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Ausschreibung: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen - DE-Jena
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Drucker und Plotter
Dokument Nr...: 233744-2019 (ID: 2019052109130207811)
Veröffentlicht: 21.05.2019
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  DE-Jena: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
   2019/S 97/2019 233744
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Thüringer Oberlandesgericht Gemeinsame Verwaltungsabteilung/SG Haushalt
   und Beschaffung
   Jena
   Deutschland
   E-Mail: [1]olg.vergabestelle@tholg.thueringen.de
   NUTS-Code: DEG03
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.thueringen.de/th4/olg/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258542
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258542
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferauftrag zur Beschaffung von Drucktechnik und
   Großmultifunktionsgeräten für die Justizbehörende des Freistaats
   Thüringen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg 07/19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung
   im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV einen Lieferauftrag zur
   Beschaffung von Drucktechnik und Großmultifunktionsgeräten zu vergeben.
   Der Auftrag beinhaltet 2 Teillose, bestehend aus Lieferaufträgen zur
   Beschaffung von Drucktechnik (Teillos 1) sowie zur Beschaffung von
   Großmultifunktionsgeräten (Teillos 2).
    Teillos 1: Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist der Kauf von
   Drucktechnik für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen. Der
   Rahmenvertrag ist als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ausgestaltet,
    Teillos 2: Gegenstand des Rahmenvertrages Beschaffung
   Grußmultifunktionsgeräten ist die Miete von 6 verschiedenen
   Leistungsklassen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 3 700 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Teillos 1 Drucktechnik
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30232100
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Beschaffung von Drucktechnik
   für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen. Der Rahmenvertrag ist
   als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Im Einzelnen
   beinhaltet der Vertrag folgende Komponenten:
   Gegenstand des Teilloses 1 ist der Kauf von mindestens 700
   Arbeitsplatzdruckern sowie 450 Arbeitsgruppendruckern. Eine darüber
   hinausgehende Abnahme garantiert der Auftraggeber nicht. Der maximale
   Gesamtbedarf beläuft sich auf 1 000 Arbeitsplatzdrucker und 700
   Arbeitsgruppendrucker. Die zu liefernde Hardware muss exakt den im
   Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen entsprechen. Dies gilt
   auch für jene Drucktechnik, die erst zu künftigen Terminen mittels
   dieses Rahmenvertrages durch den Auftraggeber abgerufen werden.
   Weiterhin sollen auch diese künftigen Lieferungen dasselbe Modell
   beinhalten, wie jenes der ersten Lieferung. Die Lieferung der
   Mindestabnahmemenge hat binnen zwölf Wochen, beginnend mit dem Abruf zu
   erfolgen. Es wird abschließend vereinbart, dass der Auftragnehmer das
   vollständige Roll-out bis zum 31.3.2020 beendet hat.
   Bei der Preisbildung ist davon auszugehen, dass eine Teilnahme an
   Leergut-Rückführsystemen aufgrund des gewöhnlich damit verbundenen
   hohen Aufwands für den Auftraggeber nicht in Betracht kommt.
   Der Abruf von Verbrauchsteilen muss während der gesamten Laufzeit der
   Garantie des zuletzt abgerufenen Gerätes möglich sein (und nicht nur
   während der Abrufphase der Drucker). Vom Bieter sind folgende
   Verbrauchsteile anzubieten: Toner-Kartuschen (Farbe: schwarz).
   Der Bieter hat Toner-Kartuschen für ein Gesamtvolumen von 100 000
   Seiten (Arbeitsplatzdrucker) und 300 000 Seiten (Arbeitsgruppendrucker)
   mit einer Deckung von 5 % gemäß ISO/IEC 19798 anzubieten. Hierunter
   fällt nicht die Erstausstattung des Druckers an sich und ebenfalls
   nicht der Zweittoner. Der Bieter hat die Reichweite je Kartusche gemäß
   Herstellerangaben im Angebot aus-zuweisen. Die Rücknahme und Entsorgung
   der Toner-Kartuschen sowie der Resttonerbehälter sind als
   Angebotsbestandteil enthalten.
