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Ausschreibung: Kräne, fahrbare Hubportale und Krankraftkarren - DE-Peine
Kräne, fahrbare Hubportale und Krankraftkarren
Dokument Nr...: 391931-2019 (ID: 2019082009024789815)
Veröffentlicht: 20.08.2019
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  DE-Peine: Kräne, fahrbare Hubportale und Krankraftkarren
   2019/S 159/2019 391931
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
   Eschenstr. 55
   Peine
   31224
   Deutschland
   Telefon: +49 5171/43-1653
   E-Mail: [1]Dennis.Dahlke@bge.de
   Fax: +49 5171/43-1502
   NUTS-Code: DE91A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bge.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E56516999
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Dritter gem. § 9a Abs.3 S. Atomgesetz
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Krananlagen Umladehalle und Sonderbehandlungsraum für Schachtanlage
   Konrad 2
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   42414000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe
   im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle Konrad 2
   eine Krananlage benötigt. Die Krananlage soll aus 2 annähernd
   baugleichen Brückenkranen bestehen, die mit entsprechenden
   Lastaufnahmeeinrichtungen versehen sind, um Endlagergebinde von LKW
   oder Bahnwaggons auf Plateauwagen umzuladen. Weiterhin ist ein
   Brückenkran für den Sonderbehandlungsraum vorgesehen. Dieser soll mit
   den entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen ausgerüstet,
   Endlagergebinde die einer Sonderbehandlung unterzogen werden sollen
   sowie Betriebsabfälle handhaben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE912
   Hauptort der Ausführung:
   Salzgitter, Bleckenstedt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe LB.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Definitive Festlegung des Ausführungszeitraum erfolgt im
   Verhandlungsverfahren. Die genannten Daten gelten als grobe
   Orientierung.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Wenn mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, werden die 5
   umsatzstärksten Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Berücksichtigt
   wird der Umsatz mit Kranen in kerntechnischen Einrichtungen der letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
    Eigenerklärung/ Nachweis über die Anmeldung bei einer
   Berufsgenossenschaft,
    Eigenerklärung/ Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
    Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
    Darstellung der Unternehmensstruktur,
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlußgründennach dem
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung § 123, § 124 GWB).
   Sämtliche Nachweise/ Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer
   angegeben ist, dürfen zum Ablauf derTeilnahmeantragsfrist nicht älter
   als 6 Monate sein.
   Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie
   zuständigen Behörden/ Institutionenihres Heimatlandes mit beglaubigter
   Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
   Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    allgemeine Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate)  Angabe des
   Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahreunter Ausweisung der anteiligen
   Umsätze für Vergleichbare Bauleistungen,
    Nachweis oder Vorlage einer Deckungszusage für den Auftragsfall über
   das Bestehen einer Betriebhaftpflichtversicherung Möglicherweise
   geforderte Mindeststandards:
    Versicherungsschutz für Personenschäden über mind. 5 Mio EUR und
   Sachschäden über mind. 5 Mio EUR,
    Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   mit der Lieferung und Montage von Krananlagen in kerntechnischen
   Anlagen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 3 Mio. EUR
   (ohne Ersatzteile und Reparaturen) erzielt haben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Teilnahmeunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen
   gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen
   Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i. V. m. § 2 Ziff. 3
   AtZüV) geprüft und festgestellt ist.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/09/2019
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 05/11/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende
   Rechtsvorschriften verwiesen:
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
    § 135 GWB Unwirksamkeit,
    § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der
   Präklusionswirkung ist der nach folgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriftenten geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2.
   § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen
   für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem
   Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines
   Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/08/2019
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   2. http://www.bge.de/
   3. https://www.subreport.de/E56516999
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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