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Ausschreibung: Öffentlichkeitsarbeit - DE-Salzgitter
Öffentlichkeitsarbeit
Dienstleistungen im Grafik-Design
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 390775-2019 (ID: 2019081909224188511)
Veröffentlicht: 19.08.2019
*
  DE-Salzgitter: Öffentlichkeitsarbeit
   2019/S 158/2019 390775
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
   Willy-Brandt-Straße 5
   Salzgitter
   38226
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Referat Z6 Vergabe
   E-Mail: [1]vergabestelle@bfe.bund.de
   NUTS-Code: DE912
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bfe.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=275790
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=275790
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erbringung von Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit/
   Öffentlichkeitsbeteiligung des BfE: Fertigung, Weiterentwicklung und
   Pflege von Animationen, Filmen, Grafiken und Printprodukten
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0032/19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79416000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BfE an
   Leistungen im Bereich der Fertigung, Weiterentwicklung und Pflege von
   Animationen, Filmen, Grafiken und Printprodukten gedeckt werden.
   Ausstellungen, Veranstaltungen, Printprodukte, Filme und Grafiken des
   BfE verfolgen das Ziel, Fachthemen des BfE zu sammeln, zu archivieren,
   aufzuarbeiten und verschiedenen Zielgruppen verständlich zu
   präsentieren. Die verschiedenen Informationsangebote sollen so
   aufbereitet sein, dass die jeweils angesprochene Zielgruppe die Inhalte
   nachvollziehen kann. Zudem sollen die Angebote dazu animieren, sich mit
   dem Thema zu beschäftigen und sich an den Angeboten des BfE zu
   beteiligen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79822500
   79823000
   79340000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE30
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1) Gegenstand der Vergabe
   Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (fortan BfE,
   Auftraggeber oder AG) benötigt bei der laufenden
   Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsbeteiligung die Unterstützung
   eines externen Dienstleisters. Im Rahmen eines offenen Verfahrens
   werden daher Dienstleistungsaufträge im Bereich der Fertigung,
   Weiterentwicklung und Pflege von Animationen, Filmen, Grafiken und
   Printprodukten vergeben.
   Die Öffentlichkeitsarbeit des BfE verfolgt das Ziel, Fachthemen des BfE
   zu sammeln, zu archivieren, aufzuarbeiten und verschiedenen Zielgruppen
   verständlich zu präsentieren. Die verschiedenen Informationsangebote
   sollen so aufbereitet sein, dass die jeweils angesprochene Zielgruppe
   die Inhalte nachvollziehen kann. Zudem sollen die Angebote dazu
   animieren, sich mit den Themen Kerntechnische Sicherheit, Nukleare
   Entsorgungssicherheit und Endlagersuche zu beschäftigen und sich an
   den Dialog- und Mitwirkungsangeboten des BfE zu beteiligen. Zu den
   Zielgruppen des BfE gehören interessierte Bürger*innen,
   Wissenschaftler*innen (national und international), junge Menschen
   sowie Vertreter*innen aus der Bundes- und Kommunalpolitik und von
   Verbänden.
   Aus dem Umweltinformations- (UIG) und dem Informationsfreiheitsgesetz
   (IFG), aus dem Standortauswahlgesetz, nach dem das BfE die Beteiligung
   der Öffentlichkeit organisiert, sowie aus dem Selbstverständnis des BfE
   ergeben sich weitgehende Anforderungen zur aktiven
   Öffentlichkeitsarbeit. Sie erfordern eine Informationsvermittlung, die
   weit über die hinausgeht, die bei vergleichbaren privaten Großprojekten
   bekannt sind. Hierbei sind alle gängigen Instrumente der
   Öffentlichkeitsarbeit wie z. B. Crossmedia-Produkte, Animationen/Filme,
   Ausstellungskonzepte und digitale Applikationen zu bedienen.
   Einzelne Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung sind den
   Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
   2) Offenes Verfahren
   Das Vergabeverfahren wird in einem offenen Verfahren (§15 VgV)
   durchgeführt.
   Mit Angebotsabgabe haben die Bietenden ein Konzept zur Erstellung eines
   Animationsfilms zum Thema Transporte von hochradioaktiven Abfällen
   einzureichen. Sofern ihre Eignung vom AG festgestellt wurde, werden die
   Bietenden einer Angebotspräsentation am BfE-Standort Berlin eingeladen.
   Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den
   Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
   3) Vergabeunterlagen:
   Die Vergabeunterlagen werden unverzüglich nach Erscheinen dieser
   Bekanntmachung im EU-Amtsblatt um das Aktenzeichen des Amtsblatts
   ergänzt und für den Direktabruf auf der Vergabeplattform
   freigeschaltet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der AG ist bis zum Ablauf der genannten Vertragsdauer berechtigt, den
   Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung,
   diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht. Im Fall der
   Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt eine gesonderte
   schriftliche Beauftragung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Rahmenvertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden.
   Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen
   vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und
   Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom
   Verfahren auszuschließen sind (Mindestanforderung).
   Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die
   Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer
   jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
   nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft einzeln nachweisen (Mindestanforderung).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es wird der Nachweis einer branchenüblichen
   Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden hilfsweise
   die Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer
   Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung verlangt
   (Mindestanforderung).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden
   folgende Kriterien abgefragt:
   (1) Qualifikation des eingesetzten Projektteams;
   (2) Berufserfahrung der (stellvertretenden) Projektleitung;
   (3) Referenzprojekte.
   Zu (1) Qualifikation des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)
   Die für das Projekt eingeplante Projektleitung und Stellvertretung sind
   mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben sowie mit ihrer
   einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu
   benennen. Hierzu ist das Formblatt Qualifikation des Projektteams
   einzureichen.
   Projektleitung und Stellvertretung müssen jeweils eine der
   nachfolgenden Qualifikationen durch jeweils ein Zeugnis nachweisen
   (Mindestanforderung):
    abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium der Visuellen
   Kommunikation mit dem Schwerpunkt Grafikdesign,
    abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium der Visuellen
   Kommunikation mit dem Schwerpunkt Film,
    abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium der Journalistik oder des
   Journalismus,
    abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium der Architektur.
   Der Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs aus den
   Studienbereichen Design, Gestaltung und neue Medien, Film, Journalismus
   und Architektur ist ausreichend. Dem Studienabschluss muss ein
   mindestens dreijähriges Studium zugrunde liegen.
   Zu (2) Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams
   (Mindestanforderung)
   Von Projektleitung und Stellvertretung werden mindestens drei Jahre
   Berufserfahrung im Bereich der Fertigung, Weiterentwicklung und Pflege
   von Animationen, Filmen, Grafiken und Printprodukten verlangt. Soweit
   die Projektleitung oder die Stellvertretung als Qualifikation ein
   Studium des Journalismus oder der Architektur nachweisen, wird jeweils
   eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren als Mindestanforderung
   verlangt. Zum Nachweis der Berufserfahrung der Projektleitung und der
   Stellvertretung ist jeweils ein Lebenslauf einzureichen. Hierzu ist das
   Formblatt Berufserfahrung des Projektteams einzureichen.
   Zu (3) Nachweis von Referenzprojekten (Mindestanforderung)
   Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei
   Referenzprojekten im Zeitraum seit 2014 nachzuweisen. Für jede Referenz
   ist das entsprechende Formblatt auszufüllen.
   Es wird jeweils eine Referenz
   a) über die Erstellung einer Infografik zu einem
   naturwissenschaftlichen/technischen/gesellschaftspolitischen Thema;
   zwingende Leistungsbestandteile der Referenz: Journalistische und
   redaktionelle Bearbeitung, 3D- und 2D-Visualisierung, Grafikdesign,
   Entwurf von Bild- und Wortzeichen;
   b) über die Erstellung einer Animation/eines Films zu einem
   naturwissenschaftlichen/technischen/gesellschaftspolitischen Thema;
   zwingende Leistungsbestandteile der Referenz: Journalistische und
   redaktionelle Bearbeitung, Anwendung von 3D-Studio und V-Ray, 3D- und
   2D-Visualisierung, Entwurf von Bild- und Wortzeichen, interaktive
   Multimedia-Anwendungen und
   c) über die Erstellung eines Printprodukts (z. B. ein Jahresbericht,
   eine Broschüre, ein Leporello o. ä.) zu einem
   naturwissenschaftlichen/technischen/gesellschaftspolitischen Thema
   gefordert; zwingende Leistungsbestandteile der Referenz:
   Journalistische und redaktionelle Bearbeitung, 3D- und
   2D-Visualisierung, Grafikdesign, Entwurf von Bild- und Wortzeichen.
   Das jeweils erstellte Produkt ist mit einzureichen:
    die Infografik kann als PDF-Dokument mit dem Angebot eingereicht
   werden oder im Formblatt Referenz Infografik mit einem Link
   hinterlegt werden,
    die Animation/der Film kann mit dem Angebot eingereicht werden oder
   im Formblatt Referenz Animation mit einem Link hinterlegt werden,
    das Printprodukt ist im Original einzureichen unter folgender
   Adresse:
   Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
   Referat Z 6 (Vergabe)
   Willy-Brandt-Straße 5
   38226 Salzgitter
   Für die Einreichung des Printprodukts im Original gilt der
   Schlusstermin für den Eingang der Angebote der Ziffer IV.2.2)
   entsprechend.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/09/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/09/2019
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit Ausnahme der Reisekosten für die Teilnahme am Präsentationstermin
   in Berlin werden etwaige Aufwände der Bietenden nicht erstattet.
   Reisekosten werden maximal nach Maßgabe des Bundesreisekostengesetzes
   erstattet. Auch für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung
   gewährt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 228-9499163
   Internet-Adresse: [6]https://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
   § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB
   lautet:
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/08/2019
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   1. mailto:vergabestelle@bfe.bund.de?subject=TED
   2. http://www.bfe.bund.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=275790
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=275790
   5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   6. https://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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