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Ausschreibung: Bau von Dammwänden - DE-Stuttgart
Bau von Dammwänden
Dokument Nr...: 392168-2019 (ID: 2019082009053490053)
Veröffentlicht: 20.08.2019
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DE-Stuttgart: Bau von Dammwänden
2019/S 159/2019 392168
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Deutsche Bahn AG
DE11
Räpplenstraße 17
Stuttgart
70191
Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
E-Mail: [1]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
NUTS-Code: DE11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils:
[3]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PFA 1.6a; Los 3; Fangedamm für BZU; NA 8
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S209/434540
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45247211
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fangedamm für BZU
Los-Nr.: Los 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
S21, PFA 1.6a; Los 3; Fangedamm für BZU.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/05/2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EUProjektes Nr. 17 im Programm derTranseuropäischenNetze
(TEN) ParisStraßburg Stuttgart Wien Bratislava, hier: Abschnitt
Stuttgart-Wendlingen. rüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU
in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Anschlussfinanzierung Connecting
Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2018/S 096-220029
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 18FEI31786
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Stuttgart 21, PFA 1.6a, Fangedamm Los 3
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
16/05/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [5]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [7]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [8]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
52123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [9]info@bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [10]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45247211
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Bereich des Uhlbachs müssen Spundwandarbeiten durchgeführt werden.
Dafür muss die Bentonitmatte, mit welcher das Bachbett abgedichtet ist,
geschnitten werden. Um nach Fertigstellung der Spundwand
Wasserumläufigkeiten zu vermeiden, wird ein Lehmschlag im
Pheripheriebereich Spundwand/Betonitmatte angebracht. Dieser war gemäß
LV mit einer Dicke von 15 cm angedacht. Im Zuge der Arbeiten zeigte
sich aber, dass die Stärke zur Herstellung eines dichten Abschlusses
nicht ausreichend war. Demzufolge wurde in der Besprechung ein
Lehmschlag mit einer Breite von 1 m und einer Dicke von 70 cm
angeordnet.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 13/08/2019
Ende: 31/12/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
NA 8: geänderter Lehmschlag als Spundwanddichtung Bereich Uhlbach.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Bei der vorliegenden Anordnung handelt es sich um die Anordnung einer
geänderten Leistung. Die ursprüngliche Vertragsleistung entfällt in
Folge der geänderten Leistung. Die geänderte Leistung ist ihrem Wesen
nach bereits Bestandteil des Hauptvertrags. Der Charakter des
Hauptvertrages wird somit beibehalten. Bei Vergabe an einen Dritten
wäre mit erheblichen Störungen des Bauablaufs zu rechnen, insbesondere
da die geänderte Leistung sich erst im Rahmen der Leistungsauführung
als für den Werkerfolg notwendig erwies. Die Beauftragung eines dritten
Unternehmens würde darüber hinaus zum vorübergehenden Stillstand der
Arbeiten und zu einem erhöhten Abwicklung- und Koordinationsaufwand
führen.
VII.2.3)Preiserhöhung
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References
1. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/
3. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:220029-2018:TEXT:DE:HTML
5. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.de/
7. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
8. http://www.bundeskartellamt.de/
9. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
10. http://www.bundeskartellamt.de/
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