zu wertenden
Angebotes dividiert und mit 100 multipliziert (Rundung auf zwei Nachkommastellen).
13
Bayerischer Landtag
Seite 5
Beispiel Leistung 60 / Preis 40:
Es sind max. 3.000 Bewertungspunkte erreichbar. Bieter1 und Bieter2 haben jeweils 2.400
Bewertungspunkte erreicht, somit haben sie jeweils 80 von max. 100 möglichen Leistungspunkten
erreicht.
Die erreichte Leistungspunktzahl wird nun mit der Gewichtung für die Leistung multipliziert, im
Beispiel 60%, damit (80*0,6) => L = 48.
Der niedrigste angebotene Preis beträgt 9.000 . Dieser Bieter1 erhält 100 Preispunkte
(Formel 9000/9000*100).
Das Angebot von Bieter2 hat einen Preis von 12.000  und ist teurer als das Angebot von Bieter1.
Bieter2 erhält somit 75 Preispunkte (Formel 9000/12000*100).
Mit der Gewichtung von 40% im Beispiel ist P für Bieter1 = 40 (100 Punkte*0,4) und
P für Bieter2 = 30 (75 Punkte *0,4).
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist dann die Summe aus
Leistungspunktzahl (60%) + Preispunktzahl (40%) relevant:
Bieter1: Z = 48+40 = 88.
Bieter2: Z = 48+30 = 78.
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z (im Beispiel Bieter1) ist das Wirtschaftlichste.
3.2. Wertungskriterien
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Wertungskriterien sind die
Leistung L (50%) und der Preis P (50%).
3.2.1. Leistung
Die Leistungspunkte des Angebots werden für die Übersetzung der 3 Texte  Anlagen zu den
Vergabeunterlagen  in die Zielsprache Englisch unter Verwendung des Sachgebietsglossars des
Bayerischen Landtags (Anlage zu den Vertragsunterlagen) vergeben.
Hierbei werden folgende Kriterien bewertet:
 Verständlichkeit des Textes in der Zielsprache
Wurde der Inhalt der Ausgangssprache vollständig, sachlich korrekt und verständlich
wiedergegeben?
 Idiomatik des Textes in der Zielsprache
Wirkt der Text in der Zielsprache authentisch hinsichtlich des Ausdrucks, werden z.B. Idiome
oder Redewendungen verwendet? Wirkt die Zielsprache natürlich?
 Konsistenz
Werden in dem Text in der Zielsprache Fachbegriffe richtig und immer gleich  gemäß des
Sachgebietsglossars des Bayerischen Landtags  verwendet? Wird ein einheitlicher Stil im
Zieltext eingehalten und entspricht dieser dem Stil des Ausgangstextes?
 Lesbarkeit
Wirkt der Text in der Zielsprache so, dass er das Interesse des Lesers weckt?
Die Bewertung eines jeden der og. Kriterien erfolgt über eine Punktebewertung von 0 - 10
Punkten:
 Bis zu 4 Punkten erhält ein Angebot, wenn die Leistung  Übersetzung der 3 Texte gemäß og.
Kriterien  mangelhaft oder sehr schlecht erfüllt wurde, so dass der Zieltext in keiner Weise
den Anforderungen des Auftraggebers an die zu erbringende Leistung erfüllt.
14
 4 Punkte erhält ein Angebot, wenn die Leistung  Übersetzung der 3 Texte gemäß og. Kriterien
 nicht zufriedenstellend erfüllt wurde. Der Zieltext kann vom Auftraggeber nicht ohne weitere
Korrektur verwendet werden.
 6 Punkte erhält ein Angebot, wenn die Leistung  Übersetzung der 3 Texte gemäß og. Kriterien
zufriedenstellend erfüllt wurde. Der Zieltext kann vom Auftraggeber ohne weitere Korrektur
verwendet werden, eine sprachliche/stilistische Überarbeitung vor der Veröffentlichung wäre
aber noch angezeigt bzw. das Sachgebietsglossar wurde bei der Übersetzung nicht
durchgehend angewandt.
 8 Punkte erhält ein Angebot, wenn die Leistung  Übersetzung der 3 Texte gemäß og. Kriterien
gut erfüllt wurde. Der Zieltext kann vom Auftraggeber ohne weitere Korrektur verwendet
werden, das Sachgebietsglossar wurde bei der Übersetzung durchgehend angewandt.
 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn die Leistung  Übersetzung der 3 Texte gemäß og.
Kriterien  sehr gut erfüllt wurde. Der Zieltext kann vom Auftraggeber ohne weitere Korrektur
verwendet werden, das Sachgebietsglossar wurde bei der Übersetzung durchgehend
angewandt. Der Zieltext liest sich, wie wenn Englisch die Ausgangssprache wäre und weckt
beim Leser Interesse und Verständnis für die Inhalte.
Die Nichterfüllung eines Bewertungskriteriums wird mit 0 Punkten bewertet.
Für die Bewertung der Übersetzungsqualität bedient sich der Bayerische Landtag externer
Unterstützung, die entsprechend qualifiziert ist.
Wenn der Zieltext mehr als einen Tippfehler, Schreibfehler oder grammatikalischen Fehler
aufweist, wird das Angebot mit 0 Punkten bewertet, ungeachtet dessen, wie gut der Zieltext in den
og. Kriterien abschneidet. Eine Bewertung der Leistung mit 0 Punkten führt zwingend zum
Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren.
3.2.2. Preis
Bei der Ermittlung des Preises wird die Angebotssumme inklusive Umsatzsteuer bewertet.
Die Ermittlung der Angebotssumme, die zur Berechnung des Leistungs-Preis-Verhältnisses
herangezogen wird, ergibt sich unter Berücksichtigung von fiktiven Abnahmemengen. Diese
ergeben sich auf Erfahrungswerte aus den zurückliegenden Jahren.
Die Angaben dienen dabei nur der Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Arbeitsschritt
Produkte/Leistungen) und binden den Auftraggeber vertraglich nicht.
15
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
RV Übersetzungsdienstleistungen
2019ASE000021
K III - E4030 - 0001
12.06.2019 11:00:00
01.07.2019
ausschreibung@bayern.landtag.de
16.05.2019
Andrea Seiler
16
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2019ASE000021
K III - E4030 - 0001
RV Übersetzungsdienstleistungen
17
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
18
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2019ASE000021
K III - E4030 - 0001
RV Übersetzungsdienstleistungen
19
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
20
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2019ASE000021
K III - E4030 - 0001
RV Übersetzungsdienstleistungen
21
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
22
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Name des sich verpflichtenden Unternehmens
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit den
Fähigkeiten bzw. Mitteln und Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für die
nachfolgenden Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung
Ort, Datum, Unterschrift
2019ASE000021
K III - E4030 - 0001
RV Übersetzungsdienstleistungen
23
Az. K III  E4030  0001
Vertragsunterlagen
Rahmenvereinbarung Übersetzungsdienstleistungen
24
13.05.2019
Bayerischer Landtag Vertragsunterlagen
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines
............................................................................................................................. 3
2 Leistungsverzeichnis
................................................................................................................ 3
2.1 Übersetzungsdienstleistungen .......................................................................................... 3
2.2 Bearbeitung
...................................................................................................................... 4
2.3 Format und Kontrolle von Satzarbeiten ............................................................................. 4
2.4 Option: Satzarbeiten durch den Auftragnehmer ................................................................ 5
2.5 Ansprechpartner / Projektmanager ................................................................................... 5
2.6 Key-Account für Englische Übersetzungen ....................................................................... 5
3 Geschätzte mengenmäßige Verteilung der Sprachgruppen ..................................................... 5
4 Nutzungsrecht
.......................................................................................................................... 5
5 Vertragliche Bestimmungen
..................................................................................................... 6
5.1 Vertragsgrundlagen
.......................................................................................................... 6
5.2 Allgemeine Pflichten
......................................................................................................... 6
5.3 Fälligkeit der Vergütung
.................................................................................................... 6
5.4 Abtretung, Aufrechnung ....................................................................................................
6
5.5 Haftung
............................................................................................................................. 6
5.6 Preisanpassung
................................................................................................................ 7
5.7 Vertragslaufzeit / Kündigung .............................................................................................
7
5.8 Antikorruptionsklausel
....................................................................................................... 8
5.9 Schlussbestimmungen ...................................................................................................... 8
25
13.05.2019
Bayerischer Landtag Vertragsunterlagen
Seite 3
1 Allgemeines
Die Außenbeziehungen des bayerischen Parlaments haben in den vergangenen Jahren deutlich
zugenommen. Insgesamt spiegelt sich darin die im Rahmen der Globalisierung gewachsene länderübergreifende
Zusammenarbeit und die Rolle Bayerns als gefragter Gesprächspartner auf internationaler
Ebene wider. So ist ein deutlicher Zuwachs beim Besuch ausländischer Delegationen
und Gäste im Maximilianeum zu verzeichnen. Umgekehrt suchen auch die Abgeordneten des Bayerischen
Landtags verstärkt den Dialog mit Politikern und Diplomaten aus anderen Ländern und
gewinnen auf Informationsfahrten der Ausschüsse ins Ausland wertvolle Impulse für die eigene politische
Arbeit.
Seit 2010 ist der Bayerische Landtag zudem mit einer Kontakt- und Informationsstelle in Brüssel
vertreten. Abgeordnete aller Ausschüsse - voran die Mitglieder des Europaausschusses - sind regelmäßig
vor Ort in Brüssel und Straßburg, um auf europäischer Ebene präsent zu sein und sich
einzubringen.
Vor diesem Hintergrund steigt die Nachfrage nach Informationsangeboten des Bayerischen Landtags
(Print/Online) in englischer Sprache sowie in anderen Sprachen. Hierfür werden Übersetzungsdienstleistungen
nach DIN EN ISO Norm 17100:2016-05 benötigt. Die Landtagsverwaltung
benötigt zudem die Übersetzungsdienstleistungen auch für administrative und parlamentarische
Aufgaben (Ausschussdienst, Protokoll, Recht, Parlamentarische Kontrollgremien etc.).
2 Leistungsverzeichnis
2.1 Übersetzungsdienstleistungen
Der Bayerische Landtag (Landtagsamt) schließt einen zweijährigen Rahmenvertrag für
Übersetzungen aus der Ausgangssprache Deutsch in verschiedene Zielsprachen (Englisch,
andere europäische Sprachen inkl. Russisch und Türkisch, Chinesisch, Japanisch und Arabisch)
sowie die Anpassung und die Aktualisierung  fachliche Prüfung  von vorhandenen Texten in den
genannten Zielsprachen ab. Übersetzungen ins Englische (britische Variante) unter strikter
Beachtung des zu den technischen Termini des Landtags vorliegenden Sachgebietsglossars
(siehe Anlage)	Sprachregister	bilden dabei den Schwerpunkt.
