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Ausschreibung: Bauarbeiten für Krematorien - DE-Berlin
Bauarbeiten für Krematorien
Dokument Nr...: 231367-2019 (ID: 2019052009094605347)
Veröffentlicht: 20.05.2019
*
  DE-Berlin: Bauarbeiten für Krematorien
   2019/S 96/2019 231367
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Land Berlin in Gestalt des Landesbetriebs Krematorium Berlin
   (nichtrechtsfähige Anstalt des Landes Berlin)
   Am Hain 1
   Berlin
   13597
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Kay-Oliver Krischke
   E-Mail: [1]K.O.Krischke@krematorium-berlin.de
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.krematorium-berlin.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Landesbetrieb (nichtrechtsfähige Anstalt des Landes Berlin)
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Kremation/Feuerbestattung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erneuerung der Abgasreinigungsanlagen mit Anpassung der
   Anlagenprozesssteuerungen der 4 Kremationslinien des Krematoriums
   Ruhleben (2019)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45215300
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die in einem hierfür bestimmten Gebäudeteil befindlichen
   Abgasreinigungsanlagen der 4 Kremationslinien des Krematoriums Ruhleben
   (jeweils bestehend aus: (Etagen-)Ofen, Abgasanlage und
   Anlagenprozesssteuerung) sollen erneuert und auf den aktuellen Stand
   der Technik gebracht werden. Erneuert werden sollen insbesondere
   Abgasfilter, Abgaskühler, Sorbensanlage und Sorbensdosierung. Ferner
   soll die Abwärme der Kremationslinien an die Kältegewinnung der
   Absorptionskälteanlage angepasst werden. Parallel zur Erneuerung der
   vorgenannten Elemente der Abgasreinigungsanlagen soll die Mess- und
   Regeltechnik der Ofenlinien an die neuen Komponenten angepasst werden.
   Jede Kremationslinie soll zudem einen separaten Kühlkreis erhalten. Die
   Erneuerung soll durch Beschaffung der vorgenannten Hardware und
   sonstigen Leistungen erfolgen, die mit den bestehenden
   Anlagenprozesssteuerungen kompatibel und zudem konzeptionell passend
   zur Gesamtanlage sind.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1 879 093.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die in einem hierfür bestimmten Gebäudeteil befindlichen
   Abgasreinigungsanlagen der 4 Kremationslinien des Krematoriums Ruhleben
   (jeweils bestehend aus: (Etagen-)Ofen, Abgasanlage und
   Anlagenprozesssteuerung) sollen erneuert und auf den aktuellen Stand
   der Technik gebracht werden. Erneuert werden sollen insbesondere
   Abgasfilter, Abgaskühler, Sorbensanlage und Sorbensdosierung. Ferner
   soll die Abwärme der Kremationslinien an die Kältegewinnung der
   Absorptionskälteanlage angepasst werden. Parallel zur Erneuerung der
   vorgenannten Elemente der Abgasreinigungsanlagen soll die Mess- und
   Regeltechnik der Ofenlinien an die neuen Komponenten angepasst werden.
   Des Weiteren soll der derzeitige gemeinsame Kühlkreislauf der 4
   Kremationslinien so umgestaltet werden, dass jede Kremationslinie einen
   separaten Kühlkreis hat. Die vorhandenen Hardwarekomponenten der
   Anlagenprozesssteuerung aller Kremationslinien werden weiter genutzt
   und sind lediglich um die notwendigen Baugruppen für die Steuerung und
   Regelung der Kühlkreise dieser Kremationslinien/Öfen zu erweitern. Aus
   Gründen der Vereinheitlichung ist bei der Anlagenprozesssteuerung jeder
   Kremationslinie dieselbe Software einzusetzen.
   Mit der angestrebten Erneuerung soll der Betrieb der Kremationslinien
   insgesamt wirtschaftlicher und umweltfreundlicher werden. Die
   Erneuerung soll so schnell wie möglich, spätestens jedoch Mitte März
   2020 abgeschlossen sein.
   Des Weiteren muss jede erneuerte Kremationslinie die Vorgaben der
   Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung  27. BImSchV
   (Anforderungen an die zulässigen Emissionen) einhalten. Danach sind
   beispielsweise die Emissionen im Sekundentakt zu erfassen und
   aufzuzeichnen, so dass sie durch das Umweltamt ausgewertet werden
   können. Die Messwerterfassung darf nur durch zugelassene Fachfirmen
   geprüft und kalibriert werden.
