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Ausschreibung: Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen - DE-Hannover
Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Kraftfahrzeuge
Sonstige Personenkraftwagen
Dokument Nr...: 241416-2021 (ID: 2021051409121447088)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
  DE-Hannover: Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
   2021/S 93/2021 241416
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb 
   Außenstelle Hannover
   Postanschrift: Podbielskistraße 166
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE929 Region Hannover
   Postleitzahl: 30177
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]dirk.schneppel@lzn.de
   Fax: +49 51189848199
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDREB/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDREB
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung von PKW Utility Cars als
   Vermessungsbus
   Referenznummer der Bekanntmachung: 020-RV-KFZ/2021-03.331
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34115200 Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
   unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
   Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
   das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger
   innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
   für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
   der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
   In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung
   von PKW Utility Cars als Vermessungsbus. Das Fahrzeug ist der Klasse M1
   zuzuordnen und  mit Ausnahme angegebener Abweichungen  in
   serienmäßiger, handelsüblicher Bauart zu liefern. Im Anschluss an die
   Lieferung erfolgt ein einsatzgerechter Innenausbau im
   Fahrgast-/Laderaum von dritter Seite (Fachfirma). Das Fahrzeug wird in
   Deutschland (Bundesland Niedersachsen) im vermessungstechnischen
   Außendienst auf befestigten und/oder unbefestigten Straßen, Wegen und
   Plätzen unter allen Witterungsbedingungen eingesetzt. Dazu gehören der
   sichere Transport der eingesetzten Fachkräfte und der  teilweise
   hochwertigen  Vermessungsausrüstung.
   Abrufberechtigt sind alle Dienststellen des Landesamts für
   Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN).
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
   Leistungsbeschreibung  Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
   Vertragsbeginn ist an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden
   Werktag.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1 800 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
   34100000 Kraftfahrzeuge
   34115000 Sonstige Personenkraftwagen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE92 Hannover
   Hauptort der Ausführung:
   Erfüllungsort ist der vom Auftragnehmer in Ziffer 2 der den
   Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung  Technischer Teil
   (Teil B) genannte Auslieferungsort in der Region Hannover.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
   unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
   Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
   das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger
   innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
   für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
   der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
   In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung
   von PKW Utility Cars als Vermessungsbus. Das Fahrzeug ist der Klasse M1
   zuzuordnen und  mit Ausnahme angegebener Abweichungen  in
   serienmäßiger, handelsüblicher Bauart zu liefern. Im Anschluss an die
   Lieferung erfolgt ein einsatzgerechter Innenausbau im
   Fahrgast-/Laderaum von dritter Seite (Fachfirma). Das Fahrzeug wird in
   Deutschland (Bundesland Niedersachsen) im vermessungstechnischen
   Außendienst auf befestigten und/oder unbefestigten Straßen, Wegen und
   Plätzen unter allen Witterungsbedingungen eingesetzt. Dazu gehören der
   sichere Transport der eingesetzten Fachkräfte und der  teilweise
   hochwertigen  Vermessungsausrüstung.
   Abrufberechtigt sind alle Dienststellen des Landesamts für
   Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN).
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
   Leistungsbeschreibung  Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
   Vertragsbeginn ist an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden
   Werktag.
   Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme beträgt inkl. aller
   Verlängerungsoptionen insgesamt ca. 1 800 000,00 EUR (netto). Die
   maximale Anzahl an zu liefernden Fahrzeugen beträgt über die gesamte
   mögliche Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen 40 Fahrzeuge.
   Dies stellt somit die aus diesem Rahmenvertrag abrufbare Höchstmenge an
   Fahrzeugen dar.
   Dieses in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom LZN so genau wie
   möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung
   ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des
   nicht exakt vorhersehbaren Kauf-/Abrufverhaltens, weder möglich noch
   erforderlich (§ 21 Abs. 2 Satz 2 VgV). Das hier genannte
   Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend
   kalkulierbaren Bedarfszahlen der Kunden des LZN  Dienststellen des
   LGLN  erheblichen Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich
   eine Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen
   lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung
   und -kalkulation dar und begründet keine über die garantierte jährliche
   Mindestabnahme hinausgehende Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
   Die garantierte jährliche Mindestabnahmemenge beträgt 6 Fahrzeuge.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 800 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht eine erste Vertragslaufzeit sowie Preisbindung von 12
   Monaten sowie optional 3 einseitige Vertragsverlängerungen durch den
   Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag
   verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er
   nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird
   und endet spätestens 4 Jahre nach Vertragsbeginn.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
   (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
   Niedersachsen.
   Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma
   und zum Firmenprofil  sofern möglich  auch Angaben hinsichtlich der
   Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
   finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in
   der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von
   erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen)
   und  sofern entsprechende Angaben verfügbar sind  des Umsatzes
   (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist
   sowie Gesamtumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Jahre zu machen.
   Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
   Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht
   (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner
   Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
   Kreditinstituts vorzulegen.
   Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
   des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
   Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen zu machen.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem.
   § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
   eignungsrelevante Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
   Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
   Verbindungen (Eignungsleihe).
   In diesem Fall hat der Bieter die Eigenerklärung über die
   Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten unter Benennung der
   jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck
   Angaben zur Firma und Firmenprofil inkl. der dort aufgeführten
   Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt
   vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
   auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten
   Vordrucks sind stets auszufüllen. Erfüllt ein Unternehmen die
   entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegen bei diesem zwingende
   oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor, so hat der
   Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen.
   Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der
   für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des
   Jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
   Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der
   Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich
   verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein
   Konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG
   München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss
   vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
   letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
   Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des
   Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des
   Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
   entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten
   Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem.
   § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog.
   eignungsrelevante Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
   Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
   Verbindungen (Eignungsleihe).
   In diesem Fall hat der Bieter die Eigenerklärung über die
   Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten unter Benennung der
   jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck
   Angaben zur Firma und Firmenprofil inkl. der dort aufgeführten
   Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt
   vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
   auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VI des benannten
   Vordrucks sind stets auszufüllen.
   Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder
   liegen bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§
   123, 124 GWB vor, so hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen
   des Auftraggebers zu ersetzen.
   Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der
   für die Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des
   jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
   Beabsichtigt ein Bieter, zum Nachweis der beruflichen
   Leistungsfähigkeit (z. B. Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise) oder
   der einschlägigen beruflichen Erfahrung die Kapazitäten eines anderen
   Unternehmens in Anspruch zu nehmen, so ist der Bieter verpflichtet,
   dieses Unternehmen für die Erbringung derjenigen Leistung, für die
   diese Kapazität benötigt wird, auch tatsächlich einzusetzen.
   Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der
   Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich
   verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein
   konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG
   München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss
   vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
   Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer
   (Nachunternehmer/Subunternehmer) gem. § 36 VgV zu erbringen  auch ohne
   sich nach § 47 VgV zugleich auf deren Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und
   46 VgV zu berufen -, sind alle hiervon betroffenen
   Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Der Vordruck
   Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist
   ausgefüllt vorzulegen.
   Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des/der Unterauftragnehmer/s zu
   überprüfen. Ferner hat der Bieter zu versichern, dass die von ihm
   eingesetzten Unterauftragnehmer für die entsprechenden Leistungsteile
   die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen sowie über die
   wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit verfügen.
   Zu diesen Zwecken hat der Bieter Ziffer 3 des benannten Vordrucks
   auszufüllen. Bei Vorliegen zwingender oder fakultativer
   Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB hat der Bieter dieses Unternehmen
   auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen. Dasselbe gilt, wenn der
   Unterauftragnehmer die sonstigen Eignungskriterien nicht erfüllt.
   Auf Verlangen des Auftraggebers sind  bis zur Vergabeentscheidung 
   die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweis, dass ihm im Falle der
   Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung
   erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter
   außerdem eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens
   vorzulegen (Verpflichtungserklärung). Die namentliche Benennung sowie
   die Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote
   ist nicht erforderlich.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die
   Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der
   Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die
   vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten
   Nutzung im Webshop überlassen werden. Ein entsprechender Vordruck ist
   den Vergabeunterlagen beigefügt.
   Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
   beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des
   Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die:
    schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
    unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos
   i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
    sich in der Berufsausbildung befindet.
   Abgabe der Erklärung zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards
   (siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/08/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
   Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen
   (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz  NTVergG) in
   Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der
   Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und
   sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
   NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
   Dienst- und Lieferleistungen  einschließlich Dienstleistungen im
   Bereich des öffentlichen Personenverkehrs  ab einem geschätzten
   Auftragswertvon 20 000 EUR (netto).
   Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
   und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen
   Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie
   nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
   Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
   Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
   Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
   verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck Angaben
   zur Firma und zum Firmenprofil.
   Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein,
   dass die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Anforderungen
   erfüllt werden. Abfragen in der Leistungsbeschreibung -Technischer Teil
   (Teil B) sind an den vorgegebenen Stellen entsprechend zu
   beantworten.Bei den in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten
   Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen und somit um
   Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes
   ergibt. Sämtliche dieser Mindestanforderungen müssen vom Bieter zum
   Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Bei Nichterfüllung von nur
   einer Mindestanforderung wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV
   zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Aus dem Angebot müssen
   Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch und Abgaswerte nach
   geltender Richtlinie EWG/ECE, Funktion und Beschaffenheit der Fahrzeuge
   eindeutig hervorgehen bzw. benannt werden. Prospekte u.a. mit Angabe
   der Serienausstattung sowie Datenblätter (Maßblatt, Motordatenblatt)
   der angebotenen Fahrzeuge sind den Unterlagen beizufügen. Weiterhin ist
   dem Angebot eine formlose Eigenerklärung des Herstellers beizufügen, in
   welcher eine Ersatzteilversorgung über einen Zeitraum von mindestens 12
   Jahren nach Fahrzeug-Lieferung und ein Anspruch auf Mängelbeseitigung
   bei Durchrostung über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren
   garantiert werden.
   Angebote sind elektronisch einzureichen.
   Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu
   versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende
   des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden 
   natürlichen  Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben,
   führt dies gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von
   der weiteren Wertung.
   Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
   [10]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
   elektronisch einzureichen.
   Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
   und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das
   Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung
   von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den
   Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum
   Ausschluss des Angebotes.
   Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
   Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht
   erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
   sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
   Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
   Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige
   Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
   für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
   eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr
   rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für
   diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten  zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
   absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
   Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts-
   und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
   Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
   Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDREB.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
   Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
   bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
   Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber [...]
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2021
References
   6. mailto:dirk.schneppel@lzn.de?subject=TED
   7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
   8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDREB/documents
   9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDREB
  10. https://vergabe.niedersachsen.de/
  11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
  13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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