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Ausschreibung: Planungsleistungen im Bauwesen - DE-Weißenstadt
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 232393-2019 (ID: 2019052009344706339)
Veröffentlicht: 20.05.2019
*
DE-Weißenstadt: Planungsleistungen im Bauwesen
2019/S 96/2019 232393
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Weißenstadt
Kirchplatz 1
Weißenstadt
95163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltung Weißenstadt
Telefon: +49 92539500
E-Mail: [1]st.weissenstadt@weissenstadt.de
Fax: +49 925395040
NUTS-Code: DE24D
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.weissenstadt.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=16486
7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=16486
7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen zur Sanierung der Schulturnhalle Weißenstadt
(Objektplanung, TGA)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für die Sanierung der Schulturnhalle ist die Innensanierung, die
energetische Sanierung von Dach und Fassade, die Modernisierung der
technischen Anlagen und geringe Teile der Außenanlagen (Kiestraufen,
Pflasterbelag im Bereich des Haupteingangs) zu planen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 493 453.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 (Objektplanung) Sanierung der Schulturnhalle Weißenstadt
(Objektplanung) gem. HOAI 2013 Teil 3 Abschn. 1, § 34, Leistungsphasen
1 9 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI, inkl. Koordination der
Fachplanungsleistungen.
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE24D
Hauptort der Ausführung:
Weißenstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1) Innensanierung des 33 Jahre alten Gebäudes:
Abbruch von Decken und Wandverkleidungen zur Sanierung der
technischen Anlagen,
Einbau einer Abtrennung F30 des Treppenhauses vom Flur zum UG als
notwendige Brandschutzmaßnahme, sowie Ertüchtigung der brandtechnisch
notwendigen Rauch- und Brandschutztüren,
Erneuerung des Turnhallenbodens als flächenelastischer Sportboden,
Erneuerung der Prallwände und Geräteraumtüren einschließlich
Austausch des Trennvorhangs in der Turnhalle. Holzverkleidung über der
Prallwand bleibt Bestand,
Erneuerung und Modernisierung der Umkleide- und Sanitärräume.
2) Energetische Sanierung Dach und Fassade entsprechende EnEV:
komplette Fassadendämmung mit Wärmedämmverbundsystem,
Erneuerung der Fenster einschließlich Profilitverglasung durch Einbau
neuer Fenster mit Sonnen- und Blendschutzfenster in der Turnhalle,
Aufsparrenwärmedämmung der Schrägdächer und Wände einschließlich
Kunstschieferdämmung,
Flachdachbereich über der Halle als Foliendach,
Anpassarbeiten an dem bereits sanierten Foliendach im Bereich der
Übergänge,
komplette Überarbeitung der Dampfsperre,
Austausch der Außentüren durch LM-Türen nach EnEV.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 240 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Laufzeit des Vertrages richtet sich nach Fertigstellung des
Bauvorhabens
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1) Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die
Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach
geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik
Deutschland entsprechend tätig ist;
2) Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB.
3) Bestehen oder Abschluss einer Haftpflichtversicherung bei
Auftragserteilung mit folgenden Eigenschaften:
Deckungssumme je Schaden mind. 2,0 Mio. EUR bei Personenschäden?
Deckungssumme je Schaden mind. 500 000,00 EUR für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden).
Die Deckungssumme muss in jedem Versicherungsjahr mind. 2-mal zur
Verfügung stehen.
4) Der Bewerber hat in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014/2015/2016)
oder soweit vorhanden für die Geschäftsjahre 2015/2016/2017 einen
durchschnittlichen Jahresumsatz von mind. 0,25 Mio. EUR erwirtschaftet
haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Erfüllung des Kriteriums
durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft und in den letzten 3
Geschäftsjahren (2014/2015/2016) oder soweit vorhanden für die
Geschäftsjahre 2015/2016/2017 bezogen auf die zu vergebende Leistung
(Objektplanung (Los 1) einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mind.
0,125 Mio.EUR erwirtschaftet haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt
die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der
Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht für Büroneugründungen ab
1.1.2015.
5) Der Umsatz wird wie folgt gewertet:
durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,85 Mio. EUR 10 Punkte,
durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,70 1,85 Mio. EUR 9 Punkte,
durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,55 0,70 Mio. EUR 8 Punkte,
durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,40 0,55 Mio. EUR 7 Punkte,
durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,25 0,40 Mio. EUR 4 Punkte,
durchschnittlicher Gesamtumsatz = 0,25 Mio. EUR 1 Punkt,
durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,180 Mio. EUR 10
Punkte,
durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,165 0,180 Mio. EUR
8 Punkte,
durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,150 0,165 Mio. EUR
6 Punkte,
durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,125 0,150 Mio. EUR
4 Punkte,
durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz = 0,125 Mio. EUR 2
Punkte.
