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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Lübeck
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 392679-2019 (ID: 2019082009141690561)
Veröffentlicht: 20.08.2019
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DE-Lübeck: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2019/S 159/2019 392679
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der
Angebote
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
UKSH Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR
Ratzeburger Allee 160
Lübeck
23538
Deutschland
Kontaktstelle(n): KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, RA Christoph
Herrmann, Ludwig-Erhard-Straße 11-17, 20459 Hamburg
Telefon: +49 40/3609945091
E-Mail: [1]DE-UKSH-IT2020@KPMG-LAW.COM
Fax: +49 40/3609945530
NUTS-Code: DEF03
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.uksh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Teilprivatisierung der UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie
mbH (UKSH GfIT) und der UKSH Gesellschaft für IT Services mbH (UKSH
ITSG) zur Versorgung des UKSH mit IT-Leistungen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020
voraussichtlich ab Juli 2020 zeitlich befristet für mindestens fünf
und maximal 10 Jahre als Minderheitsgesellschafter an den
IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in die
IT-Versorgung und Weiterentwicklung der IT-Landschaft des UKSH
eingebunden wird.1313.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
NUTS-Code: DEF
NUTS-Code: DEF0
NUTS-Code: DEF02
NUTS-Code: DEF03
Hauptort der Ausführung:
Kiel und Lübeck
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das UKSH ist eine der größten Universitätskliniken in Deutschland.
Sämtliche IT-Leistungen an den Standorten Kiel und Lübeck werden seit
dem 1.1.2010 im Rahmen einer institutionellen öffentlich-privaten
Partnerschaft von 2 Tochtergesellschaften des UKSH erbracht, an denen
ein privater Partner jeweils als Minderheitsgesellschafter beteiligt
ist. Der private Partner ist zudem in beratender und unterstützender
Funktion in die informationstechnologische Versorgung des UKSH
eingebunden.
Die institutionelle öffentlich-private Partnerschaft endet plangemäß
zum 31.12.2019. Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem
Jahr 2020 voraussichtlich ab Juli 2020 zeitlich befristet für
mindestens fünf und maximal 10 Jahre als Minderheitsgesellschafter an
den IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in
die IT-Versorgung des UKSH eingebunden wird. Im Einzelnen:
Es gibt 2 in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht voneinander unabhängige
Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Die UKSH Gesellschaft für
Informationstechnologie mbH (UKSH GfIT) und die UKSH Gesellschaft für
IT Services mbH (UKSH ITSG). An beiden Gesellschaften sind das UKSH mit
jeweils 51 % und der private Partner mit jeweils 49 % beteiligt. Die
UKSH GfIT ist aufgrund eines Vertrages über Outsourcing-Leistungen
verpflichtet, für das UKSH informationstechnologische Leistungen zu
erbringen. Die UKSH ITSG fungiert in Bezug auf die Versorgung des UKSH
mit IT-Leistungen als Nachunternehmerin der UKSH GfIT. Neben diesen
Nachunternehmer aufgaben kann die UKSH ITSG auch Leistungen für
Tochtergesellschaften des UKSH oder für andere Dritte erbringen.
Der private Partner fungiert im Wesentlichen als Berater, und zwar auf
der Grundlage eines Vertrages über Beratung und Know-how-Transfer.
Das Ziel der Privatisierung war, die Qualität der
informationstechnologischen Versorgung des UKSH zu verbessern sowie
gleichzeitig die Kosten zu senken. Diese Ziele konnten im Rahmen der
privatisierten Versorgungsstruktur voll umfänglich erfüllt werden.
Das UKSH möchte den erreichten hohen Standard der
Informationstechnologie im UKSH auch in Zukunft halten und eine
effizientere Leistungserbringung erreichen. Darüber hinaus möchte es
die informationstechnologische Versorgung sowohl ausbauen als auch an
die sich ändernden Anforderungen anpassen, auch was die Zusammenarbeit
mit den beiden Universitäten anbelangt.
Neben einer Verbesserung der laufenden informationstechnologischen
Versorgung im Hinblick auf Effizienz und Effektivität soll die neue
Beteiligung eines privaten Partners an den beiden IT-Gesellschaften im
Rahmen einer strategischen Partnerschaft einen gemeinsamen Aufbau von
Strukturen im Bereich Innovations- und Service-Lifecycle-Management mit
sich bringen.
Die vorgenannten Ziele können aus Sicht des UKSH bestmöglich erreicht
werden, wenn auch nach dem 31.12.2019 ein privater Partner befristet
und als Minderheitsgesellschafter der IT-Gesellschaften an der
informationstechnologischen Versorgung des UKSH beteiligt ist. Hierfür
soll das gewählte Modell einer institutionellen öffentlich-privaten
Partnerschaft fortgesetzt und die Minderheitsbeteiligungen an den
IT-Gesellschaften in ähnlicher Form erneut ausgeschrieben werden.
Die Höhe der zukünftigen Minderheitsbeteiligung wird hierbei zu Beginn
des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend feststehen. Gleiches gilt
für die Frage, ob von dem privaten Partner auch in Zukunft eine
Garantie für das Betriebsergebnis und/oder die Liquidität der
IT-Gesellschaften verlangt werden wird.
Der bisherige Vertrag über Beratung und Know-how-Transfer wird
hierbei ersetzt werden durch einen Kooperations- und
Innovationsvertrag. Denn im Fokus steht nicht mehr ein
Know-how-Transfer auf das UKSH, sondern vielmehr die Zusammenarbeit
bei informationstechnologischen Innovationen.
Nähere Informationen enthält das Informationsmemorandum, das über die
unter Ziffer I.1) genannte E-Mail-Adresse angefordert werden kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung:
27/09/2019
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
E-Mail: [5]vergabekammer@wimi.landsh.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2019
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2. http://www.uksh.de/
3. https://www.subreport.de/
4. https://www.subreport.de/
5. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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