   Mit der angestrebten Erneuerung der Abgasreinigungsanlagen sollen auch
   folgende qualitative Ziele in Bezug auf den Betrieb/die Betreuung der
   Kremationslinien erreicht werden:
    Langlebigkeit der Gesamtanlage inklusive ihrer (bisherigen)
   Funktionen
    ständige Verfügbarkeit/Nutzbarkeit der Gesamtanlage
    Möglichkeit der einfachen und schnellen Funktionsprüfung,
    genaueste Kalibrierung der Anlagenteile möglich,
    genaueste Abnahme-/Wiederholungsmessungen der Anlagenteile möglich,
    Möglichkeit zur Wartung mit Zustandsfeststellungen,
    Reparatur-Knowhow,
    Verfügbarkeit anlagenspezifischer Ersatzteilvariationen,
    hohe Ausführungsqualität,
    Terminhaltungen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
     * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
       Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
       Bedingungen der Richtlinie genügen
   Erläuterung:
   Vorliegend handelt es sich nach Auffassung des Auftraggebers um eine
   Vergabe unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts, so dass das
   GWB-Vergaberecht nicht zur Anwendung gelangt.
   Nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (erster Abschnitt) ist die Freihändige
   Vergabe zulässig, wenn die Leistung besonders dringlich ist.
   Diese Voraussetzung ist erfüllt.
   Das Krematorium Berlin hatte sich zur Beschaffung der vorliegend
   benötigten Leistungen frühstmöglich um öffentliche finanzielle Mittel
   beworben und dies erfolgreich. Mit Entscheidung Ende Februar 2019 ist
   eine Zurverfügungstellung der finanziellen Mittel zugesagt worden. Die
   Zusage steht jedoch unter dem  für das Krematorium Berlin unerwarteten
   und von ihm nicht beeinflussbaren  Vorbehalt, dass die bereit
   gestellten finanziellen Mittel innerhalb des (Steuer-)Jahres 2019
   ausgegeben werden müssen. Dies bedingt, dass das Bauvorhaben spätestens
   Mitte März 2020 abgeschlossen wird und die finanziellen Mittel bis Ende
   März 2020 ausgegeben werden.
   Um den vorgenannten Vorbehalt einzuhalten, muss die Vergabe der
   vorliegend benötigten Leistungen so schnell wie möglich, spätestens
   jedoch im Mai 2019 erfolgen, damit die Leistungen bis Mitte März 2020
   vollständig erbracht werden können und nach Ihrer Erbringung die
   Vergütung hierfür gezahlt wird. Auf Grund des vorstehend beschriebenen
   engen Zeitfensters für die Vergabe der benötigten Leistungen
   (spätestens im Mai 2019) ist die Vergabe besonders dringlich und kann
   dem dringenden Beschaffungsbedarf auch nicht durch eine beschränkte
   Ausschreibung abgeholfen werden. Zudem kommt als Leistungserbringer nur
   der Hersteller der Bestandsanlage in Betracht, der diese und die darin
   verbauten und teilweise von ihm selbst hergestellten Anlagenteile kennt
   und über die entsprechende Dokumentation verfügt. Nur dieser kann in
   der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ein Angebot erstellen und
   vorlegen und nach Auftragsvergabe die benötigten Leistungen bis Mitte
   März 2020 vollständig erbringen.
   Unabhängig von § 3a Abs. 3 Nr. 2 VOB/A ist auch § 3a Abs. 4 Nr. 1 VOB/A
   erfüllt, wonach eine Freihändige Vergabe zulässig ist, wenn für die
   Leistung aus besonderen Gründen nur ein bestimmtes Unternehmen in
   Betracht kommt.
