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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Neudenau
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 387927-2019 (ID: 2019081609273885592)
Veröffentlicht: 16.08.2019
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DE-Neudenau: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 157/2019 387927
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Neudenau
Hauptstr. 27
Neudenau
74861
Deutschland
Kontaktstelle(n): Klotz und Partner GmbH Frau Daniela Hesslinger-Rupp
Telefon: +49 711 / 18744-20
E-Mail: [1]hesslinger@klotzundpartner.de
Fax: +49 711 / 18744-33
NUTS-Code: DE127
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.neudenau.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E26249188
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E26249188
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gebäudeplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI 2013, LPH 3-9, stufenweise
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gebäudeplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI, LPH 3-9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen
besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben
und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und
vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Für die weitere Planung sind die Ergebnisse der vorliegenden Vorplanung
zwingend zu berücksichtigen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 550 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000
71240000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE127
Hauptort der Ausführung:
Neudenau
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Neudenau plant den vorhandenen Grundschul- und
Kindergarten-Standort umzubauen und zu erweitern.
Das Bestandsgebäude an der Heilbronner Straße soll erhalten bleiben und
durch einen Anbau so erweitert werden, dass das erforderliche
Raumprogramm realisiert werden kann. Grundlegend für das Raumprogramm
waren die Vorgaben des Kultusministeriums in Abstimmung mit den
Empfehlungen für einen zeitgemäßen Schulhausbau, die Vorgaben des KVJS
sowie die Vorgaben durch den Bauherrn. Alle weiteren auf dem Grundstück
befindlichen Gebäude und Gebäudeteile sind aufgrund der
Wirtschaftlichkeit und der Optimalen Ausnutzung des Grundstückes nicht
zu erhalten.
Der zu modernisierende Bestand beinhaltet ca. 690 m^2 Nutzfläche. Für
die Erweiterung sind ca. 1 700 m^2 Nutzfläche (ohne Terrassen und
überdachte Freibereiche) angesetzt. Es steht die vorhandene
Grundstücksfläche mit ca. 3 250 m^2 zur Verfügung. Die notwendigen
Außenbereiche für den Schul- sowie Kindergarten- und Krippenbetrieb
sind ebenso auf diesem Grundstück zu berücksichtigen. Des Weiteren sind
20 PKW-Stellplätze und die erforderlichen Fahrradstellplätze auf dem
Grundstück herzustellen.
Mit dem Umbau und der Erweiterung der Grundschule und des Kindergartens
soll der Standort zeitgemäß modernisiert und als kinderfreundlicher,
innovativer und somit ein ansprechender Schulstandort mit
Ganztagesbetreuung geschaffen werden.
Ein weiteres Ziel der Aufgabe ist es Synergieeffekte zwischen Schule
und Kindergarten/-krippe zu schaffen insbesondere in Sachen
Barrierefreiheit, technischer Anlagen und Gemeinschaftsbereiche.
Die vom Gemeinderat beschlossene Kostenobergrenze für die Realisierung
des Bauvorhabens beträgt 7,14 Mio. EUR brutto (KG 200-700). Am
18.9.2018 hat der Gemeinderat der Stadt Neudenau über die Vergabe der
Planungsleistungen (Gebäude- und Freiraumplanung) für die
Gesamtmaßnahme den Beschluss gefasst.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der
Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Organisation: Bürostruktur/Büroorgsanisation
/ Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Organisation: Abwicklung des
Projekts/Erfassung der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen
sowie Darstellung der vorgesehenen Abwicklung des Projekts /
Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 10
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 550 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/11/2019
Ende: 01/05/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der
Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Nach der Erteilung des Baubeschlusses und der erteilten Baugenehmigung
ist beabsichtigt die LPH 5-7 zu beauftragen.
In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisses wird
die LPH 8 beauftragt.
Die LPH 9 wird nach Abnahme der LPH 8 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen
besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder
eine Führungskraft des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt, Fachrichtung Hochbau gemäß §75 Abs. 1
VgV berechtigt ist.
Auf Verlangen der Vergabe stelle ist der Nachweis über die Berechtigung
zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Fachrichtung Hochbau
gemäß § 75 Abs. 1 VgV mindestens eines Inhabers oder einer
Führungskraft des Bieters/der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Hinweis: Für Bieter aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die
jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder
Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über
die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer
Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen
Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
(Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
(Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die
Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 5 000 000
EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 000 000 EUR Deckungssumme
für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf
mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum
der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend,
welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im
Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
1 Referenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und
Planungsanforderungen, bei dem die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013
unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und
Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen
erbracht wurde.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit des Referenzprojekts
zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:
Jahr der Inbetriebnahme (ohne LP 9) ab dem 1.1.2016 und vor
Einreichungsfrist dieses Angebots,
Gebäudetyp sonstiges Hochbaugebäude, eingeordnet >= Honorarzone III
gemäß HOAI 2013,
Gesamtbaukosten netto, KG 200 700 >= 5,0 Mio. EUR,
öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB,
Umsetzung des Projekts unter laufendem Betrieb,
LPH 3-8 wurden erbracht.
Für das Referenzprojekt ist eine Projektdarstellung einzureichen,
welche die o. g. genannten Mindestbedingungen zum Referenzprojekt
enthält. Zusätzlich sind die Projektbezeichnung/-titel und der
Auftraggeber mit Kontaktdaten anzugeben sowie Pläne und Bilder des
Objekts einzureichen.
Sind die Projektmerkmale nicht explizit in der Projektdarstellung
genannt, kann der Eignungsnachweis nicht gewertet werden. Das Angebot
ist dann von der weiteren Wertung auszuschließen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Architekt, Fachrichtung Hochbau gemäß § 75 Abs. 1 VgV
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
g) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bietergemeinschaften sind
grundsätzlich zugelassen. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der
Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen
Haftung tätig. Im Angebot sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen;
h) § 73 Abs. 3 VgV und § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung über die
Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs-
und Lieferinteressen und Eigenerklärung zur Vermeidung von
Interessenskonflikten;
i) Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das
Angebot zwingend zu verwenden. Der Name des Bieters/der
Bietergemeinschaft sowie Name(n) des/der Erklärenden sind in
Druckbuchstaben an der gekennzeichneten Stellen anzugeben.
Die Kriterien g)-i) sind Ausschlusskriterien.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/09/2019
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/02/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/09/2019
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot
zwingend zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch in Textform nach §
126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bieters/der
Bietergemeinschaft sowie der/die Name(n) des/der Erklärenden in
Druckbuchstaben an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den
Vergabeunterlagen angegeben sein muss.
Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die
Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an der entsprechenden Stelle der
Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der/die Name(n) des/der
Erklärenden wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Unterlagen/Nachweise/Anlagen, etc. sind elektronisch
über die Funktion Angebot abgeben" der Vergabeplattform Subreport
ELViS einzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die
Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der
Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport
ELViS.
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Ein Angebot einer
Bietergemeinschaft schließt ein Angebot als Einzelbieter aus und
umgekehrt.
Ein Angebot als Einzelbieter oder in einer Bietergemeinschaft schließt
ein zusätzliches Angebot als Subunternehmer aus.
Mehrangebote als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbietern
bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: [5]Vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [6]www.rp-karlsruhe.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ134 GWB darüber informiert. Das
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/08/2019
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References
1. mailto:hesslinger@klotzundpartner.de?subject=TED
2. http://www.neudenau.de/
3. https://www.subreport.de/E26249188
4. https://www.subreport.de/E26249188
5. mailto:Vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
6. http://www.rp-karlsruhe.de/
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