6) Referenz (Ausschlusskriterium):
die erbrachte Leistung war eine Objekt-/Gebäudeplanung für die mind.
die Leistungsphasen 4-8 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss
Hauptauftragnehmer für das Leistungsbild Objektplanung gewesen sein und
muss dabei die Leistungsphasen 4, 5 und 8 im eigenen Betrieb ausgeführt
haben,
das Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahren (gerechnet vom
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) fertiggestellt
worden sein (als Fertigstellung gilt der Abschluss der Leistungsphase
8),
die Baukosten der Maßnahme (KG 300 + 400) zum Zeitpunkt der
Kostenfeststellung betrugen >/= 2,0 Mio. EUR netto.
7) Referenzen (Auswahlkriterium) (max. 3 weitere):
Objektplanung/Fachplanung Leistungsphase 1-910 Punkte,
Objektplanung/Fachplanung Leistungsphase 3-8 7 Punkte,
Objektplanung/Fachplanung Leistungsphase 4-8 4 Punkte,
Objektplanung/Fachplanung andere Leistungsphasen 1 Punkt,
Beendigung nach 1.1.2017 5 Punkte,
Beendigung nach 1.1.2015 4 Punkte,
Beendigung nach 1.1.2013 3 Punkte,
Beendigung nach 1.1.2011 2 Punkte,
Beendigung nach 1.1.2009 1 Punkt,
Planungsleistung für geschlossene (überdachte) Sporthalle 20 Punkte,
Planungsleistung für andere Sportstätten 12,5 Punkte,
Planungsleitung für anderes Gebäude 5 Punkte,
Kosten > 3,00 Mio. EUR 10 Punkte,
Kosten 2,00 3,00 Mio. EUR 8 Punkte,
Kosten 1,50 2,00 Mio. EUR 6 Punkte,
Kosten 1,00 1,50 Mio. EUR 4 Punkte,
Kosten 0,50 1,00 Mio. EUR 2 Punkte,
Kosten = 0,50 Mio. EUR 1 Punkt,
staatlich geförderte Maßnahme FAG oder KIP oder vergleichbar 15
Punkte,
staatlich gefördert in mehreren Programmen 20 Punkte.
8) Projektleiter (Ausschluss- und Auswahlkriterium):
Der Projektleiter muss über die Berufsqualifikation für den Beruf
Architekt oder Ingenieur in der Fachrichtung Bauingenieurwesen
verfügen.
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 15 Jahre 20 Punkte,
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 12 Jahre 15 Punkte,
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 9 Jahre 10 Punkte,
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 6 Jahre 5 Punkte,
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 4 Jahre 2,5 Punkte,
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild < 4 Jahre 0 Punkte,
Berufserfahrung in leitender Funktion > 15 Jahre 20 Punkte,
Berufserfahrung in leitender Funktion > 12 Jahre 15 Punkte,
Berufserfahrung in leitender Funktion > 9 Jahre 10 Punkte,
Berufserfahrung in leitender Funktion > 6 Jahre 5 Punkte,
Berufserfahrung in leitender Funktion > 4 Jahre 2,5 Punkte,
Berufserfahrung in leitender Funktion < 4 Jahre 0 Punkte.
9) Stellvertretender Projektleiter (Auswahlkriterium):
Wie unter 8. mit der Maßgabe, dass nur die Hälfte der Punkte vergeben
wird;
10) Mindestens 2 Berufsträger (Architekt oder Bauingenieur bzw. zur
Ausführung der Leistung berechtigte) müssen im Büro des Bewerbers
beschäftigt sein. Mindesten 4 Mitarbeiter
(Bauzeichner/Bautechniker/Fachkräfte/Auszubildende);
11) Der Teilnehmer muss über folgende Software-Ausstattung verfügen:
Mindestens MS Office 2010 mindestens PDF;
12) Erfassung des Gebäudes als virtuelles Modell in 3D 10 Punkte:
Bereitstellung von aktuellen Plänen auf geschützter Online-Plattform
mit Zugriffsmöglichkeit für alle an der Planung/am Bau Beteiligten 10
Punkte.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Gegenstand des zu vergebenden
Vertrages sind zunächst die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes
Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 und 2 der HOAI.
