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Ausschreibung: Veranstaltung von Sprachkursen - DE-München
Veranstaltung von Sprachkursen
Dokument Nr...: 234912-2019 (ID: 2019052109442608923)
Veröffentlicht: 21.05.2019
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DE-München: Veranstaltung von Sprachkursen
2019/S 97/2019 234912
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Maximilianstr. 39
München
80538
Deutschland
E-Mail: [1]zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176404100
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFi
les.ashx?subProjectId=AeoMrLW%252b62A%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.auftraege.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Koordinierung von ehrenamtlichen Deutschkursen für Asylbewerber
Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-11-50-19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80580000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Koordinierung von ehrenamtlichen Deutschkursen für Asylbewerber in den
Jahren 2019 und 2020.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Bayerische Landtag hat durch die beiden Landtagsbeschlüsse LT-Drs.
16/16106 und LT-Drs. 16/16130 im Frühjahr 2013 die Staatsregierung
aufgefordert, Asylbewerbern un-abhängig vom Aufenthaltsstatus
schnellstmöglich den Zugang zu Deutschkursen zu ermöglichen. In
Umsetzung dieser Beschlüsse wurden verschiedene Maßnahmen auf Bundes-
und Landesebene ergriffen.
Unter anderem wurde im Jahr 2013 durch das damals für den Bereich Asyl
zuständige Bayerische Sozialministerium (StMAS) ein Vergabeverfahren
durchgeführt, welches die Beauftragung von Koordinierungsleistungen im
Rahmen von Deutschkursen für Asylbewerber und andere Ausländer zum
Gegenstand hatte. Die Aufgabe des Auftragnehmers lag darin, landesweit
ehrenamtliche Deutschkurse in Zusammenarbeit mit lokalen Initiativen zu
organisieren und zu koordinieren treuhänderisch übertragene Mittel an
die lokalen Initiativen auszureichen und insoweit insbesondere die
Organisation der reibungslosen Auszahlung zu gewährleisten.
Neben einer finanziellen Bezuschussung durch eine Pauschale von 500 EUR
(zur Abdeckung von Sachkosten wie Raummieten, Lehrmaterialien oder
Fahrtkosten) für die Ehrenamtlichen wurden Erfahrungsaustausche der
Ehrenamtlichen, die die Deutschkurse durchführten sowie Schulungen für
diese angeboten. Darüber hinaus wurden ehemals durch das StMAS und seit
der Umressortierung des Asylbereichs im März 2018 durch das Bayerische
Staatsministerium des Innern,für Sport und Integration (StMI) noch
Sprachpatenprojekte zur Deutschförderung im bürgerschaftlichen
Engagement gefördert, die ebenfalls vom damaligen Auftragnehmer (AN)
übernommen worden sind.
Das StMI strebt an, dass die Deutschkurse für Asylbewerber/Flüchtlinge
sowie die Sprachpatenprojekte auf ehrenamtlicher Basis auch in den
Jahren 2019 und 2020 angeboten werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2019
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat die Option, den Vertrag zweimal jeweils um 12 Monate zu
verlängern. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist somit der
31.12.2022. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass
es einer Kündigung bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
entfällt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Geeignete Referenz über einen früher ausgeführten
Dienstleistungsauftrag, die in den letzten 5 Jahren vor dem Zeitpunkt
der Auftragsbekanntmachung erbrachten wurde und deren
Auftragsgegenstand mit dieser ausgeschriebenen Leistung in Leistung und
im Auftragswert vergleichbar ist.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/06/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/07/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/06/2019
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Maximilianstr. 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen
wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst
erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB
erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn
Kalendertage vergangen sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße
gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur
Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 GWB).
Internetadresse der Vergabekammer Südbayern:
[6]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
rgabekammer/
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2019
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1. mailto:zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de?subject=TED
2. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
3. https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=AeoMrLW%252b62A%253d
4. https://www.auftraege.bayern.de/
5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
6. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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