Übersetzt werden sollen vor allem Informationstexte und Texte für Broschüren, Flyer und
Prospekte sowie für das Internetangebot des Bayerischen Landtags (www.bayern.landtag.de);
außerdem Materialien des Ausschussdienstes und des Protokolls, Reden, Briefe und sonstige
Schreiben.
Für das Internetangebot des Bayerischen Landtags soll die bestehende englische Version
überarbeitet werden, die auch eine Übersetzung der Abgeordnetenbiografien mit umfasst. Es
können auch Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente und Texte in die Zielsprache Deutsch
anfallen.
Mit Blick auf eine angemessene Außenwirkung als oberstes Verfassungsorgan stellt der
Bayerische Landtag höchste Ansprüche an sorgfältige und fachgerechte Übersetzungen
(Qualitätsstandard ISO 17100). Die Übersetzungen müssen von solcher Qualität sein, dass keine
weiteren Korrekturen durch den Auftraggeber erforderlich sind.
Der Leistungsgegenstand umfasst verpflichtend die Arbeitsschritte gemäß DIN En ISO
17100:2016-05
 Tz. 4.6 Projektvorbereitung,
 Tz. 5 Produktionsprozesse sowie
26
13.05.2019
Bayerischer Landtag Vertragsunterlagen
Seite 4
 Tz. 6 Projektnachbereitung.
Für die Übersetzungen von Deutsch in die Zielsprache Englisch liegt ein Sachgebietsglossar des
Bayerischen Landtags (siehe Anlage) zu den technischen Termini vor, das strikt zu beachten ist.
Bereits vorliegende zielsprachliche Texte sind auf sprachliche Korrektheit, englische Texte auf
durchgängige Verwendung des Glossars des Bayerischen Landtags, einheitliche Verwendung der
politischen bzw. juristischen Terminologie sowie durchgängige Verwendung der britischen
Sprachvariante (British English) fachlich zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.
Die Texte werden von Humanübersetzern übersetzt und immer einer Revision durch den
Auftragnehmer unterzogen (Vier-Augen-Prinzip).
2.2 Bearbeitung
Die zu übersetzenden Dokumente/Texte werden vom Auftraggeber in der Regel per E-Mail oder
als Download zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich ist das gesamte Dokument zu übersetzen  es
sei denn, es sind nur Textpassagen eines Dokuments zur Übersetzung markiert.
Die Dokumente/Texte sind innerhalb von 2 bis 3 Werktagen zu übersetzen, wenn sie
mengenmäßig 10 DIN A 4-Seiten nicht überschreiten. Bei Aufträgen, die mengenmäßig 10
DIN A 4-Seiten überschreiten, erfolgt die Übersetzung und Lieferung der übersetzten Texte nach
Absprache.
In Ausnahmefällen können Übersetzungen notwendig sein, die innerhalb eines Werktages zu
bearbeiten sind, wenn sie 60 Zeilen á 55 Zeichen nicht überschreiten.
Die konkrete Beauftragung wird durch Einzelbeauftragung durch den Bayerischen Landtag
erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass verschiedene Einzelbeauftragungen zeitgleich abgewickelt
werden können.
2.3 Format und Kontrolle von Satzarbeiten
Der Bayerische Landtag stellt dem Auftragnehmer sämtliche Texte in den bereits existierenden
Übersetzungen sowie alle einzuarbeitenden Aktualisierungen in deutscher Sprache zur Verfügung.
Der Auftragnehmer liefert eine Übersetzung stets in dem Format ab, in dem der Text geliefert
wurde. Die Texte werden in den Formaten Word, PDF, HTML oder in einem anderen gängigen
Format geliefert. Dies kann auch InDesign-Dateien umfassen.
Die Übersetzung muss entsprechend dem Ausgangstext eingefügt werden, also z.B. in den Textrahmen,
in dem der Ausgangstext steht. Das beinhaltet aber keine aktiven Satzarbeiten.
Die übersetzten und eingefügten Texte sind stets als offene Dateien des Ursprungsformats abzuliefern.
In der Regel werden Satzarbeiten durch ein vom Auftraggeber beauftragtes Grafikbüro erledigt.
Bei Übersetzungen in Sprachen, die nicht in lateinischen Buchstaben geschrieben werden, (z.B.
bei Übersetzungen ins Russische, Chinesische, Japanische und Arabische) nimmt der
Auftragnehmer bei Printerzeugnissen nach den Satzarbeiten außerdem eine weitere Korrektur der
gesetzten Texte vor.
27
13.05.2019
Bayerischer Landtag Vertragsunterlagen
Seite 5
2.4 Option: Satzarbeiten durch den Auftragnehmer
Optional übernimmt der Auftragnehmer für seine Übersetzungen auch die Satzarbeiten in den in
Tz. 2.3 aufgeführten Formaten. Dabei ist stets das Format abzuliefern, in dem der Text vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellt wurde.
Bei diesen Satzarbeiten wird das in der Ausgangssprache erstellte Layout verwendet und die
Übersetzung in das bestehende Layout eingefügt (z.B. durch Veränderung von
Textrahmengrößen).
2.5 Ansprechpartner / Projektmanager
Im Rahmen der Auftragsabwicklung steht der Bayerische Landtag für Rückfragen zur Verfügung.
Der Auftragnehmer benennt eine(n) qualifizierte/n, verantwortliche/n Projektmanager/in nebst Kontaktdaten
als Ansprechpartner/in und eine/n Vertreter/-in, welche dem Bayer. Landtag während der
gesamten Vertragslaufzeit als Verantwortlicher für die Auftragsabwicklung zur Verfügung steht.
Änderungen während der Vertragslaufzeit sind dem Bayerischen Landtag unverzüglich mitzuteilen.
Der/die benannte Projektmanager/in bzw. sein/e Vertreter/-in muss zu den üblichen Bürozeiten erreichbar
sein.
2.6 Key-Account für Englische Übersetzungen
Der Projektmanager stellt sicher, dass die Übersetzungen ins Englische ausnahmslos von
Übersetzern bearbeitetwerden, die im Sinne eines Key Accounts auf den Bayerischen Landtag
"spezialisiert" sind, also einen festen "Pool" an Übersetzern für den Bayerischen Landtag bilden.
Bei Rückfragen sollen diese dem Landtag als direkte Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Änderungen der in dem Key Account Pool aufgenommenen Übersetzer sind dem Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen.
3 Geschätzte mengenmäßige Verteilung der Sprachgruppen
Ca. 50% Englisch,
ca. 40% andere europäische Sprachen, Russisch, Türkisch,
ca. 10 % Chinesisch, Japanisch, Arabisch.
4 Nutzungsrecht
Der Bayerische Landtag erwirbt ab Vertragsabschluss ohne weitere Vergütung ein umfassendes,
ausschließliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht, insbesondere
das Printmediarecht (einschließlich des Rechts zur Erstveröffentlichung), das Recht auf Veränderung,
das Werberecht, das Recht der elektronischen/digitalen Verwertung (u.a. auf der Homepage
des bayerischen Landtags und in den Sozialen Medien), das Recht der Datenbanknutzung und zur
Datenbankübertragung, das Archivierungsrecht sowie das Recht, die dem Bayerischen Landtag/
Landtagsamt eingeräumten Nutzungsrechte auch auf Dritte übertragen zu können.
28
13.05.2019
Bayerischer Landtag Vertragsunterlagen
Seite 6
5 Vertragliche Bestimmungen
5.1 Vertragsgrundlagen
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen bestimmen sich durch die Bedingungen dieses Vertrages,
das Angebot und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B)  im Falle eines Widerspruchs in der vorgenannten Reihenfolge.
5.2 Allgemeine Pflichten
(1) Die Übertragung (einzelner) Vertragspflichten auf Unterauftragsnehmer ist nur nach ausdrücklicher
Einwilligung durch den Auftraggeber zulässig. Bei der Übertragung von Leistungen als
Unterauftrag ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und es sind kleine und
mittlere Unternehmen zu beteiligen. Unterauftragnehmern dürfen keine ungünstigeren Bedingungen
gestellt werden, als zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart sind.
(2) Die Nichterfüllung von Leistungen, ein sich ankündigender Liefer- oder Leistungsverzug sowie
Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
(3) Mit Ausnahme der rein textlichen Angabe des Bayerischen Landtags im Rahmen etwaiger Referenzen
ist es dem Auftragnehmer nicht gestattet, Werbung für eigene Zwecke unter Nennung
des Bayerischen Landtags bzw. Verwendung des Bayerischen Staatswappens oder des früheren
Logos des Bayerischen Landtags zu machen.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich Änderungen seiner Anschrift,
Telefonnummern und sonstigen Kontaktdaten mitzuteilen.
(5) Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber einen dauerhaften Ansprechpartner für die Auftragsabwicklung.
5.3 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung wird binnen 30 Tagen nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Erhalt der
prüfbaren und den Anforderungen des  14 UStG entsprechenden Rechnung für den jeweiligen
Abruf fällig.
5.4 Abtretung, Aufrechnung
(1) Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte bedarf zu
ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Auftraggebers.
(2) Eine Aufrechnung des Auftragnehmers gegen Forderungen des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
5.5 Haftung
(1) Der Auftragnehmer führt die Leistungen nach diesem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns durch.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften für schuldhaft verursachte
Schäden aller Art, die durch ihn oder seine Mitarbeiter oder beauftragte Dritte bei der
Erfüllung des Vertrags und bei Gelegenheit verursacht werden. Im Falle der Unterbeauftragung
29
13.05.2019
Bayerischer Landtag Vertragsunterlagen
Seite 7
zählen die Unterauftragnehmer als Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer
obliegt der Beweis dafür, dass schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat. Er verzichtet
gegenüber dem Auftraggeber auf die Exkulpation nach  831 Abs. 1 S. 2 BGB.
(3) Der Auftragnehmer ist zum Ersatz von Kosten verpflichtet, die sich aus der Notwendigkeit einer
vom Auftragnehmer zu vertretenden außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber oder
einer unberechtigten Vertragsbeendigung oder Nichterfüllung durch den Auftragnehmer ergeben.
(4) Der Auftraggeber haftet  außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit  nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig
sind. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftraggebers auch bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt.