   Für alle Geräte wird ein Wartungs- und Pflegeservice durch den
   Auftragnehmer, restriktive einen Nachunternehmer, vereinbart. Die
   Laufzeit dieser Dienstleistung beginnt mit Lieferung der Hardware,
   beträgt mindestens 3 Jahre und ist optional 2 Mal um jeweils ein Jahr
   durch den Auftraggeber verlängerbar. Die Wartung wird durch den
   Auftragnehmer in Jahresintervallen durchgeführt.
   Für alle Geräte wird des Weiteren eine Garantie mit einer
   Mindestlaufzeit in Höhe von 3 Jahren vereinbart, wobei die Garantie
   ebenfalls 2 Mal um jeweils ein Jahr durch den Auftraggeber verlängert
   werden kann. Die Garantielaufzeit beginnt mit Lieferung der Hardware.
   Die Garantie umfasst nebst der Hauptsache die Instandhaltung von
   Zubehör und Verschleißteilen. Für den Fall eines Defektes, welcher
   keinen Garantiefall darstellt, ist durch den Auftragnehmer dem Angebot
   eine Preisliste für sämtliche Zubehör- und Verschleißteile beizufügen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 400 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2019
   Ende: 30/09/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftrag beinhaltet bzgl. des Lieferumfangs gem. § 132 II GWB
   mehrere Optionen.
   LK I: USB-Kabel.
   LK II: Papierfach.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Teillos 2 Großmultifunktionsgeräte
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30232100
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Teilloses 2 ist die Miete von 6 verschiedenen
   Leistungsklassen. Eine über die Mindestabnahmemenge hinausgehende
   Abnahme garantiert der Auftraggeber nicht.
   Die zu liefernde Hardware muss exakt den im Leistungsverzeichnis
   genannten Anforderungen entsprechen. Dies gilt auch für jene
   Großmultifunktionsgeräte, die erst zu künftigen Terminen mittels dieses
   Rahmenvertrages durch den Auftraggeber abgerufen werden.
   Es wird 2 Termine für Roll-outs geben:
    das erste Roll-out betrifft die Ausstattung der Fachgerichtsbarkeit
   und wird als Erstabnahmemenge bezeichnet. Die Lieferung der
   Erstabnahmemenge hat zwingend im Oktober sowie November 2019 zu
   erfolgen. Es wird abschließend vereinbart, dass der Auftragnehmer das
   vollständige Roll-out bis zum 30.11.2019 beendet hat,
    das zweite Roll-out betrifft die Ausstattung der ordentlichen
   Gerichtsbarkeit und wird als Zweitabnahmemenge bezeichnet. Die
   Lieferung der Zweitabnahmemenge hat zwingend im Juni sowie Juli 2020 zu
   erfolgen. Es wird abschließend vereinbart, dass der Auftragnehmer das
   vollständige Roll-out bis zum 31.7.2020 beendet hat.
   Im Mietvertrag enthalten ist folgendes Inklusivvolumen: sw: 8 500 000
   Seite/Jahr, color: 3 000 000 Seite/Jahr.
   Bei Überschreitung des Inklusivvolumens ist der Auftragnehmer
   berechtigt, dem Auftraggeber die entstehenden Kosten in Rechnung zu
   stellen.
   In dem Mietvertrag enthalten ist eine administrative
   Druckermanagement-Software inkl. sämtlicher Updates und Upgrades durch
   den Auftragnehmer, respektive einen Nachunternehmer.
   In dem Mietvertrag enthalten ist ein Wartungs- und Pflegeservice durch
   den Auftragnehmer, respektive einen Nachunternehmer. Der Wartungs- und
   Pflegeservice setzt sich aus der Durchführung kostenneutraler Wartungen
   sowie Instandhaltungs bzw. -setzungsmaßnahmen und dem Support, welcher
   sowohl über ein zur Verfügung gestelltes Ticketsystem, eine Hotline
   sowie einen Vor-Ort-Service gewährleistet wird, zusammen. Dem Wartungs-
   und Pflegeservice liegen folgende Servicezeiten zu Grunde:
   Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis
   12.00 Uhr.
   Als Servicezeit wird der Zeitraum definiert, in welchem das
   Fachpersonal des Auftraggebers technische Unterstützung erhält. Die
   Wartung wird durch den Auftragnehmer in Jahresintervallen durchgeführt.
