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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Köln
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 240446-2021 (ID: 2021051409043946127)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
  DE-Köln: Bauarbeiten
   2021/S 93/2021 240446
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des
   Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
   Postanschrift: Brückenstr. 17
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@lenz-johlen.de
   Telefon: +49 221/97300293
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.modernestadt.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E12278535
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E12278535
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Fördermittelempfänger
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Projektentwicklung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neue Mitte Porz: PM25 Erstellung der Außenanlagen (Innenhof)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45000000 Bauarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Erstellung der Außenanlagen
   (Innenhof) im Rahmen eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter
   Nutzung innerhalb des ersten Bauabschnitts für das Projekt
   Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz europaweit aus.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
   NUTS-Code: DEA2 Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Köln-Porz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Erstellung der Außenanlagen
   (Innenhof) im Rahmen eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter
   Nutzung innerhalb des ersten Bauabschnitts für das Projekt
   Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz europaweit aus.
   Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird
   voraussichtlich zwischen Anfang August 2021 und Ende September 2021
   liegen.
   Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem
   Leistungsverzeichnis.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Tagen: 75
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder
   anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis
   über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des
   Auftrags notwendig sind.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen
   betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und
   unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Leistungen.
   Mindestumsatz: 300 000 EUR pro Jahr -Aktuelle, allgemeine Bankauskunft
   über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des
   Bieters
    Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für
   das Bauvorhaben reservierten Deckungssumme für Personenschäden von
   mindestens 3 000 000 EUR und für Sach- und Vermögensschäden von
   mindestens 1 000 000 EUR pro Schadensfall, jährlich jeweils 2-fach
   maximiert. (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei
   Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder
   bestehende Policen aufzustocken)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Nachweis des Bieters über von ihm ausgeführte Leistungen, die mit der
   zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens 3
   vergleichbare Referenzen nachzuweisen [Diese 3 Referenzen müssen aus
   den letzten 5 Jahren stammen. Zwei Referenzobjekte müssen über
   mindestens 500 m^2 ausgebauter Außenanlagen mit eingefassten
   Grünflächen und Spielplatzflächen mit Fallschutzbelag und Spielgeräten
   verfügen und eine Referenz muss über mindestens 300 m^2 ausgebauter
   sowie unterbauter Innenhoffläche mit Grün- und Verkehrsflächen und
   Entwässerung verfügen],
    Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal (Angabe
   der Person) und deren jeweilige Qualifikation.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   5. Formale Anforderungen an das Angebot Folgende formale Anforderungen
   sind unbedingt zu beachten:
   5.1 Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital
   (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente
   adobe-Reader möglich), damit die Überlassung für die Bieter
   kostenfrei erfolgen kann.
   Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in
   Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht
   werden.
   Dabei müssen die Vergabeunterlagen
    mit der Ziffer 2 (Angebotsschreiben),
    mit der Ziffer 3 (Leistungsverzeichnis, zwingend in digitaler Form
   als pdf-Datei, gewünscht als GAEB 84 Datei),
    mit der Ziffer 4 (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, nur wenn
   keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
    mit der Ziffer 5 (Checkliste Leistungsfähigkeit),
    mit der Ziffer 6 (Anlage Referenzen),
    mit der Ziffer 8 (Erklärung einer Bietergemeinschaft, nur wenn
   Angebot einer Bietergemeinschaft),
    mit der Ziffer 9 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen, nur wenn
   Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen),
    mit der Ziffer 10 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
   nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen
   wird) und
    mit der Ziffer 11 (Verpflichtungserklärung Leistungen anderer
   Unternehmen, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen
   zurückgegriffen wird) von den Bietern ausgedruckt und als gescannte
   Dokumente in elektronischer Form beigefügt werden.
   Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt,
   muss in Textform angegeben werden.
   Die vorliegende Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 (Aufforderung zur
   Abgabe eines Angebots) sowie sämtliche Anlagen zu den
   Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen
   aber nicht dem Angebot beigefügt werden.
   Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16 a EU VOB/A
   mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
   5.2 Das Angebot selbst ist zu unterschreiben oder anderweitig als
   abschließend zu kennzeichnen und dann als als gescanntes Dokument in
   elektronischer Form über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS
   einzureichen.
   Der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, muss in
   Textform angegeben werden.