5.6 Preisanpassung
Preiserhöhungen, die auf Grund der allgemeinen Preissteigerung (Grundlage: jeweiliger Verbraucherpreisindex
des Statistischen Bundesamts) notwendig werden, können erstmals 12 Monate
nach Vertragsbeginn gefordert werden. Maßstab ist die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex
in Bayern bezogen auf den Monat November des abgelaufenen Kalenderjahres.
5.7 Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Der Rahmenvertrag wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen, d.h. für den
Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis 30.09.2021. Sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht vor
Ablauf dieses Zeitraums schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Eine solche
Verlängerung ist insgesamt bis zu dreimal möglich.
(2) Der Rahmenvertrag endet mit Abschluss aller Leistungen, die im Zusammenhang mit dem letzten
in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Einzelabruf vereinbart wurden.
(3) Der Auftraggeber kann  abgesehen von den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen  das
Vertragsverhältnis insbesondere in folgenden Fällen außerordentlich kündigen:
1. Der Auftragnehmer gerät in Vermögensverfall, wird zahlungsunfähig oder beantragt die Eröffnung
des Insolvenzverfahren bzw. die Eröffnung eines solchen steht unmittelbar bevor;
2. Der Auftragnehmer kommt wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag wiederholt
und trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht nach;
3. Der Auftragnehmer hat bei der Auftragsvergabe falsche Angaben hinsichtlich der abzugebenden
Erklärungen gemacht;
4. Es werden schwere Verfehlungen des Auftragnehmers bzw. dessen Geschäftsführers festgestellt
(z.B. strafrechtliche Ermittlungsverfahren, insbesondere wegen politisch motivierter
Straftaten, Bußgeldbescheide wegen gewerberechtlicher Verstöße); Dem Auftraggeber ist
in diesem Falle ein Abwarten der Rechtskraft einer entsprechenden Entscheidung nicht zuzumuten;
5. Der Auftragnehmer setzt zur Erbringung seiner vertraglich geschuldeten Leistung Mitarbeiter
ein, die nach Kenntnis des Auftragnehmers wegen politisch motivierter Straftaten vorbestraft
sind.
6. Der Auftragnehmer setzt einen vom Auftraggeber nicht genehmigten Unterauftragnehmer
ein;
30
13.05.2019
Bayerischer Landtag Vertragsunterlagen
Seite 8
7. Für den Fall, dass der Auftragnehmer eine juristische Person oder Personengesellschaft
ist: es ergeben sich wesentliche Änderungen in der Rechtsform oder der personellen Zusammensetzung
der juristischen Person oder Gesellschaft (Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter);
Sind mehrere Personen gemeinsam Vertragspartner, so genügt es, dass der Kündigungsgrund bei
einer Person eintritt.
5.8 Antikorruptionsklausel
(1) Mitarbeitern des Auftraggebers ist es aus dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Gründen untersagt,
Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile, d. h. unentgeltliche Zuwendungen, auf die
kein gesetzlich begründeter Anspruch besteht, anzunehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, Mitarbeitern des Auftraggebers keine derartigen Geschenke oder sonstigen Vorteile anzubieten
bzw. an diese zu erbringen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Antikorruptionsklausel
eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der Netto- Gesamtauftragssumme, jedoch
mindestens 1.000 , maximal 100.000  an den Auftraggeber zu zahlen.
(3) Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Antikorruptionsklausel
den Vertrag mit einer angemessenen Frist zu kündigen. Bei schweren Verstößen
steht ihm auch das Recht der fristlosen Kündigung zu.
(4) Der Auftraggeber weist zudem darauf hin, dass schwere Verfehlungen dazu führen können,
dass der Auftragnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb bei der Vergabe künftiger Leistungen
ausgeschlossen werden kann ( 31 Absatz 2 UVgO).
5.9 Schlussbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieses Vertrags besteht Einigkeit darüber, dass dieser Vertrag abschließend
ist und weitere Abreden nicht getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die
gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen sind in deutscher Sprache zu führen.
(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist München.
31
Seite 1 von 10
Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
zwischen dem Freistaat Bayern
vertreten durch die Präsidentin des Bayerischen Landtags, diese vertreten durch den
Direktor des Bayerischen Landtags, Herrn Ministerialdirektor Peter Worm
- nachfolgend Auftraggeber (Verantwortlicher genannt) -
und
- nachfolgend Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter genannt) -
Präambel
Dieser Vertrag konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die
sich aus der im Vertrag vom oder/und seinen Ergänzungen vom [ [Bitte ausführen] ](im
Folgenden Auftrag genannt) in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsverarbeitung
ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang
stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer
beauftragte Dritte personenbezogene Daten (Daten) des Auftraggebers verarbeiten
(Auftragsverarbeitung).
1. Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung
1.1 Aus dem Auftrag ergeben sich Gegenstand, Dauer, Umfang, Art und Zweck der
Auftragsverarbeitung sowie die Datenarten und die Kategorien der betroffenen Personen.
Soweit sich die Art der Daten nicht aus dem Auftrag ergeben, werden sie im Folgenden
festgelegt:
 Personenstammdaten (z.B. Anrede, Name, Vorname, Adresse, Titel, Funktion)
 Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
 Vertragsstammdaten (z.B. Vertragsbeziehungen, Produkt- und
Vertragsinteresse)
 Kundenhistorie (z.B. Teilnahmen an Veranstaltungen, Anfragen)
 Vertragsstamm-, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten
 Planungs- und Steuerungsdaten
 Auskunftsangaben (von Dritten, z.B. Auskunfteien, oder aus öffentlichen
Verzeichnissen)
 Technische Protokolldaten (z.B. Login, IP, Zeitstempel)
 Daten, die Nutzer in Nachrichten, Freitextfeldern oder als Inhalt von Dateien von
sich aus übermitteln: z.B. Fotos, Kommentare in den Sozialen Medien
32
Seite 2 von 10
 Besondere personenbezogene Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO (rassische und
ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und philosophische
Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben,
genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer
natürlichen Person): z.B. Fotos.
 Weitere Daten:
[Bitte ausführen]
Soweit sich der Kreis der betroffenen Personen nicht aus dem Auftrag ergibt, wird dieser im
Folgenden festgelegt:
 Bürgerinnen und Bürger
 Kinder von Bürgerinnen und Bürgern
 Beschäftigte und ehemals Beschäftigte des Auftraggebers
 Kinder von Beschäftigten des Auftraggebers
 Bewerberinnen und Bewerber des Auftraggebers
 Kunden des Auftraggebers
 Kunden von Kunden des Auftraggebers
 Beschäftigte von Kunden des Auftraggebers
 Ansprechpartner von Lieferanten und Dienstleistern des Auftraggebers
 Ansprechpartner von Lieferanten und Dienstleistern von Kunden des
Auftraggebers
 Interessenten an Veranstaltungen des Auftraggebers
 Interessenten von Kunden des Auftraggebers
 Andere:
Mandats- und Würdenträger, ehemalige Mandats- und Würdenträger
Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit dieser Vereinbarung richtet sich grundsätzlich nach
der Laufzeit und den Regelungen des zugrundeliegenden Vertrages. Änderungen des
Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen bedürfen der Schriftform oder eines
elektronischen Formats. Sowohl schriftliche als elektronische Dokumente sind aufgrund der
Nachweispflicht aufzubewahren.
1.2 Die in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen werden ausschließlich in einem
Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Leistungen oder von
Teilarbeiten dazu in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und
darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
2. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer verarbeitet Daten von betroffenen Personen ausschließlich im
Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und der dokumentierten Weisungen des
33
Seite 3 von 10
Auftraggebers sowie entsprechend den datenschutzrechtlichen Regelungen, sofern er nicht
zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der
Auftragnehmer unterliegt, verpflichtet ist. In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem
Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das
betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses
verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO).
Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom
Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) an
die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt
oder ersetzt werden. Solche Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als
Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Sofern diese Weisungen zunächst mündlich
erfolgen, sind sie unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
2.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist,
dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. Der Auftragnehmer darf die
Umsetzung der Weisung solange aussetzen, bis die Parteien eine einvernehmliche Lösung
gefunden haben.
2.3 Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche
Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes
gerecht wird. Er wird insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zum
angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den Anforderungen der
Datenschutz-Grundverordnung (Art. 32 DSGVO) genügen  insbesondere im Falle von
Telearbeit und Heimarbeit ist er verpflichtet, dies dem Auftraggeber mitzuteilen. Er wird diese
technischen und organisatorischen Maßnahmen so treffen, dass die Vertraulichkeit,
Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit
der Verarbeitung auf Dauer sichergestellt sind. Eine Änderung der getroffenen
Sicherheitsmaßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, wobei jedoch sichergestellt
sein muss, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Der
Auftragnehmer verwendet die zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen und
insbesondere nicht für eigene Zwecke. Duplikate der Daten werden, ohne dass sie im
Auftrag oder in diesem Vertrag geregelt sind, nicht erstellt.
2.4 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten
technischen und organisatorischen Maßnahmen in angemessener Weise bei der Erfüllung
von Anfragen und Ansprüchen betroffener Personen gem. Kapitel III der DSGVO (Art. 28
Abs. 3 lit. e DSGVO) und unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art. 32
bis 36 DSGVO genannten Pflichten, wie etwa bei erforderlichen Datenschutz-
Folgenabschätzungen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO).
34
Seite 4 von 10
2.5 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des
Auftraggebers befassten Mitarbeitern und anderen für den Auftragnehmer tätigen Personen
untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der
Auftragnehmer, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten
Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen
Verschwiegenheit unterliegen. Die Vertraulichkeits-/Verschwiegenheitspflicht besteht auch
nach Beendigung des Auftrages fort.
2.6 Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm im Rahmen
des Auftragsverhältnisses Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des
Auftraggebers bekannt werden. Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur
Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der betroffenen
Personen.
2.7 Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber Ansprechpartner für im Rahmen des
Vertrages anfallende Weisungen sowie einen etwaigen Beauftragten für den Datenschutz.
Ein Wechsel oder eine längerfristige Verhinderung der Ansprechpartner ist dem
Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
Weisungsempfänger des Auftragnehmers:
(Name, Vorname und Funktion, Organisationseinheit, Telefon, E-Mail)
[bitte ergänzen]
Datenschutzbeauftragter
 Beim Auftragnehmer ist als Beauftragter für den Datenschutz bestellt
(Name, Vorname und Funktion, Organisationseinheit, Telefon, E-Mail) [bitte ergänzen]
 Ein Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragnehmer nicht bestellt, da die gesetzliche
Notwendigkeit für eine Bestellung nicht vorliegt.
