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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Köln
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 240446-2021 (ID: 2021051409043946127)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
DE-Köln: Bauarbeiten
2021/S 93/2021 240446
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des
Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Postanschrift: Brückenstr. 17
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@lenz-johlen.de
Telefon: +49 221/97300293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.modernestadt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E12278535
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E12278535
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Fördermittelempfänger
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Projektentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neue Mitte Porz: PM25 Erstellung der Außenanlagen (Innenhof)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Erstellung der Außenanlagen
(Innenhof) im Rahmen eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter
Nutzung innerhalb des ersten Bauabschnitts für das Projekt
Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz europaweit aus.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
NUTS-Code: DEA2 Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Köln-Porz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Erstellung der Außenanlagen
(Innenhof) im Rahmen eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter
Nutzung innerhalb des ersten Bauabschnitts für das Projekt
Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz europaweit aus.
Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird
voraussichtlich zwischen Anfang August 2021 und Ende September 2021
liegen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem
Leistungsverzeichnis.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 75
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder
anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis
über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des
Auftrags notwendig sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen.
Mindestumsatz: 300 000 EUR pro Jahr -Aktuelle, allgemeine Bankauskunft
über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des
Bieters
Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für
das Bauvorhaben reservierten Deckungssumme für Personenschäden von
mindestens 3 000 000 EUR und für Sach- und Vermögensschäden von
mindestens 1 000 000 EUR pro Schadensfall, jährlich jeweils 2-fach
maximiert. (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei
Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder
bestehende Policen aufzustocken)
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis des Bieters über von ihm ausgeführte Leistungen, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens 3
vergleichbare Referenzen nachzuweisen [Diese 3 Referenzen müssen aus
den letzten 5 Jahren stammen. Zwei Referenzobjekte müssen über
mindestens 500 m^2 ausgebauter Außenanlagen mit eingefassten
Grünflächen und Spielplatzflächen mit Fallschutzbelag und Spielgeräten
verfügen und eine Referenz muss über mindestens 300 m^2 ausgebauter
sowie unterbauter Innenhoffläche mit Grün- und Verkehrsflächen und
Entwässerung verfügen],
Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal (Angabe
der Person) und deren jeweilige Qualifikation.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
5. Formale Anforderungen an das Angebot Folgende formale Anforderungen
sind unbedingt zu beachten:
5.1 Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital
(die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente
adobe-Reader möglich), damit die Überlassung für die Bieter
kostenfrei erfolgen kann.
Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in
Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht
werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen
mit der Ziffer 2 (Angebotsschreiben),
mit der Ziffer 3 (Leistungsverzeichnis, zwingend in digitaler Form
als pdf-Datei, gewünscht als GAEB 84 Datei),
mit der Ziffer 4 (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, nur wenn
keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
mit der Ziffer 5 (Checkliste Leistungsfähigkeit),
mit der Ziffer 6 (Anlage Referenzen),
mit der Ziffer 8 (Erklärung einer Bietergemeinschaft, nur wenn
Angebot einer Bietergemeinschaft),
mit der Ziffer 9 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen, nur wenn
Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen),
mit der Ziffer 10 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen
wird) und
mit der Ziffer 11 (Verpflichtungserklärung Leistungen anderer
Unternehmen, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen
zurückgegriffen wird) von den Bietern ausgedruckt und als gescannte
Dokumente in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt,
muss in Textform angegeben werden.
Die vorliegende Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 (Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots) sowie sämtliche Anlagen zu den
Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen
aber nicht dem Angebot beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16 a EU VOB/A
mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
5.2 Das Angebot selbst ist zu unterschreiben oder anderweitig als
abschließend zu kennzeichnen und dann als als gescanntes Dokument in
elektronischer Form über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS
einzureichen.
Der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, muss in
Textform angegeben werden.
5.3 Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die
Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des
Angebotes sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen
soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
5.4 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls
in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des
fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine
einfache Übersetzung ausreichend.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/06/2021
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund
von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche
Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein
Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die
Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben
habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben
daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für
öffentliche Auftraggeber gelten.
Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor
einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend
eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf.
durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens
vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu
tragen.
7. TVgG NRW Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des
Tariftreue und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der
mittlerweile erfolgten Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die
Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur
Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB
TVgG NRW) vorgeschrieben. Sie finden die entsprechenden Besonderen
Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW Formular 513 EU) in der Anlage.
8. Datenschutz Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf
folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach
Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU)
2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten Verantwortlichen:
Moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der
Gemeindeentwicklung mbH Brückenstraße 17, 50667 Köln Telefon: +49
(0)221 20 5 94-01 E-Mail: [10]info@modernestadt.de Kontaktdaten des
Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter Scheidtweilerstraße 4 50933 Köln Telefon: +49
221/390-1192 E-Mail: [11]datenschutz@modernestadt.de Zweck und
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO
Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu
machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der
Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener
Daten:
Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die
haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter
gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe
gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle
der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen
Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des
Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der
Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden
oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss
verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe
von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an,
ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll,
Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25 000 Euro
ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei
Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung
an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für
den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des
erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters
mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der
Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18
Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle
verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter
betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten
können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen
Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur
Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der
Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des
Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches
Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von
Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen
Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen
betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes
öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z.
B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4,
40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern
die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in
vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei
Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel
14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die
Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist
und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine
vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
9. Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen:
Mit dem Angebot müssen folgende Vordrucke und Unterlagen als gescannte
Dokumente in elektronischer Form eingereicht werden, ansonsten ist
nicht ausgeschlossen, dass das Angebot allein aufgrund der
Unvollständigkeit der Unterlagen ausgeschlossen werden muss:
mit der Ziffer 2 (Angebotsschreiben),
mit der Ziffer 3 (Leistungsverzeichnis, zwingend in digitaler Form
als pdf-Datei, gewünscht als GAEB 84 Datei),
mit der Ziffer 4 (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, nur wenn
keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
mit der Ziffer 5 (Checkliste Leistungsfähigkeit),
mit der Ziffer 6 (Anlage Referenzen),
mit der Ziffer 8 (Erklärung einer Bietergemeinschaft, nur wenn
Angebot einer Bietergemeinschaft),
mit der Ziffer 9 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen, nur wenn
Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen),
mit der Ziffer 10 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen
wird) und
mit der Ziffer 11 (Verpflichtungserklärung Leistungen anderer
Unternehmen, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen
zurückgegriffen wird)
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der
Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [12]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines
Nachprüfungsverfahrens:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der inder
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sämtliche vorgenannten Fristen sind für die Erhebung von
vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung
der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu beachten. Gem. § 101b
Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an unwirksam, wenn
der Auftraggebergegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestellt worden
ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hatte der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2021
References
6. mailto:vergabe@lenz-johlen.de?subject=TED
7. http://www.modernestadt.de/
8. https://www.subreport.de/E12278535
9. https://www.subreport.de/E12278535
10. mailto:info@modernestadt.de?subject=TED
11. mailto:datenschutz@modernestadt.de?subject=TED
12. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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