Der AG behält sich die Möglichkeit der Beauftragung der Leistungsphasen
5-9 der Leistungsbilder Gebäude und Innenräume und Freianlagen gem.
Teil 3 Abschnitt 1 und 2 der HOAI vor. Der AN verpflichtet sich in
diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben dieses
Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung der Leistungsphasen 5 bis 9
besteht seitens des AN nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 (Fachplanung) Fachplanung technische Ausrüstung gem.
Leistungsbild HOAI 2013 Teil 4, Abschn. 2, § 53 ff. Leistungsphasen 1
9 i. V. m. Anlage 15.1 HOAI bezüglich folgender Anlagengruppen: KG
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, KG 420 Wärmeversorgungsanlagen,
KG 430 Lufttechnische Anlagen, KG 440 Starkstromanlagen, KG 450
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE24D
Hauptort der Ausführung:
Weißenstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fachplanung technische Ausrüstung gem. Leistungsbild HOAI 2013 Teil 4,
Abschn. 2, § 53 ff. Leistungsphasen 1 9 i. V. m. Anlage 15.1 HOAI
bezüglich folgender Anlagengruppen:
KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen,
KG 430 Lufttechnische Anlagen,
KG 440 Starkstromanlagen,
KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Als zusätzliche Leitung ist der Energiebedarf des Bestandsgebäudes zu
ermitteln. Auf dieser Grundlage ist eine 30 %-ige Energieeinsparung zu
erreichen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Laufzeit des Vertrages richtet sich nach Fertigstellung des
Bauvorhabens
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1) Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die
Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach
geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik
Deutschland entsprechend tätig ist;
2) Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB.
3) Bestehen oder Abschluss einer Haftpflichtversicherung bei
Auftragserteilung mit folgenden Eigenschaften:
Deckungssumme je Schaden mind. 2,0 Mio. EUR bei Personenschäden,
Deckungssumme je Schaden mind. 500 000,00 EUR für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden).
Die Deckungssumme muss in jedem Versicherungsjahr mind. 2-mal zur
Verfügung stehen.
4) Der Bewerber hat in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014/2015/2016)
oder soweit vorhanden für die Geschäftsjahre 2015/2016/2017 einen
durchschnittlichen Jahresumsatz von mind. 0,25 Mio. EUR erwirtschaftet
haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Erfüllung des Kriteriums
durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft und in den letzten 3
Geschäftsjahren (2014/2015/2016) oder soweit vorhanden für die
Geschäftsjahre 2015/2016/2017 bezogen auf die zu vergebende Leistung
(Objektplanung (Los 1) einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mind.
0,125 Mio. EUR erwirtschaftet haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt
die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der
Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht für Büroneugründungen ab
1.1.2015.
5) Der Umsatz wird wie folgt gewertet:
durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,85 Mio. EUR 10 Punkte,
durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,70 1,85 Mio. EUR 9 Punkte,
durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,55 0,70 Mio. EUR 8 Punkte,
durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,40 0,55 Mio. EUR 7 Punkte,
durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,25 0,40 Mio. EUR 4 Punkte,
durchschnittlicher Gesamtumsatz = 0,25 Mio. EUR 1 Punkt,
durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,180 Mio. EUR 10
Punkte,
durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,165 0,180 Mio. EUR
8 Punkte,
durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,150 0,165 Mio. EUR
6 Punkte,
durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,125 0,150 Mio. EUR
4 Punkte,
durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz = 0,125 Mio. EUR 2
Punkte.
6) Referenz (Ausschlusskriterium):
die erbrachte Leistung war eine Fachplanung TGA für die mind. die
Leistungsphasen 4-8 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss
Hauptauftragnehmer für das Leistungsbild Fachplanung TGA gewesen sein
und muss dabei die Leistungsphasen 4, 5 und 8 im eigenen Betrieb
ausgeführt haben,
das Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahren (gerechnet vom
Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) fertiggestellt
worden sein (als Fertigstellung gilt der Abschluss der Leistungsphase
8),
die Baukosten der Maßnahme (KG 400) zum Zeitpunkt der
Kostenfeststellung betrugen >/= 800 000,00 EUR netto.