2.8 Der Auftragnehmer berichtigt, löscht oder sperrt die vertragsgegenständlichen Daten,
wenn der Auftraggeber dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist, es sei
denn, die Weisung widerspricht etwaigen gesetzlichen oder vertraglichen
Aufbewahrungspflichten. Ist eine datenschutzkonforme Löschung, Sperrung oder eine
entsprechende Einschränkung der Datenverarbeitung nicht möglich, übernimmt der
Auftragnehmer die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen
Materialien auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber oder gibt diese
35
Seite 5 von 10
Datenträger an den Auftraggeber zurück. In besonderen, vom Auftraggeber zu
bestimmenden Fällen, erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe mit entsprechenden
Schutzmaßnahmen. Gegebenenfalls anfallende Kosten werden gesondert zwischen den
Parteien geregelt.
2.9 Nach Auftragsende sind Daten, Datenträger sowie sonstige Materialien auf Verlangen
des Auftraggebers entweder zurückzugeben oder zu löschen, sofern nicht nach dem
Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung besteht.
Gegebenenfalls anfallende Kosten werden gesondert zwischen den Parteien geregelt.
2.10 Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine Person hinsichtlich
etwaiger Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO verpflichtet sich der
Auftragnehmer, den Auftraggeber bei der Abwehr der Ansprüche im Rahmen seiner
Möglichkeiten zu unterstützen.
3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist im Rahmen dieser Vereinbarung für die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Beurteilung der
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO, die Datenweitergabe an den
Auftragnehmer sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art.
12 bis 22 DSGVO verantwortlich (Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
3.2 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn er in den
Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher
Bestimmungen feststellt.
3.3 Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers durch eine Person hinsichtlich
etwaiger Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO verpflichtet sich der Auftraggeber,
den Auftragnehmer bei der Abwehr der Ansprüche im Rahmen seiner Möglichkeiten zu
unterstützen.
3.4 Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer weisungsberechtigte Personen für im
Rahmen des Vertrages anfallende Weisungen sowie einen etwaigen Beauftragten für den
Datenschutz. Ein Wechsel oder eine längerfristige Verhinderung der Ansprechpartner ist
dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind:
Mitarbeiter des Kommunikationsstabs
Datenschutzbeauftragter
 Beim Auftraggeber ist als Beauftragter für den Datenschutz bestellt
36
Seite 6 von 10
Andrea Seiler, Datenschutzbeauftragte, Ref. A III, Tel. 089 41262499,
datenschutz@bayern.landtag.de
3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten
Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des
Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung
dieser Vereinbarung bestehen.
4. Anfragen betroffener Personen
Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Beantwortung einer Auskunft, zur
Berichtigung oder Löschung gemäß Art. 15 ff. DSGVO an den Auftragnehmer, wird der
Auftragnehmer die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine
Zuordnung an den Auftraggeber auf Basis der Angaben der betroffenen Person möglich ist.
Gemäß Ziffer 2.4 dieser Vereinbarung unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber nach
Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Gegebenenfalls anfallende Kosten werden gesondert zwischen den Parteien geregelt.
5. Kontrollrechte des Auftraggebers und Nachweismöglichkeiten des Auftragnehmers
5.1 Der Auftragnehmer bietet hinreichende Garantien dafür, dass geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang
mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen
Person gewährleistet. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der
Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der
Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des
Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und
der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem
Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; diese Maßnahmen schließen unter
anderem folgende Möglichkeiten ein:
a) die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;
b) die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der
Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen;
c) die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu
ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen;
d) ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der
Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der
Sicherheit der Verarbeitung.
Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Einhaltung der in dieser Vereinbarung
niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nachweisen. Diese Nachweise können sein
und sind gegebenenfalls in die Anlage zu diesem Vertrag aufzunehmen:
37
Seite 7 von 10
 Ergebnisse eines Selbstaudits (vgl. Anlage Nummer der Anlage )
 Zertifikat zu Datenschutz- und / oder Informationssicherheit (z.B. ISO 27001)
(Zertifikat, Ausstellungsdatum, sowie Nummer der Anlage angeben)
 Genehmigte Verhaltensregeln (Art. 40 DSGVO) vom  (Datum) einschließlich eines
externen Nachweises über deren Einhaltung
(vgl. Anlage Nummer der Anlage )
 Verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art. 47 DSGVO) vom  (Datum)
einschließlich eines externen Nachweises über deren Einhaltung.
(vgl. Anlage Nummer der Anlage )
 Zertifikate gemäß Art. 42 DSGVO (vgl. Anlage Nummer der Anlage )
 aktuelles Testat und/oder Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B.
Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung,
Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren)
5.2 Sofern einschlägig verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber über den
Ausschluss von genehmigten Verhaltensregeln nach Art. 41 Abs. 4 DSGVO und den
Widerruf einer Zertifizierung nach Art. 42 Abs. 7 DSGVO unverzüglich zu informieren.
5.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig
in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen
technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in dieser Vereinbarung
festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen.
5.4 Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von ihm
beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese nach vorheriger Anmeldung unter
Berücksichtigung einer angemessenen Vorlauffrist zu den üblichen Geschäftszeiten ohne
Störung des Betriebsablaufs durchgeführt. Der Auftragnehmer hat die Inspektion von der
Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung abhängig zu machen. Der Auftraggeber
stellt sicher, dass der Prüfer in keinem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer steht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Inspektionen mehrerer Auftraggeber zu einem Termin
zusammenzufassen. Gegebenenfalls anfallende Kosten werden gesondert zwischen den
Parteien geregelt.
5.5 Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche
Aufsichtsbehörde eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich Ziffer 5.4 entsprechend. Eine
Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese
Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt.
38
Seite 8 von 10
6. Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)
6.1 Ein Subunternehmerverhältnis liegt vor, wenn der Auftragnehmer weitere Auftragnehmer
mit der ganzen oder einer Teilleistung der im Vertrag vereinbarten Leistung beauftragt.
Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte
oder allgemein schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch. Der
Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass er den Subunternehmer unter besonderer
Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und
organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt.
Nicht als Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Leistungen zu
verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der
Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Hierzu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen,
Wartung und Benutzerservice (wenn kein Zugriff auf personenbezogene Daten des
Auftraggebers erfolgt), Reinigungskräfte, Prüfer oder die Entsorgung von Datenträgern. Die
Einbindung von Entsorgungsunternehmen ist jedoch anzeigepflichtig, wenn der Kern der
Beauftragung die Entsorgung von Dokumenten/Datenträgern, welche Daten des
Auftraggebers enthalten, beinhaltet. Der Auftragnehmer wird auch bei fremd vergebenen
Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen treffen
und sich Kontrollmaßnahmen vorbehalten, um den Schutz und die Sicherheit der Daten des
Auftraggebers zu gewährleisten. Der Auftragnehmer wird mit diesen Dritten im erforderlichen
Umfang schriftliche Vereinbarungen treffen, um angemessene Datenschutz- und
Informationssicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.
6.2 Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in
einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 4 und Abs. 9 DSGVO). In dem
Vertrag mit dem Subunternehmer sind die datenschutzrechtlichen Pflichten aus dieser
Vereinbarung dem Subunternehmer wirksam zu übertragen und die Angaben so konkret
festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers
deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer eingesetzt, so
gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere
muss der Auftraggeber berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und
Inspektionen, auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen oder durch von ihm
beauftragte Dritte durchführen zu lassen.
6.3 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass der Subunternehmer
den Datenschutzpflichten nachkommt, die ihm durch den Auftragnehmer im Einklang mit
dem vorliegenden Abschnitt vertraglich auferlegt wurden
6.4 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die bereits bei Abschluss dieses Vertrags
bestehenden Subunternehmer mit. Die bei Vertragsbeginn bestehenden Subunternehmer
39
Seite 9 von 10
sind diesem Vertrag beigefügt. Diese gelten als von Beginn des Auftrages an rechtmäßig
eingebunden.
6.5 Gemäß den vorgenannten Regelungen erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die
allgemeine Zustimmung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 Abs. 2 DSGVO in
Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn er Änderungen
in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt.
Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen aus einem wichtigen
datenschutzrechtlichen Grund Einspruch erheben. Der Einspruch ist innerhalb von vier
Wochen nach Zugang der Information über die Änderungen schriftlich gegenüber dem
Auftragnehmer einzulegen. Für den Fall eines Einspruchs werden der Auftraggeber und der
Auftragnehmer eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise in
Bezug auf die von der Änderung betroffene Leistung anstreben.
6.6 Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die
besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
7. Haftung und Schadensersatz
Die Vertragsparteien haften entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
bzw. gegenüber betroffenen Personen gemäß Art. 82 DSGVO.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Soweit diese Vereinbarung vor dem 25.05.2018 und damit vor Wirksamwerden der
DSGVO abgeschlossen wurde, sind sich die Vertragsparteien einig, dass bis zu diesem
Zeitpunkt das jeweils national geltende Datenschutzrecht entsprechend anzuwenden ist.
Dies gilt insbesondere für solche Regelungen, die ausdrücklich auf die DSGVO verweisen.
8.2 Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder
Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige
Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem
Zusammenhang Verantwortlichen und Beteiligten unverzüglich darüber informieren, dass die
Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als
Verantwortlichem im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen.
8.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung und aller seiner Bestandteile
einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers  bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung, die auch in einem elektronischen Format (Textform) erfolgen kann, und des
40
Seite 10 von 10
ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser
Vereinbarung handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon
nicht betroffen. In diesem Falle werden die Parteien einvernehmlich eine neue Regelung
oder Ergänzung der bestehenden Regelung vereinbaren, die die unwirksame oder
undurchführbare Regelung in einer Art und Weise ersetzt bzw. ergänzt, die der ursprünglich
von den Parteien bei Abfassung dieser Anlage beabsichtigten Regelung am nächsten
kommt, hätten sie denn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht. Dies gilt auch
für Regelungslücken.