   Unabhängig von den Wartungsintervallen ersetzt bzw. repariert der
   Auftragnehmer defekte Geräte binnen 48 h innerhalb der vereinbarten
   Servicezeiten Montag bis Freitag.
   In dem Mietpreis enthalten ist die Bereitstellung und Entsorgung von
   Zubehör. Dies betrifft zwingend die Bereitstellung von Toner-Kartuschen
   und Heftklammern. Kein Zubehör im Sinne dieses Vertrages stellen
   sämtliche bedruckbare Medien dar. Die Bereitstellung des Zubehörs
   inkludiert zwingend die Rücknahme und Entsorgung, sofern erforderlich.
   Dies betrifft insbesondere die Positionen Toner-Kartuschen und
   Resttonerbehälter.
   Ausgenommen von der insofern kostenneutralen Bereitstellung und
   Entsorgung von Zubehör sind Defekte, welche aufgrund vorsätzlicher oder
   grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Auftraggeber oder einer
   ihm zurechenbaren Person verursacht werden. Für diesen Fall ergibt sich
   die Kostenposition für das zu ersetzende Zubehör aus der jeweiligen
   Preisliste, welche dem Angebot durch den Auftragnehmer beigefügt worden
   ist.
   Der Rahmenvertrag wird für einen Zeitraum von 60 Monaten geschlossen
   und endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt
   mindestens 36 Monate.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 3 300 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2019
   Ende: 30/09/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftrag beinhaltet bzgl. des Lieferumfangs gem. § 132 II GWB
   mehrere Optionen.
   LK I  VI: Fax, Kartenlesegerät, Finisher, Papierkassette.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir
   1) in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind und teilen
   nachfolgend die Handelsregisternummer nach Maßgabe der
   Rechtsvorschriften des entsprechenden Landes der Gemeinschaft oder des
   Vertragsstaates des EWR-Abkommens mit;
   2) über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verfügen;
   3) über eine Gewerbeanmeldung, -erlaubnis verfügen;
   4) soweit notwendig und zutreffend über die Eintragung in das
   Vereinsregister verfügen und teilen die Vereinsregisternummer mit;
   5) soweit notwendig und zutreffend über die Eintragung in das
   Partnerschaftsregister verfügen und teilen die
   Partnerschaftsregisternummer mit.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir
   1) über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und teilen
   nachfolgend unter Angabe der Versicherungsnummer, den
   Versicherungsgeber, den Versicherungsnehmer, die Betriebstätte, die
   versicherten Risiken und die Versicherungssumme mit;
   2) für die letzten 3 Jahre für mein/unser Unternehmen oder Teile von
   ihm kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde oder kein
   Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt
   worden ist sowie für die letzten 3 Jahre für mein/unser Unternehmen
   oder Teile von ihm ein Liquidationsverfahren nicht beantragt oder
   eröffnet wurde;
   3) über eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes über die
   Zahlung von Steuern und Abgaben verfügen und teilen Angaben zu
   Finanzamt und Steuernummer mit;
   4) über einen Nachweis der geleisteten Zahlung von Beiträgen
   gesetzliche Krankenkassen, bei der die meisten Beschäftigen versichert
   sind, verfügen und vorlegen können.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir
   Über Referenzaufträge (sowohl für die Liefer- als auch für die
   Dienstleistung) aus den letzten 3 Kalenderjahren verfügen und teilen
   den Auftraggeber, Ansprechpartner, die Höhe des Auftragsvolumens sowie
   die Auftragsart und den Leistungsumfang mit und verpflichten uns, mit
   Erteilung des Zuschlages und vor Einsatz des mit diesem Auftrag
   beschäftigten Personals für jeden an der Auftragsausführung beteiligten
   Mitarbeiter ein einfaches Führungszeugnis vorzulegen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/06/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/06/2019
   Ortszeit: 12:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in 99423 Weimar.
   Weimar
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses
   Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies
   zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB
   zu rügen.
   Der Antrag ist gem. der in § 160 GWB normierten Fristen zu stellen:
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/05/2019
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References
   1. mailto:olg.vergabestelle@tholg.thueringen.de?subject=TED
   2. https://www.thueringen.de/th4/olg/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258542
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=258542
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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