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Ausschreibung: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste - DE-Bersenbrück
Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Dokument Nr...: 390807-2019 (ID: 2019081909223488507)
Veröffentlicht: 19.08.2019
*
  DE-Bersenbrück: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
   2019/S 158/2019 390807
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Samtgemeinde Bersenbrück
   Lindenstraße 2
   Bersenbrück
   49593
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Samtgemeinde Bersenbrück
   Telefon: +49 5439 / 962-250
   E-Mail: [1]brockmann@bersenbrueck.de
   Fax: +49 5439 / 962-243
   NUTS-Code: DE94E
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bersenbrueck.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E61428588
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Straßenreinigung Samtgemeinde Bersenbrück
   Referenznummer der Bekanntmachung: Elvis ID E61428588
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90610000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen
   (ohne Winterdienst) für die im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde
   Bersenbrück liegenden Straßen in den Gemeinde Ankum und Rieste, sowie
   der Stadt Bersenbrück, gemäß dem Straßenverzeichnis.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE94E
   Hauptort der Ausführung:
   Samtgemeinde Bersenbrück
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt
   die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage
   einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und
   Kreisstraßen den Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der
   anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG).
   Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinde
   Bersenbrück soll zum 1.1.2020 neu vergeben werden. Der Vertrag hat eine
   Laufzeit von 2 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um
   weitere 2 Jahre.
   Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen jeweils aus
   der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung.
   Kehrleistung:
   Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der
   Straßen und Rinnsteine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der
   Parkspuren braucht daher nicht durchgeführt werden, wenn und soweit
   diese z. B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur
   Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für
   eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist.
   Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik
   entsprechen.
   Kehrgutentsorgung:
   Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden
   Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des
   Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen
   Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis
   von Seiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch
   beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des
   Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken -
   insbesondere auch verkehrsbedingter Art- sind im Entsorgungsentgelt
   einzukalkulieren.
   Die zur staubfreien Straßenreinigung notwendige Wassermenge wird von
   der Samtgemeinde gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Über eine evtl.
   Entnahme aus einem Hydranten muss mit dem Wasserverband Bersenbrück
   eine Absprache getroffen werden.
   Die Reinigung soll an im Vorfeld festgelegten Wochentagen durchgeführt
   werden. Bei 2 Kehrtagen pro Woche, sollten diese mindestens um 3 Tage
   zeitversetzt sein. Mit der Reinigung ist an den festgesetzten Tagen so
   rechtzeitig zu beginnen, dass sie bis 18:00 Uhr beendet ist.
   Grundlage für die Straßenreinigung sind die Verordnung über räumliche
   Ausdehnung, Art und Maß der Straßenreinigung in der Samtgemeinde
   Bersenbrück vom 3.12.2009 (Straßenreinigungsverordnung) und die Satzung
   über die Reinigung der öffentlichen Straßen im Gebiet der Samtgemeinde
   Bersenbrück vom 3.12.2009 (Straßenreinigungssatzung) mit
   Straßenverzeichnis in Zusammenhang mit der Gebührensatzung für die
   Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Samtgemeinde
   Bersenbrück vom 3.12.2009, Landkreis Osnabrück.
   Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen in der Samtgemeinde
   Bersenbrück stellt sich wie folgt dar: Kehrmeter innerhalb der Stadt
   Bersenbrück (1 x wöchentlich): 39 886 m Kehrmeter innerhalb der
   Gemeinde Ankum (1x wöchentlich): 27 662 m Kehrmeter innerhalb der
   Gemeinde Rieste (1x wöchentlich): 8 023 m Die angegebenen Mengenangaben
   sind überschlägig ermittelt und werden nach Aufmaß abgerechnet. Die
   Samtgemeinde Bersenbrück behält sich vor, bei Bedarf jederzeit Straßen
   zu gleichen Konditionen hinzuzufügen bzw. auch streichen zu können. Ein
   Straßenverzeichnis für die Samtgemeinde Bersenbrück ist als Anlage zum
   Vertragsentwurf beigefügt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag wird für einen festen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen.
   Nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich das
   Vertragsverhältnis stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn
   dieses nicht zuvor spätestens bis zum 30.06. des Vorjahres gekündigt
   wird. Die Verlängerungsoption ist höchstens um 2 weitere Jahre, mithin
   höchstens bis zum 31.12.2023 möglich
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
   1.1) Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift,
   Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
   1.2) Angabe, im Falle der Bewerbung als
   Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend- BG/ARGE),
   sämtlicher Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner
   mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
   1.3) Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE ist eine von sämtlichen
   Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:
   a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
   wird;
   b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die
   Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;
   c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber
   dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d. dass alle Mitglieder
   als Gesamtschuldner haften.
   1.4) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung
   zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der
   Teilleistungen vorzulegen.
   1.5) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine
   Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber
   im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung
   zu stellen.
   1.6) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §
   123 GWB.
   1.7) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §
   124 GWB 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen
   abzugeben:
   2.1) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden
   Haftungssummen (Mindestanforderung):
    mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden
    mindestens 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
   Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der
   unter 2.1) genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist
   grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der
   Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o.
   g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis
   durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den
   Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht
   werden. Bei einer BIEGE/ARGE muss der Versicherungsschutz für alle
   Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis
   darf nicht älter als 12 Monate sein.
   2.2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017. Bei einer BIEGE/ARGE
   ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der BIEGE/ARGE einzeln und für
   die BIEGE/ARGE insgesamt darzustellen.
   2.3) Erklärung über den spezifischen Umsatz des Bewerbers in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) mit
   Dienstleistungen, die mit der vorliegenden vergleichbar sind
   (Straßenreinigungsleistungen ohne Winterdienst). Bei einer BIEGE/ARGE
   ist der spezifische Umsatz für jedes Mitglied der BIEGE/ARGE einzeln
   und für die BIEGE/ARGE insgesamt darzustellen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben:
   3.1) Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrib nach §
   56 KrWG oder gleichwertiger Art über das Sammeln, Befördern und Lagern
   von Abfällen.
   3.2) Erklärung über die vorhandene technische Ausrüstung des Bewerbers,
   insbesondere in Bezug auf die Kehrmaschinen, möglichst mit Beschreibung
   der Fahrzeuge und Angabe des Baujahres.
   3.3 Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den
   letzten 3 Jahren im auftragsrelevanten Bereich Beschäftigten und die
   Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018)
   ersichtlich ist, gegliedert nach
   a) Führungskräfte;
   b) Mitarbeiter/innen für Straßenreinigung c. Mitarbeiter/innen für die
   Verwaltung/Büroorganisation sowie d. sonstige Mitarbeiter/innen 3.4
   Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens 3
   durch den Auftraggeber positiv bewerteten Referenzprojekten innerhalb
   der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die
   Anforderungen an das vorliegende Projekt (Straßenreinigungsleistungen
   ohne Winterdienst) vergleichbar sind.
   Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben
   notwendig:
    Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
    Kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Art und Umfang der
   Leistungen (Straßenreinigung mit oder ohne Winterdienst, rein
   maschinelle Straßenreinigung etc.),
    Angabe der zu reinigenden Kehrmeter mit Angabe der jeweiligen
   Reinigungsintervalle,
    Jahresauftragswert (netto),
    Auftragslaufzeit und -zeitraum (Beginn und ggf. Ende der Auftrags),
    Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der
   Qualitäts- und Zeitvorgaben des Auftraggebers.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Tariftreueerklärung NTVergG
   Es ist die in Anlage 6 enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der
   tarifvertragliehen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem
   Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet
   abzugeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/09/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/11/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/09/2019
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Samtgemeinde Bersenbrück Äbtissin von Hane Raum
   Lindenstraße 2
   49593 Bersenbrück
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Mitte 23
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin
   einzureichen. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf
   Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
   Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
   Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebotes
   darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer
   schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre
   Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften
   zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in§ 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer
   Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet,
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen
   Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
   Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
   Elvis ID E61428588.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131115-2340
   Fax: +49 4131115-2943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131115-2340
   Fax: +49 4131115-2943
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der
   Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
   nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131115-2340
   Fax: +49 4131115-2943
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/08/2019
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References
   1. mailto:brockmann@bersenbrueck.de?subject=TED
   2. http://www.bersenbrueck.de/
   3. https://www.subreport.de/E61428588
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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