München, den ___________
Ort Datum
,den
Ort Datum
- Auftraggeber -
- Auftragnehmer -
41
Glossar Parlamentarische Begriffe Deutsch-Englisch
German English
5%-Sperrklausel 5% clause
Abgeordnete(r) member of Parliament, parliamentarian
Abgeordnetengesetz Act on the Legal Status of members of the
German Bundestag
Abgeordnetenmandat parliamentary mandate
Ablehnung/ablehnen rejection/to reject something
Absatz paragraph
absolute Mehrheit absolute majority
abstimmen to vote (on)
Abstimmung vote
Abstimmung beantragen to request a vote, to move a vote
Abstimmung durch Aufstehen oder
Sitzenbleiben
vote by standing or sitting
Abstimmung durch Handaufheben /
Handzeichen
vote by show of hands
Abstimmung in erster, zweiter, dritter
Beratung
vote on first, second, third reading
Abstimmung mit Namensaufruf roll-call vote
Abstimmungsergebnis result of a vote
Abteilung department
abwählen vote out of office
Akte file, record, document
Aktuelle Stunde debate on matters of topical interest
Alterspräsident President by age
Ältestenrat Council of Elders
amtierender Präsident President in the Chair
Amtliches Handbuch des Deutschen
Bundestages
Official Handbook of the German Bundestag
Amtszeit term of office
Änderungsantrag amendment
Änderungsvorlage bill to amend previous legislation
Anfrage interpellation, parliamentary question
Anfrage zur mündlichen Beantwortung question for oral answer
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung question for written answer
Anhörung hearing
Ansicht view, opinion
Ansicht sein, dass to be of the opinion that
Antrag motion
Antrag ablehnen to defeat a motion, to reject a motion
Antrag annehmen to adopt a motion
Antrag auf Schluss der Aussprache motion for closure
Antrag auf Schluss der Debatte motion for closure of the debate
42
Bayerischer Landtag Hier Text evtl. anpassen
Seite 2
Antrag auf Vertagung der Sitzung motion for the adjournment of the session
Antrag beraten to discuss a motion, to deliberate on a
motion, to debate a motion
Antrag über einen * abstimmen to vote on a motion
Antrag wurde abgelehnt. The motion was defeated.
Antrag wurde angenommen. The motion was carried.
Antragsteller mover of a motion
Anwesenheitsliste attendance register
Arbeitsgruppe working group
Arbeitskreis working group, working party
Aufhebung der Immunität waiver of immunity
Auflösung des Parlaments dissolution of Parliament
Aufstellung des Haushaltsplans preparation of the budget
ausschließliche Gesetzgebung des Bundes exclusive legislative power (of the
Federation)
Ausschuss committee
Ausschuss angehören be a member of a committee, sit on a
committee, serve on a committee
Ausschuss des öffentlichen Dienstes Committee on Civil Service Affairs
Ausschuss federführender committee responsible
Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend,
Familie und Integration
Committee on Labour and Social Affairs,
Youth, Family Affairs and Integration
Ausschuss für Bildung und Kultus Committee on Education and Church Affairs
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technologie
Committee on Education, Research and
Technology
Ausschuss für Bundes- und
Europaangelegenheiten sowie regionale
Beziehungen
Committee on Federal and European Affairs
and Interregional Relations
Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union
Committee on the Affairs of the European
Union
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Committee on Petitions and Complaints
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten
Committee on Food, Agriculture and
Forestry
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
Committee on Food, Agriculture and
Consumer Protection
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
Committee on Family Affairs, Senior
Citizens, Women and Youth
Ausschuss für Fragen des öffentlichen
Dienstes
Committee on Public Service Affairs
Ausschuss für Gesundheit Committee on Health
Ausschuss für Gesundheit und Pflege Committee on Health and Care
Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere
Sicherheit und Sport
Committee on Municipal Affairs, Internal
Security and Sports
Ausschuss für Kultur und Medien Committee on Cultural and Media Affairs
Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe
Committee on Human Rights and
Humanitarian Aid
Ausschuss für Staatshaushalt und
Finanzfragen
Committee on State Budget and Financial
Affairs
Ausschuss für Tourismus Committee on Tourism
43
Bayerischer Landtag Hier Text evtl. anpassen
Seite 3
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
Committee on Environment and Consumer
Protection
Ausschuss für Verfassung, Recht und
Parlamentsfragen
Committee on Constitution, Legal and
Parliamentary Affairs
Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Committee on Transport, Building and
Urban Development
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung
Committee for the Scrutiny of Elections,
Immunity and the Rules of Procedure
Ausschuss für Wirtschaft und Medien,
Infrastruktur, Bau und Verkehr , Energie
und Technologie
Committee on Economic and Media Affairs,
Infrastructure, Building and Transport,
Energy and Technology
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Committee on Economics and Technology
Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit
Committee on Economic Cooperation
Ausschuss für Wissenschaft und Kunst Committee on Science and the Arts
Ausschuss, mitberatender committee concerned, committee asked for
an opinion, committee participating in the
deliberations in advisory capacity
Ausschussberatungen committee deliberations
Ausschussmitglied committee member
Ausschusssitzung committee meeting
Ausschuss, ständiger permanent committee, standing committee
Ausschussvorsitzende/r committee chairwoman/chairman
außenpolitischer Sprecher foreign affairs
spokesman/spokeswoman/spokesperson
Aussprache debate, discussion
Auswärtiger Ausschuss Committee on Foreign Affairs
Auswärtiges Amt Federal Foreign Office
Bayerischer Landtag Bavarian State Parliament
Beamter civil servant, government employee, official
Behörde (public) authority, (government) agency
Beratung (Gesetzentwürfe) reading of bills
Beratungsgegenstand item of business
Beratungsvorlage item for discussion, subject under
discussion
Bericht report (on something)
berichten (allg.) to report (on something)
Berichterstatter rapporteur
Berliner Stunde "Berlin hour"
Beschluss decision
Beschluss fassen to take a decision
Beschlussempfehlung recommendation for a resolution,
recommendation for a decision
Beschlussempfehlung der Ausschüsse committee recommendation for a decision
beschlussfähig sein have a quorum
Beschlussfähigkeit presence of a quorum, quorum
billigen = annehmen (Gesetz, Antrag) to adopt (a law, a motion), to pass (a law, a
motion)
44
Bayerischer Landtag Hier Text evtl. anpassen
Seite 4
Botschaft (diplom. Vertretung) embassy
Botschafter ambassador
Bundesgesetzblatt Federal Law Gazette
Bundesland Land, federal state
Bundesrat Bundesrat
Bundestag Bundestag
Bundestages Bundestag
Bundestagsabgeordneter member of the German Bundestag
Bundestagspräsident President of the Bundestag
Bundestagswahlen elections to the Bundestag
Bundesversammlung Federal Convention
Bündnis 90/Die Grünen Alliance 90/The Greens
Büro für Technikfolgenabschätzung beim
Deutschen Bundestag
Office of Technology Assessment at the
German
Bundestag
Büroleiter head of office
CDU Christian Democratic Union
CSU Christian Social Union
Datenschutzbeauftragter Bavarian Data Protection Commissioner,
state data protection commissioner
Datenschutzkommission data protection commission
Debatte debate (on something)
Delegationsleiter head of (a) delegation
Diäten remuneration
Die Linke The Left Party
Dienst service
Dienstgehobener higher intermediate service
Diensthöherer higher service
Direktmandat direct mandate constituency seat
Direktor des Bayerischen Landtags Director of the Bavarian State Parliament
Dringlichkeitsdebatte urgent debate emergency debate
Drucksache printed paper
Einberufen (Sitzung) to convene, to call (a meeting)
einbringen (z. B. Antrag, Gesetzentwurf) to introduce (e. g. a motion, a bill in
Parliament)
einfache Mehrheit simple majority
Eingabe (Petition) petition, submission
einstimmig unanimous
einstimmig annehmen to adopt unanimously
Einstimmigkeit unanimity, unanimous vote
Empfehlung recommendation
Enquete-Kommission study commission
Enquete-Kommission "Internet und digitale
Gesellschaft"
Study Commission on the Internet and
Digital Society
Enthaltung abstention
Entschädigung remuneration
Entschließung resolution
Entschließung einbringen introduce / table / move a resolution
45
Bayerischer Landtag Hier Text evtl. anpassen
Seite 5
Entschließungsantrag motion for a resolution
Entwicklung development
Entwurf des Haushaltsgesetzes draft budget law
Erklärung außerhalb der Tagesordnung statement on matters not included in the
agenda
Erklärung mit anschließender Aussprache statement with subsequent debate
Erklärung zur Abstimmung explanation of vote
Erklärung zur Aussprache statement on the debate
Europawahlen European elections
Fachausschuss specialised committee
federführender Ausschuss committee responsible
Feststellung der Beschlussfähigkeit ascertaining whether a quorum is present
Feststellung der Tagesordnung adoption of the agenda
Finanzausschuss Finance Committee
Finanzmarktstabilisierungsgesetzes Financial Market Stabilisation Act
föderalistischer Aufbau federal structure
Frage question
Frage (mündliche) oral question
Frage zur mündlichen Beantwortung question for oral answer / reply
Frage zur mündlichen und schriftlichen
Beantwortung
question for oral and written reply
Frage zur schriftlichen Beantwortung question for written answer / reply
Fragerecht right to ask questions
Fragestunde Question Time
Fraktion parliamentary group
Fraktionsführer(in) chairman / chairwoman / chairperson of a
parliamentary group
Fraktionsgeschäftsführer(in) Parliamentary Secretary (of a parliamentary
group)
Fraktionsgeschäftsstelle(n) office(s) of the parliamentary groups
fraktionslos unattached, independent, non-attached,
without party affiliation
Fraktionsmitglied member of a parliamentary group
Fraktionssitzung parliamentary group meeting
Fraktionssprecher(in) parliamentary group spokesperson /
spokesman / spokeswoman
Fraktionsvorsitzende(r) parliamentary group chairman / chairwoman
/ chairperson
FDP Free Democratic Party
Freie Wähler Free Voters
Freistaat Bayern Free State of Bavaria
Frist time-limit
Fristverkürzung shortening of the time-limit
Fünf-Prozent-Hürde five per cent hurdle / clause / threshold
Fünf-Prozent-Klausel provisions preventing parties which obtain
less than 5 per cent
für erledigt erklären to declare a matter as settled
G 10-Gremium G 10 Panel
