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Ausschreibung: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste - DE-Bersenbrück
Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Dokument Nr...: 390807-2019 (ID: 2019081909223488507)
Veröffentlicht: 19.08.2019
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DE-Bersenbrück: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
2019/S 158/2019 390807
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Samtgemeinde Bersenbrück
Lindenstraße 2
Bersenbrück
49593
Deutschland
Kontaktstelle(n): Samtgemeinde Bersenbrück
Telefon: +49 5439 / 962-250
E-Mail: [1]brockmann@bersenbrueck.de
Fax: +49 5439 / 962-243
NUTS-Code: DE94E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bersenbrueck.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E61428588
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Straßenreinigung Samtgemeinde Bersenbrück
Referenznummer der Bekanntmachung: Elvis ID E61428588
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90610000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen
(ohne Winterdienst) für die im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde
Bersenbrück liegenden Straßen in den Gemeinde Ankum und Rieste, sowie
der Stadt Bersenbrück, gemäß dem Straßenverzeichnis.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94E
Hauptort der Ausführung:
Samtgemeinde Bersenbrück
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt
die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage
einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen den Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der
anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG).
Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinde
Bersenbrück soll zum 1.1.2020 neu vergeben werden. Der Vertrag hat eine
Laufzeit von 2 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um
weitere 2 Jahre.
Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen jeweils aus
der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung.
Kehrleistung:
Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der
Straßen und Rinnsteine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der
Parkspuren braucht daher nicht durchgeführt werden, wenn und soweit
diese z. B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur
Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für
eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist.
Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik
entsprechen.
Kehrgutentsorgung:
Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden
Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen
Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis
von Seiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch
beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des
Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken -
insbesondere auch verkehrsbedingter Art- sind im Entsorgungsentgelt
einzukalkulieren.
Die zur staubfreien Straßenreinigung notwendige Wassermenge wird von
der Samtgemeinde gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Über eine evtl.
Entnahme aus einem Hydranten muss mit dem Wasserverband Bersenbrück
eine Absprache getroffen werden.
Die Reinigung soll an im Vorfeld festgelegten Wochentagen durchgeführt
werden. Bei 2 Kehrtagen pro Woche, sollten diese mindestens um 3 Tage
zeitversetzt sein. Mit der Reinigung ist an den festgesetzten Tagen so
rechtzeitig zu beginnen, dass sie bis 18:00 Uhr beendet ist.
Grundlage für die Straßenreinigung sind die Verordnung über räumliche
Ausdehnung, Art und Maß der Straßenreinigung in der Samtgemeinde
Bersenbrück vom 3.12.2009 (Straßenreinigungsverordnung) und die Satzung
über die Reinigung der öffentlichen Straßen im Gebiet der Samtgemeinde
Bersenbrück vom 3.12.2009 (Straßenreinigungssatzung) mit
Straßenverzeichnis in Zusammenhang mit der Gebührensatzung für die
Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Samtgemeinde
Bersenbrück vom 3.12.2009, Landkreis Osnabrück.
Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen in der Samtgemeinde
Bersenbrück stellt sich wie folgt dar: Kehrmeter innerhalb der Stadt
Bersenbrück (1 x wöchentlich): 39 886 m Kehrmeter innerhalb der
Gemeinde Ankum (1x wöchentlich): 27 662 m Kehrmeter innerhalb der
Gemeinde Rieste (1x wöchentlich): 8 023 m Die angegebenen Mengenangaben
sind überschlägig ermittelt und werden nach Aufmaß abgerechnet. Die
Samtgemeinde Bersenbrück behält sich vor, bei Bedarf jederzeit Straßen
zu gleichen Konditionen hinzuzufügen bzw. auch streichen zu können. Ein
Straßenverzeichnis für die Samtgemeinde Bersenbrück ist als Anlage zum
Vertragsentwurf beigefügt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird für einen festen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen.
Nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich das
Vertragsverhältnis stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn
dieses nicht zuvor spätestens bis zum 30.06. des Vorjahres gekündigt
wird. Die Verlängerungsoption ist höchstens um 2 weitere Jahre, mithin
höchstens bis zum 31.12.2023 möglich
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1) Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift,
Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
1.2) Angabe, im Falle der Bewerbung als
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend- BG/ARGE),
sämtlicher Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner
mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
1.3) Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE ist eine von sämtlichen
Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
wird;
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber
dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d. dass alle Mitglieder
als Gesamtschuldner haften.
1.4) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung
zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der
Teilleistungen vorzulegen.
1.5) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber
im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung
zu stellen.
1.6) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §
123 GWB.
1.7) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §
124 GWB 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen
abzugeben:
2.1) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden
Haftungssummen (Mindestanforderung):
mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden
mindestens 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der
unter 2.1) genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist
grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der
Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o.
g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis
durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den
Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht
werden. Bei einer BIEGE/ARGE muss der Versicherungsschutz für alle
Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis
darf nicht älter als 12 Monate sein.
2.2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017. Bei einer BIEGE/ARGE
ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der BIEGE/ARGE einzeln und für
die BIEGE/ARGE insgesamt darzustellen.
2.3) Erklärung über den spezifischen Umsatz des Bewerbers in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) mit
Dienstleistungen, die mit der vorliegenden vergleichbar sind
(Straßenreinigungsleistungen ohne Winterdienst). Bei einer BIEGE/ARGE
ist der spezifische Umsatz für jedes Mitglied der BIEGE/ARGE einzeln
und für die BIEGE/ARGE insgesamt darzustellen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben:
3.1) Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrib nach §
56 KrWG oder gleichwertiger Art über das Sammeln, Befördern und Lagern
von Abfällen.
3.2) Erklärung über die vorhandene technische Ausrüstung des Bewerbers,
insbesondere in Bezug auf die Kehrmaschinen, möglichst mit Beschreibung
der Fahrzeuge und Angabe des Baujahres.
3.3 Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den
letzten 3 Jahren im auftragsrelevanten Bereich Beschäftigten und die
Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018)
ersichtlich ist, gegliedert nach
a) Führungskräfte;
b) Mitarbeiter/innen für Straßenreinigung c. Mitarbeiter/innen für die
Verwaltung/Büroorganisation sowie d. sonstige Mitarbeiter/innen 3.4
Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens 3
durch den Auftraggeber positiv bewerteten Referenzprojekten innerhalb
der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die
Anforderungen an das vorliegende Projekt (Straßenreinigungsleistungen
ohne Winterdienst) vergleichbar sind.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben
notwendig:
Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
Kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Art und Umfang der
Leistungen (Straßenreinigung mit oder ohne Winterdienst, rein
maschinelle Straßenreinigung etc.),
Angabe der zu reinigenden Kehrmeter mit Angabe der jeweiligen
Reinigungsintervalle,
Jahresauftragswert (netto),
Auftragslaufzeit und -zeitraum (Beginn und ggf. Ende der Auftrags),
Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der
Qualitäts- und Zeitvorgaben des Auftraggebers.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Tariftreueerklärung NTVergG
Es ist die in Anlage 6 enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der
tarifvertragliehen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet
abzugeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/09/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/11/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/09/2019
Ortszeit: 12:00
Ort:
Samtgemeinde Bersenbrück Äbtissin von Hane Raum
Lindenstraße 2
49593 Bersenbrück
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Mitte 23
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin
einzureichen. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf
Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebotes
darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer
schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre
Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften
zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in§ 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer
Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet,
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen
Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Elvis ID E61428588.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131115-2340
Fax: +49 4131115-2943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131115-2340
Fax: +49 4131115-2943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der
Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131115-2340
Fax: +49 4131115-2943
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2019
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3. https://www.subreport.de/E61428588
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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