   Auf Grund des festgelegten Beschaffungsbedarfs muss die einzubauende
   Hardware mit der grundsätzlich weiter zu verwendenden (aber: Anpassung
   der Mess-und Regeltechnik) und im Zuge der Erneuerung nur soweit nötig
   anzupassenden Anlagenprozesssteuerung kompatibel und zudem
   konzeptionell passend zur Gesamtanlage sein. Damit kommt als
   Auftragnehmer nur der (unter V.2.3) als Auftragnehmer aufgeführte
   Hersteller der Bestandsanlage in Betracht. Nur dieses Unternehmen kann
   die Erneuerung unter Rückgriff auf kompatible Anlagenteile erbringen
   kann, die es selbst herstellt. Von anderen Unternehmen können solche
   kompatiblen Anlagenbauteile nicht erworben werden, da der anvisierte
   Auftragnehmer seine selbst hergestellten Bauteile nur an Endkunden
   veräußert.
   Die erfolgte Festlegung des Beschaffungsbedarfs ist zulässig.
   Wesentlicher Grund für die grds Beibehaltung der Anlagenprozessteuerung
   ist, dass diese gut und störungsfrei funktioniert und sie (insbesondere
   die Hardware) einen erheblichen wirtschaftlichen Wert hat, der
   weiterhin genutzt werden soll.
   Wesentlicher Grund für die Beschaffung von mit der
   Anlagenprozesssteuerung kompatiblen und konzeptionell zur Gesamtanlage
   stimmigen Anlagenteilen ist, dass andernfalls eine sehr hohe Gefahr
   besteht, dass die Gesamtanlage nach einer Erneuerung nicht oder nicht
   mit allen Funktionen fehlerfrei und im Einklang mit den Umweltvorgaben
   der 27. BImSchV arbeitet. Grund dafür ist, dass im Bereich der
   Kremationslinien die spezifischen Anlagenteile eines Herstellers
   inkompatibel sind mit Anlagenteilen eines anderen Herstellers. Der
   Einbau von inkompatiblen Anlagenteilen wäre mit erheblichen Risiken
   verbunden. Der AG möchte insofern den sichersten Weg gehen und daher
   nur kompatible Anlagenteile einbauen lassen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Erneuerung der Abgasreinigungsanlagen mit Anpassung der
   Anlagenprozesssteuerungen der 4 Kremationslinien in Ruhleben (2019)
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   13/05/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Dipl.-Ing. Ruppmann Verbrennungsanlagen GmbH
   Vor dem Lauch 4
   Stuttgart
   70567
   Deutschland
   Telefon: +49 7117156013
   E-Mail: [3]info@ruppmann.de
   NUTS-Code: DE111
   Internet-Adresse: [4]http://ruppmann.de/
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 879 093.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu V.2.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: An dem dort bezeichneten
   Datum hat der Auftraggeber entschieden, dass er beabsichtigt, den
   Zuschlag an das unter V.2.3) genannte Unternehmen zu erteilen. Die
   Erteilung des Zuschlags erfolgt nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung.
   Zu VI.4.1) Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Da es sich vorliegend nach
   Auffassung des Auftraggebers um eine Vergabe unterhalb des relevanten
   Schwellenwerts handelt, wäre demnach ein Nachprüfungsantrag vor der
   Vergabekammer des Landes Berlin unzulässig. Würde die Vergabe des
   Auftrags hingegen dem GWB-Vergaberecht unterliegen, was  wie
   vorstehend beschrieben nach Auffassung des Auftraggebers  nicht der
   Fall ist, so wäre zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren:
   Vergabekammer des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für
   Wirtschaft, Energie und Betriebe
   Martin-Luther-Str. 105
   10825 Berlin
   Tel.: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, V M N (VOB-Stelle)
   Fehrbelliner Platz 2
   Berlin
   10707
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorliegend handelt es sich nach der Auffassung des Auftraggebers um
   eine Vergabe unterhalb der Schwellenwerte. Unterhalb der Schwellenwerte
   gibt es nach den Kenntnissen des Auftraggebers keine Fristen für die
   Einlegung von Rechtsbehelfen.
   Für die Vergabe eines Auftrags oberhalb der Schwellenwerte  die
   vorliegend nach Auffassung des Auftraggebers nicht gegeben ist  gilt
   im Falle der Vergabe im Anschluss an eine
   Freiwillige-Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB und
   dort im Hinblick auf relevante Fristen nach Nr. 3 Folgendes:
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/05/2019
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   2. https://www.krematorium-berlin.de/
   3. mailto:info@ruppmann.de?subject=TED
   4. http://ruppmann.de/
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