   5.3 Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die
   Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des
   Angebotes sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen
   soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
   5.4 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls
   in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des
   fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine
   einfache Übersetzung ausreichend.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/06/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/08/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/06/2021
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund
   von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche
   Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein
   Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die
   Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben
   habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben
   daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für
   öffentliche Auftraggeber gelten.
   Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor
   einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend
   eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf.
   durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens
   vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu
   tragen.
   7. TVgG NRW Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des
   Tariftreue und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der
   mittlerweile erfolgten Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die
   Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur
   Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB
   TVgG NRW) vorgeschrieben. Sie finden die entsprechenden Besonderen
   Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW  Formular 513 EU) in der Anlage.
   8. Datenschutz Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf
   folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach
   Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU)
   2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
   Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen
   Daten Verantwortlichen:
   Moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der
   Gemeindeentwicklung mbH Brückenstraße 17, 50667 Köln Telefon: +49
   (0)221  20 5 94-01 E-Mail: [10]info@modernestadt.de Kontaktdaten des
   Datenschutzbeauftragten:
   Datenschutzbeauftragter Scheidtweilerstraße 4 50933 Köln Telefon: +49
   221/390-1192 E-Mail: [11]datenschutz@modernestadt.de Zweck und
   Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
   a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
   b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO
   Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu
   machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der
   Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren
   Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
   Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener
   Daten:
   Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die
   haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
   Empfänger von personenbezogenen Daten:
   Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter
   gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe
   gesetzlich zugelassen ist:
   Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle
   der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen
   Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des
   Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der
   Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden
   oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss
   verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe
   von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an,
   ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll,
   Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25 000 Euro
   ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
   Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei
   Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den
   Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine
   Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung
   an.
   Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für
   den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des
   erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters
   mitzuteilen.
   Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der
   Verarbeitung personenbezogener Daten:
   Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18
   Datenschutz-Grundverordnung.
   Recht auf Auskunft:
   Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle
   verarbeiteten personenbezogenen Daten.
   Recht auf Berichtigung:
   Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter
   betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten
   können vervollständigt werden.
   Recht auf Löschung:
   Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen
   Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur
   Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der
   Speicherung).
   Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
   Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des
   Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches
   Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von
   Haushaltsmitteln).
   Recht auf Widerspruch:
   Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen
   Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen
   betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes
   öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z.
   B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
   Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
   Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
   Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4,
   40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern
   die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in
   vollem Umfang nachgekommen ist.
   Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei
   Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel
   14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die
   Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist
   und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine
   vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
   9. Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen:
   Mit dem Angebot müssen folgende Vordrucke und Unterlagen als gescannte
   Dokumente in elektronischer Form eingereicht werden, ansonsten ist
   nicht ausgeschlossen, dass das Angebot allein aufgrund der
   Unvollständigkeit der Unterlagen ausgeschlossen werden muss:
    mit der Ziffer 2 (Angebotsschreiben),
    mit der Ziffer 3 (Leistungsverzeichnis, zwingend in digitaler Form
   als pdf-Datei, gewünscht als GAEB 84 Datei),
    mit der Ziffer 4 (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, nur wenn
   keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
    mit der Ziffer 5 (Checkliste Leistungsfähigkeit),
    mit der Ziffer 6 (Anlage Referenzen),
    mit der Ziffer 8 (Erklärung einer Bietergemeinschaft, nur wenn
   Angebot einer Bietergemeinschaft),
    mit der Ziffer 9 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen, nur wenn
   Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen),
    mit der Ziffer 10 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
   nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen
   wird) und
    mit der Ziffer 11 (Verpflichtungserklärung Leistungen anderer
   Unternehmen, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen
   zurückgegriffen wird)
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der
   Bezirksregierung Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211472889
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines
   Nachprüfungsverfahrens:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der inder
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Sämtliche vorgenannten Fristen sind für die Erhebung von
   vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung
   der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu beachten. Gem. § 101b
   Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an unwirksam, wenn
   der Auftraggebergegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in
   einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestellt worden
   ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hatte der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2021
References
   6. mailto:vergabe@lenz-johlen.de?subject=TED
   7. http://www.modernestadt.de/
   8. https://www.subreport.de/E12278535
   9. https://www.subreport.de/E12278535
  10. mailto:info@modernestadt.de?subject=TED
  11. mailto:datenschutz@modernestadt.de?subject=TED
  12. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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