46
Bayerischer Landtag Hier Text evtl. anpassen
Seite 6
G 10-Kommission G 10 Commission
Gang der Gesetzgebung passage of legislation
Gegenstimme dissenting vote
geheime Abstimmung secret ballot, voting by secret ballot
geheime Wahl secret election by secret ballot
Gemeinsamer Ausschuss nach Artikel 53a
des Grundgesetzes
Joint Committee under Article 53a of the
Basic Law
Generalkonsul consul general
Generalkonsulat consulate general
Gesandter (Stellvertreter des Botschafters) envoy, minister
Geschäftsordnung rules of procedure, standing orders
Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages
Rules of Procedure of the German
Bundestag
Geschäftsordnungsantrag procedural motion
Gesetz law, act, statute
Gesetz beraten to discuss a law, to deliberate on a law, to
debate a law
Gesetzentwurf bill, draft law, legislative proposal
Gesetzentwurf an einen Ausschuss
überweisen
refer a bill to a committee
Gesetzesvorlage aus der Mitte des
Bundestages
bill introduced by members of the
Bundestag
Gesetzesvorlage der Bundesregierung bill introduced by the Federal Government
Gesetzesvorlage des Bundesrates bill introduced by the Bundesrat
Gesetzgebung legislation
Gewaltenteilung separation of powers
Gremium body, panel
Gremium (parlamentarisches) parliamentary body
Gremium gemäß  10a des
Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Panel established under Section 10a of the
Financial
Market Stabilisation Act
Große Anfrage major interpellation
Grundsatzthemen general issues
Haushalt budget
Haushaltsaufstellung preparation of the budget
Haushaltsausschuss Budget Committee
Haushaltseinzelplan des Bundestages Bundestag budget, section of the federal
budget relating to the Bundestag
Haushaltsentwurf draft budget
haushaltspolitischer Sprecher Spokesman / spokeswoman / spokesperson
on budget policy
Herbeirufung eines Mitgliedes der
Bundesregierung
summoning of a member of the Federal
Government
herrschende Partei ruling party, governing party
Immunität (parliamentary) immunity
47
Bayerischer Landtag Hier Text evtl. anpassen
Seite 7
Immunität aufheben waive immunity
Informationsreise fact-finding trip, fact-finding mission, study
visit
Initiativrecht right to introduce bills, right of initiative, right
to initiate legislation
Innenausschuss Committee on Internal Affairs
interfraktionelle Vereinbarung agreement reached among the
parliamentary groups interparty agreement
Interpellation interpellation
Kinderkommission Childrens Commission
Kleine Anfrage minor interpellation
konkurrierende Gesetzgebung concurrent legislation, concurrent legislative
powers
konstituierende Sitzung constituent meeting
konstituierende Sitzung Konstituierung constituent meeting, constituent sitting
konstruktives Misstrauensvotum constructive vote of no confidence
Kontakt- und Informationsstelle Brüssel Bavarian State Parliament Office Brussels
Kontrolle der Regierung parlamentarische
Kontrolle
scrutiny of the government, parliamentary
scrutiny / oversight
Kurzintervention brief intervention
Landesgruppe Bundestag group of [parliamentary group]
parliamentarians from (State)
Landtagsamt Office of the Bavarian State Parliament
Legislative, legislative Gewalt, legislative
Staatsgewalt
Legislative, legislature, legislative power
Legislaturperiode electoral term, legislative term
Leiter leader, head
Leiter einer Delegation head of a (the) delegation
Lesung eines Gesetzentwurfs reading of a bill
Listenabgeordneter member elected via a Land list
Listenmandat seat obtained via a Land (party) list
Mandat mandate
Mandatszeit term of office
Mehrheit besitzen have a majority
Mehrheit der abgegebenen Stimmen majority of the votes cast
Mehrheitsbeschluss majority decision, majority vote
Mehrheitswahlrecht first-past-the-post electoral system
Minderheitsvotum minority vote, dissenting vote
Minister minister, Secretary of State (GB), Secretary
(US)
Ministerium Ministry (GB), department (US)
Ministerpräsident Minister-President
Misstrauensvotum vote of no confidence, no-confidence
motion, motion of no confidence
mitberatend asked for an opinion (committee)
mitberatender Ausschuss committee concerned, committee asked for
an opinion, committee participating in the
deliberations in advisory capacity
48
Bayerischer Landtag Hier Text evtl. anpassen
Seite 8
Mitglied des Bundestages Mitglied des
Deutschen Bundestages
member of the Bundestag, member of the
German Bundestag
Mitglied des Landtags (MdL) member of the (Bavarian) State Parliament
mündliche Frage oral question
Namentliche Abstimmung vote using voting cards bearing members
names, vote by roll-call, recorded vote
Nichtöffentlich closed to the public, not open to the public,
nichtöffentliche Sitzung nichtöffentliche
Ausschusssitzung
non-public committee meeting
Obfrau spokeswoman of the ... parliamentary group
on the ... Committee
Obmann spokesman of the ... parliamentary group on
the ... Committee
öffentliche Anhörung public hearing
öffentliche Ausschusssitzung committee meeting open to the public
Öffentlichkeit public
Öffentlichkeit ausschließen to exclude the public
Öffentlichkeitsarbeit, Besucher Public Relations, Visitors Service
Opposition opposition
Oppositionsfraktion opposition parliamentary group
ordentliches Mitglied full member, titular member
Ordnungsruf call to order
Paragraph (Gesetz, Vertrag) section, clause (law, contract); (paragraph =
Absatz!)
Parlament Parliament
Parlamentarier member of Parliament, parliamentarian
Parlamentariergruppe parliamentary friendship group
parlamentarische Beratung parliamentary debate
Parlamentarische Dienste Parliamentary Services
parlamentarische Übung parliamentary usage, parliamentary practice
parlamentarische Versammlung parliamentary assembly
Parlamentarischer Geschäftsführer Parliamentary Secretary
Parlamentarischer Staatssekretär Parliamentary State Secretary
Parlamentarisches Kontrollgremium Parliamentary Control Panel
Parlamentarismus parliamentarianism
Parlamentsdebatte parliamentary debate
Parlamentsdrucksache parliamentary printed paper
Parlamentsferien parliamentary recess
Parlamentsfraktion parliamentary group, political group (EP),
parliamentary party (GB), caucus (US)
Parlamentsgruppe Luft- und Raumfahrt Aviation and Space Group in the Bundestag
Parlamentsmandat parliamentary mandate, parliamentary seat
Parlamentspräsident(in) President of the (Bavarian) State Parliament
Parlamentsstenograph parliamentary shorthand writer
Parlamentsvorbehalt subject to parliamentary
approval/parliament s right of prior approval
Partei (im Parlament vertretene) party represented in Parliament
Petent petitioner
49
Bayerischer Landtag Hier Text evtl. anpassen
Seite 9
Petition (Bitten und Beschwerden) petition (requests and complaints)
Petitionsausschuss Petitions Committee
Petitionsrecht right of petition, right to address written
requests and complaints to the appropriate
agencies and to parliamentary bodies
Plenardebatte plenary debate
Plenarprotokoll minutes of plenary proceedings
Plenarsaal plenary chamber
Plenarsitzung plenary sitting
Plenum plenary
Plenum/Plenarsitzung plenary, plenary sitting, plenary meeting,
plenary session, plenary assembly
Politik (Einzelbereich) policy
Politik (Gesamtbereich) politics
Politiker politician
Präsident des Deutschen Bundestages President of the German Bundestag
Präsidium Presidium
Pressesprecher press spokesman / spokeswoman /
spokesperson
Protokoll, Internationale Kontakte, Orden Protocol, International Contacts, Medals
Qualifizierte Mehrheit qualified majority
Reaktorsicherheit Nuclear Safety
Rechnungsprüfungsausschuss des
Haushaltsausschusses
Auditing Committee of the Budget
Committee
Recht auf jederzeitiges Gehör right to be heard at any time
Rechtsausschuss Committee on Legal Affairs
Rechtsverordnung ordinance
Rechtsvorschriften legal regulations
Redematerialien speeches
Reden schriftlich zu Protokoll geben inclusion in the minutes of speeches which
have not been delivered orally
Redezeit speaking time
Rednerliste list of speakers
Referat (Verwaltungseinheit) division
Referat Recht Legal Division
Regierungsvertreter government official, government
representative
relative Mehrheit relative majority
relative Stimmenmehrheit plurality of votes
Ressort portfolio
Richterwahlausschuss Committee for the Election of Judges
Saaldiener usher
Schluss der Aussprache closure of the debate
Schlussabstimmung final vote
Schriftführer Secretary
schriftliche Frage written question
Selbstbefassungsrecht right to take up an issue on one s own
initiative
50
Bayerischer Landtag Hier Text evtl. anpassen
Seite 10
sich (der Stimme) enthalten to abstain (from voting)
Sitz (Organisation) seat, headquarters
Sitz der Regierung seat of (the) government
Sitz des Parlaments seat of Parliament
Sitzung meeting, sitting, session
Sitzung (nichtöffentliche) non-public meeting
Sitzung (öffentliche) public meeting
Sitzungspause (zwischen Sitzungsperioden
bzw. Sitzungswochen)
(parliamentary) recess
Sitzungsprotokoll minutes of a meeting
Sitzungssaal conference room, meeting room
Sitzungstag sitting day
Sitzungswoche sitting week
Sommerpause summer recess
Sondersitzung extraordinary meeting, special meeting
SPD Social Democratic Party of Germany
Sportausschuss Sports Committee
Sprecher(in) spokesman / spokeswoman / spokesperson
Staatsdienst civil service, public service
Staatssekretär state secretary
Staatsvertrag state treaty
Stabsstelle staff unit
Stellungnahme comment, opinion
Stellungnahme abgeben to state ones opinion, to comment (on
something)
stellvertretende(r) Vorsitzende(r) vice chairman / chairwoman / chairperson
stellvertretendes Mitglied substitute member
Stenographischer Bericht Stenographisches
Protokoll
stenography record, stenographic minutes
of plenary proceedings
Stenographischer Dienst shorthand writers service
Stimmabgabe vote, voting
Stimme vote
Stimme (sich der Stimme enthalten) to abstain (from voting)
Stimmengleichheit equal number of votes, tie
Stimmenmehrheit majority of votes
Stimmenmehrheit (mit Stimmenmehrheit
entscheiden)
to decide by a majority (vote)
Stimmenthaltung abstention
Stimmkreis electoral district
Tagesordnung agenda
Tagesordnung (auf die Tagesordnung
setzen)
to place on the agenda
Tagesordnung (in die Tagesordnung
aufnehmen)
to place on the agenda
Tagesordnung (Nachträge zur
Tagesordnung festsetzen)
to place additional items on the agenda
Tagesordnung der Ausschüsse agenda for committee meetings
Tagesordnungsentwurf draft agenda
51
Bayerischer Landtag Hier Text evtl. anpassen
Seite 11
Tagesordnungspunkt topic, item (on the agenda)
Tagesordnungspunkt überweisen (an einen
Ausschuss)
to refer (something to a committee)
Technikfolgenabschätzung Technology Assessment
Überhangmandat overhang mandate
überweisen refer s.th.