7) Referenzen (Auswahlkriterium) (max. 3 weitere):
Objektplanung/Fachplanung Leistungsphase 1-910 Punkte,
Objektplanung/Fachplanung Leistungsphase 3-8 7 Punkte,
Objektplanung/Fachplanung Leistungsphase 4-8 4 Punkte,
Objektplanung/Fachplanung andere Leistungsphasen 1 Punkt,
Beendigung nach 1.1.2017 5 Punkte,
Beendigung nach 1.1.2015 4 Punkte,
Beendigung nach 1.1.2013 3 Punkte,
Beendigung nach 1.1.2011 2 Punkte,
Beendigung nach 1.1.2009 1 Punkt,
Planungsleistung für geschlossene (überdachte) Sporthalle 20 Punkte,
Planungsleistung für andere Sportstätten 12,5 Punkte,
Planungsleitung für anderes Gebäude 5 Punkte,
Kosten > 1,10 Mio. EUR 10 Punkte,
Kosten 0,90 1,10 Mio. EUR 8 Punkte,
Kosten 0,70 0,90 Mio. EUR 6 Punkte,
Kosten 0,50 0,70 Mio. EUR 4 Punkte,
Kosten 0,30 0,50 Mio. EUR 2 Punkte,
Kosten = 0,30 Mio. EUR 1 Punkt,
staatlich geförderte Maßnahme FAG oder KIP oder vergleichbar 15
Punkte,
staatlich gefördert in mehreren Programmen 20 Punkte.
8) Projektleiter (Ausschluss- und Auswahlkriterium):
Der Projektleiter muss über die Berufsqualifikation für den Beruf
Architekt oder Ingenieur in der Fachrichtung Bauingenieurwesen
verfügen.
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 15 Jahre 20 Punkte,
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 12 Jahre 15 Punkte,
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 9 Jahre 10 Punkte,
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 6 Jahre 5 Punkte,
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 4 Jahre2,5 Punkte,
Berufserfahrung im jew. Leistungsbild < 4 Jahre 0 Punkte,
Berufserfahrung in leitender Funktion > 15 Jahre 20 Punkte,
Berufserfahrung in leitender Funktion > 12 Jahre 15 Punkte,
Berufserfahrung in leitender Funktion > 9 Jahre 10 Punkte,
Berufserfahrung in leitender Funktion > 6 Jahre 5 Punkte,
Berufserfahrung in leitender Funktion > 4 Jahre 2,5 Punkte,
Berufserfahrung in leitender Funktion < 4 Jahre 0 Punkte.
9) Stellvertretender Projektleiter (Auswahlkriterium):
Wie unter 8. mit der Maßgabe, dass nur die Hälfte der Punkte vergeben
wird.
10) Mindestens 2 Berufsträger (Architekt oder Bauingenieur bzw. zur
Ausführung der Leistung berechtigte) müssen im Büro des Bewerbers
beschäftigt sein. Mindesten 4 Mitarbeiter
(Bauzeichner/Bautechniker/Fachkräfte/Auszubildende).
11) Der Teilnehmer muss über folgende Software-Ausstattung verfügen:
Mindestens MS Office 2010 mindestens PDF.
12) Erfassung des Gebäudes als virtuelles Modell in 3D 10 Punkte:
Bereitstellung von aktuellen Plänen auf geschützter Online-Plattform
mit Zugriffsmöglichkeit für alle an der Planung/am Bau Beteiligten 10
Punkte.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Gegenstand dieses Vertrages sind
zunächst die Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Technische
Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53 Abs. 2 Nr. 1,2, § 55 HOAI
2013 (vgl. unten).
Der AG behält sich die Möglichkeit der Beauftragung der Leistungsphasen
5-9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung vor. Der AN
verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem.
den Vorgaben dieses Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung der
Leistungsphasen 5 bis 9 besteht seitens des AN nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die
Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach
geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik
Deutschland entsprechend tätig ist.
Bei juristischen Personen und Bewerbergemeinschaften hat die, für die
Leistung verantwortliche Person, die entsprechende Berufsqualifikation
nachzuweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist von dieser
auszufüllen.
(Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen
oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über
die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die
Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach
geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik
Deutschland entsprechend tätig ist.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/06/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/06/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: [5]poststelle@reg-mfr.de
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: [6]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für Nachprüfungsanträge geltend die §§ 160 ff GWB. Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist
schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des
Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/n gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren
enthalten und, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein
Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in
Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
und/oder
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht
aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation
gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer
Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation
erteilt werden.
Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 161 Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2019
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1. mailto:st.weissenstadt@weissenstadt.de?subject=TED
2. https://www.weissenstadt.de/
3. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=164867
4. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=164867
5. mailto:poststelle@reg-mfr.de?subject=TED
6. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
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