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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Lübeck
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 392679-2019 (ID: 2019082009141690561)
Veröffentlicht: 20.08.2019
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  DE-Lübeck: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2019/S 159/2019 392679
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der
   Angebote
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR
   Ratzeburger Allee 160
   Lübeck
   23538
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, RA Christoph
   Herrmann, Ludwig-Erhard-Straße 11-17, 20459 Hamburg
   Telefon: +49 40/3609945091
   E-Mail: [1]DE-UKSH-IT2020@KPMG-LAW.COM
   Fax: +49 40/3609945530
   NUTS-Code: DEF03
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.uksh.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Teilprivatisierung der UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie
   mbH (UKSH GfIT) und der UKSH Gesellschaft für IT Services mbH (UKSH
   ITSG) zur Versorgung des UKSH mit IT-Leistungen.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020 
   voraussichtlich ab Juli 2020  zeitlich befristet für mindestens fünf
   und maximal 10 Jahre als Minderheitsgesellschafter an den
   IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in die
   IT-Versorgung und Weiterentwicklung der IT-Landschaft des UKSH
   eingebunden wird.1313.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DEF
   NUTS-Code: DEF0
   NUTS-Code: DEF02
   NUTS-Code: DEF03
   Hauptort der Ausführung:
   Kiel und Lübeck
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das UKSH ist eine der größten Universitätskliniken in Deutschland.
   Sämtliche IT-Leistungen an den Standorten Kiel und Lübeck werden seit
   dem 1.1.2010 im Rahmen einer institutionellen öffentlich-privaten
   Partnerschaft von 2 Tochtergesellschaften des UKSH erbracht, an denen
   ein privater Partner jeweils als Minderheitsgesellschafter beteiligt
   ist. Der private Partner ist zudem in beratender und unterstützender
   Funktion in die informationstechnologische Versorgung des UKSH
   eingebunden.
   Die institutionelle öffentlich-private Partnerschaft endet plangemäß
   zum 31.12.2019. Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem
   Jahr 2020  voraussichtlich ab Juli 2020  zeitlich befristet für
   mindestens fünf und maximal 10 Jahre als Minderheitsgesellschafter an
   den IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in
   die IT-Versorgung des UKSH eingebunden wird. Im Einzelnen:
   Es gibt 2 in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht voneinander unabhängige
   Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Die UKSH Gesellschaft für
   Informationstechnologie mbH (UKSH GfIT) und die UKSH Gesellschaft für
   IT Services mbH (UKSH ITSG). An beiden Gesellschaften sind das UKSH mit
   jeweils 51 % und der private Partner mit jeweils 49 % beteiligt. Die
   UKSH GfIT ist aufgrund eines Vertrages über Outsourcing-Leistungen
   verpflichtet, für das UKSH informationstechnologische Leistungen zu
   erbringen. Die UKSH ITSG fungiert in Bezug auf die Versorgung des UKSH
   mit IT-Leistungen als Nachunternehmerin der UKSH GfIT. Neben diesen
   Nachunternehmer aufgaben kann die UKSH ITSG auch Leistungen für
   Tochtergesellschaften des UKSH oder für andere Dritte erbringen.
   Der private Partner fungiert im Wesentlichen als Berater, und zwar auf
   der Grundlage eines Vertrages über Beratung und Know-how-Transfer.
   Das Ziel der Privatisierung war, die Qualität der
   informationstechnologischen Versorgung des UKSH zu verbessern sowie
   gleichzeitig die Kosten zu senken. Diese Ziele konnten im Rahmen der
   privatisierten Versorgungsstruktur voll umfänglich erfüllt werden.
   Das UKSH möchte den erreichten hohen Standard der
   Informationstechnologie im UKSH auch in Zukunft halten und eine
   effizientere Leistungserbringung erreichen. Darüber hinaus möchte es
   die informationstechnologische Versorgung sowohl ausbauen als auch an
   die sich ändernden Anforderungen anpassen, auch was die Zusammenarbeit
   mit den beiden Universitäten anbelangt.
   Neben einer Verbesserung der laufenden informationstechnologischen
   Versorgung im Hinblick auf Effizienz und Effektivität soll die  neue 
   Beteiligung eines privaten Partners an den beiden IT-Gesellschaften im
   Rahmen einer strategischen Partnerschaft einen gemeinsamen Aufbau von
   Strukturen im Bereich Innovations- und Service-Lifecycle-Management mit
   sich bringen.
   Die vorgenannten Ziele können aus Sicht des UKSH bestmöglich erreicht
   werden, wenn auch nach dem 31.12.2019 ein privater Partner befristet
   und als Minderheitsgesellschafter der IT-Gesellschaften an der
   informationstechnologischen Versorgung des UKSH beteiligt ist. Hierfür
   soll das gewählte Modell einer institutionellen öffentlich-privaten
   Partnerschaft fortgesetzt und die Minderheitsbeteiligungen an den
   IT-Gesellschaften in ähnlicher Form erneut ausgeschrieben werden.
   Die Höhe der zukünftigen Minderheitsbeteiligung wird hierbei zu Beginn
   des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend feststehen. Gleiches gilt
   für die Frage, ob von dem privaten Partner auch in Zukunft eine
   Garantie für das Betriebsergebnis und/oder die Liquidität der
   IT-Gesellschaften verlangt werden wird.
   Der bisherige Vertrag über Beratung und Know-how-Transfer wird
   hierbei ersetzt werden durch einen Kooperations- und
   Innovationsvertrag. Denn im Fokus steht nicht mehr ein
   Know-how-Transfer auf das UKSH, sondern vielmehr die Zusammenarbeit
   bei informationstechnologischen Innovationen.
   Nähere Informationen enthält das Informationsmemorandum, das über die
   unter Ziffer I.1) genannte E-Mail-Adresse angefordert werden kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung:
   27/09/2019
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
   Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
   Düsternbrooker Weg 94
   Kiel
   24105
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer@wimi.landsh.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/08/2019
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   3. https://www.subreport.de/
   4. https://www.subreport.de/
   5. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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