Überweisung referral
ungültiger Stimmzettel invalid ballot paper
Ungültigkeit (z. B. Abstimmung, Gesetz) invalidity (e. g. a vote, a law)
unparteilich impartial
Unterausschuss subcommittee
Unterausschuss "Abrüstung,
Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung"
Subcommittee on Disarmament, Arms
Control and Non-Proliferation
Unterausschuss "Auswärtige Kultur- und
Bildungspolitik"
Subcommittee on Cultural and Education
Policy Abroad
Unterausschuss "Bürgerschaftliches
Engagement"
Subcommittee on Civic Activities
Unterausschuss "Europarecht" Subcommittee on European Law
Unterausschuss "Gesundheit in
Entwicklungsländern"
Subcommittee on Health in Developing
Countries
Unterausschuss "Regionale
Wirtschaftspolitik"
Subcommittee on Regional Economic Policy
Unterausschuss "Vereinte Nationen,
international Organisationen und
Globalisierung
Subcommittee on the United Nations,
International Organisations and
Globalisation
Unterausschuss "Zivile Krisenprävention
und vernetzte Sicherheit"
Subcommittee on Civilian Crisis Prevention
and Networked Security
Unterausschuss zu Fragen der
Europäischen Union
Subcommittee on European Union Issues
Unterbrechung einer Sitzung bei störender
Unruhe
suspension of a sitting in the Bundestag if
disturbances threaten to obstruct the
business of the Bundestag
Untersuchungsausschuss committee of inquiry
Untersuchungsausschuss (Antrag auf
Einsetzung eines *)
motion to set up a committee of inquiry
unverändert annehmen to adopt (something) as it stands, to adopt
without amendment(s)
verabschieden pass s.th., adopt s.th., approve s.th.
Verbindungsbüro bei der Europäischen
Union
Liaison Office to the European Union
Verbraucherschutz consumer protection
Verfassungsbeschwerde complaint of unconstitutionality
Verhaltensregeln für Mitglieder des
Deutschen Bundestag
Code of Conduct for Members of the
German
Bundestag
Verhältniswahl proportional representation, PR
Verhältniswahlrecht proportional representation, PR
Vermittlungsausschuss Mediation Committee
52
Bayerischer Landtag Hier Text evtl. anpassen
Seite 12
Verordnung decree, order, ordinance
Verteidigungsausschuss Defence Committee
Vertrauensfrage motion (of the Federal Chancellor) for a vote
of confidence
Vertrauensgremium Confidential Committee
vertraulich confidential
Vertreter representative
Vertretung des Freistaates Bayern bei der
EU
Representation of the Free State of Bavaria
to the EU
Vizepräsident Vice President
Volksvertretung parliament
Vollversammlung plenary session, plenary meeting
Vorlage item for discussion
Vorschrift provision, regulation, rule
Vorschrift gesetzliche *n statutory provisions, legal provisions
Vorsitz chairmanship, presidency
Vorsitz führen to chair a meeting, to be in the chair
Vorsitzende chairwoman / chairperson / chairman
Vorsitzende(r) chairperson / chairman / chairwoman
Wahl mit verdeckten Stimmzetteln election by secret ballot
Wahlen zum Europäischen Parlament elections to the European Parliament
Wahlkreis constituency
Wahlperiode electoral term
Wahlprüfungsausschuss Committee for the Scrutiny of Elections
Wehrbeauftragter Parliamentary Commissioner for the Armed
Forces
wirtschaftspolitischer Sprecher economic policy spokesman /
spokeswoman / spokesperson
Zentrale Dienste Central Services
Zurückverweisung an einen Ausschuss referral back to a committee
Zusatzfrage supplementary question
Zustimmungsgesetz law requiring the consent of the Bundesrat
Zwischenfrage question put to the speaker (in the course of
his / her speech)
Zwischenruf heckling
53
1
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von
öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Bayerischer Landtag  Landtagsamt, Max-Planck-Str. 1, 81675 München
E-Mail: poststelle@bayern.landtag.de, Tel. +49 89 4126	0
3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Landtags  Landtagsamt, Max-Planck-Str. 1,
81675 München, E-Mail: datenschutz@bayern.landtag.de, Telefon: +48 89 4126  0
4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden die personenbezogenen Daten verarbeitet, die der Bayerische Landtag
Landtagsamt im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Ihnen erhält. Zudem werden  soweit
für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich  personenbezogene Daten verarbeitet, die
aus öffentlich zugänglichen Quellen (Handels- und Vereinsregister, Gewerbezentralregister
bzw. Wettbewerbsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewonnen oder die dem
Bayerischen Landtag  Landtagsamt von anderen Behörden des Bundes und der Länder
oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien) berechtigt übermittelt werden.
Relevante personenbezogene Daten sind betriebliche Personalien (Name und Vorname des
verantwortlichen Bearbeiters, Firma, Firmenadresse und andere Kontaktdaten wie
Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie die IP-Adresse des verwendeten Geräts).
Der Bayerische Landtag  Landtagsamt verarbeitet persönliche Daten, z.B. im
Zusammenhang mit Bedarfserhebungen, Beschaffungsaufträgen, Angeboten, Ihren Fragen,
welche Sie z.B. über Webformulare oder per E-Mail an uns senden, Daten aus der Erfüllung
unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr) sowie Dokumentationsdaten
(z.B. über Fragen und Antworten zu unseren Vergabeverfahren).
5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
o Bereitstellung von Vergabeunterlagen
o Beantwortung von Bieterfragen
o Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
o Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Pflege einer Bieterkartei
 Dokumenten- und Vertragsmanagement
 Vertragsabwicklung
 Erfüllen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Unterabsatz 1
Buchstaben b, c und e EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie Art. 4 Absatz 1
Bayerisches Datenschutzgesetz.
54
2
6. An wen erfolgt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten?
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem.  150a
Gewerbeordnung
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher
Voraussetzungen
 Auskunft aus dem Bundeszentralregister
 Mitarbeiter des Bayerischen Landtags  Landtagsamts sowie Mitglieder des Bayerischen
Landtags zur sachdienlichen Kommunikation
7. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale
Organisation zu übermitteln.
8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Bayerischen Landtag - Landtagsamt so lange
gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich
ist. Vergabeunterlagen sind bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags/der
Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des
Zuschlags ( 8 Abs. 4 VgV,  6 Abs. 2 S. 1 UVgO,	6 Abs. 3 KonzVgV,  8 Abs. 3 SektVO,
 20 EU VOB/A). Unterlagen, die als nicht archivwürdig erachtet werden, werden
datenschutzgerecht vernichtet, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf
sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
9. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
 Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft
über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
 Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht
auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
 Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder
Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung
einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
 Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur
Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren
durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu
(Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Bayerische
Landtag  Landtagsamt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
55
3
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den
Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstr. 18, 80538 München
Telefon: 089 212672 0
Telefax: 089 212672 50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de
10. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Bayerischen Landtag  Landtagsamt mit einer
entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die
Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf
erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich.
Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann das Vergabeverfahren nicht erfolgreich
durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.
56
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung (Korrektur)
16.05.2019
Verfahren: 2019ASE000021 - RV Übersetzungsdienstleistungen
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Angebotspreis
Der Preis für die Übersetzungen ist ein Festpreis auf Basis der Normzeilen in der Zielsprache. Der Preis umfasst sämtliche
Auslagen und Nebenkosten (z.B. Spesen, Fahrtund
Bürokosten, Büromaterial).
1 Englisch EUR .........................
1.1 Standard-Dienstleistung USt. [%]
19%
Menge
1.500,00
Einheit
Stück
Übersetzung allgemeiner Fließtexte (z.B. die Broschüren des Bayerischen Landtags):
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2 Dienstleistung juristische Fachtexte USt. [%]
19%
Menge
1.000,00
Einheit
Stück
Übersetzung von juristischen Fachtexten:
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/10
57
1.3 Dienstleistung Biografien USt. [%]
19%
Menge
1.000,00
Einheit
Stück
Übersetzung von biografischen Angaben:
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
1.4 Dienstleistung Internetangebot USt. [%]
19%
Menge
1.500,00
Einheit
Stück
Übersetzung von z.B. Websites:
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
1.5 Eilzuschlag USt. [%]
19%
Menge
50,00
Einheit
Stück
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an, wenn die Leistung
innerhalb eines Werktags zu erbringen ist.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 2/10
58
1.6 Mehrwertdienstleistungen USt. [%]
19%
Menge
50,00
Einheit
Stundensatz
Geben Sie einen Stundensatz für sog. Mehrwertdienstleistungen gemäß DIN EN ISO
17100:2016-05, wie z.B. Tz. 5.3.4 Fachliche Prüfung, Tz. 5.3.5 Korrekturlesen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stundensatz
Gesamtpreis [EUR]
................
1.7 Option: Satzarbeiten
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stundensatz
Geben Sie einen Stundensatz für Satzarbeiten gemäß Tz. 2.4 der Vertragsunterlagen an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stundensatz
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
2 Andere europäische Sprachen, Russisch, Türkisch EUR .........................
2.1 Standard-Dienstleistung USt. [%]
19%
Menge
1.500,00
Einheit
Stück
Übersetzung allgemeiner Fließtexte (z.B. die Broschüren des Bayerischen Landtags):
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.2 Dienstleistung juristische Fachtexte USt. [%]
19%
Menge
750,00
Einheit
Stück
Übersetzung von juristischen Fachtexten:
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 3/10
59
2.3 Dienstleistung Biografien USt. [%]
19%
Menge
750,00
Einheit
Stück
Übersetzung von biografischen Angaben:
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.4 Dienstleistung Internetangebot USt. [%]
19%
Menge
1.500,00
Einheit
Stück
Übersetzung von z.B. Websites:
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.5 Eilzuschlag USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an, wenn die Leistung
innerhalb eines Werktags zu erbringen ist.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.6 Mehrwertdienstleistungen USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Stundensatz
Geben Sie einen Stundensatz für sog. Mehrwertdienstleistungen gemäß DIN EN ISO
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stundensatz
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 4/10
60
17100:2016-05, wie z.B. Tz. 5.3.4 Fachliche Prüfung, Tz. 5.3.5 Korrekturlesen.
