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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Baden-Baden
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 390994-2019 (ID: 2019081909261888764)
Veröffentlicht: 19.08.2019
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  DE-Baden-Baden: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2019/S 158/2019 390994
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadtverwaltung Baden-Baden
   Marktplatz 2
   Baden-Baden
   76530
   Deutschland
   Telefon: +49 7221/93-2530
   E-Mail: [1]vergabe@baden-baden.de
   Fax: +49 7221/93-2535
   NUTS-Code: DE121
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.ausschreibungen.baden-baden.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E58741146
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E58741146
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Transport und Verwertung von Abfällen des Stadtkreises Baden-Baden
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Transport und Verwertung von Abfällen des Stadtkreises Baden-Baden 4
   Jahre à 11 000 t Rest-, Sperr-, Gewerbeabfälle Verwertung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE121
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Baden-Baden Deponie Tiefloch
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Verwertung von Abfällen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertrags um je 1 Jahr
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertrags um je 1 Jahr
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eigenerklärung zur Eignung oder EEE des Hauptunternehmen und
   eventueller Nachunternehmen (§ 48 Abs. 3 VgV: Als vorläufigen Beleg
   der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
   der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV) (Der Vordruck KEV 179
   Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei.
   Bezugsquelle für die EEE:
   [5]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de),
    Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder
   andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je
   nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
   niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen
   Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
   Im Falle einer geplanten Verbringung von Abfällen oder Teilmengen der
   zu verwertenden Abfälle ins EU-Ausland hat der Bieter zwingend mit dem
   Angebot folgende Nachweise einzureichen:
    Aktueller Nachweis des Notifizierenden (sofern dieser nicht Bieter
   ist) über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
   (Eignungskriterium: Verlässlichkeit),
    Aktueller Nachweis des Notifizierenden (auch wenn dies der Bieter
   ist) aus dem Bundeszentralregister dafür, dass die Kenntnis gemäß § 123
   GWB für die Personen, welche mit der Notifizierung betraut werden
   sollen, unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen.
   Wenn eine Bescheinigung nicht ausgestellt wird oder nicht vollständig
   alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche
   Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts-
   oder Verwaltungsbehörde oder einem Notar ersetzt werden
   (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/09/2019
   Ortszeit: 10:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/10/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/09/2019
   Ortszeit: 10:30
   Ort:
   Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Vergabe
   Zimmer 717
   Marktplatz 2
   76530 Baden-Baden
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit
   statt. Eine Teilnahme der Bieter ist nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen kommunalen
   Vertragsformular-Dateien (Dateierweiterungxan)können mit dem
   kostenlosen Xania-Browser geöffnet und bearbeitet werden. Sie finden
   einen Download Link z. B. auf der Internetseite der Stadtverwaltung
   Baden-Baden:
   [6]https://www.baden-baden.de/stadtportrait/wirtschaft/vergabe/ - Sie
   müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die
   Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine Angebotsabgabe
   schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
    Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in
   Subreport-Elvis: Der Bieter und die natürliche Person, welche das
   Angebot abgibt, sind im Angebotsschreiben mit Vor- und Zunamen zu
   benennen. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert,
    Bieterfragen müssen bis spätestens 12.9.2019, 16:00 Uhr vorliegen.
   Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden in
   anonymisierter Form zusammen mit den Vergabeunterlagen auf dem oben
   genannten E-Vergabe Portal eingestellt und somit allen Interessenten
   zur Verfügung gestellt. Dies Übersicht aller Fragen und Antworten wird
   fortlaufend aktualisiert und letztmalig bis spätestens am Dienstag, den
   17.9.2019 angepasst und entsprechend gekennzeichnet.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg
   Durlacher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 721 / 926-8730
   E-Mail: [7]poststelle@rpk.bwl.de
   Fax: +49 721 / 926-3985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs.
   2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit
   eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
   zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg
   Durlacher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 721 / 926-8730
   E-Mail: [8]poststelle@rpk.bwl.de
   Fax: +49 721 / 926-3985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/08/2019
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   1. mailto:vergabe@baden-baden.de?subject=TED
   2. http://www.ausschreibungen.baden-baden.de/
   3. https://www.subreport.de/E58741146
   4. https://www.subreport.de/E58741146
   5. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
   6. https://www.baden-baden.de/stadtportrait/wirtschaft/vergabe/
   7. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
   8. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
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