2.7 Option: Satzarbeiten
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stundensatz
Geben Sie einen Stundensatz für Satzarbeiten gemäß Tz. 2.4 der Vertragsunterlagen an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stundensatz
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
3 Chinesisch, Japanisch, Arabisch EUR .........................
3.1 Standard-Dienstleistung USt. [%]
19%
Menge
300,00
Einheit
Stück
Übersetzung allgemeiner Fließtexte (z.B. die Broschüren des Bayerischen Landtags):
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
3.2 Dienstleistung juristische Fachtexte USt. [%]
19%
Menge
200,00
Einheit
Stück
Übersetzung von juristischen Fachtexten:
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 5/10
61
3.3 Dienstleistung Biografien USt. [%]
19%
Menge
200,00
Einheit
Stück
Übersetzung von biografischen Angaben:
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
3.4 Dienstleistung Internetangebot USt. [%]
19%
Menge
300,00
Einheit
Stück
Übersetzung von z.B. Websites:
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
3.5 Eilzuschlag USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an, wenn die Leistung
innerhalb eines Werktags zu erbringen ist.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
3.6 Mehrwertdienstleistungen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stundensatz
Geben Sie einen Stundensatz für sog. Mehrwertdienstleistungen gemäß DIN EN ISO
17100:2016-05, wie z.B. Tz. 5.3.4 Fachliche Prüfung, Tz. 5.3.5 Korrekturlesen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stundensatz
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 6/10
62
3.7 Option: Satzarbeiten
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stundensatz
Geben Sie einen Stundensatz für Satzarbeiten gemäß Tz. 2.4 der Vertragsunterlagen an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stundensatz
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
4 Aus ausländischer Sprache in deutsche Sprache EUR .........................
4.1 Standard-Dienstleistung USt. [%]
19%
Menge
150,00
Einheit
Stück
Übersetzung allgemeiner Fließtexte (z.B. die Broschüren des Bayerischen Landtags):
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
4.2 Dienstleistung juristische Fachtexte USt. [%]
19%
Menge
100,00
Einheit
Stück
Übersetzung von juristischen Fachtexten:
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
4.3 Dienstleistung Biografien USt. [%]
19%
Menge
100,00
Einheit
Stück
Übersetzung von biografischen Angaben:
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 7/10
63
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
4.4 Dienstleistung Internetangebot USt. [%]
19%
Menge
150,00
Einheit
Stück
Übersetzung von z.B. Websites:
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
4.5 Eilzuschlag USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Stück
Geben Sie den Preis für die Standard-Dienstleistung gemäß Tz. 5.3 der DIN EN ISO
17100 Norm pro Normzeile (55 Zeichen einschließlich Leerzeichen) an, wenn die Leistung
innerhalb eines Werktags zu erbringen ist.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
4.6 Mehrwertdienstleistungen USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Stundensatz
Geben Sie einen Stundensatz für sog. Mehrwertdienstleistungen gemäß DIN EN ISO
17100:2016-05, wie z.B. Tz. 5.3.4 Fachliche Prüfung, Tz. 5.3.5 Korrekturlesen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stundensatz
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 8/10
64
4.7 Option: Satzarbeiten
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stundensatz
Geben Sie einen Stundensatz für Satzarbeiten gemäß Tz. 2.4 der Vertragsunterlagen an.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stundensatz
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 9/10
65
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung (Korrektur)
16.05.2019
Verfahren: 2019ASE000021 - RV Übersetzungsdienstleistungen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 10/10
66
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung (Korrektur)
16.05.2019
Verfahren: 2019ASE000021 - RV Übersetzungsdienstleistungen
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Zertifizierung DIN EN ISO 17100:2016-05 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ist Ihr Unternehmen nach DIN EN ISO 17100:2016-05 zertifiziert?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Erfüllung der Kriterien von ISO 17100
K.O.-Kriterium: Nein
Wenn Ihr Unternehmen nicht über eine Zertifizierung DIN EN ISO 17100:2016-05 verfügt, bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen
bei
der Auftragsausführung alle Kriterien der Norm DIN EN ISO 17100:2016-05 erfüllen wird und die zur Ausführung von
Übersetzungsprojekten ausgewählten Personen die dort erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen besitzen.
Weisen Sie dies nach, indem Sie die Nachweise, mit denen die beruflichen Kompetenzen von Übersetzern, Revisoren, fachlichen
Prüfern, Korrekturlesern und anderen Fachleuten belegt werden, als Anlagen dem Angebot beifügen (Datei-upload unter
Arbeitsschritt
"Eigene Anlagen").
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
3 Key Account Pool [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Führen Sie die in den "Key Account Pool aufgenommenen Übersetzer namentlich auf und stellen Sie deren Qualifikation dar.
Nachweise sind per Datei-upload unter dem Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" dem Angebot hinzuzufügen.
4 Referenzen
Gefordert ist die Darstellung von Referenzen im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, die mit der in der Ausschreibung
geforderten Leistung vergleichbar sind.
Es wird der Ansprechpartner des Referenzkunden mit Kontaktdaten verlangt. Der Auftraggeber behält sich vor, alle Referenzen
beim
angegebenen Referenzkunden zu prüfen. Fehlende Informationen und mangelnde Vergleichbarkeit gehen in die Prüfung der
Fachkunde und Leistungsfähigkeit ein.
5 Referenz 1
Gewichtung: 0,00%
5.1 Kunde
K.O.-Kriterium: Nein
Namen des Referenzkunden
5.2 Branche des Referenzkunden
K.O.-Kriterium: Nein
Branche des Referenzkunden
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Privatwirtschaft (0)
[ ] Öffentlicher Aufttraggeber (0)
[ ] Sonstiges (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.3 Allgemeine Beschreibung des Referenzprojekts
K.O.-Kriterium: Nein
Stellen Sie Ihre Referenz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes dar, die nach Möglichkeit mit der in der Ausschreibung
geforderten Leistung vergleichbar ist.
Kriterienkatalog - 1/5
67
5.4 Größe des Projektes
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie den Umfang des Referenzprojektes an.
5.5 Ansprechpartner
K.O.-Kriterium: Nein
Ansprechpartner des Referenzkunden mit Telefonnummer
6 Referenz 2
Gewichtung: 0,00%
6.1 Kunde
K.O.-Kriterium: Nein
Namen des Referenzkunden
6.2 Branche des Referenzkunden
K.O.-Kriterium: Nein
Branche des Referenzkunden
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Privatwirtschaft (0)
[ ] Öffentlicher Aufttraggeber (0)
[ ] Sonstiges (0)
Nur eine Antwort wählbar
6.3 Allgemeine Beschreibung des Referenzprojekts
K.O.-Kriterium: Nein
Stellen Sie Ihre Referenz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes dar, die nach Möglichkeit mit der in der Ausschreibung
geforderten Leistung vergleichbar ist.
6.4 Größe des Projektes
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie den Umfang des Referenzprojektes an.
6.5 Ansprechpartner
K.O.-Kriterium: Nein
Ansprechpartner des Referenzkunden mit Telefonnummer
7 Referenz 3
Gewichtung: 0,00%
7.1 Kunde
K.O.-Kriterium: Nein
Namen des Referenzkunden
7.2 Branche des Referenzkunden
K.O.-Kriterium: Nein
Branche des Referenzkunden
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Privatwirtschaft (0)
[ ] Öffentlicher Aufttraggeber (0)
[ ] Sonstiges (0)
Nur eine Antwort wählbar
7.3 Allgemeine Beschreibung des Referenzprojekts
K.O.-Kriterium: Nein
Stellen Sie Ihre Projektreferenz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes dar, die nach Möglichkeit mit der in der
Ausschreibung
geforderten Leistung vergleichbar ist.
7.4 Größe des Projektes
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie den Umfang des Referenzprojektes an.
Kriterienkatalog - 2/5
68
7.5 Ansprechpartner
K.O.-Kriterium: Nein
Ansprechpartner des Referenzkunden mit Telefonnummer
8 Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO
Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen
Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zum
angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 32
DSGVO) genügen.
Der Auftragnehmer bietet hinreichende Garantien dafür, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so
durchgeführt
werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen
Person gewährleistet.
Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung dieser Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
9 Nachweis DSGVO [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Als Nachweise kommen in Betracht und sind gegebenenfalls als Anlage Ihrem Angebot (via Datei-Upload) hinzuzufügen:
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ergebnisse eines Selbstaudits (Anlage zum Angebot hinzufügen) (0)
[ ] Zertifikat zu Datenschutz- und / oder Informationssicherheit (z.B. ISO 27001) (Zertifikat als Anlage zum Angebot
hinzufügen) (0)
[ ] Genehmigte Verhaltensregeln (Art. 40 DSGVO) vom  (Datum) einschließlich eines externen Nachweises über deren Einhaltung
(Anlage zum Angebot hinzufügen) (0)
[ ] Verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art. 47 DSGVO) vom  (Datum) einschließlich eines externen Nachweises über
deren Einhaltung. (Anlage zum Angebot hinzufügen) (0)
[ ] Zertifikate gemäß Art. 42 DSGVO (Anlage zum Angebot hinzufügen) (0)
[ ] aktuelles Testat und/oder Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision,
Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) (Anlage zum Angebot hinzufügen)
(0)
Nur eine Antwort wählbar
10 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
10.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
10.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
11 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
11.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
11.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
11.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog - 3/5
69
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 4/5
70
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung (Korrektur)
16.05.2019
Verfahren: 2019ASE000021 - RV Übersetzungsdienstleistungen
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Das gilt
insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bestätigen Sie, dass, auch wenn ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder Ausführungen in einem geforderten Konzept
etc. die
Vergabeunterlagen in diesem Sinne ändern könnten, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen niemals Bestandteil Ihres Angebots
werden.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Hinweis:
Ein Eintrag zu folgendem Punkt erfolgt erst bei der Angebotsbewertung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
3 Leistung
GMeawxiimchatlupnugn:k 1tz0a0h,l0: 01%0
Die Leistungspunkte werden für die Qualität der Übersetzung der 3 Texte in die Zielsprache Englisch vergeben.
Kriterienkatalog - 5/5
71
Name Dateiname Größe MIME-Type
Text
1_Verfassungsmedaille
Text
1_Verfassungsmedaille.docx
43,79
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.wordprocessingml.document
Text 2_Maximilianeum Text 2_Maximilianeum.docx 47,19
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.wordprocessingml.document
Text 3_Ständige
Ausschüsse
Text 3_Ständige
Ausschüsse.docx
13,13
KB application/vnd.openxmlformats-officedocument.wordprocessingml.document
72
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/05/ca0875b2-c496-4a6c-b522-3ae1769633a6.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau